ImmerBeiDir schrieb am 21.10.2006 um 08:50:12:Nun die Frage : Mein Partner hat sich vor einigen Monaten mit HIV infiziert. Müssen wir beim Antrag der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung dies erwähnen (Antrag wird in Berlin erstellt) ? Wenn ja, mag sein, dass die Ausländerbehörde ihm die Verlägerung verweigert?
Hi,
sofern nicht nachgefragt wird, gibt es auch nix anzu-
geben. Sollte es gesagt werden, wird eine Verlängerung
dennoch vorgenommen (es gibt zwar den Ausweisungs-
grund des § Abs. 2 Nr. 5
AufenthG, dürfte aber wohl
nicht einschlägig sein).
Zitat:Im Februar 2007 werde ich 5 Jahre in Deutschland ansäsig gewesen sein, mein Partner 4 Jahre. Bekomme ich automatisch eine Niederlassungsberechtigung oder muss diese separat beantragt werden?
Die muss beantragt werden.
Zitat:Was ist mit einer Niederlassungsberechtigung für meinen Partner? Erhält er auch die, sobald ich meine habe?
Nein, er braucht selbst fünf Jahre Aufenthalt.
Zitat:Wenn ich im Januar die Verlängerung meiner aktuellen Aufenthaltsgenehmigung beantrage, werde ich schon vier Jahre hier gewesen sein. Es wird normalerweise eine 2-jährige Genehmigung erteilt. Kann ich aber trotzdem nach einem Jahr, also wenn ich die 5-Jahre-Grenze überschreite schon die Niederlassungsberechtigung beantragen oder muss ich unbedingt warten, bis die aktuelle abläuft?
Es muss nicht gewartet werden.