VAB kenne ich nur in folgendem Zusammenhang, nämlich als "
Vorläufige
Anwendungshinweise der Ausländerbehörde
Berlin", erstellt vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Ausländerbehörde Berlin.
Es handelt sich also um "Hinweise", die somit für die handelnden Behörden keinen bindenden Charakter haben, sondern lediglich einen Orientierungsrahmen bilden - darüber hinaus haben sie "vorläufigen" Charakter - ud sie gelten (in diesem Falle) nur als Orientierungsrahmen für die Ausländerämter in Berlin!
VwV - ist die Abkürzung von "Verwaltungsvorschrift" - eine
VwV hat wesentlich verbindlichern und bindenderen Charakter als Anwendungshinweise:
Zitat:Allgemeine Verwaltungsvorschriften dienen dazu, eine einheitliche Rechtsanwendung der Behörden zu gewährleisten und wenden sich daher unmittelbar nur an die zuständigen Behörden, nicht jedoch an den ebenfalls betroffenen Bürger. Da die Behörde zur Anwendung der Verwaltungsvorschriften verpflichtet ist, können diese jedoch auch für die Bürger rechtliche Bedeutung haben.
Verwaltungsvorschriften haben grundsätzlich eine ermessenslenkende Funktion:
Zitat:Viele Gesetze räumen für ihre Ausführung der Verwaltung ein Ermessen ein, außerdem enthalten viele Gesetze unbestimmte Rechtsbegriffe, die durch die Verwaltung ausgelegt und konkretisiert werden müssen. Gegenstand vieler Verwaltungsvorschriften ist deswegen die Leitung des behördlichen Ermessens in eine bestimmte Richtung und/oder die Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe. Die Entscheidung, die die Verwaltung über den Antrag eines Bürgers trifft, wird deswegen oft, neben dem eigentlichen Gesetzestext, vom Inhalt von Verwaltungsvorschriften bestimmt.
Zitat:Unter verfassungsrechtlichem Blickwinkel sind Verwaltungsvorschriften oft problematisch, weil das Rechtsstaats- und das Demokratieprinzip verlangen, dass der demokratisch legitimierte Gesetzgeber die wesentlichen Entscheidungen selbst (in Gesetzesform) trifft. Die Verwaltung hat nur eine abgeleitete, sozusagen „verdünnte“ demokratische Legitimation und soll deswegen nicht mit zu viel Entscheidungsgewalt ausgestattet sein. Andererseits kann ein Gesetz nicht alle denkbaren Fälle regeln, so dass der Verwaltung ein gewisser Spielraum zur Regelung von Einzelheiten schon aus praktischen Gründen eingeräumt werden muss. Ein Beispiel für ein solches Rechtsgebiet, in dem Verwaltungsvorschriften eine problematisch große Rolle spielen, ist das Ausländerrecht.
(Zitate - Quelle: wikipedia)
=schweitzer=