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Legalisierung Urkunden aus DE, DK fürs Ausland (Gelesen: 6.237 mal)
florian
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19.09.2006 um 11:34:04
 
Hallo,

ich werde demnächst mit meiner Familie nach Vietnam ziehen, und möchte jetzt schon vorsorglich einige Urkunden (deutsche Geburtsurkunden, dänische Heiratsurkunde) druch die vietnamesischen Botschaften legalisieren lassen. Ich möchte das gerne jetzt schon machen, weil das einfacher ist, solange ich noch hier bin. Ob und wann ich die Urkunden dann in Vietnam brauche, weiss ich aber noch nicht.

Meine Frage: Müssen üblicherweise Legalisierung von ausländischen Urkunden aktuell sein, oder werden auch ältere (einige Monate oder wenige Jahre) Legalisierungen akzeptiert? Also: ist es sinnvoll Urkunden vorsorglich zu legalisieren, oder geht dass nur aktuell und Anlassbezogen?

Danke, Florian
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inge
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Antwort #1 - 19.09.2006 um 12:20:52
 
Legalisierungen werden eigentlich grundsätzlich bei den Auslandsvertretungen des Landes vorgenommen für das sie Verwendung finden sollen. Und zwar bei der AV in dem Land, aus dem die Urkunde stammt.
Grund ist einfach: Eine "ausländische" Urkunde aus X soll im Rechtsgebiet von Y verwendet werden. Die Behörden von Y können natürlich schlecht alle Ukrunden aller Länder kennen (insb. die entsprechenden Stempel). Also ist es Aufgabe der Botschaft von Y in X festzustellen, ob diese Urkunde nach den Gesetzen des Landes X (die sollte die entsprechende Botschaft logischerweise kennen) überhaupt gültig ist. Wenn dem so ist, haut sie einen Stempel von Y drauf und damit wissen die Behörden in Y dass die Urkunde OK ist.

Eine Legalisierung hat üblicherweise kein "Verfallsdatum", wohl aber möglichweise die Urkunde selbst. Wie das geregelt ist hängt aber von Urkunde und Zielland ab.
Bsp: Eine Geburtsurkunde ist üblicherweise ein Leben lang gültig, da eine einzelne Person ja nicht wirklich oft geboren wird. Eine Ledigkeitsbescheinigung ist hingegen nach einer bestimmten Zeit nur noch von symbolischer Bedeutung, da Heiraten und Scheidungen ja öfter vorkommen können.

Legalisieren tun die Botschaften auf Antrag eigentlich immer - insb. wenn sie damit Geld verdienen. Manchmal muss ein Zweck angegeben werden, aber "Vorlage bei Behörde in Y" ist ja auch ein Zweck. Abgesehen davon wird da i.A. keine Untersuchung angestellt, ob der angegebene Zweck tatsächlich verfolgt wird.
Wenn man die Möglichkeit hat und es sich um eine potentiell benötigte Urkunde mit "ewiger" Gültigkeit handelt, sollte man sie sicherlich bei Bedarf mal legalisieren lassen (es sei denn es ist extrem teuer). Falls man sie nämlich mal braucht, dauert die Legalisierung meist zu lange Zwinkernd
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Ralf
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Antwort #2 - 19.09.2006 um 14:19:52
 
In den seltensten Fällen kann man aber mit seinen Urkunden direkt zur Botschaft gehen. In der Regel ist eine Überbeglaubigung der zuständigen Landesbehörde erforderlich. Zuständig dafür ist die Behörde, in deren Bezirk die Urkunde ausgestellt wurde, daher muss man sich ggf. an verschiedene Behörden wenden, wenn man z.B. schon öfter umgezogen ist.
Für die (Über-)Beglaubigung von Urkunden aus NRW wäre z.B. die Bezirksregierung zuständig.

Eine dänische Urkunde kann nur in Dänemark beglaubigt und von der dortigen Botschaft des Ziellandes legalisiert werden.
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Bommel
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Antwort #3 - 19.09.2006 um 15:03:54
 
die dänische Botschaft  in D nimmt keine Legalisierungen vor, dazu mußt du  nach Dänemark reisen.
http://www.ambberlin.um.dk/de/menu/Bürgerservice/Familien-+und+zivilrechtliche+F...

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Antwort #4 - 19.09.2006 um 15:14:25
 
Zitat:
die dänische Botschaft  in D nimmt keine Legalisierungen vor,

Ist ...
logisch, weil die DK Botschaft in D eine dänische Urkunde für den Grauch in D (!) legalisieren würde. Und wenn die dän. Urkunde in D sowieso anerkannt wird, braucht die Botschaft ja uach nicht zu legalisieren.

Aber hier geht's ja um eine DK Urkunde für den Gebrauch in VN

-> DK Urkunde für VN muss durch Botschaft VN in DK legalisiert werden
-> D Urkunde für VN muss durch Botschaft VN in D legalisiert werden

Für eine evtl. Vorbeglaubigung der dän Urkunde sind natürlich ebenfalls die dän. Behörden zuständig.
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florian
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Antwort #5 - 19.09.2006 um 17:04:39
 
Hallo, danke für die Antworten,

also der Antwort von Inge entnehme ich, dass es durchaus sinnvoll ist, vor der Ausreise vorsorglich Urkunden legalisieren zu lassen, um sie später schnell zur Hand zu haben....

zur Prozedur der Legalisierung konnt ich bisher folgendes ausfindig machen:

Deutsche Geburtsurkunden: Vorbeglaubigung durch das Regierungspräsidium in dessen Zuständigkeitsbereich die Urkunde ausgestellt wurde, dann zur vietnamesischen Botschaft in Deutschland. (be mehreren Urkunden aus verschiedenen Orten können das dann auch verschiedenen RPs sein)

Dänische Heiratsurkunde: Vorbeglaubigung durch das dänische Innenministerium, dann nochmal Vorbeglaubigung durch das dänische Aussenministerium, dann zur vnesischen Botschaft in Dänemark.

Grüße, Florian
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Ralf
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Antwort #6 - 19.09.2006 um 17:08:36
 
florian schrieb am 19.09.2006 um 17:04:39:
Deutsche Geburtsurkunden: Vorbeglaubigung durch das Regierungspräsidium in dessen Zuständigkeitsbereich die Urkunde ausgestellt wurde, ...


Stimmt, sofern es in dem betreffenden Bundesland so eine Behörde gibt. Woanders sind andere Behörden zuständig. Beispiele:
Schleswig-Holstein: Innenministerium
Thüringen: Landesverwaltungsamt
Niedersachsen: Regierungsvertretung
Hamburg: Einwohner-Zentralamt
Bremen: Senatsverwaltung für Inneres
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florian
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Antwort #7 - 19.09.2006 um 17:22:07
 
ok Smiley mir war nicht klar wie vielfältig unsre Institutionenlandschaft ist....
in meinem Fall ist es Baden-Würtemberg und Hessen, dort sinds Regierungspräsidien...

Danke und Grüße! Florian
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Antwort #8 - 19.09.2006 um 17:40:09
 
Hi,

zumindest für Hessen ist folgende Vorgehensweise festgelegt:

Urkunden der Standesämter und der inneren Verwaltung werden zunächst von der zuständigen Kreisbehörde vorbeglaubigt, dann durch das RP überbeglaubigt und anschließend durch die Auslandsvertretung des Ziellandes legalisiert.

Die RPen haben im Allgemeinen keine Unterschriften der Standesämter (etc.) vorliegen, sondern nur diejenigen der nachgeordneten Kreisbehörden (wäre anders auch etwas umfangreich und schwer handlebar eine solche Sammlung).

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #9 - 19.09.2006 um 17:58:46
 
Hallo,

die Auskunft des RP Darmstadt war, dass sie eine in Frankfurt/M ausgestellte Geburtsurkunde direkt vorbeglaubigen können.

Mal eine andere Frage (auch wenn die "Sinnfragen" wahrscheinlich nerven): wieso wird diese Legalisiererei eigentlich so umständlich gemacht, mit einer z.T. langen Kette von Beglaubigungen?
Wenn ich es richtig verstanden habe, funktioniert es so, dass die jeweils höhere Stelle eine Liste mit allen Unterschriften zB. aller Standesbeamten im Bezirk hat, und dann schaut ob die Unterschrift echt ist... ist das nicht ein steinzeitliches Verfahren?

Gruß, Florian
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Antwort #10 - 19.09.2006 um 18:10:45
 
Steinzeit: ja
Funzt aber grundsätzlich und im Prinzip auch viel besser als in den meisten anderen Ländern.
Die meisten öffentlichen Verwaltungen (das bzieht sich nicht nur auf D) sind halt nicht die schnellsten, wenn es um die Einführung neuer Techniken geht.
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Antwort #11 - 19.09.2006 um 18:25:18
 
Hi,

RPDA liegt richtig, weil FFM kreisfrei ist.

Die Ursache dieser mehrstufigen Beglaubigungskette liegt in der schlichten Anzahl der Unterschriftsberechtigten.

Mir sind fast 30 Gemeindeverwaltungen nachgeordnet, als Melde und Passämter, dazu die gleiche Anzahl Standesämter, dazu die eigene Verwaltung mit Jugendamt (wegen Adoption) Ausländeramt (wegen sonstiger Bescheinigungen) dazu Gesundheitsamt, Veterinäramt, etc..dazu noch (mit Umweg über Gesundheitsamt ) die niedergelassenen Ärzte.....

Das bedeutet alleine für meinen Landkreis fast 450 Unterschriftsproben und die entsprechenden Dienstsiegelabdrucke. Jährlich hat mindestens intern  jedes Amt einen bis zwei Wechsel der Unterschriftsberechtigten zu verkraften. Ich fertige im Jahresdurchschnitt täglich zwei bis drei Vorbeglaubigungen, nahezu jedes der oben genannten Ämter ist einmal im Jahr betroffen.

So ein Durchschnitts_RP hat sechs bis sieben Landkreise, dazu ne kreisfreie Stadt.

Das sind nach Adam Riese ca. 3000 Unterschriftsproben der in Frage kommenden Überbeglaubigungen die ein RP verwalten müßte. Noch Fragen ?????

Der Sinn mancher Forderung einer ausländischen Vertretung erschließt sich mir manchmal auch nicht, aber ich beobachte da zunehmend eine gewisse reziproke Vorgehensweise:

Wenn wir Urkunden aus einem Staat (wegen der dortigen Fälschungshäufigkeit) nur noch mit Legalisation akzeptieren, macht die Botschaft dieses Staates mit unseren Urkunden genau das Gleiche. Frei nach dem Motto:

Schlägst Du meinen Bauer schlag ich deinen Bauer

Obwohl gefälschte Urkunden in Deutschland recht selten auftreten  unentschlossen

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #12 - 20.09.2006 um 09:35:59
 
ronny schrieb am 19.09.2006 um 18:25:18:
So ein Durchschnitts_RP hat sechs bis sieben Landkreise, dazu ne kreisfreie Stadt.


Na ja, der ehem.
Regierungsbezirk Weser-Ems
hatte 12 Landkreise mit insgesamt ca. 220 Gemeinden plus 5 kreisfreie Städte, 2,5 Millionen Einwohner, und hier ging es auch ohne Vorbeglaubigungen. Die jetzige Regierungsvertretung Oldenburg ist für den selben Bereich zuständig und führt das System unverändert weiter. Alles eine Frage der Organisation. Zwinkernd
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Antwort #13 - 23.10.2006 um 19:39:51
 
Hallo, wir sind jetzt mit der Lagalisierung unserer Urkunden für Vietnam durch, so hat es funktioniert:

Geburtsurkunde unseres Sohnes (ausgestellt vom Standesamt Frankfurt/M): Urkunde ans Regierungspräsidium Darmstadt geschickt, kam zurück mit Stempel und Rechnung über 18 € Gebühr. Dann an die Botschaft in Berlin mit 25 € im Umschlag, die fertig beglaubigte Urkunde war dann in einigen Tagen wieder hier.

Die Heiratsurkunde (Standesamt Sonderborg, DK): 22 € (160 DK-Kronen) an das dänische Aussenministerium überwiesen, die Urkunde ans dänische Innenministerium geschickt, die habens mit ihrem Stempel an das dänische Aussenministerium weitergeleitet, und die dann mit ihrem Stempel versehen an uns zurückgeschickt. Ging sehr fix, wenige Tage. Dann mit 30€ im Umschlang an die vietnamesische Botschaft in Kopenhagen, die fertige Beglaubigung haben wir ebenfalls sehr schnell erhalten.

Ging also alles fix, bleibt zu hoffen dass die Papiere jetzt so in Vietnam auch akzeptiert werden...

Besten Dank für die Hilfe nochmal!
FLorian
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