Chrissy44
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Hallo,
ich bin seit knapp einem Jahr mit einer thailändischen Frau verheiratet. Nach unserer Heirat in Thailand im Mai letzten Jahres haben wir für sie ein Visum zur Familienzusammenführung beantragt. Das lief alles relativ glatt und ohne Probleme, sie ist jetzt seit September 2006 in Berlin und und hat eine Aufenthaltserlaubnis für zunächst 3 Jahre bekommen. Nun, nachdem sie sich eingelebt hat und sicher ist, mit mir in Deutschland dauerhaft leben zu wollen, möchten wir gerne ihre fünfjährige Tochter (kein gemeinsames Kind) nachholen, und dazu muss man ja - soweit ich weiß - nachweisen können, dass man über ausreichend Wohnraum verfügt und für den Lebensunterhalt sorgen kann. Die Sache mit dem Wohnraum dürfte kein Problem sein (2,5 Zimmer/60m²), doch bezüglich der Höhe der dazu notwendigen Einkünfte zur Sicherung des Lebensunterhaltes bin ich etwas irritiert. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass es ausreicht, wenn unser Familieneinkommen über dem ALG 2-Satz liegt, was im konkreten Fall 622 € für die Ehepartner + 207 € für das Kind + 493 € für die Warmiete = 1322 € wären. Da ich aus eine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung 870 € netto verdiene, ein Kleingewerbe betreibe, aus dem ich 400 € monatlichen Gewinn habe (Steuerbescheid 2006 liegt vor) und meine Frau einen Minijob hat, bei dem sie 200 € im Monat verdient, beträgt unser gegenwärtiges Familieneinkommen 1470 €/Monat, und dazu käme dann ja auch noch das Kindergeld in Höhe von 154 €, sodass wir über 1600 € pro Monat zur Verfügung hätten. Ich habe deshalb gedacht, dass es aufgrund dieser Konstellation möglich sein müsste, das Kind nach Deutschland zu holen, doch nun wurde mit bei einer Beratungsstelle gesagt, dass dies nicht ausreichend ist. Entweder müsste meine Frau ein Nettoeinkommen in Höhe des ALG 2-Satzes, also 1322 € abzüglich 154 € Kindergeld = 1168 € haben, oder ich müsste eine Verpflichtungserklärung abgeben, dazu jedoch ein Nettoeinkommen von 1700 € nachweisen können. Unsere beiden Einkommen können nach Aussage des Mitarbeiters der Beratungsstelle nicht zusammengerechnet werden, und wenn eine dritte Person eine Bürgschaft abgeben würde, müsste dies ein Nettoeinkommen von 2800 € haben, da diese Person dann für die ganze Bedarfsgemeinschaft bürgen müsste. Nun sind wir beide natürlich maßlos traurig, besonders meine Frau die ihre Tochter sehr vermisst, denn wir wissen nicht, wie wir diese hohe Hürde überwinden können. Ist es wirklich zutreffend, dass die Ausländerbehörde Einkunftsnachweise in dieser Höhe und Form verlangt? Und wenn ja, gibt es vielleicht trotzdem eine Chance, wenn wir bei unseren gegenwärtigen Einkünftsverhältnissen einen Visumsantrag stellen, hat die Ausländerbehörde einen Ermessenspielraum, dass sie trotzdem ein Visum ausstellen könnte, oder sind diese Zahlen unumstößlich? Wer hat Erfahrung damit und / oder weiß Rat?
Vielen Dank,
Chrissy 44
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