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Einbürgerung?? (Gelesen: 2.909 mal)
Anima2008
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung??
16.10.2007 um 23:00:47
 

Erstmal danke ich allen Helfern, die so fleißig und hilfsbereit agieren.

Ich hätte eine Frage:

Ich wohne in Niedersachsen, bin Student, seit über 8 Jahren in Deutschland und seit 4 Jahren mit einer Deutschen verheiraten.
Ich habe eine Aufenthaltserlaubnis und verdiene nix. Meine Frau verdient 1150 € Netto pro Monat. Und keiner von uns hat 60 Monate in die Rentenversicherung eingezahlt. Die Miete unserer Wohnung beträgt 350 € und wir kommen sehr gut zurecht. Wir haben noch nie Sozi oder ALG in Anspruch genommen aber meine Frau hat 2 Jahre BAFöG bekommen.
Da meine Frau und ich hier in Deutschland bleiben wollen, möchte ich die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen.

Habe ich das richtig verstanden, dass in meinem Fall die Einbürgerung nach $ 10 erfolgen würde?

Erfülle ich alle Voraussetzungen, oder wobei könnte es Probleme geben?

Danke für eure Hilfe im Voraus.
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Ralf
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Antwort #1 - 18.10.2007 um 16:48:29
 
Anima2008 schrieb am 16.10.2007 um 23:00:47:
oder wobei könnte es Probleme geben?

Was für eine AE (§) liegt denn momentan vor?
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Anima2008
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 20.10.2007 um 12:49:18
 
§ 28 Abs .1 S.1 Nr.1 AufenthG was hat das bitte zu bedeuten?
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Antwort #3 - 20.10.2007 um 15:15:04
 
Anima2008 schrieb am 20.10.2007 um 12:49:18:
§ 28 Abs .1 S.1 Nr.1 AufenthG was hat das bitte zu bedeuten?


Das ist eine AE für Ehegatten eines/r Deutschen, die ist für die EB ausreichend.
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Anima2008
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Antwort #4 - 20.10.2007 um 20:30:57
 
Ohne wenn und aber, ganz sicher?? Das freut mich sehr vielen Dank.
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Antwort #5 - 21.10.2007 um 14:01:41
 
Anima2008 schrieb am 20.10.2007 um 20:30:57:
Ohne wenn und aber, ganz sicher?? Das freut mich sehr vielen Dank.

Schauen Sie ins StAG, § 10(1)Nr.2:
Zitat:
(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach Maßgabe des § 80 des Aufenthaltsgesetzes oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn er (...)
2. (...)oder eine Aufenthaltserlaubnis für andere als die in den §§ 16, 17, 20, 22, 23 Abs. 1, §§ 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes aufgeführten Aufenthaltszwecke besitzt.
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Anima2008
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 28.10.2007 um 23:12:30
 
Meine Frau wurde heute gekündigt. Wir werden trotzdem keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen.

Wird das Auswirungen auf meinen Antrag haben (wir haben schon alle Unterlagen abgegeben)???



Änderung:
Hier das entscheidende Wort geändert und Folgepost entfernt.
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« Zuletzt geändert: 29.10.2007 um 17:24:05 von Ralf »  
 
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Antwort #7 - 29.10.2007 um 17:24:13
 
Anima2008 schrieb am 28.10.2007 um 23:12:30:
Meine Frau wurde heute gekündigt. Wir werden trotzdem keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen.

Wie funktioniert das, wenn du selbst auch kein
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Anima2008
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Antwort #8 - 29.10.2007 um 22:47:04
 
Wir haben uns auch was gespart, ausserdem mache ich übernäschten Monat meine Diplomarbeit und das wird auch bezahlt.
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