Normalerweise soll ein Heiratsvisum erst freigegeben werden, wenn der Heirat nichts im Wege steht, d.h. der Standesbeamte sein okay gibt.
Üblicherweise beginnt der Vorgang mit dem Visaantrag.
Hier gibt es nun von Ort zu Ort von Botschaft zu Botschaft von
ABH zu
ABH unterschiede, unterschiede aus Praxis und Erfahrung.
Unterschiede auch aus der unterschiedlich engen Zusammenarbeit zwischen
ABH und Standesamt
Üblicherweise sollten Unterlagen die zur Heirat benötigt werden (Geburtsurkunde, Meldebescheinigung, Ledigkeitsbescheinigung etc. bitte Merkblätter der Botschaft lesen oder beim Standesbeamten informieren) in legalisierter Form (Achtung bitte bei Botschaft/Konsulat zu Legalisation erkundigen) mit Visaantrag vorgelegt werden,
nun kann man Originale abgeben, die dann von Botschaft über
ABH an Standesamt geleitet werden oder nur Kopien abgeben und die Originale dem Verlobten zu senden, der diese dem Standesamt vorlegt und damit das Aufgebot bestellt.
allgemein arbeiten hier alle beteiligten eng zusammen und es gibt einen regen internen Informationsaustausch.
Der in Deutschland lebende Verlobte wird regelmäßig von der
ABH vorgeladen und könnte bei Vorsprache die Bestätigung des Standesamtes vorlegen.
Mir ist bekannt, das manchmal schon die Bestätigung des Standesamtes (Aufgebot/Termin etc.) bei Visabeantragung vorgelegt werden muss/sollte.
Allgemein es empfiehlt sich die Merkblätter des betreffenden Konsulates zu lesen zu zu befolgen oder vorab Kontakt zur Visastelle aufzunehmen.