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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Nach Trennung die Ehe weiterführen
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Beitrag begonnen von sawadee am 19.11.2006 um 21:48:59

Titel: Nach Trennung die Ehe weiterführen
Beitrag von sawadee am 19.11.2006 um 21:48:59
Hallo,
ich bin neu hier und hätte da auch gleich einmal eine Frage zu folgenden Sachverhalt.
Ich bin Deutscher und seit Mai 2004 mit einer Keniarin verheiratet. Wir haben in Kenia geheiratet und meine Frau ist dann im Juli 2004 mit FZV-Visum nach Deutschland eingereist und unsere Eheschliesung ist auch hier behördlich anerkannt.Meine Frau erhielt zunächst einen AE für 1 Jahr und diese ist dann im Juni letzten Jahres um 2 Jahre verlängert worden. Meine Frau besitzt auch eine Arbeitserlaubnis.
Nun hat es aber leider eine Zeit in unserer Beziehung gegeben, wo es nicht so harmonisch lief, wobei ich mich da von keiner Schuld freisprechen möchte. Jedenfalls haben wir uns getrennt und ich habe das auch bei der AHB im Januar 2006 gemeldet.
Nun ist es aber so, dass wir uns ausgesprochen haben und wir wieder zusammenleben und unsere Ehe fortführen wollen.
Nun meine Frage, wie ist die Rechtslage. Kann es da Probleme geben oder genügt es die AHB über die neue Situation zu informieren?
Sawadee

Titel: Re: Nach Trennung die Ehe weiterführen
Beitrag von Janna am 19.11.2006 um 22:46:49
Hallo,

es ist wichtig, dass Ihr die ABH schnellstmöglich darüber informiert, dass Ihr Euch ausgesprochen habt und die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufgenommen habt.

Es kann sein, dass aufgrund der Tatsache, dass Ihr die ehel. LG wieder aufgenommen habt, der Verdacht auf Scheinehe im Raum stehen wird, so dass es möglich ist, dass Ihr beide getrennt befragt werdet oder eine Kontrolle kommt.
Geht am Besten gemeinsam zur ABH, so dass - falls die SB Fragen an Euch beide haben, Ihr diese gleich beantworten könnt.

Parallel würde ich den Sachverhalt auch noch schriftlich einreichen und mir auf einer Kopie den Erhalt bestätigen lassen. So seid Ihr imho auf der sicheren Seite.

Bezüglich der anrechenbaren Zeiten für eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis werden vermutlich die Zeiten des Getrenntlebens nicht mit angerechnet, so dass Deine Frau ihr eigenständiges Aufenthaltsrecht erst später bekommt (in 2 Jahren zzgl. Trennungzeit).

Viele Grüße
Janna

Titel: Re: Nach Trennung die Ehe weiterführen
Beitrag von Ulf am 20.11.2006 um 13:22:42

Janna schrieb am 19.11.2006 um 22:46:49:
es ist wichtig, dass Ihr die ABH schnellstmöglich darüber informiert, dass Ihr Euch ausgesprochen habt und die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufgenommen habt.


Sollte die AE schon umgeschrieben worden sein, nochmals umschreiben lassen.

Gruß, ULF

Titel: Re: Nach Trennung die Ehe weiterführen
Beitrag von sawadee am 20.11.2006 um 17:12:08
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Nun drängt sich mir aber die Frage auf, sollte die AB auf Scheinehe entscheiden, würde dann die Ehe hier in Deutschland nicht mehr anerkannt und annuliert? Kann ich mir nicht vorstellen, denn wir haben ja eine offizielle und ins deutsche übersetzte Heiratsurkunde. Ich denke in jeder Ehe gibt es mal Probleme und es sollte einem doch die Chance gegeben werden wieder zueinanderzufinden. Da dürfte es doch keine Rolle spielen ob der Ehepartner deutscher oder aus einem anderen Land ist. Aber logisches denken ist ja nicht immer von Vorteil und mit den Gesetzen konform.
Gruss
sawadee

Titel: Re: Nach Trennung die Ehe weiterführen
Beitrag von tatzi5 am 20.11.2006 um 17:23:49

sawadee schrieb am 20.11.2006 um 17:12:08:
Ich denke in jeder Ehe gibt es mal Probleme und es sollte einem doch die Chance gegeben werden wieder zueinanderzufinden. Da dürfte es doch keine Rolle spielen ob der Ehepartner deutscher oder aus einem anderen Land ist. Aber logisches denken ist ja nicht immer von Vorteil und mit den Gesetzen konform.
Gruss
sawadee


Das sehe ich auch so und sollte auch so der ABH vorgetragen werden.
Macht 100 % richtige und vollständige Angaben dazu.
Für einen Fortbestand bzw. Anhaltspunke dazu, das die Ehe wieder 100 % gefüht wird, könnt Ihr doch bestimmt sehr viele Zeugen benennen, z.B. Nachbarschaft, Freunde, Familie usw.
Das kann ggf. wichtig sein.

Titel: Re: Nach Trennung die Ehe weiterführen
Beitrag von ronny am 20.11.2006 um 17:42:15

Zitat:
Jedenfalls haben wir uns getrennt und ich habe das auch bei der AHB im Januar 2006 gemeldet.



Zitat:
Aber logisches denken ist ja nicht immer von Vorteil und mit den Gesetzen konform.


Hi ,

logisch klingt für mich zunächst mal, dass es eine Unterbrechung der Zeit des ehelichen Zusammenlebens gab , oder ? ;)

Dann wäre für mich nächster logischer Schritt:


Zitat:
es ist wichtig, dass Ihr die ABH schnellstmöglich darüber informiert, dass Ihr Euch ausgesprochen habt und die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufgenommen habt.  


Also hin zur ABH soweit noch nicht geschehen ;)


Zitat:
Da dürfte es doch keine Rolle spielen ob der Ehepartner deutscher oder aus einem anderen Land ist.


Spielte es aber doch, da logischerweise nur der eine AE erhält, der mit einem Deutschen eine eheliche Lebensgemeinschaft führt.

Führt er sie nicht, ists halt eine Scheinehe, kingt auch logisch, oder ? ;)

Grüße
Ronny ;)







Titel: Re: Nach Trennung die Ehe weiterführen
Beitrag von Ulf am 20.11.2006 um 20:26:35

ronny schrieb am 20.11.2006 um 17:42:15:
Spielte es aber doch, da logischerweise nur der eine AE erhält, der mit einem Deutschen eine eheliche Lebensgemeinschaft führt.


Hoppla, wurde gestern der Ehegattennachzug zu Ausländern abgeschafft?

Eine Rolle spielt es dennoch, weil bei Deutschverheirateten LU und dergleichen nicht zu prüfen sind.

Gruß, ULF

Titel: Re: Nach Trennung die Ehe weiterführen
Beitrag von ronny am 21.11.2006 um 07:22:40

Zitat:
Hoppla, wurde gestern der Ehegattennachzug zu Ausländern abgeschafft?


Hoppla gehts in diesem Thread um Nachzug zu Deutschen oder zu Ausländern ?

Aber ich gebs zu man kanns missverstehen , deshalb soll die Logik auch den Nachzug (in eine eheliche LG) mit einem Ausländer umfassen ;D

Titel: Re: Nach Trennung die Ehe weiterführen
Beitrag von Gerechtigkeit am 21.11.2006 um 10:32:18
Hab ich das jetzt richtig verstanden? Wenn man also verheiratet ist (binational) und man sich trennt, ist es eine Scheinehe? Ich dachte eine Scheinehe ist es immer nur dann, wenn beide Seiten sich sozusagen geeinigt haben um ein Aufenthaltsrecht zu bekommen?

Und in D gibt es doch das Trennungsjahr bevor eine Ehe geschieden wird und der Zweck ist doch, ob man nicht doch noch lieber ein Paar wäre. Klärt mich doch bitte mal auf. Danke!

LG

Titel: Re: Nach Trennung die Ehe weiterführen
Beitrag von maki am 21.11.2006 um 10:58:48
Gerechtigkeit,

einen Aufenthaltstitel gibts für ausl. Ehepartner, die mit einem deutschen Ehepartner (in diesem Fall) in ehelicher Lebensgemeinschaft lebt, nicht fürs verheiratet sein., d.h. das das Trennungjahr kein Aufenthaltsrecht hergibt, weil halt nicht in ehel. Lebensgem. gelebt wird ;)

Eine Ehe die nicht gelebt wird (wieder in ehel. Lebensg.) ist keine "echte" Ehe.

Gruß,

maki

Titel: Re: Nach Trennung die Ehe weiterführen
Beitrag von Gerechtigkeit am 21.11.2006 um 11:02:05
danke für die Antwort, aber können wir noch kurz Scheinehe definieren? Eine Scheinehe kann man doch annulieren, oder? Braucht man dann keine Scheidung?

Titel: Re: Nach Trennung die Ehe weiterführen
Beitrag von Zkai am 21.11.2006 um 11:26:29

Gerechtigkeit schrieb am 21.11.2006 um 11:02:05:
danke für die Antwort, aber können wir noch kurz Scheinehe definieren? Eine Scheinehe kann man doch annulieren, oder? Braucht man dann keine Scheidung?


Eine Scheinehe ist wenn man jemand heiratet um einem Ausländer einen Aufenthalt hier zu verschaffen und die Ehe gar nicht wirklich gelebt wird.

Kurzum Betrug und Straftat.

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