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Familienzusammenführung/Deutschkenntnisse (Gelesen: 31.243 mal)
barry300770
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25.09.2007 um 23:21:27
 
Hallo, bin das erste mal hier und habe soviel neue Info´s erhalten, bin jetzt total verwirrt. Ich habe im Januar 2007 in Kairo geheiratet die Familienzusammenführung hat mein Mann am 27.02.07 beantragt. Mein Mann ist kein Ägypter hat aber dort eine Aufenthaltsgenehmigung, er ist Nigerianer. Befragung durch die ALB fand am 09.07.07 statt und seitdem passiert gar nichts mehr. Vor der Befragung wurde mir gesagt das erst Prüfungen stattfinden und dann zum Abschluss die Befragung. Jetzt wird wieder gesagt es laufen Überprüfungen. Mir wird keine weitere Auskunft erteilt. Nicht was geprüft wird, wie lange es dauert, oder was ich tun kann. Jetzt habe ich hier im Board gelesen das evtl Deutschkenntnisse nachgewiesen werden müssen. Meine Frage jetzt: Was kann ich tun?, wie lange dauert es maximal bis zur Visumerteilung?, muss mein Mann Deutschkenntnisse nachweisen? Kann ein Anwalt weiterhelfen? bin echt verzweifelt und frustriert, weil es gar nicht vorwärtsgeht weinend

Bin über jede Info dankbar, gruss
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tomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #1 - 26.09.2007 um 00:39:33
 
barry300770 schrieb am 25.09.2007 um 23:21:27:
muss mein Mann Deutschkenntnisse nachweisen?  
Alle die den Antrag vor dem 28.05 gestellt haben, brauchen keinen Deutsch Kurs. Also brauch dein Mann keinen Kurs. Da der Antrag schon 7 Monate läuft, würde ich ein Beschwerde wegen Untätigkeit einreichen. Versuch es doch mal mit dem AA. (Auswärtiges Amt) Was sagt deine ABH dazu ? Haben die schon zugestimmt ? Kann ja sein, das die so langsam arbeiten.


Tom




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barry300770
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 26.09.2007 um 10:26:47
 
Hallo Tom,

danke erstmal, ich habe heute gerade heute morgen wieder mit der ABH telefoniert, die sagen die Botschaft antwortet nicht, aber auf welche Frage sagt die Frau bei der ABH mir nicht. Die Botschaft sagt die warten auf die ABH. Die schieben das von einem zu andern und keiner sagt was. Wie mache ich das mit der Beschwerde wegen Untätigkeit?

Linda
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tomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #3 - 26.09.2007 um 11:26:09
 
barry300770 schrieb am 26.09.2007 um 10:26:47:
Wie mache ich das mit der Beschwerde wegen Untätigkeit?


Lies mal diesen Link:

www.pro-herten.de/rathaus/untaetigkeit.htm

Da wird so einiges erklärt.


Oder lies mal diesen Fred hier :

www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1081332930


Tom
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barry300770
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Antwort #4 - 26.09.2007 um 12:12:13
 
werde es versuchen, hoffe ich komme bei einem von beiden links weiter, hab mir auch die Nummer vom AA besorgt, ist leider Dauer besetzt. Ich versuchs einfach weiter. Danke !!

Linda
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barry300770
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Antwort #5 - 02.10.2007 um 21:10:16
 
Hallo,

ich habe jetzt schriftlich die Bestätigung von der Botschaft das die ABH keine Stellungnahme abgegeben hat. Obwohl die ABH behauptet es liegt an der Botschaft. Kann ich damit irgendwtwas anfangen?? Es fehlen noch ca. 3 wochen bis die 3 Monate um sind, um eine Untätigkeitsklage einreichen zu können.

gruss Linda
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Antwort #6 - 02.10.2007 um 21:16:26
 
Konfrontiere doch damit die ABH. Geh hin. Und jetzt
sind die am Zug.
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barry300770
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Antwort #7 - 02.10.2007 um 21:41:52
 
anruf ist für donnerstag gelpant, hab die mail aber erste heute abend von meinem mann bekommen.
ich hab letzte woche mit der ABH telefoniert da hat die Mitarbeiterin dort gesagt das noch antworten aus Kairo fehlen. Aber mit hingehen klappt nicht, dort kommt man ohne termin nicht rein, und wenn ich sage warum ich den termin möchte sagen die bekomm ich nicht, mein erscheinen ist nicht notwendig
Aber ich geb´nicht auf Zwinkernd
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Antwort #8 - 03.10.2007 um 00:50:09
 
Es gibt auf der Homepage des AA ein Kontaktformular des Bürgerservices. An den habe ich mich auch dreimal gewandt, weil ich das Gefühl hatte, dass es in dem Visum-Verfahren meines Mannes nicht weiterging bzw. der Austausch zwischen Botschaft und ALB etwas schleppend war. Ich habe dabei die Sachlage geschildert und meine Unzufriedenheit mit dem Tempo der Bearbeitung etc.
Das AA hat das dann an die Botschaft gemailt und die musste eine Stellungnahme abgeben. Diese wurde mir dann wiederum gemailt.
In zwei Fällen hat mein Nachhaken dazu geführt, dass das Verfahren deutlich fortgeschritten ist und jetzt nach 9 Monaten endlich beendet ist.
Letztlich hat die Botschaft mehrfach den Vertrauensanwalt angerufen und vorgeladen, der die Geburtsurkunde überprüft hat. Plötzlich hat er ganz schnell seine Ergebnisse vorgelegt, und Botschaft und ALB haben sich direkt ausgetauscht und dem Visum zugestimmt.
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barry300770
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Antwort #9 - 03.10.2007 um 19:20:19
 
Ich denke ist auf alle Fälle einen Versuch wert. Ich habe schon eine Mail an den Bügerservice des Bremer Senats geschrieben aber bis jetzt noch keine Antwort erhalten. Telefonisch erreicht man beim AA niemanden.

danke
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barry300770
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Antwort #10 - 17.10.2007 um 17:36:00
 
Hallo nochmal,

ich habe wie mir empfohlen wurde eine Mail über das Kontaktformular des AA geschickt. Diese aber lediglich an die Botschaft weitergeleitet. Von dort habe ich dann die übliche Standart E mail erhalten, das sobald eine Stellungnahme seitens der ABH vorliegt mein Mann umgehend informiert wird.
Ich hab dann nochmal beim AA angerufen den Fall geschildert der Mitarbeiter dort hat mir geraten dann doch eine Untätigkeitsklage einzureichen. Ich habe nachgefragt warum es notwendig ist die  Gerichte einzuschalten er wollte aber nicht weiter mit mir über die notwendigkeit sprechen.
Ich habe nochmal bei der ABH angerufen, dort wurde mir wie üblich mitgeteilt es wird geprüft. Ich habe mein Verständnis für die Überprüfungen mitgeteilt aber auch das ich denke das 7 Monate doch ausreichen sollten und ich gerne wissen möchte wie lange es noch dauert. Kann sie nicht sagen (die Antwort kannte ich schon vorher) aber dann hat sie noch gesagt das das halt so ist und das muss man in Kauf nehmen wenn man einen Ausländer heiratet, das fand ich schon sehr frech von ihr, vor allen dingen in dem Ton den sie benutzt hat.
Hat noch jemand ne idee was ich machen könnte?

Gruss Linda
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Sondra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 18.10.2007 um 12:26:46
 
barry300770 schrieb am 17.10.2007 um 17:36:00:
Hat noch jemand ne idee was ich machen könnte?

Wie schon das AA dir empfohlen hatte - klagen. Bei dem Sachverhalt und das Benehmen, das du hier schilderst, ist das vermutlich die einzige Möglichkeit, Bewegung in die Sache zu bringen

Zitat:
Untätigkeitsklage = ... Verpflichtungsklage im Verwaltungsprozess, bei der wegen Untätigkeit der Behörden ohne vorheriges Widerspruchsverfahren die Klage zulässig ist.

Ist über ... einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsaktes ohne zureichenden Grund in angemessener Frist nicht entschieden worden, kann der Betroffene gemäß § 75 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) Untätigkeitsklage erheben.

Der Verwaltung soll damit die Möglichkeit genommen werden, Klagen der Bürger durch langes Warten zu verhindern oder zu verzögern.

Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit ... Antragstellung erhoben werden. Das Gericht hat einen weiten Beurteilungsspielraum, ob eine Frist im konkreten Fall angemessen ist.

Eine entsprechende Regelung enthält § 88 Sozialgerichtsgesetz (SGG) für das Sozialrecht. Bei verzögerter Entscheidung über einen Antrag auf Sozialleistungen ist hinsichtlich des unterbleibenden Bescheides oder einer fehlenden Entscheidung über einen Widerspruch die Klage vor dem Sozialgericht möglich. Geht es um einen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsaktes, beträgt die Mindestfrist hier allerdings sechs Monate.

Empfehlenswert - Anwalt, der sich im Verwaltungsverfahren und am Besten auch im Ausländerrecht (AufenthG) auskennt.

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barry300770
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Antwort #12 - 18.10.2007 um 14:33:10
 
Ich wollte das eigentlich umgehen gerade auch wegen der sicher hohen Kosten für das Gerichtsverfahren, aber sieht wohl so aus als wenn mir nichts andres Übrigbleibt.
Weiss jemand wie hoch sind die ungefähren Kosten in so einem Verfahren sind?

gruss Linda
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Muleta
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Antwort #13 - 18.10.2007 um 15:02:47
 
barry300770 schrieb am 18.10.2007 um 14:33:10:
Ich wollte das eigentlich umgehen gerade auch wegen der sicher hohen Kosten für das Gerichtsverfahren, aber sieht wohl so aus als wenn mir nichts andres Übrigbleibt.
Weiss jemand wie hoch sind die ungefähren Kosten in so einem Verfahren sind?


der worst case (mit Verhandlungstermin aber ohne PKH, verlorenes Verfahren) bei gesetzlichen Gebühren:

Streitwert:5000,00 €      
Anzahl Auftraggeber: 1      
     
3,0 Gebühren Gerichtskosten gem. § 3 GKG      363,00 €
2,5 Rechtsanwaltsgebühren Mandant gem. § 13 RVG      752,50 €
Auslagen:      20,00 €
Netto:      772,50 €
19 % USt.:      146,78 €
Summe 1. Instanz:      1282,28 €

zzgl. ggf. erforderliche Kosten für Übersetzungen und Reisen.

Bei einem Vergleich kommt noch eine zusätzliche Anwaltsgebühr hinzu, dafür reduzieren sich die Gerichtskosten wieder.

Muleta
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barry300770
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Antwort #14 - 18.12.2007 um 16:09:59
 
Hallo nochmal,

ich habe heute die Info von der ABH bekommen das die Stellungnahme an die Botschaft in Kairo letzten Donnerstag mittels  VISA-Online rausgegangen ist. Hatte mich die letzten Wochen in mehr oder weniger geduldigem Warten geübt. Aber was nun? Wieder warten?? Die Botschaft hat meinen Mann noch nicht kontaktiert. Was passiert jetzt. Und wie lange kann das im Schnitt dauern??

gruss Linda
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