Hallo, ich möchte meine Freundin heiraten, die zur Zeit in Sibirien lebt.
Heute war ich beim Standesamt zwecks Klärung, welche Unterlagen benötigt werden.
Die hilfsbereite Beamtin hat mich nach Klärung der Fragen dann an ihre Kollegin von der Ausländerbehörde weitergereicht, die jedoch meinte, bzgl. Fragen zur Einreise mir keine Informationen geben zu können, dafür wäre die entsprechende Botschaft vor Ort zuständig.
Nachdem ich nun hier im Forum Informationen zum Thema 'Heiratsvisum' bzw. 'Visum zum Zwecke der Heirat' gesucht habe, bin ich auf folgenden Eintrag gestossen
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1206440939 der mich in gewisser Weise beunruhigt hat bzgl. des Hinweises, das kein Rechtsanspruch auf ein Heiratsvisum besteht.
Wie man sich vorstellen kann, bin ich an einer baldmöglichen Einreise interessiert, wobei relevant ist, das ihr Sohn nach den Sommerferien in die vierte Klasse kommt und noch kein Deutsch kann (sie jedoch sehr gut) und auch deshalb es sinnvoll ist, das beide so schnell wie möglich nach Deutschland kommen.
Meine Fragen:
1. Ist es sinnvoll, das sie ein Heiratvisum zu beantragt, da es unklar ist, wie lange es braucht, bis dieses erteilt wird?
2. Oder ist es sinnvoller - wie im Beitrag vorgeschlagen - per Schengen Visum zu heiraten, was es zwar notwendig macht, das sie nochmal ausreist, aber den Zeitraum, in dem sie nicht in Deutschland ist, verkürzt? Welche Konsequenzen hat das für den Aufenthalt ihres Sohnes?
3. Wir sind und waren beide noch nicht verheiratet - ist abschätzbar, wie lange es dauert, bis das Heiratsvisum erteilt wird?
4. Ist das Heiratsvisum von dem Ehefähigkeitszeugnis abhängig bzw. von dem Nachweis, das sie nicht verheiratet ist, der ersatzweise von einem deutschen Landgericht erstellt wird
5. Welches Land ist verantwortlich falls ggf. das Heiratsvisum nicht erteilt wird - die RuF oder die BRD?
6. Kann man parallel zu dem Heiratvisum für den Zeitraum, bis dieses erteilt wird auch noch ein Schengen Visum beantragen, damit sie schon mal einreisen können?