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Doppelte Staatsbürgerschaft UA-DE (Gelesen: 5.761 mal)
stu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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18.03.2007 um 17:45:06
 
Hallo Leute,

ich bin 25 Jahre alt und wurde vor Kurzem eingebürgert. Meine alte Staatsbürgerschaft (ukrainisch)musste ich nicht aufgeben. Auf meine Frage was ich jetzt mit meiner ukrainischen Staatsbürgerschaft machen soll hat die zuständige Sachbearbeiterin einfach gesagt - können Sie behalten. Mein ukrainischer (Auslands)Pass läuft allerdings 2008 aus und die Aufgabe der Staatsbürgerschaft würde ich alleine aus Kostengründen nicht machen, bin Student ... Desweiteren wurde mir im Laufe des Einbürgerungsverfahrens gesagt, sollte ich in die Ukraine oder benachbarte Länder reisen die mit Ukraine spezielle Abkommen haben, so werde ich dort als ukrainischer Staatsbürger behandelt.

Jetzt würde ich gerne wissen ob ich tatsächlich die doppelte Staatsbürgerschaft habe und wenn ja welche Vor und Nachteile sich daraus ergeben (Wehrpflicht, Steuerrechliche Vor/Nachteile)?! Außerdem wenn mein UA-Pass demnächst ausläuft, kann ich es dann einfach verlängern oder ist es nicht mehr möglich? Kann man die deutsche Staatsangehörigkeit im Falle der Verlängerung des ukrainischen Passes verlieren?

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maki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.03.2007 um 18:08:41
 
Hallo stu,

offentsichtlich hat man bei dir auf die Aufgabe der alten Sta. verzichtet, das macht dich zum Doppelstaatler Zwinkernd

Du darfst einen neuen ukrainischen Pass beantragen, denn du bist ja auch Ukrainer Zwinkernd

Gruß,

maki
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schweitzer
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Antwort #2 - 19.03.2007 um 07:59:09
 
Zitat:
Kann man die deutsche Staatsangehörigkeit im Falle der Verlängerung des ukrainischen Passes verlieren?


Wenn Du eine doppelte Staatsangehörigkeit rechtmäßig besitzt, führt die Verlängerung des "einen" Passes natürlich nicht zum Verlust der "anderen" Staatsangehörigkeit. Also insoweit keine Sorge.

Grundsätzlich unterliegst Du als Doppelstaatler natürlich den Gesetzen beider Staaten, deren Staatsangehörigkeit Du besitzt. Damit unterliegst Du auch allen einschlägigen Rechten und Pflichten. Steuerrechtlich ist das aber IMHO nur insoweit von Belang als dass Du z.B. Einkünfte, die Du im Ausland erzielst im Rahmen einer Steuererklärung in Deutschland angeben musst. Das müssen aber auch Ausländer, die in Deutschland steuerpflichtig sind und auch Einkommen im Ausland erzielen.

Zur Frage der Wehrpflicht, kann ich Dir abgesehen von der grundsätzlichen Aussage oben nichts weiter sagen ... vielleicht weiß da einer der Experten, oder ein selbst Betroffener mehr.

=schweitzer=
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Ralf
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Antwort #3 - 19.03.2007 um 08:42:24
 
stu schrieb am 18.03.2007 um 17:45:06:
Meine alte Staatsbürgerschaft (ukrainisch)musste ich nicht aufgeben.

Darf man den Grund dafür erfahren? Eigentlich ist das eher ungewöhnlich,
außer es liegt ein besonderer Status vor, wie z.B. anerkannter Flüchtling.

Ansonsten wirst du bei der Einbürgerung ein "Merkblatt für Mehrstaater"
erhalten haben, worin die wesentlichen Schwierigkeiten, mit denen
Mehrstaater rechnen müssen, erläutert sind.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 22.03.2007 um 18:19:12
 
stu schrieb am 18.03.2007 um 17:45:06:
Jetzt würde ich gerne wissen ob ich tatsächlich die doppelte Staatsbürgerschaft habe und wenn ja welche Vor und Nachteile sich daraus ergeben (Wehrpflicht, Steuerrechliche Vor/Nachteile)?! Außerdem wenn mein UA-Pass demnächst ausläuft, kann ich es dann einfach verlängern oder ist es nicht mehr möglich? Kann man die deutsche Staatsangehörigkeit im Falle der Verlängerung des ukrainischen Passes verlieren?



Allein durch die Verlängerung m.W. nicht.

Die Ukraine anerkennt eigentlich keine doppelte Staatsbürgerschaft, weiß aber nicht, ob sie an diese Mißbilligung Rechtsfolgen knüpft.

Du darfst aber RUS, BY, etc. weiterhin visafrei bereisen. Probleme könnten allenfalls dann auftauchen, wenn Du von dort nach EU-Land fliegen oder fahren willst und bei der Ausreisekontrolle zwei Pässe vorzuzeigen hast, da oftmals eine Einreisevorkontrolle stattfindet.

Wurde bei Gelegenheit Deiner Einbürgerung Dein deutscher AT entwertet?

Gruß, ULF
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Ralf
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Antwort #5 - 22.03.2007 um 19:29:51
 
ulf schrieb am 22.03.2007 um 18:19:12:
Wurde bei Gelegenheit Deiner Einbürgerung Dein deutscher AT entwertet? 


Da das so vorgeschrieben ist, darf man davon ausgehen.
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Antwort #6 - 24.03.2007 um 18:19:55
 
Bei Deiner Frage kann ich Dir ledier nicht helfen. Interessieren würde mich aber, wie Du es geschafft hast, bei Deiner Einbürgerung die UA-Staatsangehörigkeit zu behalten.
Meine Frau muß z.Zt. die Ausbürgerung betreiben, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten.
Kannst Du mir kurz antworten???
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Antwort #7 - 24.03.2007 um 18:58:24
 
ulf schrieb am 22.03.2007 um 18:19:12:
Du darfst aber RUS, BY, etc. weiterhin visafrei bereisen. Probleme könnten allenfalls dann auftauchen, wenn Du von dort nach EU-Land fliegen oder fahren willst und bei der Ausreisekontrolle zwei Pässe vorzuzeigen hast, da oftmals eine Einreisevorkontrolle stattfindet.

Wurde bei Gelegenheit Deiner Einbürgerung Dein deutscher AT entwertet?


Was für ein Problem könnte dann auftauchen? Ist das aus eigener Erfahrung oder nur Gerüchte? Hat schon jemand vielleicht in solchen "Problemfällen" probiert ein Tranzit-Visum zu beantragen? Oder was davon gehört hat oder weiß, ob es überhaupt möglich wäre?
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Ralf
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Antwort #8 - 24.03.2007 um 19:43:19
 
Hallo Leute!

Bitte haltet euch an das Foren-Thema, hier geht es ausschließlich um
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