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BRAUCHE DRINGEND HILFE (Gelesen: 2.405 mal)
V
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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30.08.2008 um 15:51:50
 
Hallo!

Ich komme aus der Ukraine. Seit 13 Jahre bin ich in Deutschland (Landkreis Diepholz). Selbständig seit 2004. Aufenthaltserlaubnis ist UNBEFRISTET. Zusätzlich in meinem Reisepass gibt es ein Aufkleber von Ausländerbehörde, wo es folgendes Text steht:
-"Amtliche Bescheinigung nach §2 Abs. 1 des Kontingentflüchtlingsgesetzes. Hiermit wird amtlich bescheinigt, dass die Rechtsstellung nach §1 des "Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitären Hilfsaktionen aufgenommener Flüchtlinge" (Kontingentflüchtlingsgesetz) genießt."

Ich habe Einbürgerung beantragt. Jetzt bekomme ich ein Schreiben, dass noch folgende Unterlagen fehlen: "NACHWEIS ÜBER SOZIALE ABSICHERUNG BERUF- ODER ERWERBSUNFÄHIGKEIT FÜR DAS ALTER z.B. LEBENSVERSICHERUNG". Die Sachbearbeiterin aus der Ausländerbehörde schreibt noch zusätzlich:
-"Mir liegt kein Erlass vor, wodurch Kontingentflüchtlinge von dieser Erfordernis ausgenommen wären. Eine Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt erst, wenn mir die geforderten Unterlagen vorliegen".

Da es bereits ein Anspruch auf Einbürgerung nach § 10 StAG besteht, muss überhaupt keine Altersvorsorge nachgewiesen werden. Stimmt das? Oder Altersvorsorge und Nachweis über soziale Absicherung Beruf- oder Erwerbsunfähigkeit für das Alter sind 2 verschiedene paar Schuhe?

WAS MUSS ICH MACHEN??? HELFEN SIE MIR BITTE!!!
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maki
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laie!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #1 - 30.08.2008 um 15:55:28
 
V schrieb am 30.08.2008 um 15:51:50:
Da es bereits ein Anspruch auf Einbürgerung nach § 10 StAG besteht, muss überhaupt keine Altersvorsorge nachgewiesen werden. Stimmt das?

Ja, zumindest soviel ich weiss.
Diese Absicherung für das Alter ist wichtig für Ermessenseinbürgerungen (§8 StAG) und damit auch für  Regeleinbürgerungen von Ehegatten Deutscher (§9 StAG), aber nicht für eine Anspruchseinbürgerung nach §10.

Schreib doch mal der EBH und verlange eine Entscheidung.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 30.08.2008 um 20:35:30
 
Mal wieder:

BRAUCHE DRINGEND HILFE
ist nicht sehr aussage-
kräftig. Bitte möglichst schon im Betreff das Thema
etwas eingrenzen.

Wie wäre es z.B. mit: Altersvorsorge erforderlich?

(Nicht bös gemeint  - nur ein Hinweis  - an alle)
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V
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 30.08.2008 um 22:10:11
 
ALTERSVORSORGE ERFORDERLICH?
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bual
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 01.09.2008 um 11:02:13
 
mit der
"Altersvorsorge erforderlich"
wurde doch nicht eine Antwort im Thread gemeint, sondern sollte man bei dem Start des Themas (jetzt kann man das nicht mehr ändern, das sieht man deutlich in der Antwort, ob man das auch im Ausgangsbeitrag geändert werden kann, das können nur die Admins überprüfen). Es war also nur ein Hinweis für die Zukunft, nichts mehr als das.

@Voldyner
Zu deiner Altersvorsorge: Gibt es denn gar keine Rentenversicherungszeiten?
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maki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 01.09.2008 um 11:08:40
 
bual schrieb am 01.09.2008 um 11:02:13:
@Voldyner
Zu deiner Altersvorsorge: Gibt es denn gar keine Rentenversicherungszeiten? 

Ist doch uninteressant, da diese laut Gesetz keine Vorraussetzung für eine Anspruchseinbürgerung sind.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ukraine
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Antwort #6 - 01.09.2008 um 14:21:15
 
Rentenversicherungszeiten gibt es schon. 3 Jahre während Ausbildungszeit + die erste 3 Jahre als ich Selbständig war. Aber ich habe für die Rentenversicherung monatlich nur mindest Betrag von ca. 80,00 Euro überwiesen. Ist nicht viel Griesgrämig. Die Rentenversicherungszeiten liegen bei zuständige Ausländerbehörde vor.
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Aletheia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 01.09.2008 um 15:48:01
 
V schrieb am 01.09.2008 um 14:21:15:
Aber ich habe für die Rentenversicherung monatlich nur mindest Betrag von ca. 80,00 Euro überwiesen. Ist nicht viel Griesgrämig.

Wieviel monatlich eingezahlt wurde spielt keine Rolle. Jeder Monat zählt, selbst wenn der Beitrag nur 0,1 € war.
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bual
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 01.09.2008 um 15:52:31
 
V schrieb am 01.09.2008 um 14:21:15:
Rentenversicherungszeiten gibt es schon. 3 Jahre während Ausbildungszeit + die erste 3 Jahre als ich Selbständig war.

Die geforderten 60 Beiträge sind also auch da.
Der Fall ist wirklich interessant: Darf die EBH solche nirgendwo im Gesetz zu §10 erwähnten Forderungen nach Lebensversicherung aufstellen? Was sagen unsere info4alien-Experte dazu?
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #9 - 01.09.2008 um 16:15:57
 
bual schrieb am 01.09.2008 um 15:52:31:
Darf die EBH solche nirgendwo im Gesetz zu §10 erwähnten Forderungen nach Lebensversicherung aufstellen?  



IMHO nicht - hier im Board gibt es dazu eine klare Aussage - siehe
hier
. (Aber ich bin kein Experte  Traurig)

Problematisch kann es eigentlich erst bei Ermessens- oder Regeleinbüregrung werden, zu letzterer in Verbindung mit Rentenbeiträgen gab es vor nicht allzu langer Zeit mal
diesen sehr interessanten thread
hier im Forum.

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Ralf
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Antwort #10 - 01.09.2008 um 21:36:35
 
schweitzer schrieb am 01.09.2008 um 16:15:57:
IMHO nicht - hier im Board gibt es dazu eine klare Aussage - siehe
hier
.


Hi schweitzer, Danke für den Link!.

Genau so ist es, wenn sich die Einbürgerung nach § 10
richtet, kommt es auf die Altersversorgung gar nicht an,
daher darf darüber auch kein Nachweis verlangt werden.
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