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negative Schufa auskunft (Gelesen: 17.292 mal)
Tay
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16.06.2007 um 13:07:51
 
Hallo nochmal ,
also ich will meine freundin nach deutschland holen .
habe auch schon fast alles zusammen jetzt will das amt von mir u.a. eine schufa selbstauskunft haben . da stehen aber noch 2 sachen (die zwar beglichen sind) drinne. ich habe einen festen job und auch genug monatliches einkommen.
ich habe befürchtung das jetzt der antrag abgelehnt werden könnte.
weis jemand rat wie ich da vorgehen kann , habe jetzt 3 monate gebraucht um alle papiere zusammenzukriegen kann mich irgendwie nicht abfinden das es jetzt an einer sache scheitern soll die 2-3 jahre zurück liegt
SOS bitte helfen Zwinkernd)))
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trixie
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Antwort #1 - 16.06.2007 um 13:21:42
 
Tay schrieb am 16.06.2007 um 13:07:51:
habe auch schon fast alles zusammen jetzt will das amt von mir u.a. eine schufa selbstauskunft haben . da stehen aber noch 2 sachen (die zwar beglichen sind) drinne.

Das höre ich zum ersten Mal. Das ist ja der Hammer. Ich würde nach der Rechtsgrundlage fragen, nach der eine Schufa Selbstauskunft verlangt wird.

trixie
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Antwort #2 - 16.06.2007 um 13:32:23
 
trixie schrieb am 16.06.2007 um 13:21:42:

Das höre ich zum ersten Mal. Das ist ja der Hammer. Ich würde nach der Rechtsgrundlage fragen, nach der eine Schufa Selbstauskunft verlangt wird.

trixie


Es wird immer lustiger  Zwinkernd, bald kommt wahrscheinlich noch DNA Probe, Zeugungsfähigkeitsnachweis etc. Laut lachend, mann oh mann.
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trixie
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Antwort #3 - 16.06.2007 um 13:56:07
 
Aber scheinbar hat man bei der ABH die Erfahrung gemacht, dass ein Gehaltsnachweis über die Bonität nur bedingt etwas aussagt. Es könnten ja Pfändungen vorhanden sein, oder eine Überschuldung vorliegen, die eine VE wertlos erscheinen lassen. Nur so wäre die Sache logisch zu erklären.

trixie
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Antwort #4 - 16.06.2007 um 14:04:30
 
ich wäre ja bereit DNA und geruchsproben abzugeben , aber leider wollen die das nicht .........
wenn wir das jetzt weiterspinnen darf ich ja dann nicht mehr heiraten oder was??
ich weis nicht ich weis es nicht ........ verzweifelung kommt langsam bei mir hoch!
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trixie
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Antwort #5 - 16.06.2007 um 14:12:21
 
Tay schrieb am 16.06.2007 um 14:04:30:
wenn wir das jetzt weiterspinnen darf ich ja dann nicht mehr heiraten oder was??  

Um das ging es ja nicht, sondern um deine Bonität, wenn deine Verlobte nach Deutschland kommt.

trixie
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Antwort #6 - 16.06.2007 um 14:13:56
 
Warte  mal ab  Zwinkernd, bekommst du wahrscheinlich Rat von @mick.
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Antwort #7 - 16.06.2007 um 15:32:04
 
Das ist wirklich nicht zu fassen, wie trixi schon sagt würde ich mal nach der Rechtsgrundlage fragen.

Woher kommst du denn? also bei mir haben sie nur nach den Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnung der 3 Monate und Mietvertrag gefragt, nicht mal wie wir uns kennengelernt haben oder sonst was, aber das mit der Bonität kann ich mir nicht vorstellen das es dazu Gestze gibt

Ich kann nur sagen, das man hier wirklich gut beraten wird habe es selber am eigenenen Leib erfahren, wir werden eine Lösung finden, brauchst keine Panik bekommen....

Denn mal gnaz ehrlich, wer hat keine Schulden?????

Liebe Grüße und viel Kraft wünscht
Srcemoje
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Antwort #8 - 16.06.2007 um 15:38:47
 
Tay,

darf man fragen wie lange hast du diesen festen Job schon und was hast du davor gemacht?
Stand etwas davon auf deiner Lohnabrechnung (Pfändung etc.)?

Mich würde interessieren, wieso eine Schufa Auskunft eingeholt wird.

srcemoje schrieb am 16.06.2007 um 15:32:04:
Denn mal gnaz ehrlich, wer hat keine Schulden????? 

Leider haben viel zu viele Schulden heutzutage, aber längst nicht alle.

Gruß,

maki
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Antwort #9 - 16.06.2007 um 15:45:07
 
ich habe seid 13 jahren einen festen job. habe noch nie eine pfändung oder so auf meiner abrechung gehabt. vor der arbeit war ich schüler. um vielleicht ein paar fragen vorab wegzunehmen : ich bin auch nicht vorbestraft oder so . es handelt sich um ein heiratsvisum.
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Antwort #10 - 16.06.2007 um 15:47:13
 
So abwegig ist das Verlangen der ABH nicht, auch wenn es ungewöhnlich erscheinen mag oder ist.

Die ABH muß nun einmal prüfen, ob die Voprausetzung des §5,1,1 AufenthG gegeben ist.

Eine Schufa-Auskunft gibt u.a. über laufende Belastungen aus Dralehensrückführungen Aufschluß. Nur das sollte für die ABH von Interesse sein.
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maki
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Antwort #11 - 16.06.2007 um 15:48:59
 
Danke für die Antwort Tay,

wollte nichts unterstellen, nur wissen ob es vielleicht besonderheiten gibt oder ähnliches...

Vielleicht kann einer der Experten sagen, ob Schufa Auskünfte regelmässig bei einer VE angefordert werden.
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Antwort #12 - 17.06.2007 um 08:57:08
 
Hallo Maki,

sicher hast du Recht das nicht jeder Schulden hat, aber wer sich ein Auto kauft auf Raten oder sonstwas dürfte dann nicht heiraten mit einem der im Ausland lebt weil der Satz der Berechnung vielleicht überschritten wird? Das fände ich schon sehr Makaber oder?

Ich hoffe Tay, das für eurer Hochzeitsvisum alles glatt läuft, vielleicht ist es aber auch von Kommune zu Kommune unterschiedlich?

Liebe Grüße
Srcemoje
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Antwort #13 - 17.06.2007 um 09:18:58
 
Ich kann mir nicht vorstellen das dies Rechtens ist. Von daher würde ich da nochmal nachhaken.
Allerdings ist es richtig, das ein Gehaltsnachweis und ein Mietvertrag wenig bis gar nichts über die Bonität aussagt.

Zitat:
Denn mal gnaz ehrlich, wer hat keine Schulden?????

ich, in 44 Jahren auch noch nie gehabt.  Smiley
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Was du für richtig hältst, sage klar und ruhig &&und höre auch anderen zu,&&selbst den Einfältigen, auch sie haben ihre Geschichte.&&La-otse
 
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Antwort #14 - 17.06.2007 um 09:45:54
 
srcemoje schrieb am 17.06.2007 um 08:57:08:
Sicher hast du Recht das nicht jeder Schulden hat, aber wer sich ein Auto kauft auf Raten oder sonstwas dürfte dann nicht heiraten mit einem der im Ausland lebt weil der Satz der Berechnung vielleicht überschritten wird? Das fände ich schon sehr Makaber oder?  


Hier geht es nicht um das "Heiraten dürfen", sondern um die Finanzierungslücke, die zwischen der Einreise und der Heirat besteht. Das sog. Heiratsvisum berechtigt zwar zur Eheschließung, es mag aber schon vorgekommen sein, dass sich beide Partner dann doch nicht für die Ehe entschieden haben und der Ausländer dann spätestens nach drei Monaten hätte wieder ausreisen müssen. Wenn der das dann nicht tut, muß jemand für ihn haften und entstehende Abschiebekosten übernehmen. Normalerweise derjenige der die VE abgegeben hat. Wenn aber aufgrund einer Schufaauskunft eine schlechte Bonität feststellbar ist, dann dürfte die VE wohl nicht das Papier wert sein, auf dem es geschrieben ist. Ist in der Schufa z. B. noch eine EV eingetragen, dann dürfte auch bei einem Gehaltsnachweis es nur eine Frage der Zeit sein, bis das Gehalt gepfändet. So ist es durchaus verständlich, dass sich die ABH - evtl. durch negative Erfahrungen der Vergangenheit - einfach besser absichern möchte.

trixie
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