Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Gegenseitigkeit und neues Staatsangehörigkeitsrecht? (Gelesen: 6.210 mal)
Dani
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 155

Bayern, Bayern, Germany
Bayern
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Gegenseitigkeit und neues Staatsangehörigkeitsrecht?
04.05.2007 um 09:34:46
 
Weiß jemand, ob im Zuge der gegenwärtigen Gesetzesreformen auch das Staatsangehörigkeitsrecht (wie geplant) dahingehend geändert wird, das das Gegenseitigkeitserfordernis für die Anerkennung doppelter Staatsangehörigkeiten bei EU Bürgern entfällt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gegenseitigkeit und neues Staatsangehörigkeitsrecht?
Antwort #1 - 04.05.2007 um 10:25:10
 
So ist es geplant. Siehe hier:

http://www.info4alien.de/gesetze/entwuerfe/stag2007_1.htm

(§ 12 Abs. 2)

Allerdings kann dennoch nicht bei allen Staaten Mehrstaatigkeit auftreten, da es bei einigen
Regelungen gibt, die unserem § 25 entsprechen. Die andere Staatsangehörigkeit erlischt
dann bei der Einbürgerung automatisch.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
anka02
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 9
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Doppelbürger:CH-D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gegenseitigkeit und neues Staatsangehörigkeitsrecht?
Antwort #2 - 20.05.2007 um 14:27:00
 
Ralf schrieb am 04.05.2007 um 10:25:10:
So ist es geplant. Siehe hier:
http://www.info4alien.de/gesetze/entwuerfe/stag2007_1.htm
(§ 12 Abs. 2)


So sieht der Entwurf der Bundesregierung aus,das stimmt.
Aber:
der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 11. Mai 2007 den Entwurf der Regierung im Bezug auf Artikel 12 StAG  abgelehnt.

Der Bundesrat will in diesem Punkt stattdessen seinen Gesetzesentwurf vom 9.3.2007 berücksichtigt sehen (siehe BRat- Drs-224/07):

"a) Artikel 5 ist durch Artikel 1 des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (Bundesratsdrucksache 137/07 (Beschluss), vom 09.03.2007) zu ersetzen.
b) Artikel 10 Abs. 4 ist nach Maßgabe von Artikel 2 Abs. 2 des unter Buch-stabe a genannten Gesetzentwurfs anzupassen."

(Anm.: mit Artkel 5 ist folgendes gemeint:  das ist der Artikel des "Entwurf[s] eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union" der BRegierung, in dem sie den StAG § 12 ändern will.)

Alles in allem hängt es nun davon ab, ob sich eine der beiden Seiten nun durchsetzen wird oder ob sich ein Kompromiß findet und die generelle Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft für alle EU-Bürger und auch Schweizer nun gesetzlich generell gestattet wird.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Dani
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 155

Bayern, Bayern, Germany
Bayern
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gegenseitigkeit und neues Staatsangehörigkeitsrecht?
Antwort #3 - 21.06.2007 um 10:16:14
 
anka02 schrieb am 20.05.2007 um 14:27:00:
Alles in allem hängt es nun davon ab, ob sich eine der beiden Seiten nun durchsetzen wird oder ob sich ein Kompromiß findet und die generelle Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft für alle EU-Bürger und auch Schweizer nun gesetzlich generell gestattet wird.


Gibt es dazu etwas neues? Ich hatte das immer so verstanden, dass die generelle Hinnahme vom EU-Recht verlangt wird .... Ist zu erwarten, dass alles bleibt, wie es ist? hä?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
anka02
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 9
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Doppelbürger:CH-D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gegenseitigkeit und neues Staatsangehörigkeitsrecht?
Antwort #4 - 28.06.2007 um 18:54:07
 
Dani schrieb am 21.06.2007 um 10:16:14:
Gibt es dazu etwas neues? Ich hatte das immer so verstanden, dass die generelle Hinnahme vom EU-Recht verlangt wird .... Ist zu erwarten, dass alles bleibt, wie es ist? hä?


Die Neuigkeiten sind die, daß der Bundestag das Gesetz in dritter Lesung verabschidet hat und es dem Bundesrat zugeleitet hat (zustimmungspflichtiges Gesetz) Der BRat wir in seiner sitzung am 6. Juli 2007 über das Gesetz befinden (TOP 5). Die Stellungsnahmen der BRat-Ausschüsse liegen vor, hier auszugsweise:

"Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 11. Mai 2007 zu dem Gesetzentwurf der
Bundesregierung umfangreich Stellung genommen. Der Deutsche Bundestag hat
den Gesetzentwurf am 14. Juni 2007 jedoch weitgehend unverändert angenommen.
Der Ausschuss für Kulturfragen und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem
Bundesrat daher auf der Linie von Änderungsbegehren im 1. Durchgang, den Vermittlungsausschuss
mit dem Ziel anzurufen, für ausländische Hochschulabsolventen
und andere Hochqualifizierte Begünstigungen beim Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt
zu erreichen.
Hierzu sollte nach Ansicht des Wirtschaftssausschusses auch das für eine Aufenthaltserlaubnis
bisher erforderliche Mindestgehalt von 85.000 € deutlich gesenkt
werden.
Auch die für ausländische Investoren geltende Mindestinvestitionssumme von
500.000 € empfindet der Wirtschaftsausschuss als zu hoch und regt daher eine
Halbierung dieses Betrages an.
Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss für
Arbeit und Sozialpolitik empfehlen dem Bundesrat dagegen, dem Gesetz zuzustimmen
und sein Bedauern darüber, dass praktisch keine seiner Anregungen Eingang
in das Gesetz gefunden haben, in einer begleitenden Entschließung zum Ausdruck
zu bringen. Zugleich sollen Bundestag und Bundesregierung gebeten werden,
das Staatsangehörigkeitsrecht umfassend zu novellieren.
Weitere Einzelheiten sind der Drucksache 388/1/07 zu entnehmen."

Nachzulesen in: Bundesrats Drucksache 388/1/07, Erläuterungen zu TOP 5.

Sieht also so aus, als werde es bald verabschiedet.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Dani
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 155

Bayern, Bayern, Germany
Bayern
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gegenseitigkeit und neues Staatsangehörigkeitsrecht?
Antwort #5 - 09.07.2007 um 09:42:33
 
Das Gesetz ist jetzt vom Bundesrat offenkundig abgesegnet. Bedeutet das, dass bald (wann?) all jene Bürger anderer EU Staaten, bei denen bislang wegen fehlender Gegenseitigkeit die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft abgelehnt wurde, sich hier einbürgern lassen können  - ohne die Verpflichtung die "alte" Staatsbürgerschaft zurückgeben zu müssen - z.B. Bulgarien?!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Dani
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 155

Bayern, Bayern, Germany
Bayern
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gegenseitigkeit und neues Staatsangehörigkeitsrecht?
Antwort #6 - 09.08.2007 um 09:53:12
 
Auf www.einbuergerung.de heißt es:

"Die Novelle des Zuwanderungsgesetzes wird voraussichtlich noch im Sommer 2007 in Kraft treten. Durch die Novelle ergeben sich auch Änderungen im Bereich Einbürgerung. Die Informationen auf dieser Seite werden zurzeit überarbeitet.

In der Verwaltungspraxis existieren gewisse Unterschiede bei der Einbürgerung. Die Broschüre orientiert sich an der Verwaltungsvorschrift vom 13. Dezember 2000 und der bisherigen Praxis in den Bundesländern. Aufgrund einiger Änderungen durch das Zuwanderungsgesetz ist eine Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift geplant."

Weiß jemand, wann genau das Gesetz in Kraft tritt? Wann wird die Verwaltungsvorschrift geändert? Wann entfällt in §12 StaG die Erfordernis der Gegenseitigkeit? Wann werden die Einbürgerungsbehörden danach handeln? Oder gibt es auf diese relativ einfach erscheinenden Fragen noch keine Antwort - der Sommer ist bald vorbei...



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gegenseitigkeit und neues Staatsangehörigkeitsrecht?
Antwort #7 - 09.08.2007 um 15:40:29
 
Dani schrieb am 09.08.2007 um 09:53:12:
Weiß jemand, wann genau das Gesetz in Kraft tritt?

Wenn der Bundespräsident unterschrieben hat und das Gesetz
im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Einen genauen Termin
weiß noch niemand, unbestätigten Meldungen zufolge befindet
sich der Herr Bundespräsident derzeit im Urlaub, und der sei ihm
gegönnt.
Ich jedenfalls tippe mal so auf einen Termin um den 1.9.

Dani schrieb am 09.08.2007 um 09:53:12:
Wann wird die Verwaltungsvorschrift geändert?  

Igendwann danach. Das kann aber noch eine ganze Weile dauern,
zumal für eine verbindliche Verwaltungsvorschrift die Zustimmung
des Bundesrates erforderlich ist. Aber mit dem neuen § 12 Abs. 2
wird man auch gut ohne Verwaltungsvorschrift klar kommen, da
das Gesetz eindeutig ist.

Dani schrieb am 09.08.2007 um 09:53:12:
Wann entfällt in §12 StaG die Erfordernis der Gegenseitigkeit? Wann werden die Einbürgerungsbehörden danach handeln?
 
Sobald die Änderung in Kraft getreten ist.

Dani schrieb am 09.08.2007 um 09:53:12:
Oder gibt es auf diese relativ einfach erscheinenden Fragen noch keine Antwort  

Doch. Siehe oben. Zwinkernd

Dani schrieb am 09.08.2007 um 09:53:12:
der Sommer ist bald vorbei...  

Hat der überhaupt schon angefangen? öhm   :zitter
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Dani
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 155

Bayern, Bayern, Germany
Bayern
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gegenseitigkeit und neues Staatsangehörigkeitsrecht?
Antwort #8 - 29.08.2007 um 09:19:26
 
Meinen Informationen zufolge hat der Bundespräsident das Gesetz nunmehr unterschrieben. Das Erfordernis der Gegenseitigkeit sollte damit entfallen sein...?!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gegenseitigkeit und neues Staatsangehörigkeitsrecht?
Antwort #9 - 29.08.2007 um 10:58:14
 
Dani schrieb am 29.08.2007 um 09:19:26:
Meinen Informationen zufolge hat der Bundespräsident das Gesetz nunmehr unterschrieben.

Er hat, und es ist gestern in Kraft getreten.

Dani schrieb am 29.08.2007 um 09:19:26:
Das Erfordernis der Gegenseitigkeit sollte damit entfallen sein...?!

Ist es: StAG

Damit ist dieser Thread unter Gesetzesänderungen
beendet, weitere Fragen zum Thema im Forum
Einbürgerungsrecht.

geschlossen
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema