Me4Ever schrieb am 28.04.2008 um 21:52:51:die Anfrage an
BAMF schon sechs Monate her gestellt, und immer noch keine Antwort!).
Me4Ever schrieb am 28.04.2008 um 21:52:51:muss dann das
EBH dadrauf warten? oder können Sie nach der motto sagen, wenn vom
BAMF in 3 Monate keine Antwort ankommt, dann gehts weiter mit dem EB antrag?
Sehr schwere Frage, me4ever. - Ein Problem ist, dass das in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird. Die
EBH wird sich an die jeweiligen Vorschriften halten. - Eine andere Frage ist natürlich, wie lange es "zumutbar" ist abwarten zu müssen - 6 Monate, ohne weitere Begründung oder nachvollziehbare Zwischeninformation, halte ich persönlich für nicht mehr vertretbar - in -zig anderen Fällen ist das
BAMF da wesentlich fixer. - Da es aber bei dem Procedere, was wir gerade betrachten, zunächst um behördeninterne Abläufe geht, ist es besonders schwierig - wenn Deine
EBH sagt, wir müssen halt warten ..., na ja.
Ob es lohnenswert wäre, verwaltungsrechtlich gegen so ein "Hinhalten" vorzugehen, wage ich in diesem Falle nicht zu beurteilen. Einbürgerungsanträge lassen sich ja im Regelfall nicht in er sonst üblichen Antragsbearbeitungfrist von drei Monaten abschließend behandeln. - Ein nicht nachvollziehbares "erst mal Liegen lassen" ist allerdings m.E. auch nicht hinnehmbar und widerspricht den verwaltungsrechtlichen Vorgaben.
Vielleicht kann ein Experte seine Sicht auf diesen Fall mal darlegen ...
=schweitzer=