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Selbstständig/Ausländer/EU (Gelesen: 1.331 mal)
frankfurt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Selbstständig/Ausländer/EU
19.12.2006 um 06:24:26
 
Guten Tag,

Bulgarische  Staatsangehörige hat ein aufenthalt für Deutschland als Selbstständig befristet bis 2008.
Was passiert nach dem 01.01.2007 Bulgarien EU mitglied ist, muss man dann immenoch sein aufenthalt als Selbstständig verlängern lassen?

Was ist eine Freizügigkeitbescheinigung Von wo kriegt man sie?


Ich danke euch
Mfg
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Britta
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Es gibt nichts Gutes,
außer man tut es.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #1 - 19.12.2006 um 12:32:17
 
Hallo,
zu Deinen Fragen:
- dein Bekannter würde dann eine Freizügigkeitsbescheinigung erhalten. Die kann man in den ersten fünf Jahren verlieren, darum wird sie oft zunächst auf fünf Jahre befristet, danach gilt sie ohne Frist.
- die ist eigentlich ein "einfaches" Blatt Papier
- bei uns stellt die Ausländerbehörde sie aus.

VG
Britta
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Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 19.12.2006 um 18:32:34
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Was ist genau diese Feizügigkeitsbescheinigung? Muss man extra beantragen? Wenn ja, was muss dann ein Selbstständiger aus Bulgarien vorlegen? Wird sie gleich nach dem 01.01.2007 erstellt?

MFG
DANKE
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