Ich möchte hier auf keinen Fall jemanden zum Übertreten von gesetzlichen Vorschriften ermutigen, aber ganz so eng, wie Du trixie, sehe ich die Angelegenheit im vorliegenden Fall nicht.
Eine wirklich verbindliche Definition darüber, was der "Lebensmittelpunkt" ist, gibt es meines Wissens nach nicht. Jedenfalls kenne ich im Kontext des deutschen Meldewesens keine, die vorrangig darauf abstellt, wo bzw. wie lange sich jemand wo überwiegend aufhält. Personen, die sich aufgrund ihrer Arbeit überwiegend nicht an ihrem Hauptwohnsitz aufhalten, und davon gibt es Hundertausende, werden
IMHO nicht schon deswegen belangt, weil sie in vier Wochen vielleicht nur einmal an ihrem Hauptwohnsitz "aufschlagen".
Im Übrigen wäre genau das auch dann hier der der Fall, wenn gar nicht umgezogen, sondern der jetzige Hauptwohnsitz beibehalten würde. Wäre das verboten? Wer bitte sollte den Themanstarter nun
zwingen können, seinen Hauptwohnsitz nach Bayern zu verlegen, nur weil er dort das nächste Jahr arbeiten wird?
Owi-Verfahren wegen Verstoßes gegen die Meldegesetze werden übrigens meines Wissens überwiegend (ausschließlich) dann eingeleitet, wenn jemand gegen seine Meldepflicht als solche verstößt und sich wochenlang gar nicht angemeldet hat. (In Hessen ist dies im Übrigen laut § 38 des dortigen Meldegesetzes wohl nicht mal eine "MUSS"- oder Grundsatz- sondern lediglich eine Ermessensvorschrift!) Dies wäre hier nicht der Fall.
Und dann, vielleicht ein bisschen "hemdsärmelig" - wer sollte einer alleinstehenden Person
nachweisen können, dass ihr Lebensmittelpunkt (was immer das sein mag), nicht am Ort X ist, nur weil sie am Ort Y arbeitet und deshalb überwiegend seine Zeit dort verbringt und vielleicht auch meist bei seiner Freundin in Y übernachtet. - Wer sollte in so einem Fall der "Kläger" sein? - Und: Wo kein Klager, da kein Richter."
Im eigenen Interesse sollte man allerdings gewährleisten, dass man an seinem bzw. über seinen Hauptwohnsitz in hinreichender Weise erreichbar ist.
Wenn ich mit meiner Ansicht hier wirklich völlig schief liegen sollte, bitte ich darum, mich wirklich zu widerlegen. BIslang halte ich die von mir hier unterstützte Vorgehensweise nicht für tatsächlich bedenklich.
=schweitzer=