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SCHENGEN-VISUM INTERVIEW (Gelesen: 3.292 mal)
sebkos
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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13.02.2008 um 13:02:00
 
Traurig
Hallo allerseits,

ich habe einige Fragen zur Visumerteilung und hoffe, dass mir einige hilfsbereite Menschen hier weiterhelfen können.

Es geht bei mir um folgendes:
Ich beabsichtige, in einigen Monaten meine Freundin zu heiraten. Sie ist äthiopische Staatsangehörige, lebt aber in den USA und ist dort auch noch mit einem US-Staatsangehörigen verheiratet. Da meine Freundin trotz einer gültigen Greencard auch die Prüfung "Start Deutsch 1" für den Ehegattennachzug absolvieren muss, würde ich sie gerne zu mir einladen, dass sie hier in Deutschland einen 2-Monats-Intensiv-Sprachkurs beim Goethe-Institut besuchen kann. Jetzt habe ich gehört, dass die Visumvergabe sehr schwierig ist und habe folgende Fragen:

Bei dem Interview im Konsulat, wenn sie gefragt wird, warum sie den Sprachkurs überhaupt machen will, was soll sie da antworten? Sie hat in den USA nur zwei einfache Jobs und kann folglich nicht angeben, dass sie die Srachkenntnisse für die Arbeit braucht.

Meine Freundin ist 23, ich bin 26. Wäre es evtl. aussichtsreicher, wenn sie mich nicht erwähnt und anstattdessen meine Eltern eine Einladung und die Verpflichtungserklärung schreiben?

Und wäre es sinnvoll, die Buchungsbestätigung für den Sprachkurs beim Goethe-Institut beizulegen oder ist es aussichtsreicher, wenn sie nur angibt, dass sie meine Familie besuchen will?

Dann ist da noch das Problem, dass der Altersunterschied zu ihrem jetzigen Ehemann sehr groß ist. Macht das die Botschaftsmitarbeiter sehr stutzig?

Mit welchen Fragen muss sie beim Interview rechnen?

Würde es die Chancen auf ein 2- oder 3-Monatsvisum erhöhen, wenn ich sie vorher für 2 Wochen einlade und sie danach wieder in die USA zurückkehrt? Dann hätte sie ja zumindest schon ihre Rückkehrbereitschaft unter Beweis gestellt.

Ich wäre über jede Antwort wirklich dankbar, da die Situation echt verstrickt ist und sie in den USA, wo sie wohnt, keine Deutschkurse belegen kann. Das 3-Monats-Visum wäre uns echt wichtig.

Vielen Dank im voraus.

Sebastian
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ede
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 13.02.2008 um 13:15:03
 
sebkos schrieb am 13.02.2008 um 13:02:00:
Bei dem Interview im Konsulat, wenn sie gefragt wird, warum sie den Sprachkurs überhaupt machen will, was soll sie da antworten? Sie hat in den USA nur zwei einfache Jobs und kann folglich nicht angeben, dass sie die Srachkenntnisse für die Arbeit braucht.

Meine Freundin ist 23, ich bin 26. Wäre es evtl. aussichtsreicher, wenn sie mich nicht erwähnt und anstattdessen meine Eltern eine Einladung und die Verpflichtungserklärung schreiben?

Und wäre es sinnvoll, die Buchungsbestätigung für den Sprachkurs beim Goethe-Institut beizulegen oder ist es aussichtsreicher, wenn sie nur angibt, dass sie meine Familie besuchen will? 


Sie muss im Visumverfahren die Wahrheit sagen ! Alles andere führt sicher nicht zu einem Visum !

Sorry, das hört sich alles an, als suchst Du nach Tips, die rechtlich nicht O.K. sind !?


ede
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sebkos
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Antwort #2 - 13.02.2008 um 13:37:11
 
Hallo,
danke für Deine Antwort.

Ich suche natürlich nicht nach Tipps die nicht OK sind, ich will nur, dass der Visumantrag Erfolg hat.

Wenn sie aber die Wahrheit sagt, dass sie einen Sprachkurs machen will, weil sie vorhat mich zu heiraten, dann könnte doch wieder die Rückkehrbereitschaft bezweifelt werden. Deshalb habe ich gefragt, ob sie vielleicht besser etwas anderes angeben sollte.

Oder soll sie den Sprachkurs nicht angeben und nur sagen, dass sie mich besucht. Das wäre ja nicht gelogen...

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Einbeck
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Antwort #3 - 13.02.2008 um 13:53:57
 
sebkos schrieb am 13.02.2008 um 13:02:00:
Ich wäre über jede Antwort wirklich dankbar, da die Situation echt verstrickt ist und sie in den USA, wo sie wohnt, keine Deutschkurse belegen kann. Das 3-Monats-Visum wäre uns echt wichtig. 


Da muss sie aber schon ziemlich ablegen  wohnen um in den USA keinen deutschkurs machen zu können.

Ist noch verheiratet ?! Da ist ja wohl auch erstmal Scheidung und Anerkennung der Scheidung angesagt bevor man wieder heiraten kann.

Empfehle bei Antrag für 3 Monate zu Sprachkursbesuch die Wahrheit und nichts als die Wahrheit zu sagen.
Rückkehrbereitschaft ist eine Vorausetzung zur Visaerteilung.
Verheiratete Frau besucht für 3 Monate Mann in Deutschland ...........
Frau ohne Bezug zu deutschland will 3 Monate in D Deutsch lernen und wird bei Mann wohnen......

Lieber alles erzählen und hoffen, das es keine an der Rückkehrbereitschaft gibt oder Zweifel ausgeräumt werden können, als durch halbe Geschichten.......
Sorry, dumm und von gestern sind die Visastellen auch nicht.

So wie Du im Ursprungsposting schreibst kann ich ede nur voll zustimmen.
Manche Postings und Poster tuen sich mit Posting und dem Mißtrauen etc. keinen Gefallen.

US Green Card in den USA lebend, wenn sie einen Job und Einkommen hat etc. hat Sie im Regelfall keine Probleme mit Visa, nur sollte man glaubwürdiger Weise nicht zu lange beantragen, länger als Urlaub oder Arbeitgeber freistellt ist da nicht zu empfehlen.
Sonst gilt obig geagtes.......
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sebkos
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Antwort #4 - 13.02.2008 um 14:58:58
 
Hallo Einbeck,

danke für Deine ausführliche Antwort.

Ich muss aber mal eines klar stellen. Ich will und wollte keine Informationen, die rechtlich nicht okay sind. Des weiteren hatte und habe ich auch nicht vor, die Botschaftsmitarbeiter anzulügen.

Zum Beispiel meine Frage, ob es vielleicht besser wäre, dass meine Eltern die Verpflichtungserklärung und Einladung schreiben. Meine Eltern kennen meine Freundin persönlich, an einer Einladung von Ihnen wäre also nichts auszusetzen.

Des weiteren lebe ich im Haus meiner Eltern, d.h. sie würde nicht bei einem alleinstehenden Mann sondern bei einer Familie leben.

Und zu meiner Frage, ob sie angeben soll, dass sie einen Sprachkurs machen will oder nur zu Besuch kommt: Beides trifft in dem Fall ja zu und für beides kann man ein Visum beantragen. Was soll also hieran rechtlich nicht okay sein? Und angelogen wird die Botschaft dabei auch nicht.

Ich will auch mal klarstellen, dass sie nach dem Aufenthalt definitiv erst wieder in die USA zurückgehen würde und wir dann nach einigen Wochen in den USA heiraten und dann den Antrag auf Familienzusammenführung stellen.

So wie Du im Ursprungsposting schreibst kann ich ede nur voll zustimmen.
Manche Postings und Poster tuen sich mit Posting und dem Mißtrauen etc. keinen Gefallen.

Ich bin nicht davon ausgegangen, dass einem gleich ein solches Mißtrauen entgegenschlägt. Da muss man anscheinend 3x über seine Wortwahl schauen, sonst wird einem gleich sonst was unterstellt. Und da genau ein solches Misstrauen in den Botschaften vorherrscht habe ich mir hier nützliche Infos erhofft ohne gleich dazu abgestempelt zu werden, nach rechtlich nicht einwandfreien Tipps zu suchen.
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Antwort #5 - 13.02.2008 um 16:12:50
 
@sebkos
Tipps, wie beantrage ich das Visa am Besten.

Sorry, man könnte sagen wer Tipps für Visa braucht, macht sich Sorgen, vielleicht nicht unbegründet das Visa abgelehnt wird und will es "wasserdicht" machen.

In den USA lebend mit gültiger US Green Card, mit Job und verheiratet mit US Bürger,
da gibt es erstmal wenig Zweifel an der Rückkehrbereitschaft.
US ist eher Traumziel von Immigranten als Deutschland.

Aber nur mal so:
Glaube mir mal eines, Visastellen und deren Mitarbeiter, kennen auch die Tricks, Widersprüche im Antrag etc.

Tipps können da gerne schnell nach hinten losgehen, spreche da aus praktischer Erfahrung.
Wir können Anträge auch lesen, Angaben , Unterlagen und Antworten auf Fragen müssen  nicht nur glaubwürdig sein sondern auch Sinn machen und zu einander passen.

Will hier nicht in Detail eingehen, kann aber nicht empfehlen, etwas zu verschweigen oder Antworten zu beschränken, vorallem unter dem Motto ist ja nicht gelogen.....
Wer 3 Monate Sprachkurs in D machen will sollte schon triftigen Grund dafür haben oder Arbeitgeber der Interesse  daran hat.
3 Monate Besuch oder Sprachkurs, wenn kein Zweifel an Rückkehrbereitschaft bestehen, gibt es das Visa.

Mißtrauen und Zweifel kann man aber auch wecken, u.a. durch verschweigen etc. oder weil man meint wegen Anwendung von Tipps besonders  clever zu sein.
Wenn Du an einem Morgen 5-10 Kunden hast die selben Tipp anwenden wollen ..........

Verpflichtungserklärung, ob Du oder Deine Familie macht keinen Unterschied, wichtig sind die Antworten auf evtl. Rückfragen.
Einladung durch Eltern oder Dich, kurze Rückfrage und Antwort, ja die Antwort auf die Rückfrage ist mir da fast wichtiger als  die Einladung.

Zweifel kann man selbst schaffen.

Sage nur falsche Angaben oder Lügen, auch unvollständige Angaben können Konsequenzen haben,
unterschiedliche Konsequenzen, je nach schwere heißt es Ablehnung, naja bei falschen Angaben direkt Ablehnung.


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Antwort #6 - 13.02.2008 um 16:38:25
 
Hallo Einbeck,

danke nochmal, dass Du immer ausführlich antwortest.

Das klingt alles sehr plausibel, was Du sagst und mir bleibt wohl nichts übrig, beim Visaantrag unsere Heiratsabsichten mitzuteilen.

Meine Bedenken sind, dass die Botschaft dann wieder die Rückkehrbereitschaft anzweifelt. Wäre es Deiner Meinung nach aussichtsreicher, meine Freundin vor oder nach der Scheidung zu mir einzuladen? Wenn ich sie vor der Scheidung einlade, wäre die abschließende Scheidungsabwicklung ja noch ein weiterer Grund, von der Rückkehrbereitschaft auszugehen.

Und wird bei Visaanträgen, bei denen auch über eine künftige Heiratsabsicht informiert wird nicht schon generell die Rückkehrbereitschaft angezweifelt? Die Absicht, mich zu heiraten und mit mir in Deutschland zu leben zeigt doch auf, das s sie bereit ist, auf alles in den USA (Familie, Beruf, ...) zu verzichten. Wird es dadurch nicht schwieriger, die Botschaft von der Rückkehr zu überzeugen?

Sebastian
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kaimati
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Antwort #7 - 13.02.2008 um 17:33:09
 
Hallo Sebkos,

du hast recht, wenn Ihr lediglich den ausgefüllten Antrag und die geforderten Unterlagen abgebt, könnten bei der Visa-Abteilung einige Fragezeigen auftauchen. Ein standartisierter Antrag allein ergibt manchmal ein falsches Bild.

Mein Tipp:

Absolut bei der Wahrheit bleiben und in einem zusätzlichem Begleitbrief von Dir/Euch zum Antrag die Umstände Eurer Beziehung, die Intention der Reise und die Argumente der Rückkehrbereitschaft klar erläutern. Dabei auch auf die noch zu vollziehende Scheidung in den USA eingehen. Ich bin dabei immer gut gefahren.

Vile Glück,

Kaimati
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Antwort #8 - 13.02.2008 um 17:53:24
 
sebkos schrieb am 13.02.2008 um 16:38:25:
Und wird bei Visaanträgen, bei denen auch über eine künftige Heiratsabsicht informiert wird nicht schon generell die Rückkehrbereitschaft angezweifelt? Die Absicht, mich zu heiraten und mit mir in Deutschland zu leben zeigt doch auf, das s sie bereit ist, auf alles in den USA (Familie, Beruf, ...) zu verzichten. Wird es dadurch nicht schwieriger, die Botschaft von der Rückkehr zu überzeugen?


Allgemein ja,
aber mal eine Frage ist Sie schon geschieden, eben  war Sie noch verheiratet? Willst Du innerhalb der 3 Monate des Visums heiraten?
Heiraten wird nicht automatisch und immer jeden unterstellt.

Heiraten geht auch nur wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, noch mit jemanden in den USA verheiratet zu sein ist ein Ehehindernis, da traut Euch kein Standesbeamter.
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sebkos
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Antwort #9 - 13.02.2008 um 18:16:02
 
Hallo Einbeck,

nein, sie ist noch nicht geschieden, die Scheidung ist auch noch nicht in die Wege geleitet. Dies geschieht alles erst noch.

In den zwei oder drei Monaten, die ich sie nach Deutschland einlade sollen tatsächlich nur dazu dienen, meine Familie zu besuchen und noch wichtiger Sprachkurse beim Goethe-Institut zu belegen und die Prüfung "Start Deutsch 1" zu absolvieren. Natürlich auch, um das Land kennenzulernen.

Heiraten werden wir in den drei Monaten definitiv nicht. Es ist auch nicht  notwendig, dass wir innerhalb kürzester Zeit heiraten. Ich habe mein geregeltes Leben hier in Deutschland und ihr geht es auch nicht schlecht in den USA, es besteht also kein Zeitdruck.

Kaimati, danke auch für Deine Antwort. Ich werde dann wohl beim Visaantrag komplett die Hosen runterlassen und hoffen, dass der Antrag durchgeht.

Ich habe aber noch eine Frage: Momentan hat sie einen Job. Ob der Arbeitgeber aber bereit ist, ihr drei Monate Urlaub zu geben bzw. eine Erklärung abzugeben, sie danach wieder einzustellen, ist fraglich. Würde dies die Chancen auf ein Visum beträchtlich senken? Falls sie durch den Aufenthalt ihren Job verlieren würde, gäbe es noch die Greencard, die Heirat, Flugticket  und ihr Auto als Rückkehrgrund....

Sebastian
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Antwort #10 - 13.02.2008 um 18:18:08
 
äh sorry, ich meinte natürlich im letzten Satz beim Rückkehrgrund nicht "Heirat" sondern "Scheidung"....
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Antwort #11 - 13.02.2008 um 18:30:05
 
sebkos schrieb am 13.02.2008 um 18:16:02:
Ich habe aber noch eine Frage: Momentan hat sie einen Job. Ob der Arbeitgeber aber bereit ist, ihr drei Monate Urlaub zu geben bzw. eine Erklärung abzugeben, sie danach wieder einzustellen, ist fraglich. Würde dies die Chancen auf ein Visum beträchtlich senken? Falls sie durch den Aufenthalt ihren Job verlieren würde, gäbe es noch die Greencard, die Heirat, Flugticketund ihr Auto als Rückkehrgrund....
 


Jeder Antrag ist ein Einzelfall, jeder Sachverhalt ist anders und auch anders dokumentiert......

Deine eigentliche Frage  wird Sie ein Visum für  2 oder besser 3 Monate bekommen, sorry,
diese Frage ist hier nicht beantwortbar.
Dies wird auch davon abhängig sein , ob Sie den Visaentscheider überzeugt oder nicht.
Wenn Du hier im Forum auch die Erfahrungen anderer liest, hast Du eine Menge an Infos.
Oft ist es sinvoller kürzere Zeiträume zu beantragen.
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Antwort #12 - 13.02.2008 um 19:01:53
 
sebkos schrieb am 13.02.2008 um 18:16:02:
Falls sie durch den Aufenthalt ihren Job verlieren würde, gäbe es noch die Greencard, die Heirat, Flugticket  und ihr Auto als Rückkehrgrund....  

Die zitierten Rückkehrgründe sehe ich "dünn" an.

Ohne Job ist die Greencard nur noch wenig wert.
Die Scheidung kann auch in Abwesenheit erfolgen.
Das Flugticket ist nichts anderes als bedrucktes Papier, sofern es sich nicht um ein E-Ticket handelt.
Ein Auto kann man auch in Deutschland kaufen.

Das einzige Argument, wäre für mich, dass sie im Moment noch gar nicht heiraten kann, da im Moment noch einen "natürlichen Heiratsschutz" hat. Denn oft wird bei Besuchervisas zu deutschen Gesellen der Heiratsgedanke vermutet, der hier ja widerlegt werden kann.

trixie
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