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Einbürgerung und Rentenversicherung (Gelesen: 3.611 mal)
paulus
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06.10.2008 um 22:03:39
 
Hallo,

ich bin 32 Jahre alt und lebe seit mehr als 6 Jahre ununterbrochen in Dutschland. Während der ersten 4 Jahre habe ich meine Doktorarbeit geschrieben und gleichzeitig meine Weiterbildung als Facharzt gemacht. Seit 2 Jahren bin ich berufstätig und wohne in Niedersachsen.

Da ich staatenlos bin, habe ich einen Antrag auf Einbürgerung gestellt (von Ermessenseinbürgerung gehe ich aus).  Vor Paar Tage habe ich von der Einbürgerungsbehörde erfahren, dass der Antrah evtl. abgelehnt wird, da ich keine Nachweis über 60 Beiträge Rentenversicherung habe (Ich habe nur 24 also 2 Jahre).

Stimmt diese Aussage?
Ist der Nachweis über 60 Beiträge Rentenversicherung eine Voraussetzung nur für Ermessenseinbürgerung oder auch für Anspruchseinbürgerung?

Danke im Voraus




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Ralf
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Antwort #1 - 06.10.2008 um 23:38:17
 
paulus schrieb am 06.10.2008 um 22:03:39:
Stimmt diese Aussage?

Ja, sofern sich das Verfahren nach § 8 StAG richtet..

paulus schrieb am 06.10.2008 um 22:03:39:
Ist der Nachweis über 60 Beiträge Rentenversicherung eine Voraussetzung nur für Ermessenseinbürgerung oder auch für Anspruchseinbürgerung?

Für die Anspruchseinbürgerung (§ 10 StAG) ist dies nicht
erforderlich. Dafür allerdings in der Regel 8 Jahre Aufenthalt,
wobei aber Verkürzungen möglich sind:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/bes_int.htm

Man sollte mit der Behörde abklären, ob hier evtl. eine
solche Verkürzung auf 6 Jahre möglich ist. Aus der Ent-
fernung kann man das aber nicht beurteilen.
Ansonsten ggf. den Integrationskurs besuchen, wenn
man mit dem dort vermittelten Kenntnissen keine
Probleme hat, sollte es auch möglich sein, lediglich
die Prüfung abzulegen.
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paulus
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Antwort #2 - 07.10.2008 um 08:34:59
 
Danke für die schnelle Antwort.

Einen Integrationskurs habe ich noch nicht besucht. Allerdings habe ich einen Nachweis über Sprachkenntnisse, die dem Niveau C1 entsprechen. Kann das auch ein Grund für die Kürzung der Aufenthaltdauer darstellen?
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Mikael321
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Antwort #3 - 07.10.2008 um 10:57:24
 
paulus schrieb am 06.10.2008 um 22:03:39:
da ich keine Nachweis über 60 Beiträge Rentenversicherung habe (Ich habe nur 24 also 2 Jahre).
Stimmt diese Aussage?
Nein ! 60 Monate , stimmt nicht. Du musst nur einen Anspruch, auf eine Rente erworben haben. Und die 60 Monate kommen nur deshalb ins Spiel, weil du bei der Gesetzlichen Rentenversicherung erst 60 Monate haben musst, um einen Rentenanspruch zu haben.

Hast du zb. eine private Rentenversicherung , die schon einen Anspruch bestätigt, reicht das auch.

Da du aber wahrscheinlich in der Ärzteversorgung versichert bist, ist zu prüfen, wann dort ein Anspruch entsteht. Das ist nämlich unterschiedlich geregelt. Unter bestimmten Bedingungen, hast du bei der Ärzteversorgung schon nach 24 Monaten einen Anspruch. Außerdem solltest du noch bei der Zusatzversorgungskasse ( Bei den meisten Kliniken vorhanden ) nachfragen, wann dort ein Anspruch besteht.


Michael
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paulus
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Antwort #4 - 07.10.2008 um 11:53:15
 
Mikael321 schrieb am 07.10.2008 um 10:57:24:
Da du aber wahrscheinlich in der Ärzteversorgung versichert bist, ist zu prüfen, wann dort ein Anspruch entsteht. 


Richtig, ich bin über die Ärztekammer versichert. Mein Ansprechpartner dort hat mir zugesagt, dass ich einen Anspruch auf Rente bereits habe, und dass er diese Aussage der Einbürgerungsbehörde mitgeteilt hat.
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Mikael321
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Antwort #5 - 07.10.2008 um 16:22:44
 
paulus schrieb am 07.10.2008 um 11:53:15:
Richtig, ich bin über die Ärztekammer versichert. Mein Ansprechpartner dort hat mir zugesagt, dass ich einen Anspruch auf Rente bereits habe, und dass er diese Aussage der Einbürgerungsbehörde mitgeteilt hat.
Na dann ist doch alles klar. Wie gesagt, es geht nicht um die 60 Monate. Hast du jetzt schon einen Anspruch auf die ( Ärzte ) Rente (war bei meiner Frau genau so, 24 Monate), ist die Sache mit dem 60 Monaten schon gegessen.

Wenn der Sachbearbeiter auf den 60 Monaten rumreitet, solltest du den Vorgesetzten kontaktieren, und den Fall dort darlegen. ( Mit Bescheinigung der Ärzteversicherung , das der Renten Anspruch schon nach 24 Monaten besteht )


Michael
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paulus
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Antwort #6 - 09.10.2008 um 08:40:40
 
Mikael321 schrieb am 07.10.2008 um 16:22:44:
Na dann ist doch alles klar


Noch nicht ganz. die EBH will trotzdem überprüfen, ob es ausreicht. Ich kriege nächste Woche Antwort.
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Mikael321
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Antwort #7 - 09.10.2008 um 10:33:57
 
paulus schrieb am 09.10.2008 um 08:40:40:
Noch nicht ganz. die EBH will trotzdem überprüfen, ob es ausreicht. Ich kriege nächste Woche Antwort.
Das habe ich auch noch nie gehört. Denn 60 Monate reichen ja aus. Von der Höhe des Anspruchs kann man ja nun wirklich nicht ausgehen. Was kann man denn da erwarten ? zb. 5 Jahre 1500 EU brutto, da kann die Rente ja nix sein. ( Vielleicht 150 EU ?) Ich habe nach 27 Jahren einen Anspruch auf knapp 700 EU. ( Gottseidank habe ich mich darauf nie verlassen )

Also ich bin ja mal gespannt, was die Experten dazu meinen.


Michael

PS: Meine Frau hat nach 4 Jahren Ärzteversicherung schon einen Anspruch von über 900 EU. Da würde ich mir keine Sorgen machen.
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