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PROBLEM MIT FZF.HILFEEEE (Gelesen: 4.442 mal)
nixxon
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16.10.2007 um 22:53:14
 
Liebe Forumsteilnehmer,
entschuldigen sie mich, wenn mein Deutsch nicht perfekt ist. Ich bin seit 6 Jahre in Deutschland(Frankfurt am Main) und besitze eine Niederlassungserlaubnis.

Hier ist meine Gesichte:

Ich bin seit dem 13.01.2007 verheiratet. Meine Frau lebt noch in Kamerun. Wir haben am Juni 2007 wir haben am 16.8. bei der deutschen Botschaft in Kamerun das Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Nach 3 Monate Prüfung und Bearbeitung habe ich einen Brief von ABH bekommen. Ich musste u.a. meine 3 Lezte Lohnabrechnungen und Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers mitbringen.
Als ich die o.g. Unterlagen mitgebrach hatte, die Sachbearbeiterin sagte, dass meine Frau kein Visum bekommen kann. Begründung:
(1) Ich bin noch in Probezeit
(2) Meine Einkommen ist nicht genugt. (900 EUR Netto)
(NB: Meine Miete inkl Nebenkosten ist: 284 EUR)
Sie meinte ich sollte mindestens 1000 EUR Netto verdienen. Ich habe gefragt, ob andere möglichkeit gibt, zum Beispiel eine Verpflichtungserklärung. Nein, die andere Möglichkeit wäre ein Sparbuch sagte die Dame. Wenn ich ein Sparbuch habe mit mindestens 5000 EUR ist die sache erledigt. Ich habe ein Sparbuch aber mit etwas 1000 EUR und das geht auch nicht. Ich weiß nicht mehr, was ich machen soll. Ich möchte unbedingt, dass meine Frau hier herkommt. Sie ist seit 1 Jahr krank. Sie hat eine Frauenkrankheit (Andometriose).Wir könnten kein Kind bekommen, wenn sie nicht gut behandeln. Wegen unsere schlechten Gesundheitsystem in Kamerun, ist ihr Gesundheitzustand immer schlechter. Die Krankheit ist jetzt in 2.Phase.
Was kann ich tun bzw. unternehmen, damit meine Frau das Visum erhält? Greift hier irgend eine Ausnahmeregelung? Ist aus Humanitären Gründen etwas machbar?
PS: Es ist noch keine Ablehnung offiziell erfolgt.

Vielen Dank für Ihre Tipps....
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NIXXON aus Frankfurt am Main
 
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Mick
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Antwort #1 - 16.10.2007 um 23:06:53
 
Hi,
ich würde nochmal explizit auf die Möglichkeit
der Sicherung des Lebensunterhaltes durch VE
hinweisen. Ggf. auch mal auf Steuerklassenwechsel
hinweisen, der ja auch noch netto was bringt.
Wurde Weihnachtsgeld auf den Monat umgeschlagen?
Wenn es so knapp ist, lohnt es sich vielleicht auf
Einzelheiten aufmerksam zu machen.

Ggf. wenn keine vernünftige Begründung kommt,
auch mal den Vorgesetzten ansprechen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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nixxon
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Antwort #2 - 16.10.2007 um 23:43:42
 
Ich bekomme noch kein Weinachtgeld. Mit Lohnsteuer Kl3 wird mein Lohn auf ca 50 Euro Erhöhen. Das reicht bestimmt auch nicht. Viel dank für Ihren Tipp. Ich werde mit dem Vorgesetzer telefonieren.
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NIXXON aus Frankfurt am Main
 
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 17.10.2007 um 07:45:08
 
nixxon schrieb am 16.10.2007 um 22:53:14:
(1) Ich bin noch in Probezeit
(2) Meine Einkommen ist nicht genugt. (900 EUR Netto) 


Das spricht tatsächlich gegen einen gesicherten Lebensunterhalt. Dieser ist aber
Voraussetzung für eine FZF.

Schaffe die Voraussetzungen und sie wird einreisen dürfen.


DC
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SIKSARA
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 19.10.2007 um 16:17:31
 
Hmmm... frage mich gerade warum bei uns nichts dagegen spricht.

Verdiene 1550 netto plus 150 Euro Kindergeld, habe aber auch noch ein Kind zu ernähren und eine Warmmiete von 550 Euro, also ca 1/3 meines Einkommens.

Bei nixxon ist es ja verhältnismäßig viel weniger.

Wieviel müsste er den verdienen um das Visum für seine Frau zu erhalten?
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maki
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Antwort #5 - 19.10.2007 um 16:26:24
 
SIKSARA schrieb am 19.10.2007 um 16:17:31:
Wieviel müsste er den verdienen um das Visum für seine Frau zu erhalten?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten, da es auf die Region ankommt in der man lebt.
Schliesslich unterscheiden sich die Lebenshaltungskosten um einiges, je nachdem wo man in D lebt.

Ich würde Micks ratschlag befolgen.

Wenn die Probezeit um ist, kann man ggf. noch einen Nebenjob annehmen, dass sollte dann hoffentlich reichen.
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nixxon
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Antwort #6 - 20.10.2007 um 01:41:18
 
Ei Don Camillo,
und wie ist das mit der Verpflichtungserklärung. Die Frau meinte, dass geht nicht. Was ist Ihre Meinung?Zitat:
Das spricht tatsächlich gegen einen gesicherten Lebensunterhalt. Dieser ist aber
Voraussetzung für eine FZF.

Schaffe die Voraussetzungen und sie wird einreisen dürfen


Änderung:
Ich füge hier dein erstes Folgepost ein...      Tippi


Richtig SIKSARA! Also ich verstehe das auch überhaupt nicht. Ich habe die Sachbearbeiterin versprochen, dass meine wird kein geld vom Stadt bekommen, da mein Einkommen für uns genungt ist. NB: Die 900 EUR Netto sind auf Basis 7 Arbeitstunde am Tag. (Zeitarbeitfirma)Aber ich arbeite jeden Tag 8 Stunden. Das heiß mein Nettolohn ist immer ca 1105 und bis ca 1250 wenn ich am einige Sonntag arbeite. Aber die Sachbeabeiterin sagte: Nur die Nettolohn Zählt, also was der Arbeitsgeber in der Verdiensbescheinigung geschreiben hat. Was in Lohnabrechnung steht interessiert die nicht. SIKSARA schrieb am 19.10.2007 um 16:17:31:
Verdiene 1550 netto plus 150 Euro Kindergeld, habe aber auch noch ein Kind zu ernähren und eine Warmmiete von 550 Euro, also ca 1/3 meines Einkommens.

Bei nixxon ist es ja verhältnismäßig viel weniger.


Änderung:
... und hier dein  Zweites                 Tippi


maki schrieb am 19.10.2007 um 16:26:24:
Ich würde Micks ratschlag befolgen.  

Änderung:
Ich hab das Zitat mal geflickt    Tippi


Ei Maki, das habe ich auch gedacht. ich habe Termin am Montag mit dem
Vorgesetzten. Ich hoffe es wird klapen.


...
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« Zuletzt geändert: 20.10.2007 um 02:21:34 von Tippi »  

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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 21.10.2007 um 11:36:56
 
nixxon schrieb am 16.10.2007 um 22:53:14:
Sie hat eine Frauenkrankheit (Andometriose).


Endometriose, für den Fall, daß Du recherchieren willst.

Gruß, ULF
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nixxon
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Antwort #8 - 22.10.2007 um 01:18:21
 
Richtig Ulf. Viel Dank für die Rechtschtreibung. "Endometriose" wollte ich schreiben.ulf schrieb am 21.10.2007 um 11:36:56:
Endometriose, für den Fall, daß Du recherchieren willst.

Gruß, ULF

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Antwort #9 - 30.10.2007 um 02:04:42
 
Zitat:


Das spricht tatsächlich gegen einen gesicherten Lebensunterhalt. Dieser ist aber
Voraussetzung für eine FZF.

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Ei Leute,

wie gesagt ich war bei der Ternim bei ABH mit dem Chef vom Einreiseabteillung. Er meint in meinem Eikommen fählt noch:
105,34 EURO
. Das heiß mein Nettolohn muss:
1005,34 EURO
sein. Ich habe versuche ihm zu erzählt, dass ich mit sonntagarbeit Zuschläge, Fahrkartegeld, Überstunden sogar mehr verdient, aber er ist Kategorisch. Ich soll Ihm eine Verdientbescheinigung vom Arbeitgeber mit einen Monatliche Nettolohn von Mindestens 1005,34 EUR. Dafür muss ich mit meinen Arbeitgeber sprechen. Ich habe mit meinem Arbeitgeber gesprochen ob er die Verdientbescheinigung ändern kann. Nein. Die Sonntagen Zuschläge, Fahrkartegeld und Überstunden können nicht als Nettolohn in Verdientbescheinigung berücksichtig. Ich muss einfach meine Lohnabrechnung bei der ABH vorlegen. Sagte mein Chef.
Aber meine Lohnabrechnung interessiert keiner bei der ABH. Nur die verdientbescheinigung zählt. Jetzt weiß ich nich mehr was ich machen soll. Ist das Fair, dass meine Frau wegen 105,34 EUR und in solchen Gesundheitszustand in Kamerun bleibt?
Helfen Sie mir bitte! Die Ablehnung des Antrages meiner Frau wird bald erfolgen. Was kann ich unternehmen, um Abhilfe zu schaffen?... Rechtantwalt? Auswärtigesamt?

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NIXXON aus Frankfurt am Main
 
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Antwort #10 - 30.10.2007 um 02:29:47
 
PS: Ich habe den Arztbericht über den Gesunheitszustand meiner Frau bekommen. Kann das mir irgenwie helfen?
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Antwort #11 - 30.10.2007 um 07:29:36
 
nixxon schrieb am 30.10.2007 um 02:29:47:
PS: Ich habe den Arztbericht über den Gesunheitszustand meiner Frau bekommen. Kann das mir irgenwie helfen? 

Hi,
lege den Bericht Deiner ABH vor und sie wird
es Dir mitteilen. Die Überlegungen, die die ABH
in diesem Zusammenhang vornimmt, kann hier
keiner erahnen und vorhersehen.
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