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Einbürgerung ohne 60 Monate Rentenbeitragszahlung? (Gelesen: 4.151 mal)
zjustine
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18.04.2008 um 09:06:41
 
Hallo,

ich habe seit Okt. 2002 in Sachsen studiert und werde ab Juli. 2008 arbeiten. Da ich Optionen in München und Düsseldorf habe, möchte ich gerne wissen, ob es Unterschied bzgl. der Einbürgerungsbedingung in den beiden Bundesländern gibt.

Ich habe gehört, dass man in Nordrhein-Westfalen auch ohne Niederlassungserlaubnis eingebürgert werden kann, wenn man 8 Jahre in Deutschland gelebt hat und im 8ten Jahr Rentenbeiträge zahlt. Stimmt das? Wenn ja, dann könnte ich (in Düsseldorf) in 2 Jahren schon die Staatsangehörigkeit bekommen?

Vielen Dank im Voraus für jeden Hinweis und ggb. Rechtsquellen! Smiley

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sonic
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Antwort #1 - 18.04.2008 um 09:47:19
 
hi,

lies und vergleiche bitte zwischen:

http://www.info4alien.de//einbuergerung/themen/anspruch.htm ; (Anspruchseinbürgerung (§ 10))

http://www.info4alien.de//einbuergerung/themen/ermessen.htm (Ermessenseinbürgerung (§ 8 ))

Unter den Voraussetzungen der Anspruchseinbürgerung sind 8 Jahre rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt (7 Jahre nach erfolgreichem Integrationskurs) erforderlich. Im Gegensatz zu NRW werden soweit ich weiß (falls nichts aktuelleres gibt) die Studienzeiten in Bayern nicht als gewöhnlicher Aufenthalt angerechnet so dass dort für Dich in zwei Jahren eine Anspruchseinbürgerung nicht in Frage kommt.
Für die 60 Monate Rente: Sofern bereits ein Anspruch auf Einbürgerung nach § 10 StAG besteht, muss überhaupt keine Altersvorsorge nachgewiesen werden.
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Mikael321
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Antwort #2 - 18.04.2008 um 10:10:21
 
zjustine schrieb am 18.04.2008 um 09:06:41:
möchte ich gerne wissen, ob es Unterschied bzgl. der Einbürgerungsbedingung in den beiden Bundesländern gibt.
Schon mal pauschal gesagt, ist es in NRW viel einfacher, sich einbürgern zu lassen. Wie sagte der Einbürgerunsbeamte (NRW) meiner Frau so schön : Bayern hat jede Menge Urlaubs Touristen aus NRW, dafür haben wir jede menge Einbürgerungs Touristen aus Bayern . Durchgedreht  Soweit ich weiß, bürgern in NRW zb. die großen Städte selber ein, und in Bayern gehen alle Einbürgerungen über das Innenministeriums. Deshalb geht es in NRW meist auch noch (viel) schneller. (Bei meiner Frau ca. 11 Wochen) Inwieweit Studienzeit in NRW anrechenbar sind, kann ich leider nicht sagen. Vielleicht äußert sich dazu ja mal ein Experte aus NRW.


Michael
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zjustine
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Antwort #3 - 18.04.2008 um 20:19:59
 
Vielen Dank für die Info!
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Hook
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Antwort #4 - 23.04.2008 um 16:20:22
 
Hi!

Was die Zeiten angeht, hängt es wohl sehr davon ab wieviel die Behörde zu tun hat. Bei meiner Frau (auch in NRW) hat es  deutlich länger als die besagten 11 Wochen gedauert, nämlich fast 10 Monate.

Viele Grüße,

Hook
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Mikael321
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Antwort #5 - 23.04.2008 um 18:35:05
 
Hook schrieb am 23.04.2008 um 16:20:22:
Hi!Was die Zeiten angeht, hängt es wohl sehr davon ab wieviel die Behörde zu tun hat. Bei meiner Frau (auch in NRW) hat es  deutlich länger als die besagten 11 Wochen gedauert, nämlich fast 10 Monate.
7 Wochen, bei meiner Frau . Auch NRW.


Michael
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Blaise
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Antwort #6 - 24.04.2008 um 10:24:46
 
Hallo,

ich glaube kaum, dass es sehr sinnvoll ist, die einzelnen Bearbeitungszeiten verschiedener Behörden zu veröffentlichen (als allgemeine Information zu Bearbeitungszeiten).

Die Bearbeitungszeit hängt von einigen Faktoren ab, die von Antrag zu Antrag doch sehr unterschiedlich sein kann. Deshalb gibt es ja auch einen Hinweis zur Bearbeitungszeit im faq.

Blaise
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