sacharuna schrieb am 16.09.2006 um 17:11:51:sollte es dennoch nicht möglich sein, mich mit einzutragen, spielt dies eine rolle bei der anerkennung von deutscher seite?? angenommen die würden wirklich daruf bestehen, so etwas wie vater unbekannt reinzuschreiben, was würde bei der Anerkennung in der dt. botschaft passieren?
Dass bei der Anerkennung noch kein Vater eingetragen ist, ist ja der Normalfall, er soll ja erst eingetragen werden.
Zitat:Ich will nicht zuviel in deinen obigen eintrag rein interpretieren, Ralf, ("wenn die mutter ledig ist und kein anderer vater in der urkunde auftaucht"...). es wäre also evtl auch gehen, wenn kein Vater drinsteht?
Da die hier geschilderten Fälle auch andere Leser interessieren, müssen solche Möglichkeiten ja auch erwähnt werden. Hier war ja erst kürzlich eine Diskussion, bei der eine Anerkennung nicht möglich war, weil die Mutter verheiratet war.
Außerdem wurde zum Familienstand der Mutter bisher ja nichts gesagt, oder ich hab das überlesen.
Zitat:Ich glaube aber wie gesagt nicht, dass die mich (bei meiner anwesenheit, und zur not die eines anwalts) nicht mit in die Geburtsurkunde eintragen würden, da es vom gesetz her zulässig ist! (soviel zum eintrag von tantris).
Wie schon gesagt: es sollte nicht so wichtig sein. Nur für den Fall, dass du dort schon eingetragen wirst, stellt sich natürlich die Frage, ob eine Anerkennung in D überhaupt noch erforderlich ist oder ob das bereits hier wirksam ist. Das Jugendamt sollte dies beantworten können.
Wie gesagt, die Anerkennung muss nicht zwingend vor deutschen Behörden erfolgen, sie muss lediglich nach deutschen Gesetzen wirksam sein. Das ist der Fall, wenn das Anerkennungsverfahren in einem anderen Land nach vergleichbaren Regeln erfolgt.
Zitat:eine ganz andere sache: wenn ich lägere in ecuador bin (arbeit) einen dt. wohnsitz bei meinen eltern beibehalte, muss ich mich dann "abmelden"?? und wenn ja wo?
Abmelden (beim Einwohnermeldeamt) musst du dich, wenn du aus deiner Wohnung ausziehst.