Hallo, und KEINE PANIK,
ich gehe mal davon aus, daß Du den wirklichen Vater des Kindes liebst und mit ihm eine Familie gründen willst. Dass Du nicht so schnell ausgewiesen wirst, wenn Du ein deutsches Kind erwartest, wurde ja schon vorher geschrieben. Jetzt gibt es zwei Situationen, die vor der Geburt bestehen können:
1. wenn Du nichts machst, ist das Kind ehelich und somit unbestritten deutsch.
2. der echte Vater erkennt die Vaterschaft vor dem Jugendamt _wirksam_ an (dazu später mehr). Dann ist es ebenfalls ein deutsches Kind.
Nun zur Situation vor der Geburt. Du erwartest ein deutsches Kind. Das ungeborene Kind ist schützenswert, aber es hat noch keine Staatsangehörigkeit. Daher kannst Du für Dich kein Recht in welcher Form auch immer ableiten. Das Kind erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit erst durch Geburt. Gleichzeitig erwirbst Du einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel und sogar eine Arbeitserlaubnis.
Lebst Du noch mit Deinem jetzigen Ehemann zusammen, dann passiert erst mal gar nichts. Falls Du mit ihm nicht mehr zusammen lebst (bist Du schon ausgezogen?), dann wird die
ABH tätig (wenn sie es mitbekommt). Dein Visum wird nachträglich befristet und Du bekommst die Aufforderung, vermutlich innerhalb von drei Monaten auszureisen, oder einen neuen Grund für ein Visum vorzuweisen. Also besser gleich selber zur
ABH gehen und die Situatuation klären.
Als Erstes würde ich mit dem biologischen Vater des erwarteten Kindes zum Jugendamt gehen. Dort macht Ihr zwei Dinge: erstens Anerkennung der Vaterschaft und zweitens eine Sorgerechtserklärung (Ihr erklärt, daß ihr beide die Sorge für das Kind tragen wollt). Da Du mit einem anderen Mann verheiratet bist, ist es nun erforderlich, daß dieser zustimmt, sonst ist die Erklärung erst mal ohne rechtliche Wirkung. Wie das geht, wird man Euch beim Jugendamt erklären. Ich nehme an, die haben dafür ein Formular, das Dein noch-Ehemann unterschreiben muss.
Sobald Sorgerechtserklärung und Vaterschaftsanerkennung wirksam sind, bekommt Ihr diese als Urkunde ausgehändigt. Damit geht Ihr sofort zur
ABH und klärt über die neue Situation auf. Ich nehme an, von dort wird erstmal garnichts weiter passieren. Man wird Euch sagen, daß ihr wieder vorsprechen sollt, sobald das Kind geboren ist.
Nun hast Du es schon angedeutet, man weiss ja nie was passiert. Ich hoffe, Ihr bekommt ein gesundes Kind, aber wer kann das garantieren. Im schlimmsten Fall, wenn kein lebendes Kind geboren wird, ist Deine Situation sehr unsicher. Aber auch hier keine Panik, wenn Du immer mit offenen Karten gespielt hast, kann nichts schlimmes passieren. Da Du den biologischen Vater des Kindes heiraten willst, wird die
ABH dieses berücksichtigen, falls alls Zeichen darauf hindeuten, daß Ihr tatsächlich heiraten werdet (also nicht abwarten, jetzt schon aktiv werden).
Da Du den Vater des Kindes heiraten willst, solltest Du das auch jetzt schon so schnell wie möglich anstreben. Auch, um ein eheliches Kind mit dem biologischen Vater zusammen zu haben, ich gehe davon aus, das ist euch wichtig (mir war es das jedenfalls, unsere Situation war in vielen Punkten ähnlich).
Nachdem Du Deinem noch-Ehemann sowieso jetzt (sobald wie möglich) reinen Wein einschenken musst, solltest Du daran denken, Deine Ehe anullieren zu lassen. Nach nur vier Monaten Ehe und bereits seit drei Monaten von einem Anderen schwanger, wird das Familiengericht vermutlich einer Anullierung zustimmen. Ansonsten müsstest Du erst noch ein Trennungsjahr abwarten, bevor die Ehe geschieden werden kann. Sollte Dein noch-Ehemann einer Anullierung zustimmen (was in der Situation naheliegend ist), wird die bestehende Ehe nachträglich für unwirksam erklärt, das heißt, Dein Status ist (wenn nicht schon eine Vorehe bestand) ledig und nicht geschieden. Was aber viel entscheidender ist, Du kannst dann ohne weitere Wartezeit den biologischen Vater des erwarteten Kindes heiraten.
Viele Grüße und viel Erfolg,
Paul