Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Transliteration nach ISO und Vornamensänderung (Gelesen: 16.518 mal)
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Antwort #15 - 17.01.2007 um 09:47:32
 
Zitat:
Hmm, ich stelle mir gerade eine nichteheliche Geburt eines deutschen Kindes vor. Das Kind will womöglich einen Familiennamen...


Und ? wo liegts Problem ?

Wenn die Mutter einen hat erhält es den Zwinkernd

Und im Übrigen geten die Angleichungsgeschichten natürlich auch für andere Personenstandsfälle mit deutscher Beteiligung Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Antwort #16 - 17.01.2007 um 10:10:51
 
ronny schrieb am 10.01.2007 um 18:01:07:
2. Der Name ist so zu führen wie er in der Geburtsurkunde eingetragen ist, wobei bei nichtlateinischen Schriftzeichen die ISO R 9 anzuwenden ist, mit Ausnahme der durch die Rechtsprechung entwickelten Lösung, die oben bereits erwähnt wurde.


Das verstehe ich aber jetzt nicht. Mir haben die was ganz anderes erzählt. Meine Frau heißt OLGA (übersetzt OL´GA). So steht es in der CCCP Geburtsurkunde, und so heißt sie auch.

Dann gab es 1991 die große Gemeinde Reform in der CCCP, und meine Frau bekam zu dem Zeitpunkt einen Belarus Pass. Dort wurde aus dem Russichen OLGA das weißrussische WOLGA. Das dann lateinisch übersetzt zu VOLHA wird.

Bei der Einbürgerung haben wir versucht, das sie im deutschen Pass, ihren richtigen Namen wieder bekommt. Auskunft : Uns interesssiert nicht was in der Geburtsurkunde steht, sondern nur im Pass. Machen sie erstmal die Einbürgerung, danach einen Perso beantragen und dann kommen sie zu uns, und wir machen eine Namesänderung. Bei der Begründung wird der auch ohne Probleme genehmigt.

Leider müßen wir 250 EU dafür berechen !  Ärgerlich
Plus einen neuen Perso und Reisepass wären das ja über 300 EU gewesen. Das habe wir dann lieber gelassen.  Griesgrämig


Michael
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Antwort #17 - 17.01.2007 um 10:19:03
 
Hallo,

die nachstehende Auskunft ist zutreffend,

Zitat:
Uns interesssiert nicht was in der Geburtsurkunde steht, sondern nur im Pass. Machen sie erstmal die Einbürgerung, danach einen Perso beantragen und dann kommen sie zu uns, und wir machen eine Namesänderung. Bei der Begründung wird der auch ohne Probleme genehmigt.


meine Aussage muß man dazu in Ergänzung sehen:

Zitat:
2. Der Name ist so zu führen wie er in der Geburtsurkunde eingetragen ist, wobei bei nichtlateinischen Schriftzeichen die ISO R 9 anzuwenden ist, mit Ausnahme der durch die Rechtsprechung entwickelten Lösung, die oben bereits erwähnt wurde.
.

Bei Euch war die neue Schreibweise aus dem neuen Heimatstaat die für die Eintragung in der Einbürgerungsurkunde massgebende.

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Antwort #18 - 19.01.2007 um 00:12:12
 
ronny schrieb am 17.01.2007 um 10:19:03:
Hallo,
die nachstehende Auskunft ist zutreffend,
meine Aussage muß man dazu in Ergänzung sehen:
Bei Euch war die neue Schreibweise aus dem neuen Heimatstaat die für die Eintragung in der Einbürgerungsurkunde massgebende.


Ich finde es nur schade, das sowas nicht liberaler gelöst wird. Inzwischen ist meine Frau sogar sehr zufrieden damit. Smiley Volha ist ihr lieber, weil die Leute immer denken, sie kommt aus Skandinavien. Smiley Ihr nur noch wenig ausgeprägter Akzent, unterstütz die These noch. Der hört sich nunmal nicht mehr russich an.

Bei Olga würden alle sofort an Russland denken, und Russische Ärzte haben in Deutschland einen denkbar schlechten ruft. (Sie ist Ärztin)

Michael
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Antwort #19 - 20.01.2007 um 16:35:42
 
Mikael321 schrieb am 19.01.2007 um 00:12:12:
Ich finde es nur schade, das sowas nicht liberaler gelöst wird.


Wie meinst du das? So als 2-in-1-Lösung? Das geht nun mal nicht.

Im Einbürgerungsverfahren geht es nun mal um den Erwerb der deutschen Staats-
angehörigkeit und um nichts anderes. Eine Namensänderung ist etwas völlig anderes
und kann daher unmöglich mit dem Einbürgerungsverfahren verbunden werden,
zumal man die deutsche StA ja erst einmal besitzen muss, damit eine Namens-
änderung nach deutschem Recht überhaupt möglich ist.

Außerdem ist dafür meistens auch eine ganz andere Behörde zuständig.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Antwort #20 - 20.01.2007 um 19:55:30
 
ulf schrieb am 16.01.2007 um 18:49:17:
Hmm, ich stelle mir gerade eine nichteheliche Geburt eines deutschen Kindes vor. Das Kind will womöglich einen Familiennamen...

Gruß, ULF


Bei den dort üblichen Namensketten von 4, 5 oder gar 6 Namen (dabei keiner unter 13 Buchstaben) dürfte das Kind wohl eher froh sein, wenn eines oder mehrere dieser Namensungetüme entfallen.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Antwort #21 - 23.01.2007 um 12:51:15
 
ronny schrieb am 17.01.2007 um 10:19:03:
die nachstehende Auskunft ist zutreffend,


Und wenn der Einzubürgernde mehrere Staatsangehörigkeiten hat, wobei die betreffenden Staaten unterschiedliche Auffassungen über Namensführung oder mindestens Schreibweise haben?

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.245

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Antwort #22 - 23.01.2007 um 13:26:09
 
Hallo,

in solchen Fällen bestimmt die Behörde die "effektive Staatsangehörigkeit" siehe auch Urteil BayObLG.

Es wird dann die Schreibweise aus dem Pass der "effektiven Staatsangehörigkeit" entnommen.

Welche Staatsangehörigkeit die "effektive" ist, wird wohl jeweils im Einzelfall zu bestimmen sein. Aber im Urteil des BayObLG sind ja einige Hinweise dazu aufgeführt.

Grüße,

Blaise
Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
kv
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 33

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Antwort #23 - 09.03.2007 um 09:40:42
 
Ich habe noch ein Paar weiteren Fragen zur Vornamensänderung:
- Wie lange dauert eine Vornamensänderung, kann diese Sache in ein Paar Minuten erledigt werden? Insbesondere wenn man die direkt in Anschluss zum Einbürgerungsverfahren durchzieht (weil in dem EB-Verfahren sämtliche Anfragen - bei der Polizei usw. bereits positiv durchgeführt sind)?
- Kann man die Papiere (Perso und Reisepass) erst später beantragen, oder braucht man ausdrücklich einen Personalausweis für die Vornamensänderung?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Antwort #24 - 09.03.2007 um 10:01:56
 
kv schrieb am 09.03.2007 um 09:40:42:
Ich habe noch ein Paar weiteren Fragen zur Vornamensänderung:
- Wie lange dauert eine Vornamensänderung, kann diese Sache in ein Paar Minuten erledigt werden? Insbesondere wenn man die direkt in Anschluss zum Einbürgerungsverfahren durchzieht (weil in dem EB-Verfahren sämtliche Anfragen - bei der Polizei usw. bereits positiv durchgeführt sind)?




Hi,

ich denke eine Vornamensänderung ist nicht innerhalb von ein paar Minuten erledigt. Wäre IMHO auch nur im Ausnahmefall (Einbürgerungsbehörde = Namensänderungsbehörde) möglich, die Anfragen "mitgelten" zulassen.

Zitat:
- Kann man die Papiere (Perso und Reisepass) erst später beantragen, oder braucht man ausdrücklich einen Personalausweis für die Vornamensänderung? 


Man könnte sich nach der Einbürgerung zunächst einen vorl. Pass ausstellen lassen, dann nach der Namensänderung den endgültigen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
kv
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 33

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Antwort #25 - 09.03.2007 um 10:06:11
 
wow! Das ging schnell, danke!
Eine ausführliche, kompetente und abschliessende Antwort!
Ein besonderer Dank für die Idee mit dem vorläufigen Pass.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
draka
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Antwort #26 - 29.03.2007 um 14:34:59
 
Hallo Aleksej,

ich musste das gleiche erleben - bei der Meldebehörde hat die Beamtin einfach die ISO-Norm als Standard übernommen ohne mich zu fragen, ob ich in der Einbürgerungsurkunde meinen Namen nach den ISO-Normen oder wie im Pass haben will. Was mein Recht ist, aber das wußte ich überhaupt nicht....Seitdem lese ich jegliche Broschüren, die ich finde, bevor ich irgendwelche Unterschrift in irgendeine Behörde leiste! Das Problem ist, dass Du in der Meldebehörde unterschrieben hast, dass Du mit den Eintragungen einverstanden bist. Und dann gibt´s keinen Ausweg mehr als Namensänderung, 150 Euro und noch 3-4 Monate Behördengänge.

Ich rate Dir aber dringend ab, dein Vatersname (Zweitname oder wie auch immer genannt wird) auszulassen, denn dann beginnen für Dich die Probleme in Russland, besonders wenn Du dort ein Eigentum hast.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zeppelin
Silver Member
****
Offline


für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Antwort #27 - 29.03.2007 um 17:54:12
 
ulf schrieb am 12.01.2007 um 14:00:02:
Wie ist das mit turksprachigen Republiken der ehem. SU, die auf Lateinschrift umgestellt haben?

Gruß, ULF

Es gab vor einigen Jahren Ein Urteil des Obersten Verfassungsgerichts der Russ. Föd., dass diese Schriftumstellung unzulässig sei und maximal als Zusatzschreibweise in dem entsprechenden Föderationssubjekt angewendet werden darf.
Das Passrecht ist aber auch in der Russ. Föd. dortiges 'Bundesrecht', deren alleinige Amtssprache Russisch ist und die das kyrillische Alphabet verwendet.

(Die betrifft natürlich nur diejenigen turksprachigen Republiken, die noch heute zur Russ. Föderation gehören.)

Gruß, Zeppelin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.245

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Antwort #28 - 01.04.2007 um 21:02:33
 
draka schrieb am 29.03.2007 um 14:34:59:
Ich musste das gleiche erleben - bei der Meldebehörde hat die Beamtin einfach die ISO-Norm als Standard übernommen ohne mich zu fragen, ob ich in der Einbürgerungsurkunde meinen Namen nach den ISO-Normen oder wie im Pass haben will. Was mein Recht ist, aber das wußte ich überhaupt nicht....


Hallo,

es gibt kein Wahlrecht für die Schreibweise des Namens - jedenfalls ist mir eine derartige rechtliche Vorschrift nicht bekannt.

Normalerweise ist die lateinische Schreibweise aus den Urkunden des Heimatlandes zu übernehmen. Dies ist bei Urkunden aus Staaten, die nicht die lateinische Schrift benutzen, meistens die Schreibweise aus dem Pass.
Wird nach dem Heimatrecht ein Vatersnamen geführt und ist dieser  Vatersnamen im Pass nicht in lateinischer Schrift enthalten, so wird er z.B. aus der ausländischen Geburtsurkunde nach ISO-Norm R9 in die deutsche Sprache transliteriert.

Natürlich erfolgen bei solchen Eintragungen auch Fehler bei Behörden - nicht jeder kennt alle Bestimmungen über die richtige Schreibweise der Namen; ist ja auch ein sehr komplexes Thema.

Wobei das bei der Einbürgerungsurkunde nicht so problematisch ist, weil mit dieser Urkunde nicht die Schreibweise des Namens festgelegt wird.

Blaise

P.S.: Mich würde ja schon mal interessieren, wo das mit der "Wahl einer Schreibweise" herkommt...

B.
Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
swimma
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Antwort #29 - 15.04.2007 um 14:51:32
 
Zitat:
Wird nach dem Heimatrecht ein Vatersnamen geführt und ist dieser Vatersnamen im Pass nicht in lateinischer Schrift enthalten, so wird er z.B. aus der ausländischen Geburtsurkunde nach ISO-Norm R9 in die deutsche Sprache transliteriert.

Gibt es für diese Behauptung eine Rechtsgrundlage? Das Bürgeramt, mit dem ich seit drei Monaten einen Streit führe, konnte mir bisher keine Rechtsquelle für eine solche Vorgehensweise nennen. Logisch und sinnvoll ist die Vorgehensweise sowieso nicht.

Das mit dem Wahlrecht kommt vermutlich daher, dass es nachweislich einige Gemeinden gibt, die keinen Vatersnamen oder nur auf Wunsch des Eingebürgerten in die Vornamen aufnehmen.

LG Alexey
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 15.04.2007 um 15:02:34 von swimma »  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema