Hallo an alle!
Ich muss zugeben, ich bin relativ unterbelichtet, was die deutsche Gesetzgebung angeht. Nur leider
muss ich mich jetzt damit auseinader setzen. Vielleicht könnt ihr mir weiter helfen:
Mein Freund (aus Sierra Leone) und ich (aus NRW) wollen heiraten. Das zugegebenermaßen auch aus praktischen Gründen, denn er hat keine Aufenthaltsgenehmigung und ist somit abschiebepflichtig. Seine Duldung wird von Monat zu Monat verlängert. Eigentlich warten wir nur darauf, dass er abgeschoben wird. Allerdings nehmen die Behörden an, dass er nicht aus Sierra Leone stammt und schieben ihn daher nicht dorthin ab.Natürlich ist er somit auch nicht befugt, zu arbeiten, zu studieren oder sonst was produktives zu machen.Das geht jetzt schon ein paar Jahre so.
Angenommen, wir würden uns nun tatsächlich entschließen zu heiraten- hat es Vorteile dies in Dänemark oder Spanien (z.B.) zu tun und wenn ja welche? Was sind die Vorraussetzungen um dort heiraten zu dürfen und welche Konsequenzen hat es für das Bleiberecht in Deutschland? Ist bei solch einer binationalen Verbindung grundsätzlich damit zu rechnen, dass man auf "Scheinehe " überprüft wird, so wie ich es nun schon einige Male hier, im Forum, gelesen habe? Und wie sieht das aus mit spanischen Ehevertägen?? Entschuldigt all die Fragen, ich habe noch nie geheiratet und will nichts falsch machen.
Danke schonmal im Vorraus! Super Sache hier...