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Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann (Gelesen: 16.815 mal)
Mango
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10.02.2008 um 15:51:10
 
Hallo!


Mein Mann ist Ägypter,wir sind seit August 07 verheiratet und im Moment versucht er Deutsch zu lernen.Das Problem ist, dass er nebenbei arbeitet und auch der Lehrer nicht jede Woche Zeit hat.Der nächste Kurs ist drei Stunden Autofahrt von ihm entfernt und dafür müsste er dann auch seine Arbeit aufgeben.
Ich bin Medizinstudentin, ich kann nicht zu ihm um ihm Deutsch beizubringen.Er hat bereits einen 3-monatigen Sprachkurs am GI in Kairo gemacht, hat dort aber nicht viel gelernt da die Lehrerin alles nur auf Deutsch erklärt hat.

Lange Rede kurzer Sinn.Wenn er so weiterlernt, dann kann er frühestens in einem Jahr mal versuchen den Test zu bestehen.
Deshalb haben wir uns überlegt dass er ein Sprachkursvisum für ungefähr 6 Monate beantragen könnte.Dann könnte er hier ordentlich Deutsch lernen, Deutschland kennenlernen, wir könnten zusammen sein, ich könnte ihm Dinge erklären die er nicht versteht und nach sechs Monaten Intensivsprachkurs könnte er den A1-Test in Kairo machen und dann das Visum zur FZF beantragen.

Das einzige Problem ist, dass wir kein Recht auf dieses Visum haben. Ein Besuchsvisum welches wir vor unserer Hochzeit beantragt haben wurde bereits abgelehnt.
Wie schätzt ihr die Chancen ein dafür, dass er ein Visum für einen Intensivsprachkurs bekommt?
Würde es helfen mit der zuständigen ABH zu sprechen, ich habe einmal mit einem Mann dort telefoniert und er schien sehr nett zu sein.

Liebe Grüße
Mango

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jetflyer
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Antwort #1 - 10.02.2008 um 15:59:13
 
Hi Mango,

Ich bin ja kein Profi, aber ich schätze ehrlich die Chancen gegen Null!

Dein Mann hätte nach der Einreise als Dein Ehegatte einen Rechtsanspruch auf eine AE, der nur "abgeschwächt" würde mit ABH Argumentation: "Einreise mit falschem Visum", bzw. "nicht ausreichende Sprachkenntnisse Level A1"

Beides würde mit dir als deutschem Ehegatten kaum zu einer Ausweisung/Abschiebung reichen, u.U. könntet Ihr es auf einen jahrelangen Rechtsstreit ankommen lassen. (Wobei "Er" solange in D. wäre, vermutlich mit Duldung)

Daher vermute ich mal stark, das Ihr so ein Visum nicht bekommen würdet. Meine jetzige Frau wollte auch vor der Ehe in D. einen Sprachkurs machen und mich besser kennenlernen Smiley

Wurde mangels akzeptablem Grund bei uns auch abgelehnt.

Grüße
Jetflyer
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Mango
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Antwort #2 - 10.02.2008 um 16:11:53
 
Aber wenn er den Kurs beenden würde dann wäre es ja kein Problem nochmal auszureisen, das richtige Visum  zur FZF zu beantragen und dann legal einzureisen oder?
Aber das ist denen wahrscheinlich egal.


Das heißt dann wohl, dass es mit einem Besuchsvisum auch nicht klappen wird.
Oh Mann dieser Sprachnachweis behindert seine Integration,wahrscheinlich wäre er ohne das neue Gesetz schon hier und spräche mehr Deutsch als jetzt in Ägypten mit Goethe-Kurs der unterirdisch schlecht war (ich war live dabei).

Es gibt also keine Möglichkeit ihn irgendwie hierher zu bringen um mit ihm Deutsch zu lernen?

Ich verzweifel hier grad irgendwie weil er dort nicht voran kommt und ich nicht weg kann und wir unnötig viel Zeit verlieren dadurch dass er dort eben keinen Intensivkurs machen kann.Zum Selbststudium sag ich nur soviel:Wenn ich im Selbststudium arabisch lernen müsste, wäre ich aufgeschmissen obwohl ich sehr leicht und schnell lerne.
Er ist schon seit 9 Jahren aus der Schule,wie soll er da selbst lernen?
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Muleta
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Antwort #3 - 10.02.2008 um 16:16:43
 
Mango schrieb am 10.02.2008 um 16:11:53:
Es gibt also keine Möglichkeit ihn irgendwie hierher zu bringen um mit ihm Deutsch zu lernen?


Sprachkursvisum. Erfolgschancen bei der Botschaft: durchwachsen. Klage möglich und m.E. auch sinnvoll.

Muleta
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Mango
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Antwort #4 - 10.02.2008 um 16:39:28
 
Ich denke eine Klage ist für uns nicht der richtige Weg.Die Klage ist teuer und vom Zeitraum her wahrscheinlich langwieriger als dort im Schneckentempo deutsch zu lernen.
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jetflyer
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Antwort #5 - 10.02.2008 um 16:40:20
 
Zitat:
Klage möglich und m.E. auch sinnvoll.


Wobei Du dann auch auf die Gefahr, das es 1-2 Jahren für den Rechtsstreit dauern kann, hinweisen solltest  Griesgrämig

Grüße
Jetflyer

Als praktischen Rat kann ich nur empfehlen, zu versuchen, das Du mit Ihm lernst. Es gibt wirklich gute Lenunterlagen , durchaus bezahlbar. Und Telefon über voip ermöglicht lange Gespräche zum Üben für wenig Geld. Es ist mühseelig, aber immer noch besser als nix zu tun...

Toi Toi Toi

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Antwort #6 - 10.02.2008 um 16:42:24
 
Muleta schrieb am 10.02.2008 um 16:16:43:
Sprachkursvisum. Erfolgschancen bei der Botschaft: durchwachsen. Klage möglich und m.E. auch sinnvoll.  


Das überrascht mich. Eine Klage ist immer möglich, aber sinnvoll?
Was für Gründe sollten für ein Sprachkursvisum in Deutschland sprechen. Die zitierten Probleme haben viele zu bewerkstelligen. Dazu stellt sich die Frage, wer für die Kosten des Sprachkursvisums trägt und die VE abgibt und den Ehemann sponsort.

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Muleta
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Antwort #7 - 10.02.2008 um 16:59:05
 
Mango schrieb am 10.02.2008 um 16:39:28:
Ich denke eine Klage ist für uns nicht der richtige Weg.Die Klage ist teuer


Naja, Flugkosten, Telefonkosten... muss jeder selbst rechnen.

jetflyer schrieb am 10.02.2008 um 16:40:20:
Wobei Du dann auch auf die Gefahr, das es 1-2 Jahren für den Rechtsstreit dauern kann,


im Normalfall unter einem Jahr. Dagegen muss man halt rechnen, wie lange es dauert, bis die Person auf >A2-Niveau ist (denn ein solches wird für den A1-Test faktisch benötigt).

trixie schrieb am 10.02.2008 um 16:42:24:
Dazu stellt sich die Frage, wer für die Kosten des Sprachkursvisums trägt und die VE abgibt und den Ehemann sponsort.


VE halte ich für unnötig. Kosten des Sprachkurses? Naja, einen Tod muss man eben sterben... (der deutsche Partner natürlich!)

Muleta
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Antwort #8 - 10.02.2008 um 17:05:42
 
@ jetflyer

Klar ich hab ihm jetzt zwei Bücher besorgt mit denen Kinder Deutsch lernen können und dieses Testvorbereitungsbuch habe ich ihm auch besorgt.Am Telefon und übers Internet Deutsch zu lernen geht schlecht.Früher haben wir zusammen seine Hausaufgaben fürs GI erledigt aber weil die Verbindungsqualität sehr schlecht ist, muss man Dinge teilweise 5mal buchstabieren und das macht einen wahnsinnig vor allem wenn alles was man über Monate voneinander hat, das abendliche Telefongespräch ist.Ausserdem gibt es dort wo er arbeitet kein Internet, das heißt wir telefonieren übers Handy und das ist s..teuer.

Da muss es doch einen Weg geben?
Was ist wenn ich ins Ausland ziehe, (Erstwohnsitz nötig oder Zweitwohnsitz ausreichend?) dann von dort aus ein Visum zur FZF für dieses Land beantrage, dann könnte er doch dort einreisen und in den Schengen umherreisen wie er will, in dem jeweiligen Land oder sogar in Deutschland?? einen Sprachkurs machen und dann die FZF für Deutschland beantragen oder hat er dann wenn er z.B. für Italien einen Aufenthaltstitel hätte auch einen für Deutschland?


Hilfe! Es geht hier für uns um sehr viel und deshalb spiele ich auch alle Möglichkeiten durch.Ich will mein Studium nicht unterbrechen müssen und würde gerne jetzt meine Doktorarbeit beginnen aber das alles geht nicht solange mein Mann nicht hier ist und ich zwischen Famulaturen in der Klinik, Ägypten und meinem Studium hin und herspringen muss.


@ Muleta


wenn das ganze unter einem Jahr dauert könnte sich das für uns sogar lohnen.
Auf welche Kosten beläuft sich eine solche Klage ungefähr?
Springt die Rechtsschutzversicherung ein?Wie hoch sind die Chancen sowas zu gewinnen?
Das finanzielle ist eigentlich eher nicht das Problem, das Problem ist die Zeit.Wenn er hier einen Sprachkurs machen könnte könnte ich nebenbei meine Pflichtpraktika abarbeiten und meine Forschung für die Doktorarbeit beginnen.
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trixie
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Antwort #9 - 10.02.2008 um 17:10:13
 
Muleta schrieb am 10.02.2008 um 16:59:05:
VE halte ich für unnötig

Warum sollte eine VE nicht notwendig sein?

Muleta schrieb am 10.02.2008 um 16:59:05:
der deutsche Partner natürlich!) 

Als Studentin???

trixie
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Antwort #10 - 10.02.2008 um 17:15:04
 
@ Trixie:

Wenn ich nur einmal die 11 Wochen Sommersemesterferien durcharbeiten könnte, dann wären die Sprachkurskosten das kleinste Problem.
Mein Problem ist ja gerade, dass ein Ferienjob oder auch Arbeit fürs Studium kaum möglich ist weil ich eben gern alle 2-3 Monate meinen Mann sehe (ist verständlich,oder).


Die VE wird mein Vater abgeben oder meine Mutter oder sonstwer, da gibts wirklich genug Personen meiner Familie die dazu finanziell fähig sind und ihn gut genug kennen um ihm dieses Vertrauen entgegenbringen zu können.


Das einzige Problem ist, dass dieses Visum nach Ermessen vergeben wird.
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Muleta
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Antwort #11 - 10.02.2008 um 17:24:10
 
Mango schrieb am 10.02.2008 um 17:05:42:
wenn das ganze unter einem Jahr dauert könnte sich das für uns sogar lohnen.
Auf welche Kosten beläuft sich eine solche Klage ungefähr?
Springt die Rechtsschutzversicherung ein?


RSV kannst Du vergessen. Im schlimmsten Falle (1. Instanz mit Termin verloren): 363 EUR Gerichtskosten zzgl. Anwaltskosten (ca. 1000 - 3000 - je nach Anwalt...)

Zitat:
Wie hoch sind die Chancen sowas zu gewinnen?


es hat m.W. noch keiner am VG Berlin probiert. Kommt also drauf an, ob der Anwalt es dem Gericht vernünftig verargumentieren kann oder nicht. Ich sehe die Chancen jedenfalls deutlich höher als 50% - das nutzt im konkreten Einzelfall aber wenig (soviel Statistikkenntnisse wirst Du wohl haben.)

Zitat:
Das finanzielle ist eigentlich eher nicht das Problem, das Problem ist die Zeit.Wenn er hier einen Sprachkurs machen könnte könnte ich nebenbei meine Pflichtpraktika abarbeiten und meine Forschung für die Doktorarbeit beginnen.


na dann sollte man zumindest mal einen entsprechenden Antrag stellen - sonst kommt man nie weiter.

trixie schrieb am 10.02.2008 um 17:10:13:
Warum sollte eine VE nicht notwendig sein?


Regelfall oder Ausnahme - kommt also sehr stark auf den Einzelfall an.

Zitat:
Als Studentin???


es gibt nicht alles im Leben umsonst, auch nicht für Studenten. So ist das nun mal: wer mehr Geld hat, wird sich auch mehr kaufen können. Im übrigen: wer reisen kann, kann auch Sprachkurse bezahlen. Außerdem scheint das im konkreten Fall auch kein so dramatisches Problem zu sein.

Mango schrieb am 10.02.2008 um 17:15:04:
Das einzige Problem ist, dass dieses Visum nach Ermessen vergeben wird.


das ist nicht das Problem, sondern die Chance. Die "harten" Anforderungen sind da nämlich sehr viel niedriger als beim "Anspruch" auf ein Nachzugsvisum.

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Antwort #12 - 10.02.2008 um 17:41:39
 
Muleta schrieb am 10.02.2008 um 17:24:10:
das ist nicht das Problem, sondern die Chance. Die "harten" Anforderungen sind da nämlich sehr viel niedriger als beim "Anspruch" auf ein Nachzugsvisum.

Aber genau das wurde hier schon öfters diskutiert, warum der Ausländer gerade in Deutschland einen Sprachkurs besuchen möchte und diesen nicht in der Heimat macht.

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Antwort #13 - 10.02.2008 um 17:58:35
 
Sprachkursvisum für Ehemann
Werde mal klarer und deutlicher in meinen Worten.
Immer wieder die Diskussionen um Deutschkenntnisse.

Mal die Fakten:
Der Ehemann will später in D leben (Deutsche Ehefrau wartet dort auf ihn), Daueraufenthalt in D angestrebt,
Zelte im Heimatland abgebrochen, Übersiedlung geplant -nur mangels Deutschkenntnissen und Visa noch nicht möglich--
Rückkehrwilligkeit und Rückkehrbereitschaft äußerst zweifelhaft
--als Ehepartner bei gelebter Ehe (bestehender ehelicher Lebensgemeinschaft) besteht Anspruch, ein gültiges Visa wäre im Ermessen unschreibbar in AE,
Vorraussetzung Deutschkenntnisse wäre bei Beantragung der AE bei der ABH ja erfüllt--

Sorry, der Kunde will doch FzF!! Und nichts anderes.
Machen wir uns doch bitte nichts vor, es geht einzig und alleine um Bequemlichkeiten, wo ist es einfacher und besser ist Deutsch zu lernen.
Sprachkursvisa für Ehemann, wäre egal wie man es darstellt, nur Umgehung des FzF Verfahrens. Sorry, so sehe ich die Dinge.

Sorry, die Chancen sind äußerst minimal bei diesem Sachverhalt ein solches Sprachkursvisa erhalten zu können.
Auch einer Klage würde ich wenig Aussicht auf Erfolg geben.
Erstens wegen Ermessen, zweitens wegen Rückkehrbereitschaft, drittens wegen falschen Visatyp richtig und gewollt  FzF etc.....
Bei korrekter Ermessensausübung ist da nicht viel zu machen, man würde ja dem Willen des Gesetzgebers unterlaufen.

Den Sprachkurs kann er auch in Ägypten machen, machen andere ja auch.
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Antwort #14 - 10.02.2008 um 18:04:04
 
Muleta schrieb am 10.02.2008 um 17:24:10:
das ist nicht das Problem, sondern die Chance. Die "harten" Anforderungen sind da nämlich sehr viel niedriger als beim "Anspruch" auf ein Nachzugsvisum.

Muleta



Meinst du damit, dass man dem "Problem" dass man über den Antrag zur FZF nicht mittels Ermesen entscheiden kann, die A1-Hürde entgegengesetzt hat?

Das ist zumindest meine Erklärung für das neue Gesetz.


@ Einbeck:

Das sehe ich nicht so.Klar ist unser Wunsch die FZF.Aber um die zu bekommen brauchen wir den Sprachkurs.
Wo ist das Problem den für uns leichteren Weg zu gehen?Ist das verboten?
Wir zahlen den Kurs und alle anfallenden Kosten selbst und fallen damit niemand zur Last.Wenn wirs uns leisten können, warum sollte er dann nicht hier Deutsch lernen.
Es ist auch nicht das falsche Visum.Er ist hier um einen Kurs zu machen.Danach will er die FZF und die kann er dann ganz regelkonform beantragen.

Also deine Argumentation wegen falschem Visum unterstellt mir lediglich den nicht beabsichtigten und nicht vorhandenen Visumsmissbrauch.

Und das wir einen einfacheren Weg wählen ist doch natürlich oder würde irgendjemand in einer Situation freiwillig den härteren Weg nehmen wenn es einen schönen gemeinsamen Weg gibt?

Ich finde es schon hart genug dass einem kurz nach der Hochzeit und geplanten FZF mal kurz ein neues Gesetz reingknallt wird.Da wähl ich dann nicht auch noch den schwersten Weg um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
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