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Annulierung von Ehe (Gelesen: 9.356 mal)
Rhia_nnon
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25.08.2007 um 21:31:07
 
Hallo,

eine Freundin von mir hat kuerzlich geheiratet und bereut diese Heirat mittlerweile sehr, da sich ihr jetziger Mann total veraendert hat und von Liebe keine Spur mehr ist und sie davon ausgeht, dass es ihm nur darum geht nach Deutschland zu kommen und sie nur Mittel zum Zweck ist.

Die Heiratsurkunde ist noch nicht legalisiert wurden, und sie moechte auch nicht, dass sie legalisiert wird, aber sie weiss nicht, wie sie ihn daran hindern kann, da sie befuerchtet, dass er gewalttaetig wird.

Ich habe ihr geraten, sich mit der deutschen Botschaft in Rabat in Verbindung zu setzen, was sie jedoch nicht kann, da er sie keine Minute alleine laesst.

Wuerde es helfen, wenn Sie nach ihrer Rueckkehr nach Deutschland zur ABH geht und die Sachlage dort schildern und was waeren die Folgen fuer sie?

Besteht die Moeglichkeit, diese Ehe in Deutschland annulieren zu lassen?

Ich waere fuer Ratschlaege sehr dankbar.

Rhia_nnon
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trixie
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Antwort #1 - 25.08.2007 um 22:42:02
 
Hier ein paar Gedanken zur Eheannulierung:

http://de.wikipedia.org/wiki/Eheannullierung

Ich denke sie wird sich ganz normal - mit den entsprechenden Folgen - scheiden lassen müssen.

trixie
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Rhia_nnon
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Antwort #2 - 25.08.2007 um 23:08:46
 
trixie schrieb am 25.08.2007 um 22:42:02:
Hier ein paar Gedanken zur Eheannulierung:

http://de.wikipedia.org/wiki/Eheannullierung

Ich denke sie wird sich ganz normal - mit den entsprechenden Folgen - scheiden lassen müssen.

trixie


Danke Trixie.

Laesst sich die Ehe eventuell nichtig erklaeren oder Aufhebung der Ehe(http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtigerkl%C3%A4rung_%28Ehe%29)

wenn man folgenden Grund geltend macht: Namens- und Staatsbürgerschaftsehe (z. B. Ausländer heiratet bloß, um später dadurch die Staatsbürgerschaft zu erhalten)

Ich denke, man muss da doch Beweise vorbringen, dass es tatsaechlich so ist. Gewaltbereitschaft ist wohl kaum ein Beweis.

Ich meinte, dass ich mich bei meiner ABH nach Moeglichkeiten erkundigen werde, aber ich moechte nicht, dass ich dadurch irgendwelche Probleme bei unserem Antrag zur FZF bekomme. 
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Antwort #3 - 25.08.2007 um 23:33:51
 
Rhia_nnon schrieb am 25.08.2007 um 23:08:46:
Ich meinte, dass ich mich bei meiner ABH nach Moeglichkeiten erkundigen werde, aber ich moechte nicht, dass ich dadurch irgendwelche Probleme bei unserem Antrag zur FZF bekomme.    

Geht es jetzt um dich oder um deine Freundin? Warum solltest du Probleme bekommen bei der ABH? Deine Freundin kann doch genauso gut selber nachfragen, dann erhält sie wenigsten Informationen aus erster Hand!

Es ist halt wie im richtigen Leben, wenn das Leben nach der Eheschließung oft anders ist, als vor der Eheschließung. So ist der normale Gang der Dinge einzuhalten. Das wäre nicht das erste und auch nicht das letzte Mal, das so etwas passiert.

trixie
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Rhia_nnon
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Antwort #4 - 25.08.2007 um 23:36:21
 
trixie schrieb am 25.08.2007 um 23:33:51:

Geht es jetzt um dich oder um deine Freundin? Warum solltest du Probleme bekommen bei der ABH? Deine Freundin kann doch genauso gut selber nachfragen, dann erhält sie wenigsten Informationen aus erster Hand!
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Es geht um meine Freundin, mein Mann ist jedoch auch Marokkaner und vielleicht sehe ich das alles zu schwarz aber ich moechte nicht dass wenn ich bei der ABH nachfrage, irgendwelche Rueckschluesse gezogen werden und das Visum deshalb verweigert wird.
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Antwort #5 - 26.08.2007 um 09:11:22
 
Ich wurde vor der Zustimmung zur Erteilung des Visums zur FZF von der ABH gefragt, ob ich denn überhaupt noch möchte, dass mein Mann einreist. Wenn sie dort 'nein' sagt,, wird es wohl kaum eine Zustimmung zum Visum geben und er bleibt, wo er ist...also vorher das Gespräch mit der ABH suchen.
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Antwort #6 - 26.08.2007 um 09:57:00
 
Pfirsichring schrieb am 26.08.2007 um 09:11:22:
Wenn sie dort 'nein' sagt,, wird es wohl kaum eine Zustimmung zum Visum geben und er bleibt, wo er ist

Das wäre auch sehr logisch, denn wenn sie angibt keine Ehegemeinschaft mit ihrem Mann leben zu wollen, hätte die ABH nach der Visumserteilung und erfolgter Einreise wieder das Problem eine Ausreiseaufforderung auszusprechen und diese auch zu überwachen. Bzw. solange keine AE erteilt wurde - sondern nur das Visum - müßte der Ehemann ohnedies vor Ablauf des Visums wieder das Land verlassen. Die Gefahr des Untertauchens wäre natürlich gegeben.

Aber egal wie sie sich entscheidet, sie möchte schnellstmöglich wieder aus dieser Ehe herauskommen und da kommt sie an einer normalen Scheidung nicht herum.

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Antwort #7 - 26.08.2007 um 12:53:17
 
Danke Trixie und Pfirsichring. Ich werde Ihr das mal so sagen.

Da Sie in Marokko geheiratet hat, wird Sie sich auch dort scheiden lassen muessen, oder?

Danke nochmals

Rhiannon
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Antwort #8 - 26.08.2007 um 12:59:20
 
Rhia_nnon schrieb am 26.08.2007 um 12:53:17:
Da Sie in Marokko geheiratet hat, wird Sie sich auch dort scheiden lassen muessen, oder?  

Nein. Scheiden kann sie sich auch in Deutschland. Das Gericht muß aber prüfen, welches Recht anzuwenden ist. Nachdem die Ehe in Deutschland nicht gelebt wurde, dürfte aber bei einer Scheidung in Deutschland marokkanisches Scheidungsrecht anzuwenden sein.

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Antwort #9 - 26.08.2007 um 13:03:46
 
trixie schrieb am 26.08.2007 um 12:59:20:

Nein. Scheiden kann sie sich auch in Deutschland. Das Gericht muß aber prüfen, welches Recht anzuwenden ist. Nachdem die Ehe in Deutschland nicht gelebt wurde, dürfte aber bei einer Scheidung in Deutschland marokkanisches Scheidungsrecht anzuwenden sein.

trixie

Muessen bei einer Scheidung nicht beide Parteien anwesend sein? Was passiert z.B. wenn sich ihr Mann nicht scheiden lassen will?

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Antwort #10 - 26.08.2007 um 13:19:39
 
Rhia_nnon schrieb am 26.08.2007 um 13:03:46:
Muessen bei einer Scheidung nicht beide Parteien anwesend sein?  

Das ist sicherlich im Scheidungsrecht geregelt. Grundsätzlich kann nach deutschem Scheidungsrecht auch in Abwesenheit geschieden werden.

Rhia_nnon schrieb am 26.08.2007 um 13:03:46:
Was passiert z.B. wenn sich ihr Mann nicht scheiden lassen will?  

Auch da wird eine entsprechende Regelung im marokkanischen Scheidungsrecht enthalten sein, bzw. entsprechende Fristen, ab wann man eine Ehe scheiden lassen kann.

trixie


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Antwort #11 - 26.08.2007 um 14:03:51
 
Es gilt das Scheidungsrecht des Ortes, an dem das Ehepaar seinen letzten gemeinsamen Wohnsitz hatte. Wenn es wie in diesem Fall keinen gemeinsamen Wohnsitz gab, dann gilt das Recht des Ortes an dem die Ehe geschlossen wurde. Ausnahmen können nur durch einen Ehevertrag geregelt werden. Bei Ehen zwischen Deutschen Frauen mit Männern aus islamischen Ländern ist bei einer Heirat ein solcher zu empfehlen, da gerade für die Frauen die Scheidung schwer zu bekommen ist wenn der Mann sich nicht scheiden lassen will (wobei ein solcher Vertrag dann natürlich in D geschlossen werden müsste, was ja oftmals leider vorher nicht möglich ist).
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Rhia_nnon
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Antwort #12 - 26.08.2007 um 14:15:11
 
Die Tatsache, dass er Anzeichen zur Gewaltbereitschaft zeigt, und sie auch Angst vor ihm hat, aendert nichts an der ganzen Situation vermute ich mal.

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Antwort #13 - 26.08.2007 um 14:26:14
 
Wie ich das verstanden habe, sind sie seit der Trennung gemeinsam in Marokko. Vielleicht sollte sie dann jetzt erst einmal nach Deutschland zurückkehrern.

lg           Lisette
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Antwort #14 - 26.08.2007 um 14:37:35
 
Es wird in Marokko sicherlich sehr schwierig für Sie werden, da Frauen immer noch stark benachteiligt werden und ihren Aussagen evtl. kein Glauben geschenkt wird. Du solltest Deiner Freundin ein Rückflugticket buchen und ihr den Buchungscode mitteilen, damit sie sich zum Flughafen absetzen kann, sonst wird das da die Hölle.
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