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Reihenfolge, Visaantrag und Anmeldung zur Eheschließung (Gelesen: 1.014 mal)
Kocherl
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Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Reihenfolge, Visaantrag und Anmeldung zur Eheschließung
21.10.2007 um 16:23:17
 
Hallo,

folgender Fall:
Deutscher möchte Peruanerin heiraten.
Muss nun zuerst im Ausland das Visum beantragt werden, und danch in Deutschland die Anmeldung zur Eheschließung (mir ist klar, dass das zwischen Bantragung und Genehmigung des Visums erfolgen sollte, oder?), oder zuerst beim Standesamt in Deutschland die Anmeldung zu Eheschließung, damit überhaupt das Visum beantragt werden kann?
Danke für Infos.

Gruß an alle Ratsuchenden und Experten
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janetm
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Beiträge: 643

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 21.10.2007 um 16:49:10
 
Wie hier geschireben: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1192920131

genaue Auskunft kann dir nur dein Standesamt / Botschaft geben.

Bei mir und meiner Frau (auch Peruanierin) war es so:

- zuerst Standesamt fragen welche Dokumente benötigt werden, das gleiche bei der Botschaft
- Dokumente beschaffen
- Visa beantragen
- Visa hoffentlich abholen (Aug 06 bei uns)
- Eheschliesung anmelden (06.09.06) Anmeldeunterlagen Frau zum OLG
- Eheschliesung anmelden mit allen Unterlagen (28.09.06)
- Heiraten (01.12.06)

Beste Grüße

janetm



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Einbeck
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #2 - 21.10.2007 um 17:03:20
 
Normalerweise soll ein Heiratsvisum erst freigegeben werden, wenn der Heirat nichts im Wege steht, d.h. der Standesbeamte sein okay gibt.

Üblicherweise beginnt der Vorgang mit dem Visaantrag.

Hier gibt es nun von Ort zu Ort von Botschaft zu Botschaft von ABH zu ABH unterschiede, unterschiede aus Praxis und Erfahrung.
Unterschiede auch aus der unterschiedlich engen Zusammenarbeit zwischen ABH und Standesamt

Üblicherweise sollten Unterlagen die zur Heirat benötigt werden (Geburtsurkunde, Meldebescheinigung, Ledigkeitsbescheinigung etc. bitte Merkblätter der Botschaft lesen oder beim Standesbeamten informieren) in legalisierter Form (Achtung bitte bei Botschaft/Konsulat zu Legalisation erkundigen) mit Visaantrag vorgelegt werden,
nun kann man Originale abgeben, die dann von Botschaft über ABH an Standesamt geleitet werden oder  nur Kopien abgeben und die Originale dem Verlobten zu senden, der diese dem Standesamt vorlegt und damit das Aufgebot bestellt.

allgemein arbeiten hier alle beteiligten eng zusammen und es gibt einen regen internen Informationsaustausch.
Der in Deutschland lebende Verlobte wird regelmäßig von der ABH vorgeladen und könnte bei Vorsprache die Bestätigung des Standesamtes vorlegen.

Mir ist bekannt, das manchmal schon die Bestätigung des Standesamtes (Aufgebot/Termin etc.) bei Visabeantragung vorgelegt werden muss/sollte.
Allgemein es empfiehlt sich die Merkblätter des betreffenden Konsulates zu lesen zu zu befolgen oder vorab Kontakt zur Visastelle aufzunehmen.

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