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Ehe (Gelesen: 4.736 mal)
Nasevoll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #15 - 17.11.2006 um 17:00:34
 
Nasevoll schrieb am 17.11.2006 um 16:45:16:
Hi Sunny und Inge nochmal von vorne

ich war 1992 -1999 März  als student  in BDR

1999 März in  die Türkei  geflogen

2000: in die BDR eingereist illegal

2000: 23.sep  Geheiratet

2001 17 Januar Arbeitserlaubnis bekommen udn angefangen zu Arbeiten

2001  aufenthalt normal

2002  aufenthalt normal

2003  "                "

2004 Besuch von der Ausländerbehörde

2004 bis 2005  aufenthalt ( Entscheidung  über aufenthalt )
seit 2005 März bis heute habe ich Duldung

Aussetzung der Abscheibung

Noch eine Frage : Ich habe seit paar jahre eine freundin die kmmt aus Bulgarien  (sie ist als stuentin hier )
was ist wenn ich sie heirate ? bekommt sie denn ab 2007 eu aufenthalt?

sie lebt seit 7 jahren hier
Reicht es ?

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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 17.11.2006 um 17:01:44
 
Nasevoll schrieb am 17.11.2006 um 16:45:16:
               "

2004 Besuch von der Ausländerbehörde

2004 bis 2005  aufenthalt ( Entscheidung  über aufenthalt )
seit 2005 März bis heute habe ich Duldung

Aussetzung der Abscheibung


Was schrieb denn die Behörde?

Gruß, ULF
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Nasevoll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #17 - 17.11.2006 um 17:13:22
 
@ Sunny ;

AE zurück genemmone worden Klageverfahren steht wie 1 da Zwinkernd keine fortschritt
ich Arbeite nicht mehr bei selben Arbeitsgeber mehr aber bin ich ununterbrochen gearbeitet das heisst Erwerbstätigkeit hab ich nur ich darf mich nicht selbständig machen..

@Inge

Natürlich die wollen es ja anfechten nach BGb § 118 oder 108 abs 1 usw..

ich hab ja BWl studiert daher weiss ich dass , das jede Scheingeschäft anfechtbar  das ist ja alles gut  und schön aber ...

Die müssen doch irgendwas in der HAND HABEN DAS HABEN DIE JA NICHT !
Ich habe ja durch mein Anwalt Atien ansicht verlangt und da steht nix gar nicht  nur dass die beide Angestellte (Nicht mal Beamten) hatten geschrieben dass wir keine Bilder zu hause hatten ... wirr waren ja beim umzug und alle Bilder waren im kartons ... Meine exfrau hat auch die gesagt wenn  Sie möchten kann ich auspacken  wurde aber angebot abgelehnt
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Nasevoll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #18 - 17.11.2006 um 17:26:57
 
@Sunny

Ja wurde abgelehnt aber ich dürfte immer arbeiten heisst Erwerbstätigkeit ist vorhanden  aber ich darf mich nicht selbständig machen.
Ich arbeite nicht mehr bei selben Arbeitsgeber 

Klageverfahren steht läuft nichts mehr 

ich bin ja jetz beim Bezirksregierung ...



@Inge

Natürlich Inge

Jede Scheingeschäft nach BGB §108 Abs 1 und §118 anfechtbar !

aber ..

Das war ja keine scheinehe  und die haben ja nichts in der Hand ..Ich hab ja durch mein Anwalt Aktenansicht verlangt das steht auch nicht ... da steht nur verdacht auf Scheinehe !

wie kann man nachhinein nach 5 jahren es beweisen ob es eine Scheinehe war oder nicht ?

meine Frau hat denen auch gescagt wo ich arbeite und die waren auch bei mir wo ich gearbeitet hab
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #19 - 17.11.2006 um 17:31:46
 
Hmm BGB 108 = Vertragsabschluss ohne Einwilligung (Minderjährige). Wie alt war denn deine "Frau" ...

Zitat:
Ich habe ja durch mein Anwalt Atien ansicht verlangt

Steht denn nicht drin, warum sie ursprünglich überhaupt die Ermittlungen aufgenommen haben? So aus Jux und Dollerei kommen die nach so langer "Ehe" ja eigentlich nicht mehr vorbei.

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Nasevoll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #20 - 17.11.2006 um 17:46:08
 
meine Frau ist auch so alt wie ich (37).. ne da steht verdacht auf scheiehe .. wir haben den auch vorgeschlagen getrennt befragung   ne erst haben die ja gesagt danch nein


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Ja weiss ich auch nicht  unsere ehe ist aus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #21 - 17.11.2006 um 17:58:32
 
Bisher ist das Ganze zu konfus, um es vernünftig beurteilen zu können...

Wir haben

- eine illegale Einreise,
- eine (noch nicht bestandskräftige) Rücknahme einer AE nach § 28 AufenthG
- die nicht geklärte Frage , ob drei volle Jahre ordnungsgeäße Beschäftigung beim selben Arbeitnehmer vorliegen.

Da tue ich mich schwer, eine positive Antwort zu der Frage :

Ist Art. 6 Abs. 1 (zweite Alternative) ARB 1/ 80 überhaupt erfüllt

zu geben, sorry.

@nasevoll auch noch ein

[hint]Diese Taste www.info4alien.de/yabbfiles/Buttons/German/alertmod.pngdient nur dazu, Moderatoren oder das Team auf Verstöße oder ähnliche Umstände hinzuesen. Sie dient nicht der Fragestellung für Einzelfälle, dazu ist das Board da. Bitte zukünftig beachten, danke Zwinkernd[/hint]

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 17.11.2006 um 18:14:57
 
ronny schrieb am 17.11.2006 um 17:58:32:
Wir haben

- eine illegale Einreise,


Ist die noch ausschlaggebend, nachdem eine AE erteilt wurde?

Gruß, ULF
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #23 - 17.11.2006 um 18:24:50
 
ulf schrieb am 17.11.2006 um 18:14:57:
Ist die noch ausschlaggebend, nachdem eine AE erteilt wurde?




Zum Zeitpunkt als die AE erteilt wurde ja , weil diese eigentlich nicht hätte erteilt werden dürfen Zwinkernd

Grüße
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