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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
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Beitrag begonnen von swimma am 10.01.2007 um 16:22:30

Titel: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Beitrag von swimma am 10.01.2007 um 16:22:30
Hallo zusammen,

die Meldebehörde hat mir heute die Einbürgerungsurkunde und den vorläufigen Personalausweis übergeben. Dabei haben sie den Vornamen (einschl. des Vatersnamen) aus der Geburtsurkunde nach der ISO R9 Norm transliteriert übernommen.

Jetzt habe ich das Problem, dass der Vorname auf allen möglichen Urkunden, die nach dem ursprünglichen Reisepass ausgestellt waren, anders geschrieben und ohne  Vatersnamen ist. Ich soll jetzt eine Vornamensänderung beantragen und dafür - trotz des öffentlichen Intesses - 150 EUR Gebühr bezahlen.  :-/

Mein Frage: Ist das rechtens, dass die Meldebehörde bei der Einbürgerung die ISO Norm angewendet hat, wobei offensichtlich ein Reiseausweis des Ursprungslandes bzw. der Ersatzpass der ABH existiert, in dem anders geschrieben wurde? Warum findet hier der Sakellaris-Beschluß des BGH (27.12.1993, XII ZB 91/ 93) keine Anwendung? Kann man noch gegen die Erteilung der Urkunde/des Personalausweises auf diesen Vornamen Widerspruch einlegen?

Danke Euch!

Alexey (oder auch Aleksej)  :P

Titel: Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Beitrag von ronny am 10.01.2007 um 17:23:17

Zitat:
Kann man noch gegen die Erteilung der Urkunde/des Personalausweises auf diesen Vornamen Widerspruch einlegen?


Hallo,

ja denn die entsprechenden Entscheidugen gelten auch für Meldeamt und Einbürgerungsbehörde.

Das sollte auch bekannt sein, ich kann mich dunkel an einen entsprechenden Erlass des HMI zur Anwendung des § 49 DA für Standesbeamte (der beruht auf der EUGH - Entscheidung) erinnern, welcher auf für die Meldeäämter galt.

Voraussetzung ist allerdings , dass sich die Schreibweise aus einer öffentlichen Urkunde des Heimatstaates ergibt, der Ersatzausweis (welcher btw ?) der ABH erfüllt diese Kriterien nicht. Es kann sich also nur um einen gültigen Pass handeln, in welchem der Name in lateinischer Schrift eingetragen ist.

Der Vatersname steht aber in keinem Reisepass in lateinischer Schrift, von daher wäre für den die ISO R 9 zu verwennden.

Und abschließend ist die Beurteilung die Vornamensänderung läge im öffentlichen Interesse unzutreffend und die geforderte Gebühr IMHO günstig . Bei mir kostet eine solche Änderung (Vorname und Wegfall Vatersname ) wesentlich mehr ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Beitrag von swimma am 10.01.2007 um 17:39:48
Hi Ronny, danke für die Antwort. Eins verstehe ich nicht ganz. Der Vatersname ist ein Teil des Vornamens und der Vorname war laut Reisepass lediglich "Alexey". So sollte er m.E. ohne Weiteres nach diesem BGH-Urteil auch übernommen werden oder nicht? Wie kommst du jetzt darauf, dass der Vatersname dann doch aus der Geburtsurkunde ausgegraben wird? Dann haben wir ganz Äpfel und Birnen in einem Korb: Vor- und Nachname aus dem Reisepass und dann noch der Vatersname aus der Geburtsurkunde über ISO-Translit.  :o Gibt's dafür eine rechtliche Grundlage, ich meine Rechtsprechung oder so? Ich würde schon sehr gerne 150 (oder vielleicht sogar 260 EUR) sparen.

BTW: Es gibt natürlich keinen gültigen Reisepass mehr, da ausgebürgert, aber man könnte Kopien besorgen.  :-?

Danke Alexey

P.S: Den Passersatz (als Aufkleber im Reiseausweis für Ausländer) hatte ich von der ABH für die Zeit meiner Staatenlosigkeit erhalten.

Titel: Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Beitrag von ronny am 10.01.2007 um 18:01:07
Hallo,

das ist ganz einfach:

Der Name unterliegt dem (bisherigen) Heimtrecht weil er durch Geburt erworben wurde und der Erwerb einen abgeschlossenen Vorgang im Sinne der deutschen Vorschriften des IPR (=Internationales Privatrecht) darstellt.

Daran hat auch die Einbürgerung nichts geändert, weil ein Statutenwechsel zum deutschen Recht keinen Einfluß auf den abgeschlossenen Vorgang hat.

Grundsatz:

1. Der Name ist nach Statutenwechsel so zu führen, wie er im bisherigen Heimatrecht erworben wurde, und zwar vollständig. (Ergibt sich aus den Art. 5 und 10 EGBGB).

Vorname, Vatersname(mit erläuterndem Zusatz) und Familienname, also:

Aleksej Victorovic(Vatersname) Popovic (mal als Beispiel, die Häkchen und sonstigen diakritischen Zeichen lasse ich weg )

2. Der Name ist so zu führen wie er in der Geburtsurkunde eingetragen ist, wobei bei nichtlateinischen Schriftzeichen die ISO R 9 anzuwenden ist, mit Ausnahme der durch die Rechtsprechung entwickelten Lösung, die oben bereits erwähnt wurde. Da es in keinem mir bekannten Reisepass aus der ehemaligen UdSSR bisher einen Vatersnamen in lateinischer Schrift gab (in kyrillisch aber schon), ist eben die ISO-Schreibweise massgebend.

Einzige Ausnahme:

Hat eine Nachfolgerepublik den Vatersnamen abgeschafft, wird er nicht mehr eingetragen (haben z.B. die baltischen Staaten gemacht).

3. Der Name ist bei einer Namensänderung entsprechend seiner Funktionsäquivalenz zu behandeln.


Zitat:
Der Vatersname ist ein Teil des Vornamens


Stimmt so nicht, er ist weder "Fisch noch Fleisch"

Der Vatersname (für den es ja keine Entsprechung im Deutschen gibt) wird bei einer Änderung von der für Familiennamensänderungen zuständigen Behörde geändert, weil er ähnlich einem Familiennamen  immer von der Eltern zur Kindergeneration vererbt wird. Zumindest wird danach in Hessen verfahren.

Grüße
Ronny ;)


Titel: Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Beitrag von swimma am 10.01.2007 um 18:42:16
Hi Ronny, vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Wenn der Vatersname jedoch kein Teil des Vornamens ist, warum wird er dann überhaupt im Perso unter "Vornamen" angegeben. Oder in welchem Augenblick und warum wird der Vatersname zum Vornamen in solchen Fällen?

Danke!

Titel: Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Beitrag von ronny am 10.01.2007 um 20:17:19
Hallo,

vermutlich weil die Meldestelle das Problem aller deutschen Stellen hatte:

Wo schreibe ich den Vatersnamen hin ?

Wir haben uns bei den Standesämtern so geeinigt:

Er ist weder Vor- noch Familienname, aber er wird mit dem Zusatz  "Vatersname :....." in die Spalte Vorname eingetragen (einfach weil da in den FamBüchern mehr Platz war als in der Spalte Familiennamen).

Bei Namensänderungen wirds aber von der Zuständigkeit her (Aussage gilt für Hessen) wie Familiennamen gehändelt.

Das Problem ist Anfang der neunziger Jahre akut geworden als viele Vertriebene aus der exUdSSR kamen ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Beitrag von swimma am 10.01.2007 um 21:30:20
Hi Ronny, noch mal herzlichen Dank für die Info. Wenn es so ist, brauche ich vermutlich keinen Verzicht auf den Vatersnamen. Ich beantrage erst mal bei der Meldebehörde, dass der Vatersname aus dem Ausweis entfernt wird. Bin gespannt, worauf sie sich dann berufen, wenn sie das ablehnen wollen.

BTW: Nach der telefonischen Auskunft des Standesamtbeamten (Köln) wäre der Verzicht auf den Vatersnamen eine Vornamensänderung, die sogar im öffentlichen Interesse liegt (daher max. 150 EUR). So viel zur einheitlichen Verwaltungspraxis  ;D

Titel: Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Beitrag von ronny am 10.01.2007 um 21:44:35

Zitat:
So viel zur einheitlichen VerwaltunlGrinsend


*OTmodon*

Bargi was tust Du ? *verzweifeltschau*

Muß ich mal mit der Kollegin von Köln telefonieren ;)

*OTmodoff*

Ist wegen des Föderaismus Ländersache ...

Und deswegen (leider) normal ;)

Viel Glück
Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Beitrag von Ulf am 12.01.2007 um 14:00:02

ronny schrieb am 10.01.2007 um 17:23:17:
Der Vatersname steht aber in keinem Reisepass in lateinischer Schrift, von daher wäre für den die ISO R 9 zu verwennden.


Wie ist das mit turksprachigen Republiken der ehem. SU, die auf Lateinschrift umgestellt haben?

Gruß, ULF

Titel: Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Beitrag von ronny am 12.01.2007 um 15:27:10

ulf schrieb am 12.01.2007 um 14:00:02:
Wie ist das mit turksprachigen Republiken der ehem. SU, die auf Lateinschrift umgestellt haben?


Hi Ulf,

Da kommts aus unserer Sicht drauf an:

1. Haben die den Vatersnamen abgeschafft ? Dann ist es eh egal ;)

2. Haben sie ihn noch, sollte er auch in lateinischer Schrift im Pass sein ;)

Wenn nicht, sollte eine Urkunde in lateinischer Schrift vorliegen, oder beschafft werden ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Beitrag von swimma am 12.01.2007 um 21:35:10
Hi Ronny,  ich habe bei der Meldebehörde einen Antrag gestellt, dass sie bitte den Vatersnamen aus dem Feld "Vornamen" auf dem Perso/Paß entfernen. Die Dame war freundlich, hat aber vermutlich nicht ganz verstanden, was ich will. Sie hat angekündigt, den Vorgang an das Standesamt weiterzuleiten.

Laut § 3 Personalausweisgesetz NRW sind AFAIK die "örtlichen Ordnungsbehörden" sachlich für die Durchführung des Gesetzes über Personalausweise zuständig. Wie ist deine Einschätzung? Wäre das Standesamt für einen solchen Antrag zuständig? Wie würde ein (hessisches) Standesamt damit vorgehen?

Vielen Dank!

Titel: Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Beitrag von ronny am 12.01.2007 um 21:46:35
Hi,

das geht nicht einfach mit einem solchen Antrag ;)

Wenn der Vatersname künftig entfallen soll, geht das nur über die öffentlich-rechtlche Namensänderung.

Der "Berichtigungsantrag" müßte abgelehnt werden ;)

Das Standesamt hätte damit auch nichts zu tun, da es im Normalfall nicht für öff-rechtl. NÄ zuständig wäre ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Beitrag von Ulf am 16.01.2007 um 13:29:51

ronny schrieb am 10.01.2007 um 20:17:19:
Wo schreibe ich den Vatersnamen hin ?

Wir haben uns bei den Standesämtern so geeinigt:

Er ist weder Vor- noch Familienname, aber er wird mit dem Zusatz  "Vatersname :....." in die Spalte Vorname eingetragen (einfach weil da in den FamBüchern mehr Platz war als in der Spalte Familiennamen).

Bei Namensänderungen wirds aber von der Zuständigkeit her (Aussage gilt für Hessen) wie Familiennamen gehändelt.


Jetzt entnahm ich der FAZ, Zuwanderer aus Indonesien oder Sri Lanka müßten oft mangels Familiennamen teure Namensänderungsanträge stellen? Was ist da dran? Braucht man das bei Eheschließung/Einbürgerung?

Gruß, ULF

Titel: Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Beitrag von ronny am 16.01.2007 um 18:34:21
Hallo Ulf,

wenn das man keine Ente ist.

Richtig wäre u.U. dass die Leuts aus den betroffenen Ländern keine Vor- und Familiennamen führen, sondern Namensketten.

Falsch ist sicher dass sie gezwungen würden eine Namensänderung zu beantragen. Ginge auch vor einer Einbürgerung nur im äußersten Ausnahmefall, nämlich dann wenn bereits ein deutsches Personlstatut vorliegt (Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge). Allen anderen kann vor dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gar nicht geholfen werden, obwohl sie oft gerne eine Namensänderung hätten.

Problem ist:

Der ausländische Name muß in der Form des Heimatrechts eingetragen werden.
Das sieht in etwa so aus:

Kusvanariam Bashranigar (Eigenname)

Diese Form der Beurkundung führt natürlich bei deutscher Beteiligung im Falle einer Eheschließung zu nicht gewollten Benachteiligungen des deutschen Partners, weil aufgrund der vorgenannten Form kein Ehename gebildet werden kann.

Die IPR-Rechtsprechung und Lehre hat deshalb das Rechtsinstitut der sog. Angleichung (eines nach ausländischem Recht erworbenen Namens an das deutsche Registerrecht) entwickelt.

Grob gesagt können davon Betroffene bei einer Eheschließung im Inland gegenüber dem Standesamt erklären:

Ich  führe nach meinem Heimatrecht den Eigennamen Kusvanariam Bashranigar. Mein Heimatrecht kennt keine Vor- bzw. Familiennamen. Ich bestimme daher für den deutschen Rechtsbereich den Namensbestandteil Kusvanariam zu meinem Vornamen und den Namensbestandteil  Bashranigar zu meinem Familiennamen.

Diese als Hilfe für Ausländer gedachte Anpassung der Namensführungs an das deutsche Registerrecht ist freiwillig und nur für bestimmte Hematstaaten möglich. Weitere  Voraussetzung ist, dass der Eigenname aus mehreren Teilen besteht.

Hierfür fallen nur marginale Gebühren im moderaten Standesamtsniveau an, keinesfalls die hohen Sätze für eine öff.-rechtl. NÄ ;)

Also IMHO eine nicht ausreichend recherchierte Ente ;)


Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Beitrag von Ulf am 16.01.2007 um 18:49:17

ronny schrieb am 16.01.2007 um 18:34:21:
Richtig wäre u.U. dass die Leuts aus den betroffenen Ländern keine Vor- und Familiennamen führen, sondern Namensketten.


Der ausländische Name muß in der Form des Heimatrechts eingetragen werden.
Das sieht in etwa so aus:

Kusvanariam Bashranigar (Eigenname)

Diese Form der Beurkundung führt natürlich bei deutscher Beteiligung im Falle einer Eheschließung zu nicht gewollten Benachteiligungen des deutschen Partners, weil aufgrund der vorgenannten Form kein Ehename gebildet werden kann.

Die IPR-Rechtsprechung und Lehre hat deshalb das Rechtsinstitut der sog. Angleichung (eines nach ausländischem Recht erworbenen Namens an das deutsche Registerrecht) entwickelt.

Grob gesagt können davon Betroffene bei einer Eheschließung im Inland gegenüber dem Standesamt erklären


Hmm, ich stelle mir gerade eine nichteheliche Geburt eines deutschen Kindes vor. Das Kind will womöglich einen Familiennamen...

Gruß, ULF

Titel: Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Beitrag von ronny am 17.01.2007 um 09:47:32

Zitat:
Hmm, ich stelle mir gerade eine nichteheliche Geburt eines deutschen Kindes vor. Das Kind will womöglich einen Familiennamen...


Und ? wo liegts Problem ?

Wenn die Mutter einen hat erhält es den ;)

Und im Übrigen geten die Angleichungsgeschichten natürlich auch für andere Personenstandsfälle mit deutscher Beteiligung ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Beitrag von Mikael321 am 17.01.2007 um 10:10:51

ronny schrieb am 10.01.2007 um 18:01:07:
2. Der Name ist so zu führen wie er in der Geburtsurkunde eingetragen ist, wobei bei nichtlateinischen Schriftzeichen die ISO R 9 anzuwenden ist, mit Ausnahme der durch die Rechtsprechung entwickelten Lösung, die oben bereits erwähnt wurde.


Das verstehe ich aber jetzt nicht. Mir haben die was ganz anderes erzählt. Meine Frau heißt OLGA (übersetzt OL´GA). So steht es in der CCCP Geburtsurkunde, und so heißt sie auch.

Dann gab es 1991 die große Gemeinde Reform in der CCCP, und meine Frau bekam zu dem Zeitpunkt einen Belarus Pass. Dort wurde aus dem Russichen OLGA das weißrussische WOLGA. Das dann lateinisch übersetzt zu VOLHA wird.

Bei der Einbürgerung haben wir versucht, das sie im deutschen Pass, ihren richtigen Namen wieder bekommt. Auskunft : Uns interesssiert nicht was in der Geburtsurkunde steht, sondern nur im Pass. Machen sie erstmal die Einbürgerung, danach einen Perso beantragen und dann kommen sie zu uns, und wir machen eine Namesänderung. Bei der Begründung wird der auch ohne Probleme genehmigt.

Leider müßen wir 250 EU dafür berechen !  >:(
Plus einen neuen Perso und Reisepass wären das ja über 300 EU gewesen. Das habe wir dann lieber gelassen.  :(


Michael

Titel: Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Beitrag von ronny am 17.01.2007 um 10:19:03
Hallo,

die nachstehende Auskunft ist zutreffend,


Zitat:
Uns interesssiert nicht was in der Geburtsurkunde steht, sondern nur im Pass. Machen sie erstmal die Einbürgerung, danach einen Perso beantragen und dann kommen sie zu uns, und wir machen eine Namesänderung. Bei der Begründung wird der auch ohne Probleme genehmigt.


meine Aussage muß man dazu in Ergänzung sehen:


Zitat:
2. Der Name ist so zu führen wie er in der Geburtsurkunde eingetragen ist, wobei bei nichtlateinischen Schriftzeichen die ISO R 9 anzuwenden ist, mit Ausnahme der durch die Rechtsprechung entwickelten Lösung, die oben bereits erwähnt wurde.
.

Bei Euch war die neue Schreibweise aus dem neuen Heimatstaat die für die Eintragung in der Einbürgerungsurkunde massgebende.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Beitrag von Mikael321 am 19.01.2007 um 00:12:12

ronny schrieb am 17.01.2007 um 10:19:03:
Hallo,
die nachstehende Auskunft ist zutreffend,
meine Aussage muß man dazu in Ergänzung sehen:
Bei Euch war die neue Schreibweise aus dem neuen Heimatstaat die für die Eintragung in der Einbürgerungsurkunde massgebende.


Ich finde es nur schade, das sowas nicht liberaler gelöst wird. Inzwischen ist meine Frau sogar sehr zufrieden damit. :) Volha ist ihr lieber, weil die Leute immer denken, sie kommt aus Skandinavien. :) Ihr nur noch wenig ausgeprägter Akzent, unterstütz die These noch. Der hört sich nunmal nicht mehr russich an.

Bei Olga würden alle sofort an Russland denken, und Russische Ärzte haben in Deutschland einen denkbar schlechten ruft. (Sie ist Ärztin)

Michael

Titel: Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Beitrag von Ralf am 20.01.2007 um 16:35:42

Mikael321 schrieb am 19.01.2007 um 00:12:12:
Ich finde es nur schade, das sowas nicht liberaler gelöst wird.


Wie meinst du das? So als 2-in-1-Lösung? Das geht nun mal nicht.

Im Einbürgerungsverfahren geht es nun mal um den Erwerb der deutschen Staats-
angehörigkeit und um nichts anderes. Eine Namensänderung ist etwas völlig anderes
und kann daher unmöglich mit dem Einbürgerungsverfahren verbunden werden,
zumal man die deutsche StA ja erst einmal besitzen muss, damit eine Namens-
änderung nach deutschem Recht überhaupt möglich ist.

Außerdem ist dafür meistens auch eine ganz andere Behörde zuständig.

Titel: Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Beitrag von Saxonicus am 20.01.2007 um 19:55:30

ulf schrieb am 16.01.2007 um 18:49:17:
Hmm, ich stelle mir gerade eine nichteheliche Geburt eines deutschen Kindes vor. Das Kind will womöglich einen Familiennamen...

Gruß, ULF


Bei den dort üblichen Namensketten von 4, 5 oder gar 6 Namen (dabei keiner unter 13 Buchstaben) dürfte das Kind wohl eher froh sein, wenn eines oder mehrere dieser Namensungetüme entfallen.

Titel: Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Beitrag von Ulf am 23.01.2007 um 12:51:15

ronny schrieb am 17.01.2007 um 10:19:03:
die nachstehende Auskunft ist zutreffend,


Und wenn der Einzubürgernde mehrere Staatsangehörigkeiten hat, wobei die betreffenden Staaten unterschiedliche Auffassungen über Namensführung oder mindestens Schreibweise haben?

Gruß, ULF

Titel: Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Beitrag von Blaise am 23.01.2007 um 13:26:09
Hallo,

in solchen Fällen bestimmt die Behörde die "effektive Staatsangehörigkeit" siehe auch Urteil BayObLG.

Es wird dann die Schreibweise aus dem Pass der "effektiven Staatsangehörigkeit" entnommen.

Welche Staatsangehörigkeit die "effektive" ist, wird wohl jeweils im Einzelfall zu bestimmen sein. Aber im Urteil des BayObLG sind ja einige Hinweise dazu aufgeführt.

Grüße,

Blaise

Titel: Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Beitrag von kv am 09.03.2007 um 09:40:42
Ich habe noch ein Paar weiteren Fragen zur Vornamensänderung:
- Wie lange dauert eine Vornamensänderung, kann diese Sache in ein Paar Minuten erledigt werden? Insbesondere wenn man die direkt in Anschluss zum Einbürgerungsverfahren durchzieht (weil in dem EB-Verfahren sämtliche Anfragen - bei der Polizei usw. bereits positiv durchgeführt sind)?
- Kann man die Papiere (Perso und Reisepass) erst später beantragen, oder braucht man ausdrücklich einen Personalausweis für die Vornamensänderung?

Titel: Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Beitrag von ronny am 09.03.2007 um 10:01:56

kv schrieb am 09.03.2007 um 09:40:42:
Ich habe noch ein Paar weiteren Fragen zur Vornamensänderung:
- Wie lange dauert eine Vornamensänderung, kann diese Sache in ein Paar Minuten erledigt werden? Insbesondere wenn man die direkt in Anschluss zum Einbürgerungsverfahren durchzieht (weil in dem EB-Verfahren sämtliche Anfragen - bei der Polizei usw. bereits positiv durchgeführt sind)?




Hi,

ich denke eine Vornamensänderung ist nicht innerhalb von ein paar Minuten erledigt. Wäre IMHO auch nur im Ausnahmefall (Einbürgerungsbehörde = Namensänderungsbehörde) möglich, die Anfragen "mitgelten" zulassen.


Zitat:
- Kann man die Papiere (Perso und Reisepass) erst später beantragen, oder braucht man ausdrücklich einen Personalausweis für die Vornamensänderung?  


Man könnte sich nach der Einbürgerung zunächst einen vorl. Pass ausstellen lassen, dann nach der Namensänderung den endgültigen ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Beitrag von kv am 09.03.2007 um 10:06:11
wow! Das ging schnell, danke!
Eine ausführliche, kompetente und abschliessende Antwort!
Ein besonderer Dank für die Idee mit dem vorläufigen Pass.

Titel: Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Beitrag von draka am 29.03.2007 um 14:34:59
Hallo Aleksej,

ich musste das gleiche erleben - bei der Meldebehörde hat die Beamtin einfach die ISO-Norm als Standard übernommen ohne mich zu fragen, ob ich in der Einbürgerungsurkunde meinen Namen nach den ISO-Normen oder wie im Pass haben will. Was mein Recht ist, aber das wußte ich überhaupt nicht....Seitdem lese ich jegliche Broschüren, die ich finde, bevor ich irgendwelche Unterschrift in irgendeine Behörde leiste! Das Problem ist, dass Du in der Meldebehörde unterschrieben hast, dass Du mit den Eintragungen einverstanden bist. Und dann gibt´s keinen Ausweg mehr als Namensänderung, 150 Euro und noch 3-4 Monate Behördengänge.

Ich rate Dir aber dringend ab, dein Vatersname (Zweitname oder wie auch immer genannt wird) auszulassen, denn dann beginnen für Dich die Probleme in Russland, besonders wenn Du dort ein Eigentum hast.

Titel: Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Beitrag von Zeppelin am 29.03.2007 um 17:54:12

ulf schrieb am 12.01.2007 um 14:00:02:
Wie ist das mit turksprachigen Republiken der ehem. SU, die auf Lateinschrift umgestellt haben?

Gruß, ULF

Es gab vor einigen Jahren Ein Urteil des Obersten Verfassungsgerichts der Russ. Föd., dass diese Schriftumstellung unzulässig sei und maximal als Zusatzschreibweise in dem entsprechenden Föderationssubjekt angewendet werden darf.
Das Passrecht ist aber auch in der Russ. Föd. dortiges 'Bundesrecht', deren alleinige Amtssprache Russisch ist und die das kyrillische Alphabet verwendet.

(Die betrifft natürlich nur diejenigen turksprachigen Republiken, die noch heute zur Russ. Föderation gehören.)

Gruß, Zeppelin

Titel: Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Beitrag von Blaise am 01.04.2007 um 21:02:33

draka schrieb am 29.03.2007 um 14:34:59:
Ich musste das gleiche erleben - bei der Meldebehörde hat die Beamtin einfach die ISO-Norm als Standard übernommen ohne mich zu fragen, ob ich in der Einbürgerungsurkunde meinen Namen nach den ISO-Normen oder wie im Pass haben will. Was mein Recht ist, aber das wußte ich überhaupt nicht....


Hallo,

es gibt kein Wahlrecht für die Schreibweise des Namens - jedenfalls ist mir eine derartige rechtliche Vorschrift nicht bekannt.

Normalerweise ist die lateinische Schreibweise aus den Urkunden des Heimatlandes zu übernehmen. Dies ist bei Urkunden aus Staaten, die nicht die lateinische Schrift benutzen, meistens die Schreibweise aus dem Pass.
Wird nach dem Heimatrecht ein Vatersnamen geführt und ist dieser  Vatersnamen im Pass nicht in lateinischer Schrift enthalten, so wird er z.B. aus der ausländischen Geburtsurkunde nach ISO-Norm R9 in die deutsche Sprache transliteriert.

Natürlich erfolgen bei solchen Eintragungen auch Fehler bei Behörden - nicht jeder kennt alle Bestimmungen über die richtige Schreibweise der Namen; ist ja auch ein sehr komplexes Thema.

Wobei das bei der Einbürgerungsurkunde nicht so problematisch ist, weil mit dieser Urkunde nicht die Schreibweise des Namens festgelegt wird.

Blaise

P.S.: Mich würde ja schon mal interessieren, wo das mit der "Wahl einer Schreibweise" herkommt...

B.

Titel: Re: Transliteration nach ISO und Vornamensänderung
Beitrag von swimma am 15.04.2007 um 14:51:32

Zitat:
Wird nach dem Heimatrecht ein Vatersnamen geführt und ist dieser Vatersnamen im Pass nicht in lateinischer Schrift enthalten, so wird er z.B. aus der ausländischen Geburtsurkunde nach ISO-Norm R9 in die deutsche Sprache transliteriert.

Gibt es für diese Behauptung eine Rechtsgrundlage? Das Bürgeramt, mit dem ich seit drei Monaten einen Streit führe, konnte mir bisher keine Rechtsquelle für eine solche Vorgehensweise nennen. Logisch und sinnvoll ist die Vorgehensweise sowieso nicht.

Das mit dem Wahlrecht kommt vermutlich daher, dass es nachweislich einige Gemeinden gibt, die keinen Vatersnamen oder nur auf Wunsch des Eingebürgerten in die Vornamen aufnehmen.

LG Alexey

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