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Ehegattennachzug! Brauche dringend ein paar Antworten!! :) (Gelesen: 2.021 mal)
Mostarka
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehegattennachzug! Brauche dringend ein paar Antworten!! :)
20.07.2007 um 17:09:53
 
Hallo Miteinander,

Ich (Deutsche, 27 Jahre) habe am 4. Juli. 2007 meinen Mann (Bosnier, 32) in Sarajevo (Bosnien und Herzegowina) geheiratet.
Nun wollen wir einen Ehegattennachzug beantragen.

Das Problem ist, mein Mann war als Flüchtling, als damals noch der Krieg unten tobte nach Deutschland ( Berlin) gekommen. Er war dann Legall hier, hatte ein Visum, ich weiß jetzt nicht wieviel Jahre.

Das Visum ist dann abgelaufen.

Er war dann 8 Tage illegal in Deutschland. Das war 1999.

Er kam dann in diese Abschiebehaft (er hat nichts kriminelles gemacht, zb. raub oder sonst was schlimmes, "nur" halt diese illegalen Tage die er hier war.

Er bekam dann in seinen Pass diesen Stempel, ich weiß nicht mehr genau "wiedereinreise unbefristet" oder so ähnlich.

Also nicht befristet und musste ca. 600 € zahlen.

Er wurde dan abgeschoben aber hat bis heute die Abschiebkosten nicht bezahlt, er hätte es gemacht, aber nach dem Krieg "soviel" Geld da unten zu haben ist schon was.

Naja nacher später ahtte er auch nicht mehr vor her zu kommen.

Bis wir uns verliebt haben und geheiratet haben Smiley

In den nächsten Tagen wird er nun die 600€ überweisen.

Wir haben mit der Ausländerbehörde telefoniert aber irgendwie hab ich den nicht richtig verstanden, der kam mit irgdnwelchen paragrafen und etc. und was von einem "Antrag auf Unbefristet"

Darum wollte ich hier mal gucken ob mir das in ruhe jemand aufschreiben kann der sich damit wirklich auskennt.

Und zwar:

1) Ist der Stempel aufgehoben ( unbefristete Wiedereinreise) nachdem wir die Abschiebkosten bezahlt haben?

2) Müssen wir wenn wir den "Antrag auf Ehegattennachzug" bei der Botschaft in sarajevo abgeben, immer noch diesen "Antrag auf Befristung" beantragen?

3) Wenn wir die Abschiebekosten bezahlen, muss er dann trotzdem noch 3 Jahre warte bis er einreisen kann, obwohl 7 jahre vergangen sind?

4) Und wird es ein Hinderniss sein, das ich zurezeit arbeitslos bin? ich beziehe  hartz 4. Ab august gehe ich weiter zur Schule und beziehe dann "Bafög"!
Bekommt er dann trotzdem das Visum für Ehegattennachzug.???

Wäre echt lieb , wenn mir jemand meine Fragen benatworten könnte.

Gruss Mostarka Smiley




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Zeppelin
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Antwort #1 - 20.07.2007 um 17:48:49
 
Mostarka schrieb am 20.07.2007 um 17:09:53:
Wir haben mit der Ausländerbehörde telefoniert aber irgendwie hab ich den nicht richtig verstanden, der kam mit irgdnwelchen paragrafen und etc. und was von einem "Antrag auf Unbefristet"

Es muss die Rede von einem Antrag auf Befristung / Aufhebung fer Wiedereinreisesperre gewesen sein.

Zitat:
Darum wollte ich hier mal gucken ob mir das in ruhe jemand aufschreiben kann der sich damit wirklich auskennt.

Nur so in groben Zügen von meiner Seite.
Zitat:
1) Ist der Stempel aufgehoben ( unbefristete Wiedereinreise) nachdem wir die Abschiebkosten bezahlt haben?

Nein. Vorher muss die Befristung / Aufhebung bewilligt sein.
Zitat:
2) Müssen wir wenn wir den "Antrag auf Ehegattennachzug" bei der Botschaft in sarajevo abgeben, immer noch diesen "Antrag auf Befristung" beantragen?

Wäre sinnvoll die Befristung / Aufhebung vorher zu erwirken.
Zitat:
3) Wenn wir die Abschiebekosten bezahlen, muss er dann trotzdem noch 3 Jahre warte bis er einreisen kann, obwohl 7 jahre vergangen sind?

Hängt von der Befristung ab.
Zitat:
4) Und wird es ein Hinderniss sein, das ich zurezeit arbeitslos bin? ich beziehe  hartz 4. Ab august gehe ich weiter zur Schule und beziehe dann "Bafög"!
Bekommt er dann trotzdem das Visum für Ehegattennachzug.???

Kann nach den aktuellen Gesetzgebungsvorhaben durchaus sein. BAFöG reicht nur für einen.
Spricht er Deutsch.
Wie würde sein LU gesichert werden? Hat er eine Berufsausbildung?

Viele ??

Gruß,
Zeppelin

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DonCamillo
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Antwort #2 - 20.07.2007 um 17:55:26
 
Grundsätzliches vorweg:
Er wurde abgeschoben und vermutlich ausgewiesen. Dies bedeutet, dass er eine Wiedereinreisesperre hat, die offensichtlich unbefristet gilt.

zu 1.

Nach der erforderlichen Zahlung der entstandenen Kosten kann die Befristung der Sperre ausgesprochen werden. Diese ist aber separat zu beantragen.

zu 2.

Visumanträge sind grundsätzlich bei der dt. Auslandsvertretung zu stellen. Adressat des  Befristungsantrages ist die ABH, die ihn damals abgeschoben hat.
Möglicherweise nimmt die Botschaft den Antrag mit an.

zu 3.

Wenn dem Befristungsantrag stattgegeben wird (davon gehe ich aus) und die Kosten bezahlt sind, dann kann auch auf sofort befristet werden.
BTW wie kommst Du auf die 3 Jahre ?


zu 4.

Nein, denn Du bist Deutsche und da spielen die Einkommensverhältnisse zunächst keine Rolle



DC
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Mostarka
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Antwort #3 - 21.07.2007 um 12:39:57
 
Oh, Danke schön für eure schnellen Antworten Smiley

Das hört sich ja alles gut an.

Ich hätte nur noch 1-2  Fragen.

1) Wie beantrage ich den die Befristung? Ich meine was muss in dem Brief stehen?

2)  Kann ich das auch machen in seinem Namen von hier (D) aus?

3) Muss ich den Befristungantrag erst abschicken wenn die Abschiebekosten bezahlt sind oder geht auch schon vorher?

Entschuldigt die vielen Fragen, aber ich versuche rauszufinden wie ich alles verkürzen kann, ich meine was man schon erledigen kann, damit das nicht allzulange dauert bis mein Schatz bei mit ist.


Ich wünsche euch ein schönes Wochenende Smiley

Lieben Gruß Mostarka Smiley
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Zeppelin
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Antwort #4 - 21.07.2007 um 14:06:54
 
Mostarka schrieb am 21.07.2007 um 12:39:57:
Oh, Danke schön für eure schnellen Antworten Smiley

Das hört sich ja alles gut an.

Ich hätte nur noch 1-2  Fragen.

1) Wie beantrage ich den die Befristung? Ich meine was muss in dem Brief stehen?

Formloses Schreiben mit Angaben zur Person und dem derzeigen Grund der Einreisesperre.
Darin erklären, dass die Abschiebekosten in Kürze bezahlt werden (ggf. um die Möglichkeit zur Ratenzahlung bitten und Gründe dafür angeben), und halt Bitten, die Einreisesperre auszuheben (=Befristung auf 0)
Zitat:
2)  Kann ich das auch machen in seinem Namen von hier (D) aus?
Mit einer Vollmacht von ihm (aufwändig). Besser Brief vorformulieren, ihm zumailen, er druckt aus, unterschreibt und schickt ab. (Fax vorab und Brief dann auch noch)

Zitat:
3) Muss ich den Befristungantrag erst abschicken wenn die Abschiebekosten bezahlt sind oder geht auch schon vorher?

s.o.: je früher desto besser

Zitat:
Entschuldigt die vielen Fragen, aber ich versuche rauszufinden wie ich alles verkürzen kann, ich meine was man schon erledigen kann, damit das nicht allzulange dauert bis mein Schatz bei mit ist.

Falls zust. ABH nicht bekannt, beim BVA in Köln anrufen. Namen und Geb.-Dat. sagen und fragen, welche ABH die Sperre verhängt hat.

Good luck.

Zeppelin
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Mostarka
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Antwort #5 - 21.07.2007 um 20:54:57
 
Super danke dir für deine Hilfe.

Lieben Gruß Smiley
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Mostarka
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Antwort #6 - 30.07.2007 um 15:11:51
 
Hallo,
hab noch mal ne Frage.

Was ist mit Bafög?

Kann mein Mann trotzdem  nach Deutschland kommen wenn ich Bafög bekomme?

Lieben Gruß
Nelly Smiley
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trixie
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Antwort #7 - 30.07.2007 um 17:38:18
 
Mostarka schrieb am 30.07.2007 um 15:11:51:
Kann mein Mann trotzdem  nach Deutschland kommen wenn ich Bafög bekomme? 


Bafög ist genauso wenig schädlich wie der Bezug von ALG II Leistungen. Er kann also nach Deutschland kommen, wenn die anderen bereits zitierten Kriterien erfüllt sind.

trixie
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