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Wartezeit bei der Einbürgerung in HH (Gelesen: 4.691 mal)
freelancer
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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07.10.2008 um 15:04:52
 
Guten Tag,

hoffentlich kann mir jemand hier helfen.
Mein EA (§  10 StAG) habe ich im Oktober 2006 gestellt.
Seitdem komme ich ab und zu da vorbei - die Antwort ist immer "Warten".

Ist das normal?
Was kann man tun?

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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: NichtEU
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Antwort #1 - 09.10.2008 um 05:19:17
 
Ob es sich lohnt einen Anwalt zu schalten?
Oder wird's dadurch nur schlimmer?
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
greise Grieche


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 09.10.2008 um 10:28:13
 
worauf "warten"??
Hat das der SB nicht gesagt? Hast Du ihn nicht gefragt?
Was man tun kann??
Einfach konkret nachfragen!!

Ob ein Anwalt nützt oder schadet hängt nicht zuletzt vom Anwalt selbst ab - auf jeden Fall kostet er!
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: NichtEU
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Antwort #3 - 09.10.2008 um 10:52:21
 
Odysseus schrieb am 09.10.2008 um 10:28:13:
worauf "warten"??
Hat das der SB nicht gesagt? Hast Du ihn nicht gefragt?


Doch. Noch im Februar zeigte mir SB irgendwelche Listen mit Nachnamen. Ich war auf der Seite 4 oder 5. Er meinte - "Es sind zuviele Antragsteller und zuwenig SB. Komm in Juni". In Juni dieselbe Geschichte.  Traurig

Odysseus schrieb am 09.10.2008 um 10:28:13:
Was man tun kann??
Einfach konkret nachfragen!!

S.o.
Im Flur war ein Jugoslawe - bei dem hat das ganze (nur) 6 Monate gedauert.
Gleiche Buchstabe (auch meiner SB).


Odysseus schrieb am 09.10.2008 um 10:28:13:
Ob ein Anwalt nützt oder schadet hängt nicht zuletzt vom Anwalt selbst ab - auf jeden Fall kostet er!


Kann sein, dass ich in dieser Liste immer-wieder nachhinten verschoben wurde?
Kann ich selbst so was klären? Warscheinlich nicht. Oder?
Kann ein Anwalt so was klären und ggf. was dagegen tun?
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Mikael321
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 09.10.2008 um 10:56:48
 
Telefon ist schall und rauch. Einfach mal anschreiben, und fragen woran es liegt, das immer noch keine Entscheidung getroffen wurde. Sind ja immerhin schon 2 Jahre. ( Untätigkeitsklage ist nach 3 Monaten möglich ) Zuviel Anträge, zuwenig Mitarbeiter, kann nicht dein Problem sein.

Verwaltungsgerichtliche Untätigkeitsklage :

Sie ist nach § 75 VwGO keine eigene Klageart. Sie bezeichnet vielmehr den Fall, dass die Behörde auf einen zulässigen Widerspruch oder Antrag nicht innerhalb einer angemessenen Frist reagiert. In der Regel ist dafür gemäß § 75 S. 2 VwGO mindestens der Ablauf von drei Monaten notwendig.

Gemäß § 75 S. 1 VwGO ist die Klage bei Verstreichen dieser Frist im Widerspruchsverfahren ohne Durchführung eines Vorverfahrens zulässig.

Der Verwaltung soll damit die Möglichkeit genommen werden, Klagen der Bürger durch langes Warten zu verhindern bzw. zu verzögern.

Daneben kann als Rechtsmittel gegen Untätigkeit auch eine einstweilige Anordnung in Betracht kommen, der Rechtsweg ist hierbei jedoch beschränkt.


Michael
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: NichtEU
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Antwort #5 - 09.10.2008 um 11:15:02
 
Uff.
Klasse, vielen Dank!
Mein Problem dabei - ich habe keine Ahnung was und in welcher Form ich in dieser Anfrage schreiben soll/kann.

Wenn ich da gleich mit einem Hinweis auf § 75 VwGO auftanze kann sein, dass dann mit meinen Unterlagen was schlimmes passiert?
(Logischerweise mag keiner wenn ihm gedroht wird.)

Weiß jemand ob es eine Beispielvorlage für solche Anfragen gibt?
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #6 - 09.10.2008 um 11:28:31
 
Mustervorlagen gibt es da nicht. - Mein Vorschlag: Du versuchst es mit Hilfe einer guten Migrationsberatungsstelle (davon gibt es in Hamburg einige) noch mal "im Guten" -

Mittels formlosem Schreiben würde ich nochmals die Situation und Entwicklung aus Deiner Sicht darstellen, Verständnis für die angespannte Personalsituation signalisieren aber auch klar sagen, dass eine Bearbeitungszeit wie in Deinem Falle ohne erkennbaren Bearbeitungsfortschritt ungewöhnlich und letztlich auch nicht gerechtfertigt ist - Ich würde dann letztmalig eine Frist von, sagen wir mal drei Monaten für zumindest einen erkennbaren Bearbeitungsfortschritt setzen und andeuten dass Du Dir den Fall, dass sich bis dahein erneut nichts tut, eine Untätigkeitsklage vorbehältst.

Dies wäre MEIN Vorschlag. Andere mögen das anders sehen ...

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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i4a rocks!


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Antwort #7 - 09.10.2008 um 12:19:46
 
Ich habe eine Anfrage zusammengestellt.
Ich habe auf Fristsetzung verzichtet - IMHO eine schriftliche Bitte um ebenso einer schriftlicher Antwort spricht automatisch dafür, dass ich es ernst Meine. Oder?

Hier ist der Text:

"Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres
Einwohner- Zentralamt
Abteilung für Staatsangehörigkeits-
und Einbürgerungsangelegenheiten
Amsinckstraße 34
20097 Hamburg

von Max Mustermann
Musterstraße 1
200097 Hamburg


Sehr geehrte Damen und Herren,
am 5.10.2006 habe ich einen Einbürgerungsantrag gem. §  10 StAG gestellt.
Jedes Quartal erkundigte ich mich persönlich über den Stand der Bearbeitung.
Leider wurde ich dabei ständig um weitere "ein paar Monate" vertröstet.

In dieser Angelegenheit bitte ich um einer schriftlichen Mitteilung zum Sachstand.
Den weiteren Schriftwechsel richten Sie bitte an meine oben genannte Anschrift.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

mit freundlichen Grüßen,
Max Mustermann"




Ist es nicht sinnvoller wenn ich die Anfrage direkt beim Abteilungsleiter abgebe anstatt per Post zu schicken?
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Buscher
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
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Antwort #8 - 13.10.2008 um 16:08:57
 
@ freelancer

Wo Menschen handeln, kann es zu Problemen kommen.

Ich kenne zwar nicht die besonderen Bedingungen der Hamburger EB-Behörde, aber ich habe diverse Erfahrungen mit den verschiedenen Großstadtbehörden gemacht. Häufig dauert es dort länger als in kleinen Behörden, bei denen der Sachbearbeiter neben den Ermittlungen auch die Entscheidung trifft.

Eine persönliche Vorsprache kann Wunder wirken, aber manchmal hilft auch der deutliche und nachdrückliche Brief. Ich würde evtl. den unmittelbaren Vorgesetzten aufsuchen, wenn die Sachbearbeiterin keine klare Frist mit absehbarer Dauer oder die Hinderungsgründe nennt.

Es könnte sich aber auch um Probleme handeln, die im Bereich des § 11 StAG liegen. Hier solltest du natürlich in dich gehen und überlegen, ob sich in deiner Biografie etwas befindet, was dich in die Nähe von Terrorverdächtigen rücken kann oder gar deshalb die EB zwingend ausschließt.

Vielleicht sind aber auch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen dich anhängig, die die EB bis zum Abschluss der Ermittlungen -sei es durch Urteil eines Gerichtes oder durch Einstellung- unterbinden.

Anwälte reißen sich um solche Verfahren. Ich weise aber darauf hin, dass der Streitwert im EB-Verfahren 10.000 € beträgt und eine verlorene Klage mal eben 2.500 € Kosten verursachen würde.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 16.10.2008 um 02:37:19
 
Ohhh!
Ermittlungen, Terrorverdacht...
Um Gottes Willen - NEIN!
...
Die Anfrage habe ich bei der Vorgesetzten meines SB's abgegeben.
Sie meinte, sie haben zu wenig Mitarbeiter... 
und versuchte mich bis Januar zu vertrösten.
Schon wieder.
Ok.
Mal sehen.
Wenn's wieder nichts bringt - werde ich einen Anwalt für Untätigkeitsklage suchen.
2 Jahre sind nun wirklich zu viel!  Griesgrämig
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #10 - 30.10.2008 um 23:05:05
 
Heute bekam ich meine Einbürgerungszusicherung.
Endlich.
...
So viel Zeit ohne vernünftigen Grund verloren.  weinend
Na ja.
Vielen Dank allen für die Ratschläge!
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 30.10.2008 um 23:19:28
 
Danke für das postive feedback. Möge es dann auch
andere ermutigen  Laut lachend
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Linda.1001
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tief im Ruhrgebiet, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 13.12.2008 um 02:15:23
 
ich häng mich hier nochmal dran, weils so gut passt.

Wenn man von einer Behörde die Bescheidung eines Antrages bereits nach 3 Monaten erwarten kann bzw diese Einklagen kann, warum wird den Leuten in der EBH HH dann gesagt, sie müssen mit 1 JAHR UND LÄNGER rechnen. Also, das halte ich wirklich für zu viel. Auf wiederholte Nachfrage, wobei dabei schon Angst aufkam, man möchte ja niemandem auf die Füsse treten.   Traurig

Sollte man schriftlich auf §75 VWO verweisen, um Bearbeitungsstandmitteilung bitten und wenn ja wann?

Lg, eure etwas verzweifelte, auf Kohlen sitzende Linda
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„Es ist mehr wert, jederzeit die Achtung der Menschen zu haben, als gelegentlich ihre Bewunderung.“

Jean-Jacques Rousseau
 
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