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Einbürgerung und Arbeitslosengeld 2 unter erleichterten Bedingungen (Regel 58) (Gelesen: 1.016 mal)
Phoenix45
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung und Arbeitslosengeld 2 unter erleichterten Bedingungen (Regel 58)
11.03.2008 um 20:18:16
 
Hallo zusammen,

folgende Situation: ich bin 63 Jahre alt, bekomme Arbeitslosengeld 2 und habe einen Einbürgerungsantrag nach §10 StAG gestellt. Bei ARGE habe ich eine Vereinbarung nach §65 (4) SGB II unterschrieben, wonach:

Arbeitslose, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, können Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen beziehen. Die Regelung ist vor allem für Arbeitnehmer gedacht, die in fortgeschrittenem Alter ihren Arbeitsplatz verloren haben, zum frühestmöglichen Zeitpunkt aus dem Erwerbsleben ausscheiden wollen und deshalb nicht mehr an der Aufnahme einer neuen Beschäftigung interessiert sind.
…Sie sind dann nicht mehr verpflichtet, zumutbare Stellenangebote der Agentur für Arbeit anzunehmen bzw. an Maßnahmen der beruflichen Eingliederung in das Erwerbsleben teilzunehmen oder sich selbst um eine neue Beschäftigung zu bemühen.

(Weitere Einzelheiten unter http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Geldleistunge...)

Welche Auswirkungen kann die Vereinbarung auf meine Einbürgerung haben? Bei der Antragstellung wurden mir keine Fragen zu meinem Arbeitslosengeld 2 gestellt, ich sollte lediglich den Bescheid vorlegen.

Ich bedanke mich herzlich für Ihre Antworten im Voraus.
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Inlaender1060
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Beiträge: 69
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung und Arbeitslosengeld 2 unter erleichterten Bedingungen (Regel 5
Antwort #1 - 03.04.2008 um 19:35:13
 
Wenn du von deiner Arbeitssuche per Gesetzt befreit bist, dann würde ich sagen, dass deine Arbeitslosigkeit nicht so strikt geprüft werden soll und die EBH dir keine Probleme hier machen sollte. So wie bei den Rentnern halt. Genau weiß ich aber nicht.
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung und Arbeitslosengeld 2 unter erleichterten Bedingungen (Regel 5
Antwort #2 - 03.04.2008 um 23:54:48
 
Ich denke, man wird bei der Frage des Vertretenmüssens auch die Vergangenheit betrachten - und damit auch die nahe Zukunft, wenn ggf. Rente beantragt werden wird.
Überzogenes Beispiel: wenn einer mit sagenwirmal Mitte 40 eingereist ist, seitdem nie gearbeitet hat - doch, sowas gibts....  - und nun eingebürgert werden will, dann wird er schlechte Karten haben, auch wenn er sich jetzt wegen des hohen Alters nicht mehr beweben muss.
Andersrum, wer sein Leben lang gearbeitet hat, in zwei Jahren also Rente beziehen wird, dem wird der derzeitige ALG II- Bezug mit Sicherheit nicht negativ zur Last gelegt.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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