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freiwillige Rückkehr (Gelesen: 8.194 mal)
schnee
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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07.01.2009 um 15:35:01
 
Hallo zusammen, ich habe eine Frage. Mein Freund ist Algerier und hat keine Papiere und hatte auch nie welche hier. Er möchte jetzt wieder in sein Land zurückkehren. Gibt es eine Möglichkeit wie er das kann, ohne das es Schwierigkeiten bekommt, falls wir irgendwann mal heiraten möchten und er legal nach Deutschland zurück kommen möchte. (Ich bin Deutsche). Vielen Dank für eure Antworten
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 07.01.2009 um 15:49:27
 
Du solltest erst mal mit ihm klären, warum er keine Papiere hat. Ist er ohne Papiere gekommen, hat er sie verloren, hat er sie vernichtet?

Wegen einer Rückkehr kann er sich an spezielle Beratungsstellen wenden, die jetzt zu Beginn des Jahres noch viele REAG-Mittel haben. Er sollte sich bei einem Wohlfahrtsverband am Ort (AWO, Caritas, Diakonie, DRK, Jüdische Gemeinde) erkunden, wer "RÜckkehr-Beratung" macht.

Dann muss er für die Rückkehr Papiere beantragen - am besten bei seiner Botschaft. Dabei kann ihm auch die Ausländerbehörde helfen, wenn er das will.

Er sollte auf jeden Fall Kontakt mit der Ausländerbehörde halten, damit die wissen, dass er zurückkehren will. Je besser der Kontakt, desto einfacher das Visumverfahren, falls Ihr heiratet und er hier einwandern will.
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schnee
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 07.01.2009 um 15:58:23
 
Hallo, er hat seine Papiere gar nicht erst mitgenommen. Die sind noch in Algerien. Wenn wir eine Beratungsstelle/ Behörde aufsuchen um die nötigen Anträge zubekommen, dann wissen die Personen dort ja das er illegal hier ist. Bekommt er dann keine Schwierigkeiten. Ich hab halt Angst um ihn.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 07.01.2009 um 16:13:02
 
schnee schrieb am 07.01.2009 um 15:58:23:
Bekommt er dann keine Schwierigkeiten. Ich hab halt Angst um ihn.


natürlich bekommt er dann "Schwierigkeiten": Strafverfahren und Ausweisung folgen wohl. Das hindert ihn aber nicht, sich dann Papiere zu besorgen und nach Erhalt freiwillig auszureisen.

Was erwartest Du denn?

Muleta
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schnee
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 07.01.2009 um 16:16:59
 
Ich erwarte gar nichts. Ich habe keine Ahnung und deswegen bin ich hier um Informationen zu bekommen, denn jeder erzählt einem was anderes.

Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein.


...


es wäre nett wenn mir jemand sagen könnte, was ich am besten tun sollte. wenn die Polizei/Gericht eingeschaltet wird, dann wird das ein richtig viel Geld kosten bis er wieder nach Deutschland kommen kann. Wenn ich zu einer Beratungsstelle gehe und mich beraten lasse, müssen sie mein Anliegen für sich behalten?
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« Zuletzt geändert: 07.01.2009 um 16:49:58 von Tippi »  
 
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #5 - 07.01.2009 um 16:22:45
 
schnee schrieb am 07.01.2009 um 15:58:23:
Wenn wir eine Beratungsstelle/ Behörde aufsuchen um die nötigen Anträge zubekommen, dann wissen die Personen dort ja das er illegal hier ist. Bekommt er dann keine Schwierigkeiten. Ich hab halt Angst um ihn.  


Er wird kaum um ein Outing herumkommen - wie will er denn ohne Papiere ausreisen. Wenn er an der Grenze kontrolliert wird und seine Illegalität fliegt dann auf, würde es nur noch schlimmer.

Er sollte zur ABH gehen und reinen Tisch machen und von Anfang an erklären, dass er freiwillig ausreisen will und in der Folge auch alles dafür entsprechend Notwendige tun. Wenn er noch über gültige Papiere verfügt, ist insoweit ja schon ein Anfang machbar.

Wenn er tatsächlich freiwillig ausreist, umgeht er eine sonst mögliche Einreisesperre für Deutschland für die Zukunft. Das wäre für ihn, für Euch perspektivisch ganz wichtig!

Was ihm passieren kann, ist, dass er von der ABH eine Anzeige wegen des illegalen Aufenthalts bekommt, denn illegaler Aufenthalt ist grundsätzlich strafbar. - Ihm hilft da nur, wirklich reue zu zeigen und fortan eben alles für die Ausreise zu tun. Dann sollten die Folgen nicht zu gravierend werden.

Noch ein persönliches Wort an Dich sei mir erlaubt:

Ich wünsche Dir, dass Du das Richtige tust. Für illegale Aufenthalte von Migranten in Deutschland kann es viele Gründe geben. Ich kann und will das von hier aus nicht werten. Aber, wenn Du Dich mit jemandem wirklich zusammentun möchtest, auch an Heirat denkst, solltest Du Dir vorher so sicher wie möglich sein, woran Du bist, damit Du am Ende nicht nur augenutzt wirst.

Nimms mir nicht krumm, dass ich das so schreibe - hab halt schon viel erlebt in meiner langjährigen Beratungsarbeit.

Um so mehr wünsche ich Dir alles Gute!

=schweitzer=


Habe gerade Dein zweites Post entdeckt:

Ja, Beratungsstellen, die sich seriös verstehen wahren Verschwiegenheit. Sie tun nur das, was mit dem Klienten besprochen bzw. vereinbart worden ist.

=schw.=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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schnee
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Antwort #6 - 07.01.2009 um 16:53:30
 
@Schweitzer
Hallo, ja ich weiß. Ich nehme das mit Sicherheit nicht auf die leichte Schulter. Diesen Schritt werde ich erst dann tun, wenn ich mir ganz sicher bin. Ich möchte mich hier erst einmal über die Möglichkeiten klar werden, die wir haben.
Kannst du mir sagen, wieviel Kosten auf uns  zukommen?
Was mich noch sehr interessiert, wenn wir in Algerien heiraten, welche Formulare muß ich dann unterschreiben. Kann ich nur nach algerischen Recht heiraten. Was für Recht habe ich als Deutsche dann und was passiert wenn wir Kinder haben. Bekommen sie automatisch die deutsche und die algerische Staatsbürgerschaft oder muß ich da einwilligen. Man kann sich so sicher sein wie man will, aber man weiß es nicht wirklich und im Falle einer Scheidung sollen die Kinder nicht nach Algerien mitgenommen werden können. Kann mir jemand sagen, woher ich Information dazu bekommen kann. Ich bin mit meinem Wissen diesbezüglich noch am Anfang.
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Muleta
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Antwort #7 - 07.01.2009 um 18:21:59
 
schnee schrieb am 07.01.2009 um 16:53:30:
Kannst du mir sagen, wieviel Kosten auf uns  zukommen?


die ABH arbeitet im wesentlichen kostenlos (Bezug von Leistungen nach dem AsylbLG mal vorausgesetzt). In einem möglichen Strafverfahren wäre wohl mit 250 - 1.000 EUR zu rechnen. Wenn ein Anwalt hinzugezogen wird, dann natürlich auch Anwaltskosten (zwischen 1.000 - 3.000 EUR wenn nicht noch Überraschungen auftreten).

Zum Rest Deiner Fragen solltest Du mal die Seiten des iaf (http://www.verband-binationaler.de) studieren und wenn dann konkrete Fragen offen sind noch mal gezielt nachfragen.

Muleta
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Albrecht
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Antwort #8 - 08.01.2009 um 09:10:08
 
Bekommen sie automatisch die deutsche und die algerische Staatsbürgerschaft oder muß ich da einwilligen. Man kann sich so sicher sein wie man will, aber man weiß es nicht wirklich und im Falle einer Scheidung sollen die Kinder nicht nach Algerien mitgenommen werden können.



Hallo Schnee,


Die Kinder eines Algerischen Staatsbürgers bekommen automatisch nach algerischem Recht die Algerische Staatsbürgerschaft.

Das alleinige Recht eine Ausreise aus Algerien zu gestatten  /zu verweigern liegt beim Vater!

Nach deutschem Recht wären sie Deutsche, da ein Elternteil Deutsche Staatsbürger ist.

Somit wären sie Doppelstaatler.

Im Falle der Scheidung und unterstellt Du hätest das alleinige Sorgerecht und /oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht wäre eine Kindesentführung oder ein Verbringen des Kindes ins Ausland nach deutschem Recht strafbar.

Dieses allerdings in Algerien durchzusetzen  ist sicherlich mit Mühe verbunden.

Gruß
  Albrecht
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schnee
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 07.05.2009 um 19:41:43
 
Hallo, ich habe eine Frage und ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Mein Freund hat in Deutschland Asyl beantragt. Das wurde abgelehnt und er wurde nach Italien geschickt um dort Asyl zu beantragen. Hintergrung ist der: er wurde damals als er illegal von Algerien nach Europa gekommen ist, von der polizeit aufgegriffen wurde und mußte seine Fingerabrücke abgegeben. Jezt ist er in Italien und die Ausländerbehörde hat ihn einen Termin gegeben wo er sich zu melden hat. jedoch hat er den Termin erst in 30 Tagen.
Jetzt überlegen wir ob es nicht besser ist, wenn er nicht einfach wieder nach Algerien geht.
Nun zu meinen Fragen:
An wen muß er sich in Italien wenden damit er wieder zurück fliegen kann?
Wenn wir in Algerien heiraten, wie lange muß er dann warten bis er wieder nach Deutschland kommen kann? Hat er da eine Einreisesperre. Wie sind die Vorausseztungen um wieder nach Dt zu kommen?
Vielen Dank f+r die Hilfe
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Tippi
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Antwort #10 - 07.05.2009 um 19:48:51
 
Ich habe deine drei identischen Beiträge gelöscht.
Da du jetzt hier auch noch gepostest hast - lass uns hier
weiterspielen.
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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schnee
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 07.05.2009 um 19:54:08
 
Hallo,

ich wußte nicht das ich drei mal gepost habe, denn jedesmal als ich die frage abgeschickt habe, kam eine fehlermeldungen. ich ging also davon aus das der vorgang nicht abgeschlossen wurde.
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schweitzer
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Antwort #12 - 08.05.2009 um 07:57:25
 
Guten Morgen, schnee,

ich weiß nicht, ob ich wirklich helfen kann, denn ich habe keine Ahnung, wie die Dinge in Italien wirklich ablaufen (kenne auch das italienische Ausländer- bzw. Flüchtlingsrecht nicht), kann also nur in Analogie zu ähnlichen Sachverhalten, wenn sie in Deutschland "spielen" würden, mutmaßen.


Zitat:
An wen muß er sich in Italien wenden damit er wieder zurück fliegen kann?


Ich denke, genau, wie hier in Deutschland, an die ABH - er könnte dort erklären, dass er seinen Asylantrag zurückziehen und freiwillig ausreisen möchte. -

Da er keinen Pass hat, wird er sich an die algerische Botschaft in Italien wenden müssen (falls er nicht noch einen gültigen Pass in Algerien hat, der ihm zugesandt werden könnte) - wenn die ihn nicht unterstützen, müsste er die italienische ABH bitten, sich bei der Botschaft für die Ausstellung von Passersatzpapieren zu verwenden.

Zitat:
Wenn wir in Algerien heiraten, wie lange muß er dann warten bis er wieder nach Deutschland kommen kann? Hat er da eine Einreisesperre.


Ob er eine Einreisesperre hat, kann ich nicht mit 100%iger Gewissheit sagen (wegen der illegalen Einreise und des Polizeiaufgriffs) - ich tendiere eher zu einem "Nein", weil ich davon ausgehe, dass er lediglich im Rahmen des Schengener Rückübernahmeabkommens nach Italien geschickt/gebracht worden ist. Das zieht IMHO allein keine Einreisesperre nach sich. - Völlige Gewissheit könnt Ihr aber nur erlangen, wenn er sich, oder Du Dich mit Vollmacht von ihm an die ABH wendest, bei der er seinerzeit in Deutschland registriert worden ist - falls das noch nicht der fall war, dann ans BAMF wenden. - Ansonsten bliebe noch die Variante des Einholens einer Selbstauskunft. (Grünes bitte klicken!)


Wenn keine Einreisesperre vorliegt (falls doch, müsste für diese zunächst die nachträgliche Befristung beantragt werden) und ihr heiratet, müsste er im Anschluss das übliche Visaverfahren durchlaufen - Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs bei der Deutschen Botschaft in Algerien beantragen. Informationen dazu findest Du
hier
. (Blaues bitte klicken!)

Dazu wäre der Nachweis von Sprachkenntnissen der Stufe A1 notwendig. - Zur Dauer des Visaverfahrens lassen sich sehr schwer sichere Prognosen abgeben. 2- 3 Monate sind absolut üblich, bei Algerien würde ich aber eher noch etwas mehr Zeit ansetzen ...

Soweit das, was ich zu Deinen Fragen sagen kann, schnee, - ich hoffe, Du bist nicht enttäuscht und es hilft Dir letztlich doch ein wenig weiter.

Alles Gute und schöne Grüße an Dich -

=schweitzer=


P.S. - Du hast mir Deine Fragen gleichlautend als PN geschickt - ich habe die Antwort nun trotzdem auch hier in den thread gegeben, da Du die Fragen ja selbst hier auch öffentlich gestellt hast und ich denke, dass die Antworten auch für manch anderen user von Interesse sind. Ich hoffe, das ist für Dich okay.

=schw.=

Noch ein P.S.:

schnee schrieb am 07.05.2009 um 19:54:08:
ich wußte nicht das ich drei mal gepost habe, denn jedesmal als ich die frage abgeschickt habe, kam eine fehlermeldungen. ich ging also davon aus das der vorgang nicht abgeschlossen wurde.  


Diese Klage höre ich derzeit öfter - im Zweifel hilft im Moment nur, immer erst ein wenig abzuwarten nach dem Senden und dann zu schauen, ob trotz Fehlermeldung nicht doch versandt worden ist. - Es wird in Bälde hier ein Boardupdate geben - das i4a-team wird schauen, ob das anscheinend doch öfter mal auftretende Problem damit gelöst wird.

=schw.=
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 08.05.2009 um 09:28:43
 
Hallo das Problem ist, er war bei der Ausländerbehörde um zu fragen wie er freiwillig nach algerien zurück kann, aber die sagten ihm das sie es nicht können oder wollen etc. In Italien läuft das nicht so . Er hat einen Termin in 2 Wochen ca. 4  stunden entfernt von Mailand( wo er jetzt ist) und sie geben ihm kein Geld für ein Ticket oder eine Unterkunft. Er mußte auf der Straße schlafen, denn auch die Adressen die man ihm gegeben hat um irgendwo zu schlafen, die nehmen keine mehr auf sondern setzen dich auf die Warteliste.
Jetzt überlegen wir ob es nicht besser ist wenn er nach Paris geht und dann dort in das konsulat geht um dann dort die erlaubnis zu bekommen um zurück zu nach algerien zu kommen. da spricht er wenigstens die sprache und versteht was er machen soll. klar ist es wieder illegal, aber italien will einfach nicht helfen. und die heirat in italien vorzubereiten wird einfach unmmöglich sein.
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reinhard
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Antwort #14 - 08.05.2009 um 12:50:09
 
Um nach Paris zu gehen, braucht er einen Pass und ein Visum. Es ist ein hohes Risiko, jetzt kreuz und quer durch Europa zu fahren – jeder illegale Grenzübertritt ist eine Straftat.

... nur damit sich niemand beschwert, wenn das mal eine Behörde zusammenzählt und eine längere Einreisesperre verhängt.
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