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Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 1.481 mal)
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Beiträge: 19

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis
12.12.2006 um 13:41:51
 
Hallo Zusammen,

ich wollte mal fragen für die Niederlassungserlaubnis da steht nach 5 Jahre besitzt eine Aufenthalterlaubnis darf man die NE bekommen gilt diese regeln auch für :


1 -ledigen Vater  eines Deutsches Kindes der bald 3 Jahre AE besitzt


2 -Verheiratete mit Dt Frau oder Dt Man


bei der Umbefritete war das doch nach 3 Jahre besitzt eine AE ?


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DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis
Antwort #1 - 12.12.2006 um 13:44:46
 
Hi,


schau selbst:
§ 28 Abs. 2 AufenthG  i.V.m. § 5 AufenthG

     =  3 Jahre AE


DC
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 27.12.2006 um 19:31:27
 
Zitat:
schau selbst:
§ 28 Abs. 2 AufenthG  i.V.m. § 5 AufenthG

     =  3 Jahre AE


Scheint mir aber nur den zweiten Fall zu betreffen.

Gruß, ULF
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sunnysunshine
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 27.12.2006 um 20:00:51
 
ulf schrieb am 27.12.2006 um 19:31:27:
Scheint mir aber nur den zweiten Fall zu betreffen.


wieso das?
im § 28 Abs. 2 AufenthG steht etwas von familiärer Lebensgemeinschaft, nicht nur von ehelicher Lebensgemeinschaft
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Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 27.12.2006 um 20:08:09
 
Zitat:
im § 28 Abs. 2 AufenthG steht etwas von familiärer Lebensgemeinschaft, nicht nur von ehelicher Lebensgemeinschaft


Überzeugt...

Gruß, ULF
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