Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Besuch von Thailänderin mit schweizer Aufenthaltstitel in Deutschland (Gelesen: 4.087 mal)
Grumpy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 35
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Besuch von Thailänderin mit schweizer Aufenthaltstitel in Deutschland
07.07.2008 um 16:20:00
 
Hallo,

eine kurze Frage zu Besuchsaufenthalten:

Meine Frau ist Thai und hat einen deutschen Aufenthaltstitel. Wir waren am Wochenende in der Schweiz, da sie dort nach Angaben des schweizer Kosulats 3 Wochen zu Besuchszwecken sich amit diesem Titel aufhalten kann.

Ihre Freundin, ebenfalls Thai mit einem schweizer Aufenthaltstitel, möchte uns gerne auch mal in Deutschland besuchen. Das schweizer Konsulat konnte/wollte mir keine Auskunft geben. Kann sie auch nach Deutschland einreisen? Braucht sie ein Visa bzw wie sieht das nun mit dem Schengen-Beitritt der Schweiz aus? Welche Behörde kann Auskunft geben oder kann mich hier jemand aufklären? Blicke nämlich nicht durch und möchte auch keinen Fehler machen bzw. das es dann irgendwelchen Ärger bei der Einreise gibt.

Im Voraus schon mal vielen Dank!!!

Grumpy
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuch von Thailänderin mit schweizer Aufenthaltstitel in Deutschland
Antwort #1 - 07.07.2008 um 16:34:34
 
Grumpy schrieb am 07.07.2008 um 16:20:00:
Welche Behörde kann Auskunft geben  

Deutsche Botschaft in Bern oder ein deutsches Konsulat in der Schweiz.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
janetm
Senior Top-Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 643

Bielefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bielefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuch von Thailänderin mit schweizer Aufenthaltstitel in Deutschland
Antwort #2 - 07.07.2008 um 18:01:59
 
Grumpy schrieb am 07.07.2008 um 16:20:00:
Braucht sie ein Visa...?


Wenn ich

http://www.bern.diplo.de/Vertretung/bern/de/01/Visabestimmungen/U__Visabestimmun...

braucht sie für Besuchsreisen noch ein Schengenvisa, lediglich ein Transit ist das Heimtland wäre visafrei.

Aloha
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuch von Thailänderin mit schweizer Aufenthaltstitel in Deutschland
Antwort #3 - 07.07.2008 um 18:11:57
 
janetm schrieb am 07.07.2008 um 18:01:59:
lediglich ein Transit ist das Heimtland wäre visafrei.

Obwohl ich mir die HP öfters durch gelesenen habe, konnte ich diese Info nicht finden. Habe ich das überlesen?

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Beppo
Experte
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 351
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuch von Thailänderin mit schweizer Aufenthaltstitel in Deutschland
Antwort #4 - 07.07.2008 um 18:12:17
 
Hallo Grumpy,

als thailändische Staatsangehörige ist deine Bekannte gem. der Verordnung (EG)539/2001 (sogenannte EU-Visumverodnung) für einen Kurzaufenthalt visumspflichtig.

Eine Einreise für einen Kurzaufenthalt (Kurzaufenthalt=Aufenthalt bis 3 Monate innerhalb von 6 Monaten) mit einem schweizer Aufenthaltstitel ist derzeit nicht möglich. Erst mit Inkrafttreten des Schengener Abkommens in der Schweiz kann sie sich dann drei Monate in anderen Schengenstaaten aufhalten.

Derzeit erlaubt ein schweizer Aufenthaltstitel lediglich die Durchreise durch die Schengenstaaten um in einen Drittstaat zu gelangen. Grundlage dafür ist die Entscheidung 896/2006/EG (Beispiel CH-D-Ukraine oder USA-D-CH).

Visumsfrei könnte sie lediglich durch die nationale Ausnahme gem. Art. 4 der VO 539/2001 i.V.m. dem §19 AufenthV, wenn sie Inhaberin eines Dienst- oder Diplomatenpasses ist.

Ansonsten bleibt nur der Weg zur Botschaft und ein Visum für den Kurzaufenthalt beantragen. Sollte für einen in der Schweiz lebenden Drittausländer nicht das Problem sein.

Gruß
Beppo
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
janetm
Senior Top-Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 643

Bielefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bielefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuch von Thailänderin mit schweizer Aufenthaltstitel in Deutschland
Antwort #5 - 07.07.2008 um 19:07:47
 
trixie schrieb am 07.07.2008 um 18:11:57:
Obwohl ich mir die HP öfters durch gelesenen habe, konnte ich diese Info nicht finden. Habe ich das überlesen?


Die Grundlage hat dir Beppo ja schon genannt, hier z.B. findest du die Info dazu:

http://www.europa.admin.ch/themen/00500/00506/00510/00615/index.html?lang=de

Oder auch versteckt auf der HP der deutschen botschaft:

http://www.bern.diplo.de/Vertretung/bern/de/01/Visabestimmungen/Downl__D__Transi...

Aloha
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tapir
Silver Member
****
Offline


Das Bessere ist des Guten
Feind.


Beiträge: 2.172

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuch von Thailänderin mit schweizer Aufenthaltstitel in Deutschland
Antwort #6 - 07.07.2008 um 21:25:29
 
Nur zur Vervollstaendigung: Zum 1.11. wird die Schweiz voraussichtlich Schengen-Vollanwenderin. Dann koennen Inhaber einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung grundsaetzlich drei Monate visumfrei im Schengenraum reisen.

Uebrigens...

Beppo schrieb am 07.07.2008 um 18:12:17:
um in einen Drittstaat

Soweit ich mich erinnere, erlaubt die Entscheidung des Rates nur die Durchreise in Richtung Heimatstaat.
Zum Seitenanfang
  

In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
IP gespeichert
 
janetm
Senior Top-Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 643

Bielefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bielefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuch von Thailänderin mit schweizer Aufenthaltstitel in Deutschland
Antwort #7 - 07.07.2008 um 22:22:33
 
tapir schrieb am 07.07.2008 um 21:25:29:
Soweit ich mich erinnere, erlaubt die Entscheidung des Rates nur die Durchreise in Richtung Heimatstaat. 


Aus dem von mir gelinkten pdf der deutschen Botschaft:

"Der Wegfall der Transitvisapflicht beschränkt sich lediglich auf den Zweck der Durchreise durch den Schengenraum von einem Nicht-Schengen-Staat in einen anderen Nicht-Schengen-Staat."

Von Heimatstaat steht da nix

Aloha
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Beppo
Experte
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 351
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuch von Thailänderin mit schweizer Aufenthaltstitel in Deutschland
Antwort #8 - 07.07.2008 um 22:58:09
 
Hallo,

Artikel 2 der Entscheidung 896/2006/EG spricht wie von "janetm" schon angesprochen von Durchreise um in einen Drittstaat zu gelangen. Eine bestimmte Richtung wird nicht vorgeschrieben.

So wird es auch laut unseren Anwendungshinweisen an den Außengrenzen gehandhabt.
Siehe auch Westphal-Stoppa, Kommentatoren für Ausländerrecht, Report Nr. 14
( http://www.westphal-stoppa.de/O-Report/14ReportJanuar2007.pdf)

Möglich ist auch die Reise in zwei baltische Länder (Estland und Litauen), sofern ein Aufenthalt dort erlaubt ist. Diese beiden Staaten haben die Entscheidung nicht angenommen. Eine Durchreise mit einem schweizer AT ist in diesen Ländern nicht möglich.



MfG
Beppo

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Grumpy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 35
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuch von Thailänderin mit schweizer Aufenthaltstitel in Deutschland
Antwort #9 - 08.07.2008 um 08:55:26
 
Hallo,

nochmals vielen Dank für die Infos, vor allem an Beppo von der Bundespolizei.

Es eilt mit dem Besuch ja nicht so. Es mach dann wohl mehr Sinn, wenn Sie bis zum 1.11. wartet, bis Schengen dann auch für die Schweiz greift. Nur für ein Wochenendbesuch ein Visa, da müsste Sie ja extra nach Bern...

Also nochmals Danke!!!

Grumpy
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Beppo
Experte
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 351
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuch von Thailänderin mit schweizer Aufenthaltstitel in Deutschland
Antwort #10 - 08.07.2008 um 09:53:06
 
Guten Morgen Grumpy,

eine Frage habe ich noch. Ist mir leider auch erst heuten morgen eingefallen. Ist deine Bekannte zufällig mit einem Schweizer oder einem EU-Bürger (nicht Deutscher) verheiratet? Dann würde die Rechtslage natürlich anders ausehen. Ansonsten denke ich, wurde hier alles gesagt.

Das Visum könnte auch als Jahresvisum beantragt werden, so dass sie sich 90 Tage pro Halbjahr aufhalten könnte. Dann würde sich vielleicht eine Beantragung lohnen. Jedoch wird bei einer erstmaligen Beantragung meistens kein Jahresvisum erteilt, sondern nur für die erforderliche Reisezeit. Wie die Chancen einer Beantragung für einen in der Schweiz lebenden Ausländer aussehen, kann ich nicht beurteilen. Hierzu könnte sich ja mal ein Forummitglied von der Botschaft äußern.

MfG
Beppo
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Grumpy
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 35
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuch von Thailänderin mit schweizer Aufenthaltstitel in Deutschland
Antwort #11 - 09.07.2008 um 11:23:31
 
Hallo Beppo,

nein, Sie ist nicht mit einem Schweizer verheiratet. Ihre Mutter hatte einen Schweizer geheiratet und sie ist dann als sie 15 Jahre alt war mit Ihrer Mutter in die Schweiz gekommen.

Seltsam ist halt nur, dass meine Frau mit dt. Aufenthaltstitel bis zu 3 Wochen (lt. Konsult der Schweiz in Ffm.) in die Schweiz reisen darf und Sie mit schweizer Tiltel nach D nicht. Aber sei es drum. Wie es so aussieht erledigt es sich ja mit dem Schengenbeitritt der Schweiz...
Muss sie halt noch eon paar Monate warten.

Nochmals vielen Dank.

Gruss
Grumpy
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Beppo
Experte
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 351
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuch von Thailänderin mit schweizer Aufenthaltstitel in Deutschland
Antwort #12 - 09.07.2008 um 21:40:56
 
Hallo Grumpy,

so ist das im Ausl.-Recht manchmal, die einen dürfen und die anderen nicht.
In diesem Fall ergibt sich das aus dem nationalen Recht der Schweiz. Die Schweizer erlauben den Aufenthalt gem. ihren nationalen Bestimmungen. In Deutschland und den Schengenstaaten wird der schweizer Aufenthaltstitel jedoch wie schon beschrieben nur eingeschränkt anerkannt. Das Recht ist eben nicht überall gleich.

MfG
Beppo
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema