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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Niederlassungserlaubnis https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1165927312 Beitrag begonnen von bambino am 12.12.2006 um 13:41:51 |
Titel: Niederlassungserlaubnis Beitrag von bambino am 12.12.2006 um 13:41:51
Hallo Zusammen,
ich wollte mal fragen für die Niederlassungserlaubnis da steht nach 5 Jahre besitzt eine Aufenthalterlaubnis darf man die NE bekommen gilt diese regeln auch für : 1 -ledigen Vater eines Deutsches Kindes der bald 3 Jahre AE besitzt 2 -Verheiratete mit Dt Frau oder Dt Man bei der Umbefritete war das doch nach 3 Jahre besitzt eine AE ? |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von DonCamillo am 12.12.2006 um 13:44:46
Hi,
schau selbst: § 28 Abs. 2 AufenthG i.V.m. § 5 AufenthG = 3 Jahre AE DC |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von Ulf am 27.12.2006 um 19:31:27 schrieb am 12.12.2006 um 13:44:46:
Scheint mir aber nur den zweiten Fall zu betreffen. Gruß, ULF |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von sunnysunshine am 27.12.2006 um 20:00:51 ulf schrieb am 27.12.2006 um 19:31:27:
wieso das? im § 28 Abs. 2 AufenthG steht etwas von familiärer Lebensgemeinschaft, nicht nur von ehelicher Lebensgemeinschaft |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von Ulf am 27.12.2006 um 20:08:09 schrieb am 27.12.2006 um 20:00:51:
Überzeugt... Gruß, ULF |
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