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Au Pair/Einreise nach Dänemark (Gelesen: 4.089 mal)
Tom39MUC
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21.03.2007 um 18:09:14
 
Ist für ein Au Pair mit Aufenthaltstitel für Deutschland die Einreise nach Dänemark ohne weiteres möglich?

Vielen Dank!

Tom
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Mick
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Antwort #1 - 21.03.2007 um 18:27:08
 
Hi,
ja.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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trixie
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Antwort #2 - 21.03.2007 um 18:37:42
 
Hallo Tom!

Du meinst wohl, ob ein Au-Pair, das ein Visum für Deutschland hat, auch nach Dänemark reisen darf?

Ich glaube nicht, daß deine Freundin ein Schengen-Visum hat, sondern nur ein nationales Visum und da ist es nicht möglich, nach Dänemark zu reisen.

trixie
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Antwort #3 - 21.03.2007 um 18:40:33
 
Ich gehe mal stark davon aus, dass sie eine AE hat. Sie ist ja schon ein paar Monate im Lande. Damit hat Mick recht.  Zwinkernd
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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garfield2008
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Antwort #4 - 21.03.2007 um 18:41:55
 
H(a)i,

trixie schrieb am 21.03.2007 um 18:37:42:
Ich glaube nicht, daß deine Freundin ein Schengen-Visum hat, sondern nur ein nationales Visum und da ist es nicht möglich, nach Dänemark zu reisen.


Das Au-Pair erhält ein nationales Visum für die Einreise. Nach der Einreise bekommt es von der zuständigen ABH eine Aufenthaltserlaubniss. Die AE ist ein Schengentitel.

mfg
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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Tom39MUC
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Antwort #5 - 27.03.2007 um 18:39:51
 
Nochmal präzise bitte: meine Freundin hat einen Aufenthaltstitel als Au-pair vom zuständigem Landratsamt. Es handelt sich um eine Aufenthaltserlaubnis (§ 18 AufenthG i.V.m. § 20 BeschV). Die Nummer beginnt mit einem D (gerüchtemäßig habe ich gehört, dass die mit D beginnenden Nummern auf einen rein im Inland geltenden Titel hinweisen.

1, Ist das ein Schengentitel, bzw. ist damit eine Einreise nach Dänemark ohne weiteres möglich?

2, Wenn nicht: wie wahrscheinlich ist es ein Visum für Dänemark zu bekommen und was ist dafür zu tun?

Nochmal vielen Dank!

Tom
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maki
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Antwort #6 - 27.03.2007 um 18:43:39
 
Zitat:
1, Ist das ein Schengentitel, bzw. ist damit eine Einreise nach Dänemark ohne weiteres möglich?

Ja, ist wirklich so.

Gruß,

maki
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Daddy
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Antwort #7 - 27.03.2007 um 22:21:00
 
Tom39MUC schrieb am 27.03.2007 um 18:39:51:
Die Nummer beginnt mit einem D (gerüchtemäßig habe ich gehört, dass die mit D beginnenden Nummern auf einen rein im Inland geltenden Titel hinweisen.


Da haben die Gerüchte Äpfel mit Birnen verwechselt ...

Dass die Nummer mit einem D beginnt weißt nur darauf hin, dass die AE von Deutschland ausgestellt wurde ...
Vermutlich wurde das in der Gerüchteküche mit einem Visum Typ "D" verwechselt ... und das hat sie vermutlich zuvor gehabt und wäre nicht schengenwirksam ...

Aber mit der AE ... viel Spaß in DK ...
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Tom39MUC
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Antwort #8 - 17.04.2007 um 20:00:02
 
Nachtrag: lt Webseite der Dänischen Botschaft Einreise ohne Schwierigkeiten möglich.

http://www.ambberlin.um.dk/de/menu/B%C3%BCrgerservice/Einreise-+und+Aufenthaltsb...


Ausländer mit festem Wohnsitz und Aufenthaltstitel in Deutschland

Für Ausländer, die ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben, bedeutet Dänemarks Beitritt zum Schengener Abkommen, daß sie seit dem 25. März 2001 ohne separates Visum nach Dänemark einreisen und sich max. 90 Tage innerhalb eines Halbjahres, beginnend vom ersten Tag der Einreise, in Dänemark aufhalten können. Eine Voraussetzung ist ein gültiger Reisepass mit einem Aufenthaltstitel der folgenden Arten:

-         Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland

-         Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedstaates der EWG

-         Aufenthaltsberechtigung für die Bundesrepublik Deutschland

-         Aufenthaltsbewilligung für die Bundesrepublik Deutschland

-         Aufenthaltsbefugnis für die Bundesrepublik Deutschland

-         Niederlassungserlaubnis

-         Fiktionsbescheinigung nach § 81, Abs. 4 AufenthG (nur in Verbindung mit einem abgelaufenen Aufenthaltstitel oder Visum)

Danke für Eure Auskünfte!

Tom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 18.04.2007 um 08:24:09
 
Tom39MUC schrieb am 17.04.2007 um 20:00:02:
-         Aufenthaltsberechtigung für die Bundesrepublik Deutschland

-         Aufenthaltsbewilligung für die Bundesrepublik Deutschland

-         Aufenthaltsbefugnis für die Bundesrepublik Deutschland 


Diese Aufenthaltstitel gibt es seit dem 01.01.2005 nicht mehr !  Zwinkernd


DC
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Mick
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Antwort #10 - 18.04.2007 um 09:42:14
 
Zitat:


Diese Aufenthaltstitel gibt es seit dem 01.01.2005 nicht mehr !  Zwinkernd


DC

Hi,
es gibt schon noch eine menge Leute, die z.B. mit einer
Aufenthaltsberechtigung herumrennen. Somit ist es auch
logisch, diese in die Liste aufzunehmen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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