Sprachkursvisum für Ehemann
Werde mal klarer und deutlicher in meinen Worten.
Immer wieder die Diskussionen um Deutschkenntnisse.
Mal die Fakten:
Der Ehemann will später in D leben (Deutsche Ehefrau wartet dort auf ihn), Daueraufenthalt in D angestrebt,
Zelte im Heimatland abgebrochen, Übersiedlung geplant -nur mangels Deutschkenntnissen und Visa noch nicht möglich--
Rückkehrwilligkeit und Rückkehrbereitschaft äußerst zweifelhaft
--als Ehepartner bei gelebter Ehe (bestehender ehelicher Lebensgemeinschaft) besteht Anspruch, ein gültiges Visa wäre im Ermessen unschreibbar in
AE,
Vorraussetzung Deutschkenntnisse wäre bei Beantragung der
AE bei der
ABH ja erfüllt--
Sorry, der Kunde will doch FzF!! Und nichts anderes.
Machen wir uns doch bitte nichts vor, es geht einzig und alleine um Bequemlichkeiten, wo ist es einfacher und besser ist Deutsch zu lernen.
Sprachkursvisa für Ehemann, wäre egal wie man es darstellt, nur Umgehung des FzF Verfahrens. Sorry, so sehe ich die Dinge.
Sorry, die Chancen sind äußerst minimal bei diesem Sachverhalt ein solches Sprachkursvisa erhalten zu können.
Auch einer Klage würde ich wenig Aussicht auf Erfolg geben.
Erstens wegen Ermessen, zweitens wegen Rückkehrbereitschaft, drittens wegen falschen Visatyp richtig und gewollt FzF etc.....
Bei korrekter Ermessensausübung ist da nicht viel zu machen, man würde ja dem Willen des Gesetzgebers unterlaufen.
Den Sprachkurs kann er auch in Ägypten machen, machen andere ja auch.