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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> fzf zum deutschen kind https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1210939192 Beitrag begonnen von bostanci89 am 16.05.2008 um 13:59:52 |
Titel: fzf zum deutschen kind Beitrag von bostanci89 am 16.05.2008 um 13:59:52
hallo...manche kennen mich schon hier im forum...aber wollte nochmal meine situation schildern..
ich bin aus der türkei verheiratet bin 19 jahre alt ,mein mann ist aber noch in der türkei. vor 3 wochen ist unser kind auf die welt gekommen...wie es aussieht wird sie einen deutschen pass kriegen... meine frage...was muss ich machen damit mein mann hier zu uns kommen kann??? (welche papiere).. er besucht in der türkei seid 3 monaten deutschkurs und in 2 wochen wird er nach ankara fahren wegen dem test.. ich wohne noch bei meinem eltern zuhause, dh das ich keine eigene wohnung habe... geht es das er zu meiner familie mit einzieht??? was für papiere muss ich erledigen und zu ihn schicken??? und was muss er machen??? würde mich sehr freuen wenn ihr mir helfen könntet..ich brauche echt eure hilfe :'( bin schon seid letztes jahr verheiratet lg bostanci |
Titel: Re: fzf zum deutschen kind Beitrag von bostanci89 am 16.05.2008 um 14:23:37
hallooo??? will mir keiner antworten ? :'(
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Titel: Re: fzf zum deutschen kind Beitrag von maki am 16.05.2008 um 14:31:44 bostanci89 schrieb am 16.05.2008 um 14:23:37:
Hättest du deine alten Threads gelesen, hättest du die Antworten auf deine Fragen schon, wurde doch alles x-mal durchgekaut... |
Titel: Re: fzf zum deutschen kind Beitrag von bostanci89 am 16.05.2008 um 14:36:25
:'( :'( :'(
irgendwas mit papieren wurde mir nix erzählt wie kann ich den meine alten threads finden?? |
Titel: Re: fzf zum deutschen kind Beitrag von trixie am 16.05.2008 um 15:34:13 bostanci89 schrieb am 16.05.2008 um 13:59:52:
... und das schon zu gut. ;D bostanci89 schrieb am 16.05.2008 um 13:59:52:
Also deutsche Pässe werden nicht nach dem Aussehen vergeben, ;D ;D ;D (da hätte mancher Deutsche schon Schwierigkeiten) sondern nach der rechtlichen Grundlage, ob jemand die deutsche Staatsangehörigkeit hat oder nicht. So wie deinen Fall - vieler schlaflosen Nächte - im Kopf habe, dürfte euer Kind die deutsche Staatsangehörigkeit haben. bostanci89 schrieb am 16.05.2008 um 13:59:52:
Dein Mann muss/sollte einen Antrag zur FZF zum deutschen Kind stellen (dieses Thema würde von einer anderen Userin heute und gestern besprochen). Dazu benötigt er die Heiratsurkunde von dir (damit ersichtlich ist, dass das Kind ehelich ist) und die Geburtsurkunde eueres Kindes. Ein paar Passfotos wären nicht verkehrt - natürlich von deinem Mann - für den Visumsantrag. ;) bostanci89 schrieb am 16.05.2008 um 13:59:52:
Die Wohnung/Wohnmöglichkeit bei deinen Eltern wäre im Moment denkbar, sofern du nicht schon eine eigene Wohnung in Aussicht hast. Oder willst du ihn auf der Straße schlafen lassen? trixie |
Titel: Re: fzf zum deutschen kind Beitrag von oki am 16.05.2008 um 15:48:39
Für FZF zum Kind braucht Dein Mann:
-eine normale und eine internationale Geburtsurkunde(Formel A) vom Kind -Passkopie vom Dir und dem Kind (natürlich vom deutschen Kinderreisepass!) -Meldebescheinigung von Dir und Kind -Heiratsurkunde(Formül B).die bekommt er in der Türkei -Tam Vukatlı Nufus Kayit Örnegi von Dir u. Deinem Mann -Kopien von eurem roten türkischen Heiratsbuch -Dein mann muss sich einen Pass austellen,mit einer Gültigkeit von min. 1 Jahr Wenn er all die Dokumente parat hat,kann er einen Termin bei der deutschen Botschaft machen.Bei FZF zum deutschen Kind sind Sprachnachweise nicht erforderlich. Naehere İnfos bekommt er auch auf der İnternetseite der deutschen Botschaft in Ankara. |
Titel: Re: fzf zum deutschen kind Beitrag von kelandwen am 16.05.2008 um 16:39:12 trixie schrieb am 16.05.2008 um 15:34:13:
In ihrem Profil hat sie die türkische Staatsbürgerschaft? Lg, Kelvin |
Titel: Re: fzf zum deutschen kind Beitrag von maki am 16.05.2008 um 16:42:29 login schrieb am 16.05.2008 um 16:39:12:
Na und? Siehe StAG §4 Abs. 3. |
Titel: Re: fzf zum deutschen kind Beitrag von trixie am 16.05.2008 um 16:44:59 login schrieb am 16.05.2008 um 16:39:12:
Das ist richtig. Wenn du aber ihre alten - sehr langen - Threads liest, wirst du feststellen, dass die TS die Vorausetzungen erfüllt sind, dass ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit (§ 4 Abs. 3 StAG) hat. ;) trixie |
Titel: Re: fzf zum deutschen kind Beitrag von kelandwen am 16.05.2008 um 19:08:58 trixie schrieb am 16.05.2008 um 16:44:59:
Ah ok, wieder eine Wissenslücke geschlossen ;) Danke schön |
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