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Einbürgerung (Gelesen: 7.611 mal)
Ausländer
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30.03.2008 um 22:21:39
 
hallo, habe den einbürgerungsantrag gestellt, jetzt ist  er bei der Regierung gelandet, die Sachbearbeiterin hat mir gesagt, dass ich in den nächsten ca. 3 monaten auf die Urkunde warten muss, weil die vorprüfung bereit abgeschlossen ist, Sprachtest, und alles(Bekenntnis der Freiheitlische Demokratische Grundordnung......) bereit unterschrieben. meine frage ist wenn ich jetzt getrennt von meiner frau leben würde, wird das ein problem auf meinem Antrag sein??
persölische Daten über mich:
- staatangehörischkeit:Marokko
- seit 1999 in Deutschland (Studium).
- verheiratet seit 31.10.2006.( mit EU-Bürgerin).
- Vollzeit brschäftigt 1400,- Netto.(unbefristeten Vetrag.)
-  einbürgerungsantrag : ist am 03.12.2007 bei der EBH abgegeben.
danke im voraus
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Ralf
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Antwort #1 - 30.03.2008 um 23:35:36
 
Ausländer schrieb am 30.03.2008 um 22:21:39:
meine frage ist wenn ich jetzt getrennt von meiner frau leben würde, wird das ein problem auf meinem Antrag sein?? 

Da sich das Verfahren offenbar nicht nach § 9 StAG
richtet (verh. mit EU-Bürgerin, also nicht mit einer
Deutschen), ist eine Trennung auch kein Problem.

Ich frage aber mal nach dem Bundesland wegen dieser
Geschichte hier:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/rm_aufenthalt.htm
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Ralf
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Antwort #2 - 31.03.2008 um 10:00:24
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Ausländer
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Antwort #3 - 31.03.2008 um 12:06:32
 
danke Ralf für die Antwort, zu deiner Frage, der Antrag würde in Bayern gestellt, kannst du mir bitte noch sagen, welche Schritte werden jetzt gemacht solange den Antrag bei der Regierung.danke
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Ralf
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Antwort #4 - 01.04.2008 um 12:49:06
 
Ausländer schrieb am 31.03.2008 um 12:06:32:
welche Schritte werden jetzt gemacht

Denke mal, die Regierung wird den Vorgang nun
abschließend prüfen, und wenn alles klar ist die
Urkunde ausfertigen.
Also abwarten und Tee trinken.
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Ausländer
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Antwort #5 - 03.04.2008 um 12:22:05
 
Hi Ralf aber auch alle zusammen, danke für die Antwort, wollte ich noch eine Frage Stellen, die Sachbearbeiterin bei der Regierung, hat mir was vom mindesten 60 Monaten Rentenversicherung wegen Altersvorsorge erwent, und muss man Privat rentenversicherung abschlissen!!! soll ich unbedingt?? hat das ein Problem?, und was können sie  mir bitte raten? danke
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Ausländer
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Antwort #6 - 09.04.2008 um 12:18:18
 
liebe leute ich warte immer noch falls jemand mir weiter helfen könnte, wegen die 60 monaten rente, damit man auf altersvorsorge ansprüch haben kann.danke
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maki
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Antwort #7 - 09.04.2008 um 13:03:05
 
Aus den StAR-VwV zur Ermeesenseinbürgerung nach §8 & Regeleinbürgerung nach §9:
Zitat:
8.1.1.4 Zu Nummer 4 (Unterhaltsfähigkeit)


       Der Einbürgerungsbewerber ist imstande, sich und seine Angehörigen zu
       ernähren, wenn er den eigenen und den Lebensunterhalt der Familie so-
       wie etwaige gegen ihn gerichtete Unterhaltsansprüche nachhaltig und auf
       Dauer aus einem selbst erwirtschafteten Einkommen, einem eigenen
       Vermögen oder einem bestehenden Unterhaltsanspruch gegen einen Drit-
       ten bestreiten kann, ohne auf einen Anspruch auf Unterhalt aus öffentli-


       chen Mitteln angewiesen zu sein (Unterhaltsfähigkeit). Bei verheirateten
       Einbürgerungsbewerbern ist es ausreichend, dass die Ehegatten hierzu
       gemeinsam in der Lage sind. Die Unterhaltsfähigkeit umfasst auch eine
       ausreichende soziale Absicherung gegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit,
       Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und für das Alter.

Ohne Altersvorsorge dürftest du nicht Eingebürgert werden können.

Ob das die gesetzl. mit 60 Monatsbeiträgen ist oder eine private, wo du eventuell weniger Monatsbeiträge brauchst, steht da aber nicht Zwinkernd
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Ralf
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Antwort #8 - 09.04.2008 um 20:33:55
 
maki schrieb am 09.04.2008 um 13:03:05:
Ob das die gesetzl. mit 60 Monatsbeiträgen ist oder eine private, wo du eventuell weniger Monatsbeiträge brauchst, steht da aber nicht

Natürlich steht das da nicht, weil es letzlich ja nicht
auf 60 Monatsbeiträge ankommt, sondern darauf, dass
bereits ein - wenn auch geringer - Anspruch auf eine
Altersversorgung besteht. Bei der gesetzlichen Renten-
versicherung ist dies allerdings frühestens nach 60
Monatsbeiträgen der Fall.

Siehe dazu auch hier:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/altersvorsorge.htm
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Antwort #9 - 11.04.2008 um 17:21:26
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Antwort #10 - 17.04.2008 um 19:00:02
 
hi zusammen, muss ich jetzt ünberdingt eine privat rentenversicherung abschliesse damit ich die 60 mon. erreichen kann (bis jetzt habe ich ca. 40 mon. bezahlt)? und habe ich noch eine frage:was bedeuet der Begriff, Rechtsmittelverzicht,weil ich wegen eines scheidungsverfahren gehört habe.danke im voraus
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Antwort #11 - 17.04.2008 um 22:43:00
 
Ausländer schrieb am 17.04.2008 um 19:00:02:
muss ich jetzt ünberdingt eine privat rentenversicherung abschliesse

Niemand muss müssen ... und nützen würde das ohnehin
erst dann erwas, wenn bereits nach wenigen Monatsbeiträgen
ein Anspruch auf eine Altersvorsorge besteht. Also ggf. bei
den diversen Versicherungen entsprechend erkundigen.
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Ausländer
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Antwort #12 - 21.04.2008 um 12:15:11
 
danke Ralf, und was ist mit der 2. frage: was bedeuet der Begriff, Rechtsmittelverzicht,weil ich wegen eines scheidungsverfahren gehört habe.gruss Ausländer
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Antwort #13 - 21.04.2008 um 16:06:33
 
Ausländer schrieb am 21.04.2008 um 12:15:11:
was bedeuet der Begriff, Rechtsmittelverzicht,


Damit ist gemeint Einsprüche oder Widersprüche nicht geltend zu machen. D.h., du legts keine Rechtsmittel gegen eine Entscheidung ein und akzeptierst defakto den Sachverhalt.

SigSag
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Ralf
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Antwort #14 - 21.04.2008 um 17:33:06
 
Nicht ganz. Es ist die ausdrückliche Erklärung, keine
Rechtsmittel einlegen zu wollen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsmittelverzicht

Aber das gehört ja nun wirklich nicht hier ins
Einbürgerungsforum!
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