Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken
FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien? (Gelesen: 10.764 mal)
coralia
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
07.01.2007 um 12:37:58
 
Hallo!
Ich werde in vier Wochen meinen Freund heiraten, er ist Nigerianer, ich bin Deutsche. Wir heiraten in Lagos und haben direkt eine Woche später einen Termin bei der Deutschen Botschaft zur Abgabe des Antrags auf FZF. Soweit ist alles klar. Mein Problem ist Folgendes: Ich habe meinen Freund vor zwei Jahren in Spanien kennengelernt, er hielt sich dort damals illegal auf. Nach einigen Monaten musste ich zurück nach Deutschland und kurz danach wurde er ausgewiesen. Ich möchte gern wissen, ob die Ausweisung aus Spanien dazu führen kann, dass ihm das Visum zur Familienzusammenführung für Deutschland verweigert wird. Ist das überhaupt relevant, weil es sich ja um zwei verschiedene Länder handelt? Kennt Ihr vielleicht ähnliche Fälle und könnt mir sagen, wie die Botschaften bzw. die ABHs in solchen Fällen verfahren?
Vielen Dank im voraus
Beste Grüße
Coralia
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
wanderer
Experte
****
Offline




Beiträge: 36
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #1 - 07.01.2007 um 13:32:38
 
Die Ausweisung aus Spanien (Schengenland) führt zu einer Ausschreibung im SIS zur Einreiseverweigerung ins Schengengebiet. Ausgeschrieben durch Spanien. Über die Dauer des Verbots sollte er ein Schriftstück haben.
Das Deutschland und Spanien verschiedene Staaten sind ist hierbei unerheblich da sie  beide Schengenstaaten sind.
Ob jetzt ein Visa zur Familienzusammenführung ausgestellt wird ist sehr fraglich.
Zum Seitenanfang
  

auf der Suche
 
IP gespeichert
 
coralia
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #2 - 07.01.2007 um 13:41:55
 
Die Deutsche Botschaft hat mir ein Informationsblatt zum Antrag auf FZF ausgehändigt, in dem steht, dass man angeben soll, ob man sich bereits vorher in Deutschland aufgehalten hat bzw. schon einmal aus Deutschland ausgewiesen oder abgeschoben wurde. Von anderen Ländern ist in diesem Blatt nicht die Rede, da steht also nicht: Haben Sie sich schon einmal in einem der Schengen-Staaten aufgehalten? sondern es geht nur um Deutschland. Daher bin ich davon ausgegangen, dass Ausweisungen aus anderen Ländern in diesem Zusammenhang keine Rolle spielen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #3 - 07.01.2007 um 13:54:11
 
coralia,

wanderer hat Recht wenn er sagt das dein Mann immer noch ein Einreiseverbot fuer den gesamten Schengenraum hat.
So etwas wuerde ich mit angeben, da muessen naehmlich noch die spanischen Behoerden konsultiert werden.
Zumindest waere das besser als wenn die deutsche Botschaft von selber draufkommt, und das wird sie auf jeden Fall.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
wanderer
Experte
****
Offline




Beiträge: 36
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #4 - 07.01.2007 um 13:57:09
 
Gebt Ihr die Ausweisung aus Spanien nicht mit an wird die Botschaft feststellen das die Einreiseverweigerung für Spanien besteht. Und es kann (wird) der Verdacht aufkommen das die Heirat dazu bestimmt ist Ihm wieder die Möglichkeit zu schaffen ins Schengengebiet (also auch nach Spanien ) zu gelangen.
Zum Seitenanfang
  

auf der Suche
 
IP gespeichert
 
coralia
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #5 - 07.01.2007 um 14:56:09
 
Wir haben nicht vor, seine Ausweisung aus Spanien zu verheimlichen, es wäre ja wahrscheinlich spätestens in der Befragung aufgefallen, wenn man uns gefragt hätte, wo wir uns kennen gelernt haben. Was kann denn da auf uns zukommen? Müssen wir da eventuell noch Kosten begleichen oder kann es auch sein, dass die Familienzusammenführung ganz verweigert wird?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
proll
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #6 - 07.01.2007 um 17:06:10
 
Spanien und Deutschland sind "Schengenstaaten" und wenden das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) an. Nach Artikel 96 des SDÜ (siehe den Links "Gesetze") ist ein ausgewiesener Ausländer im Schenegener Informationssystem (SIS) auszuschreiben. Deutschland kann die Ausschreibung von Spanien im entsprechenden Register einsehen.

Es ist deshalb sinnvoll, dies im Viumsantrag anzugeben. Schengenländer und EU wachsen nämlich immer mehr zusammen und versuchen in vielen Bereichen, eine einheitliche Poltik zu betreiben. Deshalb werden die Länder auch als eine Einheit betrachtet.
Lässt man solche wesentlichen Sachen im Visaantrag aus, könnte dies als Falschangaben angenommen werden und zur Ablehnung des Visums füren.
Erfahrungsgemäß, ohnedass dies auf euch zutrefenmuss, weise ich noch mal auf folgendes hin: sollten auch irgendwann mal falsche Personalien benutzt worden sein, oder Aufenthalte in anderen EU-Ländern genommen worden sein, sollte dies auf jeden Fall angegeben werden. Wenn dies nachträglich rauskommt, gibt es enorme Probleme.

Vor der Erteilung des Visums ist dann das sogenannte Konsultationsverfahren mit Spanien (Art. 25 SDÜ) durchzuführen.

Proll
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #7 - 07.01.2007 um 19:04:45
 
coralia schrieb am 07.01.2007 um 12:37:58:
Hallo!
Ich werde in vier Wochen meinen Freund heiraten, er ist Nigerianer, ich bin Deutsche. Wir heiraten in Lagos und haben direkt eine Woche später einen Termin bei der Deutschen Botschaft zur Abgabe des Antrags auf FZF. Soweit ist alles klar. Mein Problem ist Folgendes: Ich habe meinen Freund vor zwei Jahren in Spanien kennengelernt, er hielt sich dort damals illegal auf. Nach einigen Monaten musste ich zurück nach Deutschland und kurz danach wurde er ausgewiesen.


Ist er unmittelbar nach der Ausweisung aus E ausgereist oder wurde abgeschoben?

Die spanischen Behörden sehen Ausweisungen nicht immer so streng; bei Legalisierungskampagnen kann man mit einem alten Ausweisungsbescheid seine Ortsansässigkeit belegen und bekommt ggf. eine spanische AE...

Nicht, daß ich das zur Nachahmung empfelen möchte, denn mindestens in der Zwischenzeit ist das Dableiben gar ungesetzlich.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
coralia
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #8 - 07.01.2007 um 19:36:59
 
Hallo,
mein Mann hatte keine Papiere dabei, als er nach Spanien eingereist ist. Er hat auch von den spanischen Behörden keinerlei Schreiben erhalten, aus dem hervorgeht, wie lange er nicht einreisen darf. Er wurde verhaftet, war im "deportation camp" und wurde nach ca. 2 Wochen ins Flugzeug nach Nigeria gesetzt. Er hat die Abschiebehaft nicht verlassen, auch nicht, um Sachen von zu Hause zu holen, sondern ist dirket von dort abgeflogen. Seitdem hält er sich in Nigeria auf und war nicht mehr in Europa. Falsche Angaben zu seiner Person hat er nicht gemacht, aber er hatte wie gesagt keinen Pass dabei. Es gab auch keine Asylanträge in anderen Ländern, weder unter seinem echten Namen, noch unter einem falschen. Das Problem, das ich im Moment sehe, sind die Kosten, die evtl. auf uns zukommen könnten. Kann es sein, dass die Abschiebekosten aus Spanien erst von uns beglichen werden müssen, bevor er nach Visum für Deutschland erhält? Sollte das der Fall sein, wären wir nämlich nicht in der Lage, das zu zahlen. Wir haben bereits einen Kredit aufgenommen, um meine Reise nach Nigeria und die Kosten für Visum, Vertrauensanwalt, Hochzeit, Papierkram usw. bezahlen zu können, das heißt fianziell geht da nichts mehr. Ich habe mich vor zwei Monaten selbständig gemacht und habe daher praktisch keine Rücklagen. Wenn man uns also zur Auflage machen würde, dass wir für diese Kosten erst aufkommen müssen, gäbe es da eine Möglichkeit, diese Zahlung auf später zu verschieben, oder wird das Visum zur FZF erst erteilt, wenn diese Kosten vollständig beglichen sind?
Ich dachte bisher immer, diese Abschiebekosten müssten nur bezahlt werden, wenn man in dasselbe Land erneut einreisen will, aber da liege ich ja offensichtlich falsch.
Danke für eure Antworten!
Coralia
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
proll
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #9 - 07.01.2007 um 19:41:41
 
Also von Kostenerstattung gegenüber anderer Ländern habe ich noch nichts mit bekommen.

Proll
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
coralia
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #10 - 07.01.2007 um 20:18:39
 
HAllo Proll,
kannst du mir vielleicht kurz erklären, was es mit diesem Konsultationsverfahren auf sich hat? Ich kann Artikel 25 SDÜ nicht finden.
Vielen Dank!
Coralia
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #11 - 07.01.2007 um 20:22:49
 
Zitat:
Artikel 25 [Aufenthaltstitel und Ausschreibung zur Einreiseverweigerung]

(1) Beabsichtigt eine Vertragspartei, einem zur Einreiseverweigerung ausgeschriebenen Drittausländer einen Aufenthaltstitel zu erteilen, so konsultiert sie vorab die ausschreibende Vertragspartei und berücksichtigt deren Interessen; der Aufenthaltstitel wird nur bei Vorliegen von gewichtigen Gründen erteilt, insbesondere wegen humanitärer Erwägungen oder infolge internationaler Verpflichtungen.

Wird der Aufenthaltstitel erteilt, so zieht die ausschreibende Vertragspartei die Ausschreibung zurück, wobei es ihr unbenommen bleibt, den betroffenen Drittausländer in die nationale Ausschreibungsliste aufzunehmen.

(2) Stellt sich heraus, daß der Drittausländer, der über einen von einer der Vertragsparteien erteilten gültigen Aufenthaltstitel verfügt, zum Zwecke der Einreiseverweigerung ausgeschrieben ist, konsultiert die ausschreibende Vertragspartei die Vertragspartei, die den Aufenthaltstitel erteilt hat, um zu prüfen, ob ausreichende Gründe für die Einziehung des Aufenthaltstitels vorliegen.

Wird der Aufenthaltstitel nicht eingezogen, so zieht die ausschreibende Vertragspartei die Ausschreibung zurück, wobei es ihr unbenommen bleibt, den betroffenen Drittausländer in die nationale Ausschreibungsliste aufzunehmen.


Da ist er Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
coralia
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #12 - 07.01.2007 um 20:38:18
 
Danke, Ronny!
Was bedeutet: berücksichtigt die Interessen der ausschreibenden Vertragspartei? Welche Interessen können das sein?
Und ist eine Heirat dann kein "gewichtiger Grund"?
Coralia
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
proll
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #13 - 07.01.2007 um 20:53:17
 
Heirat mit einem EU-Staatsangehörigen ist ein "gewichtiger Grund"
und berechtigte Interessen könnten z.B. Ausweisung nach BTM Delikten sein.

Proll
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
coralia
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #14 - 07.01.2007 um 21:05:35
 
Ah, ich verstehe. Also nach allem, was ich heute gelesen habe, wäre es wohl das Beste, wenn ich so schnell wie möglich die Deutsche Botschaft darüber informiere, dass mein Mann aus Spanien ausgewiesen wurde. Dann wird die Botschaft die Behörden in Spanien kontaktieren und dieses Konsultationsverfahren abwickeln. Der einzige Nachteil, der uns durch dieses Verfahren voraussichtlich entstehen wird ist dann eine Verlängerung der Bearbeitungszeit. Wir werden keine Kosten für die Abschiebung aus Spanien übernehmen müssen und das Visum wird uns nicht verweigert, da wir ja einen gewichtigen Grund haben (die Heirat mit mir) und keine berechtigten Interessen vorliegen (d.h,. keine weiteren Straftaten abgesehen von dem illegalen Aufenthalt in Spanien an sich).
Sehe ich das ungefähr richtig?  Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt Puh, alles nicht so einfach!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
proll
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #15 - 07.01.2007 um 21:07:59
 
coralia schrieb am 07.01.2007 um 21:05:35:

Sehe ich das ungefähr richtig?  


Ja !

Ob sich allerdings Spanien an deinen Mann wenden wird, ist mir unbekannt.

Proll
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
wanderer
Experte
****
Offline




Beiträge: 36
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #16 - 08.01.2007 um 11:12:40
 
Moin
Auch Spanien kann und wird mögliche Abschiebekosten (die ja entstanden sind da er im Camp war und ausgeflogen wurde) einfordern. Dadurch das er als Passloser aufgegriffen und abgeschoben wurde ist zwar die Heirat immer noch ein gewichtiger Grund, ABER der Verdacht einer Zweckehe wird für die Spanier im Vordergrund stehen, so dass sie ALLE Umstände untersucht und aufgeklärt haben werden wollen Warum plötzlich eine Heirat mit einer Deutschen (Schengenstaatlerin...cooles Wort).
Nichts destotrotz will ich Dir, coralia, hier keine Angst machen, aber so einfach wird das nicht sein.
Viel Glück wünsch ich trotzdem Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

auf der Suche
 
IP gespeichert
 
coralia
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #17 - 08.01.2007 um 13:40:48
 
Hi Wanderer,
ich hoffe darauf, dass die Behörden nicht annehmen werden, dass wir nur heiraten, damit er zurück nach Europa kommen kann. Man kann in unserem Fall ja eigentlich nicht von einer "plötzlichen" Heirat sprechen, mein Mann wurde bereits vor zwei Jahren aus Spanien ausgewiesen. In der ZWischenzeit haben wir den Kontakt per Telefon und Email aufrecht erhalten und ich habe meinen Freund letztes Jahr in Lagos besucht. Unter Anderem hatte ich bei diesem Besuch auch ein Vorstellungsgespräch bei der Deutschen Botschaft, weil wir darüber nachgedacht haben, unseren Lebensmittelpunkt nach Nigeria zu verlegen und ich mich dort um einen Job beworben hatte. Das sind doch alles Dinge, die nicht für eine Scheinehe sprechen, oder? Wäre es um die Papiere gegangen, hätten wir doch sofort geheirat und nicht erst nach zwei Jahren.
Gruß
Coralia
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
coralia
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #18 - 18.01.2007 um 21:13:40
 
Hallo, ich bin es nochmal!
Ich habe mich an Euren Rat gehalten (den mir übrigens auch ein Rechtsanwalt bestätigt hat) und der Deutschen Botschaft mitgeteilt, dass mein Mann aus Spanien ausgewiesen wurde. Unser Sachbearbeiter teilte mir mit, ich müsste diese Auskunft an die zuständige ABH weiterleiten, wenn das Verfahren läuft. Dann würde die ABH überprüfen, ob Spanien eine Einreisesperre verhängt hat. Dazu habe ich eine Frage: Gibt es für solche Einreisesperren konkrete Fristen, an die sich alle Länder halten oder wird das von Fall zu Fall bzw. Land zu Land unterschiedlich gehandhabt. Mein Mann hat wie gesagt keine weitere Straftat abgesehen vom illegalen Aufenthalt begangen. Besteht evtl. die Möglichkeit, dass die Einreisesperre bereits aufgehoben wurde oder gibt es vielleicht eine "Mindestsperrzeit"?
Mein Mann wurde im Januar 2005 ausgewiesen.
Grüße
Coralia
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
wanderer
Experte
****
Offline




Beiträge: 36
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #19 - 18.01.2007 um 21:26:42
 
Atwort per PN
Zum Seitenanfang
  

auf der Suche
 
IP gespeichert
 
coralia
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #20 - 25.01.2007 um 08:51:51
 
Hallo,
ich habe gestern mit einer Mitarbeiterin meiner zuständigen ABH gesprochen. Sie hat mir gesagt, mein Mann müsse selbst mit Spanien klären, ob er auf der Schengenliste steht, da sie das nicht überprüfen könne. Das kann doch nicht sein, oder? Wie kann ich bzw. mein Mann denn erfahren, ob er überhaupt auf der Liste steht?
Gruß Coralia
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #21 - 25.01.2007 um 09:34:55
 
Hier findest du einen Antrag auf Selbstauskunft aus dem SIS:
http://www.sofia.diplo.de/Vertretung/sofia/de/01/Visabestimmungen/Sis.html

Bitte beachte das die Unterschrift beglaubigt sein mus.

Gruß,

maki

Nachtrag: Sehe gerade das dieser Antrag nur dazu dient Infos aus D einzuholen, denke das die Spanier etwas ähnliches haben werden...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
coralia
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #22 - 21.02.2007 um 08:07:39
 
Hallo!
Unser Fall geht in die nächste Runde, mein Mann und ich haben vor drei Wochen in Nigeria geheiratet und hatten eine Woche später den Termin bei der Deutschen Botschaft, um den Antrag auf FZF abzugeben. Soweit alles ok.
Jetzt habe ich gehört, dass ich hier bei der ABH einen Antrag auf Vorabzustimmung zur Einreise meines Mannes stellen kann. Ist das richtig und falls ja, was muss ich dafür tun, welche Unterlagen benötigt die ABH dazu?
Beste Grüße
Coralia
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
proll
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #23 - 21.02.2007 um 08:39:17
 
Eine Vorabzustimmung ist ein verwaltungsinternes Instrument zwischen ABH und Botschaft. Nach Prüfung aller Voraussetzung kann die ABH der Botschaft mitteilen, dass ein Visum zum beantragten Zweck ohne weitere Prüfung, die ja schon erfolgte, erteilt werden kann.

Es gibt keinen Anspruch auf eine Vorabzustimmung. Eine Vorabzustimmung wird auch nur in seltenen Fällen erteilt, in der Regel dann, wenn der Ausländer bereits in Deutschland eine Ausländerakte hat und sein Fall bekannt ist.

Da dein Mann aber in Spanien war und er in Deutschland mehr oder weniger unbekannt ist, wird hier mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Vorabzustimmung ausgestellt werden.

Du kannst dich aber mit Heiratsurkunde, Mietvertrag und Einkommensnachweis auf den Weg zu deiner ABH machen (Termin vereinabren !) und den Visaantrag ankündigen bzw. die Unterlagen schon mal unaufgefordert vorlegen. Das könnte evtl. das Visaverfahren beschleunigen.

Proll
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
coralia
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #24 - 21.02.2007 um 15:47:27
 
Danke, Proll, ich habe eben mit der ABH telefoniert, sie haben unsere Namen schonmal aufgenommen, mich aber gebeten, erst dann Unterlagen vorbei zu bringen, wenn man mich dazu auffordert. Zunächst wolle man warten, bis man eine Mitteilung von der Deutschen Botschaft in Lagos darüber bekommt, dass der Antrag eingegangen ist.
So weit so gut.
Jetzt möchte ich noch einmal kurz auf die Abschiebung meines Mannes aus Spanien zurück kommen. Ich habe ja wie gesagt die Deutsche Botschaft in Nigeria über die Abschiebung in Kenntnis gesetzt und auch die ABH darüber telefonisch informiert, bevor ich zur Heirat ausgereist bin. Zu diesem Zeitpunkt hat man unsere Namen dort aber noch nicht aufgenommen. Offiziell weiß die ABH jetzt also noch nicht Bescheid, aber ich gehe doch davon aus, dass die Boschaft sie über die Abschiebung informieren wird, oder nicht? Die Sachbearbeiterin bei der ABH sagte mir in dem Telefongespräch von vor vier Wochen, sie wüsste nicht genau, was zu tun sei und hat bei einem Kollegen nachgefragt. Schließlich teilte sie mir mit, mein Mann müsste sich selbst mit den spanischen Behörden in Verbindung setzen und nachfragen, ob er auf der "Schengenliste" steht und ob man auf die Erstattung der Abschiebekosten bestehen würde. Sie selbst habe keinen Einblick in diese Liste und könne das auch nicht mit den spanischen Behörden klären. Kann das stimmen? Es kam mir so vor, als wüsste sie selbst nicht ganz genau, ob sie mir die richtige Auskunft gegeben hat. Muss ich jetzt tatsächlich aktiv werden und in Spanien herumtelefonieren, oder übernimmt so etwas die ABH selbst? Die ABH wird doch sicherlich selbst prüfen wollen, was Sache ist oder? Kann mir vielleicht jemand den normalen Ablauf in solchen Fällen (Abschiebung aus Spanien, Wiedereineinreise zur FZF in Deutschland) bei der ABH erklären? Wann wird was von wem wo überprüft und was muss ich bzw. mein Mann selbst tun?
Abschließend möchte ich mich noch einmal bei Euch bedanken für die hilfreichen und vor allem schnell gegebenen Tipps!
Coralia
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
proll
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #25 - 21.02.2007 um 16:46:16
 
Also wenn du ordnungsgemäß angegeben hast, oder besser dein Mann, dass er aus Spanien ausgewiesen oder abgeschoben wurde, dann wird die ABH das sogenannte Konsultationsverfahren über das Bundeskriminalamt mit Spanien nach Artikel 95 des Schengenerdurchführungsübereinkommen (SDÜ) durchführen müssen.

Soviel zur Theorie.

Entsprechende Informationen erhält Deutschland (die ABH) dann von Spanien.

Proll
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
coralia
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #26 - 21.02.2007 um 19:31:30
 
ja, wir haben es der botschaft per email mitgeteilt und die sachbearbeiterin in lagos hat meinen mann auch im interview gefragt, wo wir uns kennengelernt haben. daraufhin hat er gesagt, dass wir uns in spanien kennengelernt haben und dass er einige monate später ausgewiesen wurde. das hat sie sich notiert.
gut, ich werde jetzt einfach warten, was die abh dazu sagt und schonmal alle unterlagen hier zusammenstellen.
vielen dank für eure hilfe!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
coralia
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #27 - 21.02.2007 um 19:32:36
 
eine frage noch, dann lass ich euch in ruhe  Smiley
hat jemand eine ahnung, wie lange dieses konsultationsverfahren in der regel dauert?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
proll
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #28 - 22.02.2007 um 08:19:55
 
Da alles per Fax geht (Spanien wendet sich an das BKA- BKA an ABH, ABH gibt Antwort an s BKA, BKA teilt dies Spanien mit) kann es sehr schnell gehen. Ich würde mal auf ca. 2 Wochen tippen. Aber wie das immer so ist: man weiss nie, wieviel die Behörden zu tun haben und solche Sachen bearbeitet werden.

Proll
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
coralia
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #29 - 23.06.2007 um 13:10:39
 
Hallo!
Ich schreibe hier in meinem Beitrag von vor ein paar Monaten weiter, damit Ihr wisst, worum es in meinem Fall geht.
Der aktuelle Stand der Dinge:
Mein Mann hat das FZF-Visum beantragt, die Überprüfung der Dokumente durch den Vertrauensanwalt der Botschaft ist abgeschlossen und der Bericht des Anwalts ist positiv ausgefallen. Die ABH hat mich zu einem Gespräch eingeladen und mir einige Fragen gestellt, die auch meinem Mann in Lagos bei der Botschaft gestellt wurden, bei der Beantwortung der Fragen gab es keine Probleme. Die Sachbearbeiterin bei der ABH hat mir erklärt, aus Ihrer Sicht gäbe es keine Probleme, es käme jetzt nur noch auf das Ergebnis des Konsultationsverfahrens mit Spanien an. Die Anfrage an die spanischen Behörden wurde vor 6 Wochen gestellt und leider haben wir bisher keine Antwort erhalten. Ich mache mir immer mehr Sorgen, weil die Lage in Nigeria zur Zeit alles andere als ruhig ist, seit Tagen herrscht Generalstreik, mittlerweile gibt es in dem Viertel, in dem mein Mann wohnt weder Strom noch Wasser. Die Lage ist so angespannt und ich mache mir einfach große Sorgen, dass es sich weiter zuspitzt und ihm etwas passieren könnte. Ich würde gern wissen, ob ich irgend etwas tun kann, um die Bearbeitung zu beschleunigen. 6 Wochen sind doch eine ungewöhnlich lange Bearbeitungszeit, oder? Wir wissen bereits, dass die spanischen Behörden die Einreisesperre befristet haben bis Januar 2008. Daher gehe ich davon aus, dass sie keine weiteren Beanstandungen haben werden, es gibt keine weiteren Straftateten, abgesehen vom illegalen Aufenthalt, die ihm zur Last gelegt werden. Also ist dieses Konsultationsverfahren doch eigentlich nur eine Formsache. Warum dauert das denn bloß so lange? Ich werde immer unruhiger, die Tage kommen mir ewig lang vor. Kann ich nicht irgend etwas tun, um die Sache zu beschleunigen?`
Grüße
Coralia
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Dan
Full Member
***
Offline


hi ;-)


Beiträge: 43

****, Bayern, Germany
****
Bayern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #30 - 23.06.2007 um 17:56:14
 
Hallo Coralia,

wünsche euch beiden viel Glück und Durchhaltevermögen. Wenn ihr nur zusammenhaltet dann wird es letztendlich auch klappen.

Smiley
Zum Seitenanfang
  
150490517  
IP gespeichert
 
coralia
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #31 - 06.07.2007 um 19:27:48
 
Hallo, ich schreibe nochmal, weil es leider immer noch nichts Neues gibt. Mittlerweile warten wir seit acht Wochen darauf, dass sich die spanischen Behörden im Konsultationsverfahren äußern. Ich habe jetzt durch die Hilfe aus einem anderen Forum die Email Adresse des BKA herausgefunden und dort nachgefragt, wie der Stand der Dinge ist, erhalte aber keine Auskunft. Ich kann einfach nicht verstehen, wo das Problem ist, es geht doch nur um eine simple Auskunft, warum brauchen die Spanier dafür so lange und warum sagt mir keiner was? Habe ich einen Anspruch auf Auskunft vom BKA und wenn ja, wie kann ich den durchsetzen?
Grüße
Coralia
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
kikkiyk
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 5
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #32 - 07.07.2007 um 15:03:11
 
Hallo Coralia,

ich denke, du mußt einfach nur noch ein bißchen abwarten, allzu lange scheint es ja jetzt nicht mehr zu dauern. Wie Du sagst, ist mit der Botschaft in Abuja alles in Ordnung und alles positiv verlaufen. Will Dir nur Mut machen, viell geht es ja bald ganz schnell und ruck zuck ist Dein Mann bei Dir.

Das wünsche ich Dir viel Glück und ein bißchen Geduld.

Denn am Ende wird alles gut.... Zwinkernd

Alles Liebe Kikkiy
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
coralia
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #33 - 07.07.2007 um 15:18:30
 
Danke Kikki, das hoffe ich auch, manchmal ist es einfach schwer bestimmte Dinge nachzuvollziehen und über Monate hinweg geduldig zu bleiben.
Dir wünsche ich auch viel Glück!
Coralia
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
kikkiyk
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 5
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #34 - 08.07.2007 um 15:52:55
 
Hallo Coralia,

kannst du mir ungefähr sagen, was ein ZFZ kostet. Damit ich mir davon ein ungefähres Bild machen kann.

Danke!

Gruß Kikki
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
coralia
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #35 - 08.07.2007 um 19:53:51
 
Hi Kikki,
du meinst wahrscheinlich die Familienzusammenführung, oder? Bei uns hat es bisher ca. 3000 euro gekostet. Das ist aber sicher von Fall zu Fall verschieden. Man muss sehr viele Dokumente bei der Botschaft vorlegen, die die Identität des Mannes belegen, die zu besorgen kostet schon eine Menge. Man muss die Gebühren für den Rechtsanwalt in Nigeria bezahlen, natürlich die Reise- und Impfkosten, Malariaprophylaxe, Hochzeitsfeier, und und und. Nicht zu vergessen, dass jeder popelige Standesbeamte für seine Dienste je nach Belieben, einen "Ausländerzuschlag", eine "Expressgebühr"(in unserem Fall bei einer Wartezeit von fünf Stunden der blanke Hohn) oder sonst irgend eine Art Zulage verlangt.
Besser man legt sich ein kleines bzw. großes Polster zu, um auf alles vorbereitet zu sein.
Gruß
Coralia
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
coralia
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #36 - 10.07.2007 um 14:42:11
 
Hallo,
ich bin es mal wieder, mit der nächsten Frage zum Konsultationsverfahren.
Wie ich vor einigen Wochen von Ronny erfahren habe, greift dabei der folgende Artikel:

Artikel 25 [Aufenthaltstitel und Ausschreibung zur Einreiseverweigerung]

(1) Beabsichtigt eine Vertragspartei, einem zur Einreiseverweigerung ausgeschriebenen Drittausländer einen Aufenthaltstitel zu erteilen, so konsultiert sie vorab die ausschreibende Vertragspartei und berücksichtigt deren Interessen; der Aufenthaltstitel wird nur bei Vorliegen von gewichtigen Gründen erteilt, insbesondere wegen humanitärer Erwägungen oder infolge internationaler Verpflichtungen.
Wird der Aufenthaltstitel erteilt, so zieht die ausschreibende Vertragspartei die Ausschreibung zurück, wobei es ihr unbenommen bleibt, den betroffenen Drittausländer in die nationale Ausschreibungsliste aufzunehmen.

Meine Frage: Wird der Aufenthaltstitel erteilt, so zieht die ausschreibende Vertragspartei die Ausschreibung zurück....
bedeutet das, dass die Ausschreibung automatisch zurückgezogen wird, oder muss mein Mann einen entsprechenden Antrag stellen? Soweit ich weiß, muss man die Aufhebung einer bestehenden Einreisesperre für Deutschland ja selbst beantragen. Ist das bei Drittländern auch so?

Gruß
Coralia
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
coralia
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #37 - 19.07.2007 um 22:45:50
 
Hallo!

Ich wollte euch nur mitteilen, dass ich heute einen Anruf von der ABH bekommen habe, man hat der Visumserteilung zugestimmt! Ich bin unglaublich erleichtert und einfach nur froh!

Ich möchte mich beu Euch bedanken für die Antworten, die Ihr mir gegeben habt und dafür, dass Ihr auch bei meinen "entnervten" posts Verständnis hattet.

Grüße
Coralia
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
coralia
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #38 - 14.09.2007 um 07:39:26
 
Guten Morgen,

ich schreibe in meinem alten Thread weiter, obwohl die FZF bereits abgeschlossen ist, damit ihr wisst, um welchen Fall es sich dreht.

Mein Mann ist mittlerweile in Deutschland angekommen und hat eine AE für zwei Jahre bekommen.

Wir planen, in den nächtsten Monaten ein paar Tage Urlaub zu machen, um weitere Behördengänge und Visaanträge zu vermeiden, würden wir das gern in einem der Schengenstaaten machen, denn wenn ich mich nicht irre, ist es meinem Mann ja durch die deutsche AE erlaubt, sich ohne Visaantrag für das jeweilige Land in einem anderen Schengenstaat aufzuhalten, das ist doch richtig oder?

Wie sieht es nun mit Spanien aus? Er wurde ja aus Spanien ausgewiesen (Einreisesperre in die Schengenstaaten befristet bis 01/2008). Die Einreisesperre wurde ja im Konsultationsverfahren aufgehoben (wichtiger Grund die Heirat mit mir). Darf er nun auch wieder nach Spanien einreisen, oder besteht die Sperre dort noch? Kann mir jemand sagen, wie wir das herausfinden können?

Grüße
Coralia
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.958
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #39 - 14.09.2007 um 09:30:17
 
coralia schrieb am 14.09.2007 um 07:39:26:
Wir planen, in den nächtsten Monaten ein paar Tage Urlaub zu machen, um weitere Behördengänge und Visaanträge zu vermeiden, würden wir das gern in einem der Schengenstaaten machen, denn wenn ich mich nicht irre, ist es meinem Mann ja durch die deutsche AE erlaubt, sich ohne Visaantrag für das jeweilige Land in einem anderen Schengenstaat aufzuhalten, das ist doch richtig oder?
Ja, als Tourist und für max. 3 Monate (werdet ja kaum länger Urlaub machen wollen Zwinkernd )

coralia schrieb am 14.09.2007 um 07:39:26:
Wie sieht es nun mit Spanien aus? Er wurde ja aus Spanien ausgewiesen (Einreisesperre in die Schengenstaaten befristet bis 01/2008). Die Einreisesperre wurde ja im Konsultationsverfahren aufgehoben (wichtiger Grund die Heirat mit mir). Darf er nun auch wieder nach Spanien einreisen, oder besteht die Sperre dort noch? Kann mir jemand sagen, wie wir das herausfinden können?
Schwer zu sagen, da Spanien 2 Möglichkeiten hat ...
1. die Einreisesperre in Gänze aufzuheben
2. die Einreisesperre aus dem SIS zu nehmen und in den nationalen Bestand "zurücknehmen"

Letzteres bedeutet, dass ihr alle Schengenstaaten außer Spanien bereisen könnt.
Ansprechpartner sind in diesem Fall ausschließlich die spanischen Behörden, da es nur noch eine nationale Einreisesperre ist.

Gruß
Daddy
Zum Seitenanfang
  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
coralia
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #40 - 14.09.2007 um 11:16:41
 
Danke für die Antwort Daddy!

Es gibt doch in Deutschland die Möglichkeit, eine Selbstauskunft über die SIS Liste zu beantragen, oder? Kann man sowas auch für Spanien machen und weiß jemand wo?

Grüße
Coralia
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF DEU-NIG nach Ausweisung aus Spanien?
Antwort #41 - 18.09.2007 um 15:28:53
 
coralia schrieb am 14.09.2007 um 11:16:41:
Es gibt doch in Deutschland die Möglichkeit, eine Selbstauskunft über die SIS Liste zu beantragen, oder? Kann man sowas auch für Spanien machen und weiß jemand wo?


Das für de eutschen Wohnsitz Deines Mannes zuständige spanische Konsulat sollte in der Lage sein, mitzuteilen, ob Spanien ein Problem mit seiner kurzfristigen Wiedereinreise hat.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema