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Heirat einer Bürgerin der RuF (Gelesen: 1.385 mal)
hal3390
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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03.04.2008 um 11:41:34
 
Hallo, ich möchte meine Freundin heiraten, die zur Zeit in Sibirien lebt.
Heute war ich beim Standesamt zwecks Klärung, welche Unterlagen benötigt werden.
Die hilfsbereite Beamtin hat mich nach Klärung der Fragen dann an ihre Kollegin von der Ausländerbehörde weitergereicht, die jedoch meinte, bzgl. Fragen zur Einreise mir keine Informationen geben zu können, dafür wäre die entsprechende Botschaft vor Ort zuständig.

Nachdem ich nun hier im Forum Informationen zum Thema 'Heiratsvisum' bzw. 'Visum zum Zwecke der Heirat' gesucht habe, bin ich auf folgenden Eintrag gestossen http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1206440939 der mich in gewisser Weise beunruhigt hat bzgl. des Hinweises, das kein Rechtsanspruch auf ein Heiratsvisum besteht.

Wie man sich vorstellen kann, bin ich an einer baldmöglichen Einreise interessiert, wobei relevant ist, das ihr Sohn nach den Sommerferien in die vierte Klasse kommt und noch kein Deutsch kann (sie jedoch sehr gut) und auch deshalb es sinnvoll ist, das beide so schnell wie möglich nach Deutschland kommen.

Meine Fragen:
1. Ist es sinnvoll, das sie ein Heiratvisum zu beantragt, da es unklar ist, wie lange es braucht, bis dieses erteilt wird?
2. Oder ist es sinnvoller - wie im Beitrag vorgeschlagen - per Schengen Visum zu heiraten, was es zwar notwendig macht, das sie nochmal ausreist, aber den Zeitraum, in dem sie nicht in Deutschland ist, verkürzt? Welche Konsequenzen hat das für den Aufenthalt ihres Sohnes?
3. Wir sind und waren beide noch nicht verheiratet - ist abschätzbar, wie lange es dauert, bis das Heiratsvisum erteilt wird?
4. Ist das Heiratsvisum von dem Ehefähigkeitszeugnis abhängig bzw. von dem Nachweis, das sie nicht verheiratet ist, der ersatzweise von einem deutschen Landgericht erstellt wird
5. Welches Land ist verantwortlich falls ggf. das Heiratsvisum nicht erteilt wird - die RuF oder die BRD?
6. Kann man parallel zu dem Heiratvisum für den Zeitraum, bis dieses erteilt wird auch noch ein Schengen Visum beantragen, damit sie schon mal einreisen können?

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trixie
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Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 03.04.2008 um 11:57:40
 
Ich möchte deine zweite Frage zuerst beantworten, dann fällt die erste Frage unter einem anderen Blickwinkel.
Auch ein Schengen Visum kann abgelehnt werden, wenn es an der sog. Rückkehrbereitschaft fehlt. Somit bleibt dir in der Heiratsabsicht nur das Visum zur Eheschließung.

hal3390 schrieb am 03.04.2008 um 11:41:34:
3. Wir sind und waren beide noch nicht verheiratet - ist abschätzbar, wie lange es dauert, bis das Heiratsvisum erteilt wird?  

Darauf kann dir hier sicherlich keiner eine verlässliche Antwort geben, da viele Einzelfaktoren in der Bearbeitung eine große Rolle spielen.

hal3390 schrieb am 03.04.2008 um 11:41:34:
4. Ist das Heiratsvisum von dem Ehefähigkeitszeugnis abhängig bzw. von dem Nachweis, das sie nicht verheiratet ist, der ersatzweise von einem deutschen Landgericht erstellt wird  

Das Heiratsvisum wird i.d.R. erst dann erteilt, wenn der Eheschließung nichts mehr im Wege steht und das dürfte m. M. nach erst der Fall sein, wenn die Prüfung vom OLG durchgeführt wurde.

hal3390 schrieb am 03.04.2008 um 11:41:34:
5. Welches Land ist verantwortlich falls ggf. das Heiratsvisum nicht erteilt wird - die RuF oder die BRD?  

Deutschland! Sie möchte ja hier einreisen.  Zwinkernd

hal3390 schrieb am 03.04.2008 um 11:41:34:
6. Kann man parallel zu dem Heiratvisum für den Zeitraum, bis dieses erteilt wird auch noch ein Schengen Visum beantragen, damit sie schon mal einreisen können?  

Beantragen kannst du/deine Freundin viel; genehmigt wird es aber nicht werden, weil nicht der Besuch im Vordergrund steht, sondern die beabsichtigte Eheschließung und die damit verbundene fehlende Rückkehrbereitschaft.

trixie
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jetflyer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 03.04.2008 um 13:03:42
 
Von mir noch ein paar Hinweise

Beachte, das Du dich um ein notariell beglaubigte Sorgerechtserklärung für den Sohn kümmerst, in dem der Vater zustimmt, das das Kind nach D. ausreisen darf. Erfahrungsgemäß ist das die größte Hürde, da viele "Erzeuger " in Ru dort Geld wittern und die Zustimmung nur gegen Bares geben. Ich empfehle dir da dringend Kontakt mit dem GK in Novosibirsk aufzunehmen, welches Dokument dort akzeptiert wird.
Üblich ist die Forderung des alleinigen Sorgerechts der Mutter, dies gibt es in Russland aber in der Regel nicht.

Denk auch daran, das eine VE für Braut und Kind von Dir verlangt werden wird, deine Bonität muß dazu ausreichen. Bzgl. des Kindes hilft da auch keine Heirat in Russland.


Grüße

Jetflyer
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 03.04.2008 um 16:22:13
 
trixie schrieb am 03.04.2008 um 11:57:40:
Das Heiratsvisum wird i.d.R. erst dann erteilt, wenn der Eheschließung nichts mehr im Wege steht und das dürfte m. M. nach erst der Fall sein, wenn die Prüfung vom OLG durchgeführt wurde.


Liegt m.W. daran, daß ihr Heimatstaat eigentlich keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellt. Es gibt aber manchmal Urkunden ähnlichen Inhalts.

Gruß, ULF
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