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Heiraten in Dtl. - der Antrag erreicht die ALB nicht (Gelesen: 7.407 mal)
LUUPA
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21.04.2007 um 20:44:33
 
Am Anfang steht eine Liebesgeschichte. Im Jahr darauf, 2006, lehnt die Deutsche Botschaft zweimal unseren Visaantrag (Typ B) zu Besuchszwecken ab. Das Remonstrationsverfahren bleibt erfolglos. Im Sommer 2007 wollen wir heiraten. Vor drei Tagen haben wir erfahren, dass auch der neue Antrag (Typ D) abgelehnt wurde. Es ist noch immer eine Liebesgeschichte und deshalb sind wir beide betroffen. Meinem Verlobten wird im kurzen Begründungsschreiben unterstellt, dass er den Antrag nur stellt, um einen Aufenthaltsstatus in Deutschland zu erhalten und "u.U. die Eheschließung nicht stattfindet". Mir wird damit indirekt unterstellt, dass ich mich strafbar mache durch beabsichtigtes Einschleusen von Ausländern.
Wir erfüllen ein Kriterium für die Scheinehe - den Altersunterschied. Aber reicht das für solche Entscheidungen aus? Gibt es einen Schlüssel für die Fragebögen? Mein Verlobter musste innerhalb einer Woche an zwei verschiedenen Tagen auf dieselben Fragen antworten.

Meine eigene Recherche ergab, dass der Visaantrag nur bis zum BVA Köln gelangt ist und nicht bis zu meiner zuständigen ALB. Geht das? Ich habe beim Recherchieren keine ähnlichen Fälle gefunden. D.h. der Amtsweg ist nicht vollständig, die Entscheidung liegt somit allein in den Händen der Deutschen Botschaft?

Ein erneutes Remonstrationsverfahren steht an. Kann so etwas auch Erfolg haben? Wir können noch nicht klar darüber nachdenken, welcher Schritt der nächste ist. Vielleicht gibt es hier einen Ansatz?

Was können wir tun, dass diese Deutsche Botschaft, die Augen von den Papieren hebt und die Menschen erkennt, die vor ihnen sitzen? Bin nicht alleine[inv].... www.ups41nepal.com/anklage.htm ...[/inv]wie man hier sieht.

Änderung:
Ich habe mal den Link auf diese unsinnige Seite unkenntlich gemacht. Habe erst jetzt gesehen, dass dort Behördenmitarbeiter persönlich diffamiert werden, ohne sich direkt wehren zu können. Das entspricht weder den Board-Regeln, noch einem gewissen Anstand. Ronny ;)


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« Zuletzt geändert: 23.04.2007 um 08:25:51 von ronny »  

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Antwort #1 - 22.04.2007 um 14:14:16
 
Moin Moin

Ihr habt (in 2006) die falsche Visakategorie beantragt.


Visum Typ "A" - Flughafentransit
Visum Typ "B" - Durchreisevisum (Transit)
Visum Typ "C" - Besuchsvisum (für den kurzfristigen Aufenthalt)
Visum Typ "D" - nationales Visum


Und nun wolltet ihr (in 2007) das nationale Visum Typ "D" erreichen um in Deutschland zu heiraten???
Welche Nationalität hat dein Verlobter??
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Einbeck
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Antwort #2 - 22.04.2007 um 14:36:05
 
wanderer schrieb am 22.04.2007 um 14:14:16:
Meine eigene Recherche ergab, dass der Visaantrag nur bis zum BVA Köln gelangt ist und nicht bis zu meiner zuständigen ALB. Geht das? Ich habe beim Recherchieren keine ähnlichen Fälle gefunden. D.h. der Amtsweg ist nicht vollständig, die Entscheidung liegt somit allein in den Händen der Deutschen Botschaft? 

Hat Dein Verlobter eine Deutschland-Historie, war er mal Asylbewerberber, wurde er mal abgeschoben?
Oder ähnliches in einem Schengener Staat?
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Zeppelin
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Antwort #3 - 22.04.2007 um 15:31:37
 
Einbeck schrieb am 22.04.2007 um 14:36:05:
Hat Dein Verlobter eine Deutschland-Historie, war er mal Asylbewerberber, wurde er mal abgeschoben?
Oder ähnliches in einem Schengener Staat?

Die Fragen drängen sich in der Tat auf und ferner:
Welche Staatsbürgerschaft mag wohl der Verlobte haben?
Warum leitet das BVA den Antrag nicht an die zust. ABH weiter?
Hätte nicht im Zuge der Remonstratiion ein Hinweis auf einen eventuell vorhandenen negativen Eintrag im AZR/SIS erfolgen müssen?

Naja, Transitvisum zu Besuchszwecken klingt auch recht merkwürdig.

Irgend etwas an der Sache ist unkoscher. Und das ist gewiss nicht allein die Altersdifferenz. Zu letzterer könnte man ja Stellung beziehen.

Gruß,
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Antwort #4 - 22.04.2007 um 15:33:34
 
Auf Grund des Links im ersten Post tippe ich auf die nepalesische Staatsangehörigkeit.  Smiley
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LUUPA
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Antwort #5 - 22.04.2007 um 19:31:32
 
Mein Verlobter ist Nepalese und war noch nie im europäischen Ausland. Die Informationen mit Typ C und D habe ich telefonisch vom BVA erhalten. Sie sagten, dass das Visum von der Botschaft falsch beantragt wurde. Es liegt für unser Anliegen ein Typ C statt D vor. Die Deutsche Botschaft, die ich daraufhin befragte,  sagte nein, es ist ein Visaantrag Typ D gestellt worden. Im Auswärtigen Amt, wo ich den Vorfall auch telefonisch schilderte, gab man mir den Hinweis, dass ich der Botschaft zuerst glauben müsse.....  
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LUUPA
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Antwort #6 - 22.04.2007 um 19:36:56
 
Ich habe im ersten Posting wirklich einen Fehler!!!! Die Visa zu Besuchszwecken hatten die Kategorie C! Sorry, eben erst gesehen. Also nochmal. In Köln sind alle Anträge unter "C" gespeichert. Wobei dies 2006, den richtigen Typ betrifft und 2007 diese seltsamen Auskünfte vorhanden sind!!!
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Antwort #7 - 22.04.2007 um 23:24:15
 
Kat C Visa ist ein Schengen Visa da wird kein Antrag an das BVA übersandt und nicht von dort weitergeleitet.
Nur von wenigen Staatsangeh. werden Kat C an das BVA zur Aufbewahrung übersandt.

Hier könnte ein Eingabefehler vorliegen statt D wurde C im Computerprogramm vermerkt, falls das BVA dann einen Antrag zur Weiterleitung erhält schickt das BVA den Antrag dann an die Botschaft zurück.
Kann man aber einfach prüfen, nur im PC nachgucken ob D (national Deutschland) oder C (Schengen) vermerkt ist, auch ein korrigierbarer Fehler.
Hinweis: die Botschaft beantragt keine Visa, wir bearbeiten, beantragen tut der Kunde Antragsteller;
welches Antragsformular wurde denn verwendet?

Welche Visa-Formular wurde verwendet bei Antragstellung für Schengen Visa oder für Aufenthaltserlaubnis, also nationale visa für längerfristigen Aufenthalt?
Evtl. wurde auch falsches Formular benutzt.
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Antwort #8 - 23.04.2007 um 08:27:03
 
Mein Verlobter versucht mir den zurückgegebenen Antrag zu senden. Ich kenne diesen nicht. Wir konnten (am Telefon) keinen Fehler entdecken, aber auch keinen Vermerk auf die Art des Visums finden. Ich habe wie gesagt, die Auskunft der Deutschen Botschaft (Sekretariat), dass es sich um einen Antrag Typ D handelt. Die Begründung im Ablehnungsschreiben habe ich im ersten Posting vermerkt. Das heisst, dort hat sich niemand gewundert, dass der Antrag nicht an die ALB gesannt wurde, sondern es wurden mit meinem Verlobten zwei Interviews geführt und er erhielt die Ablehnung.
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Antwort #9 - 23.04.2007 um 11:23:30
 
Mich interessiert noch immer die Frage: Ist es richtig und rechtens, dass ein Visum der Kategorie D nicht bis zur ALB gelangt, weil die Botschaft bereits im Vorfeld entscheidet, dass der Antrag abgelehnt wird?
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Antwort #10 - 23.04.2007 um 11:38:19
 
LUUPA schrieb am 23.04.2007 um 11:23:30:
Mich interessiert noch immer die Frage: Ist es richtig und rechtens, dass ein Visum der Kategorie D nicht bis zur ALB gelangt, weil die Botschaft bereits im Vorfeld entscheidet, dass der Antrag abgelehnt wird?

Eigentlich nicht. So weit ich weiß, sind Eheschliessungsvisa ("Heiratsvisa") und Visa zur Familienzusammenführung (FZF) zustimmungspflichtig - d.h. die ABH muss beteiligt werden.
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Antwort #11 - 23.04.2007 um 11:57:12
 
Zitat von SONDRA:
So weit ich weiß, sind Eheschliessungsvisa ("Heiratsvisa") und Visa zur Familienzusammenführung (FZF) zustimmungspflichtig - d.h. die ABH muss beteiligt werden.


Weißt du, wo ich das nachlesen kann?
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Antwort #12 - 23.04.2007 um 12:17:07
 
Beim Auswärtiges Amt

Zitat:
Voraussetzung für die Erteilung von Visa für längerfristige Aufenthalte ...

... Das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden. Es bedarf der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der Ausländer seinen Wohnsitz nehmen wird.
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Antwort #13 - 23.04.2007 um 13:00:18
 
Vielen Dank! Ich habe mitlerweile auch die Kopie vom Antrag meines Verlobten erhalten: Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Ich denke, das ist richtig, das ist Typ D.

Hat jemand für die geschilderten Vorkommnisse eine mögliche Erklärung? Mein Verlobter hat seine Papiere zurück bekommen mit dem Hinweis, dass er nur noch dagegen remonstrieren kann.

Ich möchte auch nochmal auf die beiden Interviews zurückkommen. Ist der Verfahrensweg auch an anderen Botschaften so, dass in einer Woche zwei Interviews mit dem selben Inhalt durchgeführt werden? Hat jemand damit Erfahrung?
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Antwort #14 - 23.04.2007 um 13:13:51
 
An dieser Stelle würde mich interessieren, ob das Visum zur Eheschliessung nicht nur Zustimmungspflichtig seitens der ABH ist, sondern ob die ABH auch einbezogen werden muss, wenn von vornherein klar ist, das die Botschaft das Visum verweigern wird ("Ablehnungspflichtig").

Wohlgemerkt, es gibt keinen Anspruch auf Erteilung eines Visas zum Zwecke der Eheschliessung, daher wäre eine Klage m. E. Zeitverschwendung.

Anders wäre es wenn ihr bereits verheiratet seid, zB durch Eheschliessung im Ausland.

Gruß,

maki
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