Hi Latina6610,
bin mal der Spielverderber.
Das dürfte Schwiergkeiten geben, im Visaantrag sind korrekte Angaben zum beabsichtigten Aufenthaltszweck zu machen, nach besten wissen und Gewissen, falls nach einer Heirat in D ein Daueraufenthalt angestret wird, ist ein Schengen visa das falsche Visa es muss mit mit sogenannten Heiratsvisa eingereist werden.
Schengenvisa sind an Rückkehrbereitschaft und Verwurzelung im Heimatland verknüpft.
Das Besuchsvisa kann auch abgelehnt werden wenn Zweifel an Rückkehrbereitschaft bestehen.
Auch läuft er Gefahr eine Zurückweisung an der Grenze sollte der Grenzbeamte bemerken das ein Daueraufenthalt ohne das erforderliche Visa angestrebt wird, dies wiederum kann zu anderen Komplikationen wie zukünftige
Einreisesperre führen.
Da eine Einreise mitr allen zur Heirat notwendigenDokumenten erfolgen würde, wäre auch leicht beweisbar, das die Dokumente vor der Einreise ausgestellt wurden und somit die heiratsabsichten schon bei Einreise erfolgten und somit Einreise ohne erforderliches visa oder mit falschen visa erfolgte.
Ob es machbar ist innerhalb von 3 Wochen in D zu heiraten, eine theoretische Frage, da neben Standeamt auch OLF (Beifreiung vom Ehefähigkeitszeugnis) zu beteiligen ist.
Ansosten weise ich daraufhin das heirat in dänemark keine Alternative ist, wenn dann Heirat in D.
Heirat in D eröffnet theoretisch eine Möglichkeit nach § 39 Abs. 3
AufenthV, wobei alle Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sein müssten.
Hierzu empfehle ich § 37
AufenthG, 3 28
aufenthG und § 30
aufenthG sowie allgemeine Erteilungsvoraussetzungen nach § 5
AufenthG zu lesen.
Gesetzestexte findest du verlinkt in der Rechtssammlung
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Aber mal ganz anders? willst Du uns ein wenig verarschen oder für dumm verkaufen?
Warum kann er kein Heiratsvisum beantragen? Reisepass braucht er ech auch für Besuchsvisa (und dürfte er haben), also ohne Reisepass geht nichts, aber wenn einen Reisepass hat...
Wüßte nicht das der tunesische Staat der Visabeantragung zustimmen muss noch in irgendeiner anderen Form zustimmen muss oder gefragt wird, auch wird der tunesische Staat nicht beteiligt,
weder von Botschaft noch von
ABH, der tunesische Wehrdienst interessiert die Botschaft wenig beim Visaantrag, da reines Problem des Antragstellers.
Die zur Heirat notwendigen Dokumente würde er ja auch immer erhalten, auch wenn er nur für Besuchszwecke reisen will.
Fühle mich hier von Deiner Seite ein wenig verarscht, denn der tunesische Staat hat mit richtigen Visa nichts zu tuen, der will nur sein Geld, das Geld das ihm Dein Verlobter schuldet,
also sollte Dein Verlobter einfach seine Schulden für die Befreiung vom Militärdienst zahlen.
Mick,
Änderung: Durch Ergänzungen in der Adminebene haben sich
zwei Wörter verändert. Inhaltlich ist aber alles gleich ge-
blieben.