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fzf zum deutschen kind (Gelesen: 3.418 mal)
bostanci89
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16.05.2008 um 13:59:52
 
hallo...manche kennen mich schon hier im forum...aber wollte nochmal meine situation schildern..

ich bin aus der türkei verheiratet bin 19 jahre alt ,mein mann ist aber noch in der türkei. vor 3 wochen ist unser kind auf die welt  gekommen...wie es aussieht wird sie einen deutschen pass kriegen...

meine frage...was muss ich machen damit mein mann hier zu uns kommen kann??? (welche papiere).. er besucht in der türkei seid 3 monaten deutschkurs und in 2 wochen wird er nach ankara fahren wegen dem test..

ich wohne noch bei meinem eltern zuhause, dh das ich keine eigene wohnung habe...

geht es das er zu meiner familie mit einzieht???

was für papiere muss ich erledigen und zu ihn schicken???

und was muss er machen???

würde mich sehr freuen wenn ihr mir helfen könntet..ich brauche echt eure hilfe weinend

bin schon seid letztes jahr verheiratet

lg bostanci
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bostanci89
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #1 - 16.05.2008 um 14:23:37
 
hallooo???  will mir keiner antworten ?  weinend
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maki
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Antwort #2 - 16.05.2008 um 14:31:44
 
bostanci89 schrieb am 16.05.2008 um 14:23:37:
hallooo???will mir keiner antworten ?
Wow, keine 25 Minuten gewartet und schon wunderst du dich dass du keine Antwort bekommst?

Hättest du deine alten Threads gelesen, hättest du die Antworten auf deine Fragen schon, wurde doch alles x-mal durchgekaut...
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bostanci89
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Antwort #3 - 16.05.2008 um 14:36:25
 
weinend weinend weinend

irgendwas mit papieren wurde mir nix erzählt

wie kann ich den meine alten threads finden??
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trixie
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Antwort #4 - 16.05.2008 um 15:34:13
 
bostanci89 schrieb am 16.05.2008 um 13:59:52:
hallo...manche kennen mich schon hier im forum...

... und das schon zu gut.  Laut lachend

bostanci89 schrieb am 16.05.2008 um 13:59:52:
...wie es aussieht wird sie einen deutschen pass kriegen...  

Also deutsche Pässe werden nicht nach dem Aussehen vergeben,  Laut lachend  Laut lachend  Laut lachend (da hätte mancher Deutsche schon Schwierigkeiten)
sondern nach der rechtlichen Grundlage, ob jemand die deutsche Staatsangehörigkeit hat oder nicht.

So wie deinen Fall - vieler schlaflosen Nächte - im Kopf habe, dürfte euer Kind die deutsche Staatsangehörigkeit haben.

bostanci89 schrieb am 16.05.2008 um 13:59:52:
was für papiere muss ich erledigen und zu ihn schicken???  

Dein Mann muss/sollte einen Antrag zur FZF zum deutschen Kind stellen (dieses Thema würde von einer anderen Userin heute und gestern besprochen). Dazu benötigt er die Heiratsurkunde von dir (damit ersichtlich ist, dass das Kind ehelich ist) und die Geburtsurkunde eueres Kindes. Ein paar Passfotos wären nicht verkehrt - natürlich von deinem Mann - für den Visumsantrag.  Zwinkernd

bostanci89 schrieb am 16.05.2008 um 13:59:52:
geht es das er zu meiner familie mit einzieht???  

Die Wohnung/Wohnmöglichkeit bei deinen Eltern wäre im Moment denkbar, sofern du nicht schon eine eigene Wohnung in Aussicht hast. Oder willst du ihn auf der Straße schlafen lassen?

trixie



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Antwort #5 - 16.05.2008 um 15:48:39
 
Für FZF zum Kind braucht Dein Mann:
-eine normale und eine internationale Geburtsurkunde(Formel A) vom Kind
-Passkopie vom Dir und dem Kind (natürlich vom deutschen Kinderreisepass!)
-Meldebescheinigung von Dir und Kind
-Heiratsurkunde(Formül B).die bekommt er in der Türkei
-Tam Vukatlı Nufus Kayit Örnegi von Dir u. Deinem Mann
-Kopien von eurem roten türkischen Heiratsbuch
-Dein mann muss sich einen Pass austellen,mit einer Gültigkeit von min. 1 Jahr

Wenn er all die Dokumente parat hat,kann er einen Termin bei der deutschen Botschaft machen.Bei FZF zum deutschen Kind sind Sprachnachweise nicht erforderlich.
Naehere İnfos bekommt er auch auf der İnternetseite der deutschen Botschaft in Ankara.
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Antwort #6 - 16.05.2008 um 16:39:12
 
trixie schrieb am 16.05.2008 um 15:34:13:
Also deutsche Pässe werden nicht nach dem Aussehen vergeben,  Laut lachend  Laut lachend  Laut lachend (da hätte mancher Deutsche schon Schwierigkeiten)
sondern nach der rechtlichen Grundlage, ob jemand die deutsche Staatsangehörigkeit hat oder nicht.


In ihrem Profil hat sie die türkische Staatsbürgerschaft?

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maki
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Antwort #7 - 16.05.2008 um 16:42:29
 
login schrieb am 16.05.2008 um 16:39:12:
In ihrem Profil hat sie die türkische Staatsbürgerschaft? 

Na und?

Siehe StAG §4 Abs. 3.
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trixie
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Antwort #8 - 16.05.2008 um 16:44:59
 
login schrieb am 16.05.2008 um 16:39:12:
In ihrem Profil hat sie die türkische Staatsbürgerschaft?  

Das ist richtig. Wenn du aber ihre alten - sehr langen - Threads liest, wirst du feststellen, dass die TS die Vorausetzungen erfüllt sind, dass ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit (§ 4 Abs. 3 StAG) hat. Zwinkernd

trixie
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Antwort #9 - 16.05.2008 um 19:08:58
 
trixie schrieb am 16.05.2008 um 16:44:59:

Das ist richtig. Wenn du aber ihre alten - sehr langen - Threads liest, wirst du feststellen, dass die TS die Vorausetzungen erfüllt sind, dass ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit (§ 4 Abs. 3 StAG) hat. Zwinkernd

trixie



Ah ok, wieder eine Wissenslücke geschlossen Zwinkernd

Danke schön
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