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Heirat mit Touristenvisum (Gelesen: 2.358 mal)
latina6610
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat mit Touristenvisum
19.05.2008 um 00:21:27
 
Guten Abend,
mein Freund (Tunesier) und ich hatten vor in diesem Jahr zu heiraten, wir kennen uns 2 Jahre. Geplant war der korrekte Weg mit einem Heiratsvisum. Nun hatte er das Pech das er von der Militärpolizei angehalten wurde und da er noch keinen Militärdienst gemacht hat, mußte er diesen nun machen. Da er in einem festen gut bezahltem Arbeitsverhältnis steht, mußte er eine Strafe zahlen, den Grundwehrdienst (21 Tage) absolvieren und muß nun noch für ca. 10 Monate die Hälfte seines Gehaltes an das Militär zahlen, da er nicht für 1 Jahr zu Militär wollte.
Nun kann er das Heiratsvisum nicht beantragen, weil das Militär natürlich nicht auf sein Geld verzichten will. Sicherlich könnte er versuchen die Restsumme auf einmal zu zahlen, aber das ist nicht möglich. Er würde das Geld auch nicht von mir annehmen, was ich ihm auch nicht geben könnte. Nun hat er mich gebeten doch nachzufragen ob die Möglichkeit besteht, das wenn er mit einem Touristenvisum kommt und er seine Papiere mitbring, ob wir dann auch heiraten können und er dann bei mir bleiben kann.Besteht diese Möglichkeit und haben wir eine Chance es so durch zu bekommen. Und wenn wir diese Chance bekommen würden was müßten oder können wir tun damit es klappen würde.Er spricht gut Deutsch(Englisch und Französich) hat aber keinen Test bei Götheinstitut gemacht.Er kann mit dem Touristenvisum für 3 Wochen zu mir kommen, wäre es überhaupt möglich in dieser Zeit alles zu machen, da ich denke das ja seine Papiere auch an das Oberlandesgericht zur Prüfung geschickt werden müßten. Können wir einfach zum Standesamt gehen und dort wenn er hier ist die Heirat beantragen und was passiert wenn wir das machen.Natürlich werde ich mich auch bei der ABH erkundigen, möchte hier nur mal erkundigungen einholen ob überhaupt....eine Möglichkeit besteht.
Auch wenn ich da eher schwarz sehe, hoffe ich doch auch auf ein paar positive Antworten.
Liebe Grüße
ich bin deutsche Staatsbürgerin, bekomme das ich aus Tunesien nicht aus meinem Profil herraus.

Änderung:
Ich habe deine Staatsangehörigkeit im Profil geändert.   
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« Zuletzt geändert: 19.05.2008 um 01:26:29 von Tippi »  
 
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Antwort #1 - 19.05.2008 um 01:23:34
 
Hi Latina6610,

bin mal der Spielverderber.

Das dürfte Schwiergkeiten geben, im Visaantrag sind korrekte Angaben zum beabsichtigten Aufenthaltszweck zu machen, nach besten wissen und Gewissen, falls nach einer Heirat in D ein Daueraufenthalt angestret wird, ist ein Schengen visa das falsche Visa es muss mit mit sogenannten Heiratsvisa eingereist werden.

Schengenvisa sind an Rückkehrbereitschaft und Verwurzelung im Heimatland verknüpft.
Das Besuchsvisa kann auch abgelehnt werden wenn Zweifel an Rückkehrbereitschaft bestehen.

Auch läuft er Gefahr eine Zurückweisung an der Grenze sollte der Grenzbeamte bemerken das ein Daueraufenthalt ohne das erforderliche Visa angestrebt wird, dies wiederum kann zu anderen Komplikationen wie zukünftige Einreisesperre führen.


Da eine Einreise mitr allen zur Heirat notwendigenDokumenten erfolgen würde, wäre auch leicht beweisbar, das die Dokumente vor der Einreise ausgestellt wurden und somit die heiratsabsichten schon bei Einreise erfolgten und  somit Einreise ohne erforderliches visa oder mit falschen visa erfolgte.

Ob es machbar ist innerhalb von 3 Wochen in D zu heiraten, eine theoretische Frage, da neben Standeamt auch OLF (Beifreiung vom Ehefähigkeitszeugnis) zu beteiligen ist.

Ansosten weise ich daraufhin das heirat in dänemark keine Alternative ist, wenn dann Heirat in D.

Heirat in D eröffnet theoretisch eine Möglichkeit nach § 39 Abs. 3 AufenthV, wobei alle Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sein müssten.
Hierzu empfehle ich § 37 AufenthG, 3 28 aufenthG und § 30 aufenthG sowie allgemeine Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 AufenthG zu lesen.
Gesetzestexte findest du  verlinkt in der Rechtssammlung

Bitte nutze doch auch einmal die Suchfunktion dann wirst Du hier im forum viele weitere und nützliche Infos finden.


Aber mal ganz anders? willst Du uns ein wenig verarschen oder für dumm verkaufen?
Warum kann er kein Heiratsvisum beantragen? Reisepass braucht er ech auch für Besuchsvisa (und dürfte er haben), also ohne Reisepass geht nichts, aber wenn einen Reisepass hat...
Wüßte nicht das der tunesische Staat der Visabeantragung zustimmen muss noch in irgendeiner anderen Form zustimmen muss oder gefragt wird, auch wird der tunesische Staat nicht beteiligt,
weder von Botschaft noch von ABH, der tunesische Wehrdienst interessiert die Botschaft wenig beim Visaantrag, da reines Problem des Antragstellers.
Die zur Heirat notwendigen Dokumente würde er ja auch immer erhalten, auch wenn er nur für Besuchszwecke reisen will.

Fühle mich hier von Deiner Seite ein wenig verarscht, denn der tunesische Staat hat mit richtigen Visa nichts zu tuen, der will nur sein Geld, das Geld das ihm Dein Verlobter schuldet,
also sollte Dein Verlobter einfach seine Schulden für die Befreiung vom Militärdienst zahlen.

Mick, Änderung:
Durch Ergänzungen in der Adminebene haben sich
zwei Wörter verändert. Inhaltlich ist aber alles gleich ge-
blieben.

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« Zuletzt geändert: 19.05.2008 um 07:48:16 von Mick »  
 
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latina6610
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Antwort #2 - 19.05.2008 um 07:55:24
 
Guten Morgen Einbeckt,
tut mir leid das du den Eindruck hast das ich jemanden verarschen möchte. Nein das ist auf keinen Fall so. Ja der hat einen Reissepass.Wir sind davon ausgegangen das bei einem Heiratzvisum auch nach dem Militärdienst gefragt wird und es eine Rolle spielt. Wenn dem nicht so ist und es dort keine Nachforschung gibt dann werden wir das Heiratsvisum beantragen. Ich hatte ja auch geschrieben das ich nur wissen wollte ob es eine Chance mit dem Touristenvisum gibt und wir auch lieber den korrekten Weg über das Heiratsvisum gehen möchten, danke das du mir so ausführlich darauf geantwortet hast.
Natürlich ist es das einfachste das Geld zu zahlen, aber ca. 1000 € sind nun mal nicht wenig, die hat ein Tunesier auch wenn er gut verdient nicht auf der hohen Kante liegen.
Eine Frage habe ich noch, für den Fall dass das Heiratsvisum doch abgelehnt würde, gibt es da eine Frist wann man es wieder beantragen kann.

Vielen Dank noch einmal
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Antwort #3 - 19.05.2008 um 13:25:04
 
Falls das Heiratsvisum abgelehnt wird, gibt es für diese Ablehnung wichtige Gründe wie z.B. Scheineheverdacht oder Historie Deines Verlobten in Deutschland (Asyl, Einreisesperre, Ausweisung, Abschiebung etc.), in diesem Falle empfiehlt sich dann keine neuer Antrag, der neue Antrag würde zu selben, ablehnenden Ergebnis führen, sondern zu Remonstration (Widerspruch) bzw. den Versuch die Ablehnungsgründe zu beseitigen.
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Linda.1001
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Antwort #4 - 19.05.2008 um 20:34:36
 
@ Einbeck: Darf denn jemand der Asylant war nie mehr nach DE einreisen oder verstehe ich da etwas falsch?
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Antwort #5 - 19.05.2008 um 20:42:04
 
Linda.1001 schrieb am 19.05.2008 um 20:34:36:
Darf denn jemand der Asylant war nie mehr nach DE einreisen oder verstehe ich da etwas falsch? 


Das wäre zu pauschal ausgedrückt, so soll man dies bitte nicht verstehen, eher als Aufzählung von Beispielen,
Als Beispiel zur Präsizierung: bei abgelehnten ehem. Asylbewerbern besteht je nach Hintergrund
die Möglichkeit das negative Tatsachen im AZR gespeichert sind.
Aber diese Umstände kennen die Einreisebewerber selbst am besten, müßten nur mal die Bescheide und Ihre Vergangenheit in d kontrollieren, Motto freiwillig ausgereist oder nicht.......

Deine Frage ist mit Asylant war auch sehr allgemein gehalten, so etwas ist oft einzelfallabhängig.
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Antwort #6 - 20.05.2008 um 08:45:42
 
Linda.1001 schrieb am 19.05.2008 um 20:34:36:
Darf denn jemand der Asylant war nie mehr nach DE einreisen 

War dein Freund denn schon mal in Deutschland ggfs. als Asylant ?

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