Bin zwar kein Experte,
aber § 51
AufenthG regelt das erlöschen von Aufenthaltstiteln.
Konnte nur Hinweise auf NEs finden die unter bestimmten Bedingungen nicht erlöschen, eine normale
AE würde anscheinend bei mehr als 6 Monaten im Ausland erlöschen.
Die gute Nachricht ist, da er ja deutsch verheiratet ist, hätte er jederzeit Anspruch auf eine neue
AE, nach dem
FZF versteht sich.
Zur Not, falls es nicht für mehr als ein Jahr gedacht ist, könnte er suchen eine Fristverlängerung von der
ABH zu bekommen, ich als Laie schätze die Chancen dafür aber eher gering.
Gruß,
maki
Nachtrag:
Zitat:D.h. streng genommen könnte die
AE schon bei Ausreise erlöschen, da offensichtlich ein "nicht vorübergehender" Grund vorliegt.
Hallo Inge, ja, die Aufenthaltstitel erlöschen immer mit der Ausreise nach Punkt 6 & 7.
Beim Punkt 6 kann das sofort festgestellt werden, während der Ausreise, bei Punkt 7 erst nachdem die 6 Monate überschritten wurden, in letzterem Fall sieht das dann so aus als ob es rückwirkend passiert, allerdings täuscht der Eindruck.