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fzf und schwangerschft!!!! (Gelesen: 2.430 mal)
nejma
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carpe diem


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag fzf und schwangerschft!!!!
14.11.2007 um 21:36:40
 
hallo an alle experten,
bin grad total verzweifelt .
bin im 4 monat schwanger und mein mann wartet verzweifelt auf einen termin beim goethe institut für den deutschtest leider sagen die ihm immer nur er steht auf der Warteliste.
Jetzt hat er heute bei der Botschaft angerufen und die haben ihm gesagt ,da ich schwanger bin wäre es alles kein Problem ich müsste nur ein schreiben aufsetzen am besten von einem Anwalt! leider haben wir zurzeit nicht so viel Geld um die zu finanzieren!
Kann mir irgendjemand ein Gesetzt sagen oder eine Quelle  sagen auf die ich mich beim ABH berufen kann, denn da habe ich schon mehrmals angerufen aber das interessiert die herzlich wenig die sagen nur ohne Deutschtest keine Weiterbearbeitung der papiere schwangerschaft hin oder her!!
Wäre wirklich für jede Hilfe dankbar..
danke
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nejma
 
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 14.11.2007 um 21:53:24
 
@am Rande: vielleicht änderst du dein Profil in "verheiratet mit Ausländer"  Zwinkernd

Dass die Botschaft das zu deinem Mann gesagt, kann ich mir nicht so recht vorstellen. Ich befürchte, die ABH hat Recht, denn die Sprachkenntnisse müssen nicht nachgewiesen werden, wenn die FZF zum deutschen Kind erfolgt. Das kann logisch aber erst nach der Geburt passieren.

trixie
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dragonmother
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 15.11.2007 um 15:24:47
 
Hi,

ich mußte schwangerschaft, Geburt & erste Zeit mit Baby auch allein durchziehen, da der Rechtsanspruch erst gilt, wenn das Baby da ist.

Schwangerschaft und Geburt kann Frau ja von Natur aus quasi alleine machen.Schwer aber man schafft es irgendwie. Besuchsvisum wird wohl auch schwer zu bekommen sein, denn die Rückreisebereitschaft wird wohl in eurem Fall ausgeschlossen. Was das jetzt mit dem Sprachtest zu tun hat, weiß ich nicht. Ich kann deiner Mail da nicht so ganz folgen.

Alles Liebe für euch!!
dragonmother
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 15.11.2007 um 21:34:06
 
nejma schrieb am 14.11.2007 um 21:36:40:
bin im 4 monat schwanger und mein mann wartet verzweifelt auf einen termin beim goethe institut für den deutschtest leider sagen die ihm immer nur er steht auf der Warteliste.


Mit Kopie von Mutterpaß & Heiratsurkunde bekommt er womöglich schneller einen Nachrückerplatz.

Gruß, ULF
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Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 15.11.2007 um 22:00:40
 
Schwangerschaft ist wohl nicht als Krankheit einzustufen und daher keiner der Ausnahmetatbestaende. Die GI sind weltweit voll, da wie jeder andere auch, von dem neuen Gesetz, mehr oder weniger ueberrascht. Wenn dein Mann einen Platz bekommen wuerde, mueste jemand anders, der auch dringende familiaere Gruende hat, rausgehen. Waere das fair?
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 15.11.2007 um 22:07:17
 
Zitat:
Die GI sind weltweit voll, da wie jeder andere auch,

Da dürfte wohl die Geburt eher eintreten, als daß er vorher noch einen Platz zum Sprachkurs bekommt. Als kleiner Wehrmutstropfen bleibt dann nur die Tatsache, dass er nach der Geburt zur FZF keinen Sprachtest mehr machen muß.

trixie
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DerAndi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #6 - 16.11.2007 um 00:33:19
 
@ Trixi..



Sorry, vieleicht stehe ich da aufm "Schlauch"..aber was hat die Geburt eines Kindes mit dem "ärgerlichen" Sprachtest /FZF zu tun??

DerAndi
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trixie
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Antwort #7 - 16.11.2007 um 00:44:20
 
DerAndi schrieb am 16.11.2007 um 00:33:19:
was hat die Geburt eines Kindes mit dem "ärgerlichen" Sprachtest /FZF zu tun??  


Ganz einfach! Erst nach der Geburt ist eine FZF zum deutschen Kind möglich und hier werden keine Sprachkenntnisse gefordert. So ist es vorteilhafter, nicht die FZF zum deutschen Ehepartner zu beantragen, sondern zum deutschen Kind.  Zwinkernd
Es soll ja Menschen geben, die leichter und schneller Vater/Mutter werden, als die geforderten Sprachkenntnisse zu erbringen.  Laut lachend Laut lachend

trixie
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yahiya
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Antwort #8 - 16.11.2007 um 14:55:40
 
@trixie
So informativ und professionell Deine Tips auch sein mögen, solltest Du lernen gerade bei solch sensiblen Themen Dein moralisches Urteil ein wenig hintan stehen zu lassen. Das finden nämlich nicht mal die Smilies lustig. Wie schnell jemand in der Lage ist, die deutsche Sprache zu erlernen oder er oder sie Vater oder Mutter wird, ist ja wohl eine rein persönliche Angelegenheit und nicht dafür da die Leser dieses Forums zu amüsieren.
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Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 16.11.2007 um 15:18:52
 
also yahiya,
ich muste wohl schmunzeln, als ich trixis post gelesen habe, denn es ist eine ganze Menge Wahrheit drin. Und ja, du hast vollkommen recht, trixis Antworten, auch diese, sind gut und professionel, du must es halt nur erkennen. Als Newbie und ohne   im thred involviert zu sein bist echt betroffen.  Augenrollen
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trixie
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Antwort #10 - 16.11.2007 um 15:39:48
 
Zitat:
du must es halt nur erkennen

Ich denke, sie hat den Zusammenhang schon verstanden, stand sie damals vor einem ähnlichen Problem. Allerdings gab es damals die Sprachkenntnisprobleme noch nicht.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1187787416/0#0

trixie
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