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Nach Trennung die Ehe weiterführen (Gelesen: 3.697 mal)
sawadee
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nach Trennung die Ehe weiterführen
19.11.2006 um 21:48:59
 
Hallo,
ich bin neu hier und hätte da auch gleich einmal eine Frage zu folgenden Sachverhalt.
Ich bin Deutscher und seit Mai 2004 mit einer Keniarin verheiratet. Wir haben in Kenia geheiratet und meine Frau ist dann im Juli 2004 mit FZV-Visum nach Deutschland eingereist und unsere Eheschliesung ist auch hier behördlich anerkannt.Meine Frau erhielt zunächst einen AE für 1 Jahr und diese ist dann im Juni letzten Jahres um 2 Jahre verlängert worden. Meine Frau besitzt auch eine Arbeitserlaubnis.
Nun hat es aber leider eine Zeit in unserer Beziehung gegeben, wo es nicht so harmonisch lief, wobei ich mich da von keiner Schuld freisprechen möchte. Jedenfalls haben wir uns getrennt und ich habe das auch bei der AHB im Januar 2006 gemeldet.
Nun ist es aber so, dass wir uns ausgesprochen haben und wir wieder zusammenleben und unsere Ehe fortführen wollen.
Nun meine Frage, wie ist die Rechtslage. Kann es da Probleme geben oder genügt es die AHB über die neue Situation zu informieren?
Sawadee
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 19.11.2006 um 22:46:49
 
Hallo,

es ist wichtig, dass Ihr die ABH schnellstmöglich darüber informiert, dass Ihr Euch ausgesprochen habt und die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufgenommen habt.

Es kann sein, dass aufgrund der Tatsache, dass Ihr die ehel. LG wieder aufgenommen habt, der Verdacht auf Scheinehe im Raum stehen wird, so dass es möglich ist, dass Ihr beide getrennt befragt werdet oder eine Kontrolle kommt.
Geht am Besten gemeinsam zur ABH, so dass - falls die SB Fragen an Euch beide haben, Ihr diese gleich beantworten könnt.

Parallel würde ich den Sachverhalt auch noch schriftlich einreichen und mir auf einer Kopie den Erhalt bestätigen lassen. So seid Ihr imho auf der sicheren Seite.

Bezüglich der anrechenbaren Zeiten für eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis werden vermutlich die Zeiten des Getrenntlebens nicht mit angerechnet, so dass Deine Frau ihr eigenständiges Aufenthaltsrecht erst später bekommt (in 2 Jahren zzgl. Trennungzeit).

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 20.11.2006 um 13:22:42
 
Janna schrieb am 19.11.2006 um 22:46:49:
es ist wichtig, dass Ihr die ABH schnellstmöglich darüber informiert, dass Ihr Euch ausgesprochen habt und die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufgenommen habt.


Sollte die AE schon umgeschrieben worden sein, nochmals umschreiben lassen.

Gruß, ULF
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sawadee
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 20.11.2006 um 17:12:08
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Nun drängt sich mir aber die Frage auf, sollte die AB auf Scheinehe entscheiden, würde dann die Ehe hier in Deutschland nicht mehr anerkannt und annuliert? Kann ich mir nicht vorstellen, denn wir haben ja eine offizielle und ins deutsche übersetzte Heiratsurkunde. Ich denke in jeder Ehe gibt es mal Probleme und es sollte einem doch die Chance gegeben werden wieder zueinanderzufinden. Da dürfte es doch keine Rolle spielen ob der Ehepartner deutscher oder aus einem anderen Land ist. Aber logisches denken ist ja nicht immer von Vorteil und mit den Gesetzen konform.
Gruss
sawadee
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tatzi5
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch , Ehefrau= Vietnam
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Antwort #4 - 20.11.2006 um 17:23:49
 
sawadee schrieb am 20.11.2006 um 17:12:08:
Ich denke in jeder Ehe gibt es mal Probleme und es sollte einem doch die Chance gegeben werden wieder zueinanderzufinden. Da dürfte es doch keine Rolle spielen ob der Ehepartner deutscher oder aus einem anderen Land ist. Aber logisches denken ist ja nicht immer von Vorteil und mit den Gesetzen konform.
Gruss
sawadee


Das sehe ich auch so und sollte auch so der ABH vorgetragen werden.
Macht 100 % richtige und vollständige Angaben dazu.
Für einen Fortbestand bzw. Anhaltspunke dazu, das die Ehe wieder 100 % gefüht wird, könnt Ihr doch bestimmt sehr viele Zeugen benennen, z.B. Nachbarschaft, Freunde, Familie usw.
Das kann ggf. wichtig sein.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 20.11.2006 um 17:42:15
 
Zitat:
Jedenfalls haben wir uns getrennt und ich habe das auch bei der AHB im Januar 2006 gemeldet.


Zitat:
Aber logisches denken ist ja nicht immer von Vorteil und mit den Gesetzen konform.


Hi ,

logisch klingt für mich zunächst mal, dass es eine Unterbrechung der Zeit des ehelichen Zusammenlebens gab , oder ? Zwinkernd

Dann wäre für mich nächster logischer Schritt:

Zitat:
es ist wichtig, dass Ihr die ABH schnellstmöglich darüber informiert, dass Ihr Euch ausgesprochen habt und die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufgenommen habt. 


Also hin zur ABH soweit noch nicht geschehen Zwinkernd

Zitat:
Da dürfte es doch keine Rolle spielen ob der Ehepartner deutscher oder aus einem anderen Land ist.


Spielte es aber doch, da logischerweise nur der eine AE erhält, der mit einem Deutschen eine eheliche Lebensgemeinschaft führt.

Führt er sie nicht, ists halt eine Scheinehe, kingt auch logisch, oder ? Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd






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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 20.11.2006 um 20:26:35
 
ronny schrieb am 20.11.2006 um 17:42:15:
Spielte es aber doch, da logischerweise nur der eine AE erhält, der mit einem Deutschen eine eheliche Lebensgemeinschaft führt.


Hoppla, wurde gestern der Ehegattennachzug zu Ausländern abgeschafft?

Eine Rolle spielt es dennoch, weil bei Deutschverheirateten LU und dergleichen nicht zu prüfen sind.

Gruß, ULF
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 21.11.2006 um 07:22:40
 
Zitat:
Hoppla, wurde gestern der Ehegattennachzug zu Ausländern abgeschafft?


Hoppla gehts in diesem Thread um Nachzug zu Deutschen oder zu Ausländern ?

Aber ich gebs zu man kanns missverstehen , deshalb soll die Logik auch den Nachzug (in eine eheliche LG) mit einem Ausländer umfassen Laut lachend
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Gerechtigkeit
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 21.11.2006 um 10:32:18
 
Hab ich das jetzt richtig verstanden? Wenn man also verheiratet ist (binational) und man sich trennt, ist es eine Scheinehe? Ich dachte eine Scheinehe ist es immer nur dann, wenn beide Seiten sich sozusagen geeinigt haben um ein Aufenthaltsrecht zu bekommen?

Und in D gibt es doch das Trennungsjahr bevor eine Ehe geschieden wird und der Zweck ist doch, ob man nicht doch noch lieber ein Paar wäre. Klärt mich doch bitte mal auf. Danke!

LG
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Antwort #9 - 21.11.2006 um 10:58:48
 
Gerechtigkeit,

einen Aufenthaltstitel gibts für ausl. Ehepartner, die mit einem deutschen Ehepartner (in diesem Fall) in ehelicher Lebensgemeinschaft lebt, nicht fürs verheiratet sein., d.h. das das Trennungjahr kein Aufenthaltsrecht hergibt, weil halt nicht in ehel. Lebensgem. gelebt wird Zwinkernd

Eine Ehe die nicht gelebt wird (wieder in ehel. Lebensg.) ist keine "echte" Ehe.

Gruß,

maki
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Gerechtigkeit
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 21.11.2006 um 11:02:05
 
danke für die Antwort, aber können wir noch kurz Scheinehe definieren? Eine Scheinehe kann man doch annulieren, oder? Braucht man dann keine Scheidung?
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Zkai
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Antwort #11 - 21.11.2006 um 11:26:29
 
Gerechtigkeit schrieb am 21.11.2006 um 11:02:05:
danke für die Antwort, aber können wir noch kurz Scheinehe definieren? Eine Scheinehe kann man doch annulieren, oder? Braucht man dann keine Scheidung?


Eine Scheinehe ist wenn man jemand heiratet um einem Ausländer einen Aufenthalt hier zu verschaffen und die Ehe gar nicht wirklich gelebt wird.

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