Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken
Familiennachzug (Gelesen: 8.085 mal)
rasti
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 20
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familiennachzug
31.08.2006 um 01:29:23
 
Hallo,

ich habe folgende Frage :

meine Frau stammt aus Ecuador, hat aber inzwischen die deutsche Staatsangehörigkeit. Ich bin Deutscher.

Gibt es eine Möglichkeit, eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für meine Schwiegereltern (älter 70 Jahre) in Deutschland zu erhalten ? Falls ja, was sind die Vorraussetzungen und welche Art "Visum" muss wo beantragt werden ?  Mein Einkommen ist denke ich hoch genug, eine Wohnung und priv. Krankenversicherung zu finanzieren.

Eine Alternative wäre ein Aufenthaltstitel für Spanien, da die Geschwister meiner Frau legal in Spanien leben, einer mit Residencia und ein anderer mit spanischer Nationalität. Hat jemand Erfahrung, ob dort ein Nachzug einfacher realisierbar ist als in Deutschland ?



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug
Antwort #1 - 31.08.2006 um 08:09:13
 
Hi,

wie es in Spanien geregelt ist, kann ich nicht sagen. In D besteht die Möglichkeit
nach § 36 AufenthG einen Familiennachzug zu beantragen.


DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
rasti
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 20
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug
Antwort #2 - 31.08.2006 um 17:43:53
 
Zitat:
Hi,

wie es in Spanien geregelt ist, kann ich nicht sagen. In D besteht die Möglichkeit
nach § 36 AufenthG einen Familiennachzug zu beantragen.


DC


Darin steht "Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte".

Wie stehen die Chancen, dass der Fall als "außergewöhnlichen Härte" durchgeht?

Hierzu habe ich gefunden im Netz :

Der Begriff der außergewöhnlichen Härte ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und bedeutet, dass die familiäre Lebensgemeinschaft das geeignete und notwendige Mittel sein muss, um die außergewöhnliche Härte zu vermeiden.

Ein Nachzug kommt nur in Betracht, wenn im Fall der Versagung des Nachzugs die Interessen des im Bundesgebiet lebenden Ausländers oder des nachzugswilligen sonstigen Familienangehörigen genauso stark berührt werden, wie dies im Fall von Ehegatten und minderjährigen Kindern der Fall sein würde.
Härtefallbegründend sind danach solche Umstände, aus denen sich ergibt, dass entweder der im Bundesgebiet lebende oder der nachzugswillige Familienangehörige auf die familiäre Lebenshilfe angewiesen ist, die sich nur im Bundesgebiet erbringen lässt.


So und nun ?  Wie interpretiert man das zu meinen Gunsten ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ChicaLoca
Expertin
****
Offline




Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug
Antwort #3 - 31.08.2006 um 17:49:01
 
warum wollen die schwiegereltern denn überhaupt dauerhaft nach deutschland ?
Zum Seitenanfang
  

PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
IP gespeichert
 
rasti
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 20
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug
Antwort #4 - 31.08.2006 um 18:12:13
 
ChicaLoca schrieb am 31.08.2006 um 17:49:01:
warum wollen die schwiegereltern denn überhaupt dauerhaft nach deutschland ?


weil alle Kinder in Europa (Deutschland/Spanien) leben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Toppy
Junior Top-Member
**
Offline


Ich liebe euch doch alle


Beiträge: 242

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug
Antwort #5 - 31.08.2006 um 18:27:14
 
ChicaLoca schrieb am 31.08.2006 um 17:49:01:
warum wollen die schwiegereltern denn überhaupt dauerhaft nach deutschland ?


Sorry, aber die Frage war "wie" und nicht "warum".
Da gerade die Altmeister des Forums permanent groesten Wert auf die Fakten legen, sei mir diese Anmerkung gestattet. Gibts jetzt ne Gelbe?
Zum Seitenanfang
  

Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom
 
IP gespeichert
 
rasti
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 20
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug
Antwort #6 - 31.08.2006 um 18:46:56
 
Toppy schrieb am 31.08.2006 um 18:27:14:
Sorry, aber die Frage war "wie" und nicht "warum".
Da gerade die Altmeister des Forums permanent groesten Wert auf die Fakten legen, sei mir diese Anmerkung gestattet. Gibts jetzt ne Gelbe?


Die Frage ist schon OK. Die Ausländerbehörde wird das ja auch fragen. Was mich jetzt interessiert, ist, ob man mit der ehrlichen Antwort Chancen hat damit weiterzukommen. Die Behörden könnten ja z.B. sagen, dass das ganze zwar ziemlich hart aber keine "aussergewöhnliche Härte" wäre..... die Scherze kenn ich schon vom FInanzamt wenn's um steuerliche Anerkennungen von aussergewöhnlichen Belastungen geht...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug
Antwort #7 - 31.08.2006 um 18:50:42
 
Sieht jedenfalls nicht nach "außergewöhnlicher" Härte aus.
Kinder leben manchmal woanders -> Normaler Lauf des Lebens und nichts ungewöhnliches.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug
Antwort #8 - 31.08.2006 um 18:53:22
 
Toppy schrieb am 31.08.2006 um 18:27:14:
Sorry, aber die Frage war "wie" und nicht "warum".
Da gerade die Altmeister des Forums permanent groesten Wert auf die Fakten legen, sei mir diese Anmerkung gestattet. Gibts jetzt ne Gelbe?


Mit Blick auf § 36 war die Frage schon berechtigt!
Und bitte solche Provokationen unterlassen. Sonst
kann's doch mal ne gelbe geben  unentschlossen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug
Antwort #9 - 31.08.2006 um 19:08:38
 
rasti schrieb am 31.08.2006 um 17:43:53:
So und nun ?  Wie interpretiert man das zu meinen Gunsten ?

Wie? Man kann nix biegen wo kein Material zum biegen da ist.
Die Sachverhaltschilderung gibt eben keine solche Härte her.

Also sind eben die erforderlichen Tatbestandsvoraussetzungen
nicht erfüllt. Natürlich könnt ihr es versuchen, aber die Chancen
sind da schon deutlich bei Null %.

Typisches Beispiel wäre eine Pflegebedürftigkeit, die nur im
Bundesgebiet zu erbringen wäre.

Nur der Vollständigkeit halber:

anders wäre es ggf, wenn ihr als Deutsche in Spanien leben
würdet und dort die Eltern zu euch holen wolltet.

Klingt ungerecht ich weiß (Stichwort: Inländerdiskriminierung).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
rasti
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 20
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug
Antwort #10 - 31.08.2006 um 19:10:10
 
inge schrieb am 31.08.2006 um 18:50:42:
Sieht jedenfalls nicht nach "außergewöhnlicher" Härte aus.
Kinder leben manchmal woanders -> Normaler Lauf des Lebens und nichts ungewöhnliches.


"Alles völlig normal" ist schon klar.

Keine andere Aussage würde ich von einer Behörde erwarten. Diskussion zwecklos.  Also damit wird man wahrscheinlich abgeschmettert.
Nochmal die Frage : Mit was kommt man weiter ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug
Antwort #11 - 31.08.2006 um 19:13:58
 
rasti schrieb am 31.08.2006 um 19:10:10:
Keine andere Aussage würde ich von einer Behörde erwarten. Diskussion zwecklos. 

He mal langsam ja!  Griesgrämig

Behörden geben die Antworten, die die Gesetze ermöglichen oder
eben fordern. Nicht weil die Behörde so böse ist! Die Gesetze ma-
chen andere!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
rasti
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 20
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug
Antwort #12 - 31.08.2006 um 19:23:15
 
fons schrieb am 31.08.2006 um 19:13:58:
He mal langsam ja!  Griesgrämig

Behörden geben die Antworten, die die Gesetze ermöglichen oder
eben fordern. Nicht weil die Behörde so böse ist! Die Gesetze ma-
chen andere!


Sorry nicht so gaaanz richtig in dem Fall. Es ist eine "Kann" Bestimmung und über die "Aussergewöhnlichkeit" der Härte entscheidet der Beamte nach eigenem Ermessen.  Wenn mein guter Freund also Sachbearbeiter wäre stünden die Chancen dann wohl eher 90-10 als 0-100 ...

Aber das sei mal dahingestellt. Frage war :
1. welche Argumentation hat Aussicht auf Erfolg und/oder
2. wie sieht die Rechtslage in Spanien aus (in unserem Fall wäre es eine Alternative, siehe oben...)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug
Antwort #13 - 31.08.2006 um 19:36:09
 
rasti schrieb am 31.08.2006 um 19:23:15:
Wenn mein guter Freund also Sachbearbeiter wäre stünden die Chancen dann wohl eher 90-10 als 0-100 ...

Dann würde er eine gesetzeswidrige Entscheidung treffen. Außerdem
sind solche Fälle in einigen Bundesländern zustimmungspflichtig. D.H.
die nächsthöhere ABH muss den Fall prüfen und dazu die erforderliche
Zustimmung erteilen.

Außerdem find ich es frech, die ABHler so hinzustellen, dass sie grad so
über ihre Befugnisse springen bzw das Ermessen mal eben locker aus-
üben, wenn es um eine(n) Bekannte(n) geht. Solche Dinge dürfte zudem
kein normaler Sb. sondern je nach Behördengröße der Leiter der ABH
oder zumindest ein Sachgebietsleiter entscheiden. und dann wissen da
mindestens immer 2 Personen davon, was deine "lockere" Entscheidung
dann sehr in Frage stellt!

zu 1.:
ich sehe keine (nach dem was bisher geschildert wurde. und erfinden
kann und will ich nix.

zu 2.:
keine Ahnung, hier geht's um deutsches ausländerrecht. Musst dir evtl
ein info4alien in Spanien suchen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug
Antwort #14 - 31.08.2006 um 19:40:06
 
Zitat:
"Alles völlig normal" ist schon klar.

Jo, das ist es auch. Du willst doch wohl nicht ernsthaft erzählen, dass du es als AUSSERGEWÖHNLICHE Härte ansiehst, wenn die erwachsenen Kinder alle im Ausland leben???
Wenn den Kindern ihre Eltern so unglaublich am Herzen liegen, hätte ja zumindest eines davon im Lande bleiben können, um den Eltern im Alter beizustehen. Aber erst auswandern und dann hinterher rumjammern, dass das für die Eltern zu hart ist klingt irgendwie ein klein bißchen scheinheilig.

Fakt ist, dass es sehr selten ist, dass erwachsene Ausländer ihre Eltern nachholen können - insbesondere wenn diese ansonsten halbwegs gesund sind.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug
Antwort #15 - 31.08.2006 um 19:40:38
 
Hoi,
rasti schrieb am 31.08.2006 um 19:23:15:
1. welche Argumentation hat Aussicht auf Erfolg und/oder

fons hat ein Beispiel ins Spiel gebracht. Ansonsten sehe
ich nicht die Aufgabe des Forums darin, Härten zu konstruieren.
Der Fall ist einfach dargestellt worden, die Eltern wollen nicht
alleine in der Heimat leben, sondern bei den Kindern in Europa.
Und für D. gilt dann: das wird für eine AE nach § 36 nicht aus-
reichen.

Zitat:
2. wie sieht die Rechtslage in Spanien aus (in unserem Fall wäre es eine Alternative, siehe oben...)

Diese Frage solltest Du vielleicht im Userforum gesondert
stellen. Dieses Forum ist für Fragen nach dem deutschen
Ausländerrecht gedacht.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
rasti
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 20
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug
Antwort #16 - 31.08.2006 um 20:28:12
 
inge schrieb am 31.08.2006 um 19:40:06:
Jo, das ist es auch. Du willst doch wohl nicht ernsthaft erzählen, dass du es als AUSSERGEWÖHNLICHE Härte ansiehst, wenn die erwachsenen Kinder alle im Ausland leben???.


Darum geht es in der Härtefallregelung nicht. Da geht es um Härte, die entsteht, wenn keine AE erteilt wird und somit das Zusammenleben der Eltern ("Rentner") mit den erwerbstätigen Kindern (in Deutschland) versagt wird.

Mal abgesehen von der anscheinend klaren Rechtslage :

Eigenes Geld ist da, die Leute liegen niemanden auf der Tasche....

Woran stört sich also der deutsche Staat dass Leute die sich problemlos selbst finanzieren können in Deutschland leben ?

Zitat:
Wenn den Kindern ihre Eltern so unglaublich am Herzen liegen, hätte ja zumindest eines davon im Lande bleiben können, um den Eltern im Alter beizustehen. Aber erst auswandern und dann hinterher rumjammern, dass das für die Eltern zu hart ist klingt irgendwie ein klein bißchen scheinheilig.


.... menschliche Worte die tiefes Verständnis zeigen...
oder eher Stammtischredenwürdig ... jeder möge sich da sein eigenes Urteil bilden...

Zitat:
Fakt ist, dass es sehr selten ist, dass erwachsene Ausländer ihre Eltern nachholen können - insbesondere wenn diese ansonsten halbwegs gesund sind.


also  man müsste warten bis sie pflegebedürftig sind, ja ? (...kopfschüttel....)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug
Antwort #17 - 31.08.2006 um 20:42:33
 
rasti schrieb am 31.08.2006 um 20:28:12:
Woran stört sich also der deutsche Staat dass Leute die sich problemlos selbst finanzieren können in Deutschland leben ?


Das darfst du uns nicht fragen. HIER geht es nur darum, das
Gesetz so wie es eben ist zu erläutern. Ob uns Praktikern das
denn immer passt, ist ne ganz andere Frage.

Wenn du das grundsätzlich diskutieren willst, dann nicht hier,
sondern ggf im Userforum einen neuen thread eröffnen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug
Antwort #18 - 31.08.2006 um 20:50:04
 
rasti schrieb am 31.08.2006 um 20:28:12:
Darum geht es in der Härtefallregelung nicht. Da geht es um Härte, die entsteht, wenn keine AE erteilt wird und somit das Zusammenleben der Eltern ("Rentner") mit den erwerbstätigen Kindern (in Deutschland) versagt wird.

Natürlich geht es darum. Im Prinzip musst Du, bzw. müssen
Deine Eltern die bestehende Härte geltend machen. Und dann
muss die AE das einzige Mittel sein, diese Härte zu beseitigen.
Das gilt auch, wenn da steht "eine Härte zu vermeiden". Die
Versagung der AE würde nämlich nicht zu einer Härte führen,
sondern allenfalls dazu, dass ein bestehender Zustand nicht
verändert wird. Und der Zustand stellt nunmal keine Härte dar.
Aber wie auch immer das Pferd aufgezäumt wird: die Gründe
müssen von Euch genannt werden. Ansonsten gilt: Die AE wird
versagt, es trifft sie nicht härter als alle anderen auch.

Zitat:
Eigenes Geld ist da, die Leute liegen niemanden auf der Tasche....

Sind sie selbst vermögend? Dann google mal nach den Vor-
läufigen Anwendungshinweisen zum AufenthG und gucke da
unter der Nr. 7 nach.

Zitat:
.... menschliche Worte die tiefes Verständnis zeigen...
oder eher Stammtischredenwürdig ... jeder möge sich da sein eigenes Urteil bilden...


Auch bei Deinen Postings finde ich einiges, was ich in die Kat.
"Stammtischgerede" packen würde. Damit ist das Gerede der-
jenigen gemeint, die etwas nicht erreichen können, weil es
das Gesetz nicht vorsieht. Vielleicht sollte man es dabei be-
lassen.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
rasti
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 20
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug
Antwort #19 - 31.08.2006 um 22:03:52
 
Mick schrieb am 31.08.2006 um 20:50:04:
Sind sie selbst vermögend? Dann google mal nach den Vor-
läufigen Anwendungshinweisen zum AufenthG und gucke da
unter der Nr. 7 nach.


Danke !

Ich habe gefunden "Vorläufige Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums zum Aufenthaltsgesetz und zum Freizügigkeitsgesetz EU"

War das Dokument gemeint ?  Das klärt zwar unter einem anderen Punkt , welche Vorraussetzungen zur Anerkennung einer aussergewöhnliche Härte gelten.

Aber : selbst vermögend und Nr 7 ???????  dazu finde ich nichts.... überlese ich da was ?
Bitte helft mir doch auf die Sprünge

Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug
Antwort #20 - 31.08.2006 um 22:10:18
 
Zitat:
.... menschliche Worte die tiefes Verständnis zeigen... 
oder eher Stammtischredenwürdig ... jeder möge sich da sein eigenes Urteil bilden...

Eben.

-> Die Mutter meiner Frau ist 65, lebt verwitwet in der Ukraine (von 60 Euro Rente) und ihr einziges Kind lebt 1.700 km (+ visumzwang) weit weg. Ich kenne die Situation also etwas ... und die Gesetze ... und das Ergebnis.
Fakt ist, das meine Frau sich entschieden hat, ihre Heimat (und Mutter) zu verlassen - nicht gerade leichten Herzenz - und akzeptiert, dass sie ihre Mutter nur noch besuchsweise sieht. Glücklich ist sie darüber nicht, aber sie lamentiert auch nicht rum, sondern akzeptiert die Gesetze so wie sie nun mal sind.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug
Antwort #21 - 31.08.2006 um 22:17:43
 
rasti schrieb am 31.08.2006 um 22:03:52:
Aber : selbst vermögend und Nr 7 ???????  dazu finde ich nichts.... überlese ich da was ?


Hoi,
ich zitiere bewusst nicht, da sie nicht veröffentlicht wurden.
Ziff. 7.1.3
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
rasti
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 20
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug
Antwort #22 - 31.08.2006 um 22:50:17
 
Mick schrieb am 31.08.2006 um 22:17:43:
Hoi,
ich zitiere bewusst nicht, da sie nicht veröffentlicht wurden.
Ziff. 7.1.3


Gefunden !  Da gibt's ja noch andere Ausgestaltungsmöglichkeiten..

Ich finde es schon bedenklich, dass ein Rechtsstaat nicht offenlegt wie seine unverständlichen Gesetze auszulegen sind und seine eigenen Verwaltungsvorschriften versteckt .... der Beamte entscheidet danach aber gerichtlich bindend ist die Verwaltungsvorschrift dann doch nicht.

Danke nochmals.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug
Antwort #23 - 31.08.2006 um 23:04:22
 
rasti schrieb am 31.08.2006 um 22:50:17:
Ich finde es schon bedenklich, dass ein Rechtsstaat nicht offenlegt wie seine unverständlichen Gesetze auszulegen sind und seine eigenen Verwaltungsvorschriften versteckt .... der Beamte entscheidet danach aber gerichtlich bindend ist die Verwaltungsvorschrift dann doch nicht.


Hoi,
ich finde es bedenklich

  • wie Du hier User anfährst, obwohl Du noch keine 24
    Std. registriert bist und niemanden einschätzen kannst.
  • wie Du Dir ohne Fach-Kenntnisse ein Urteil über das Aus-
    länderrecht erlaubst. Mal zu Deiner Info: Das Aufenthaltsge-
    setz ist noch keine zwei Jahre alt. Die VAH kamen unmittel-
    bar nach dem Aufenthaltsgesetz "auf den Markt". Die können
    nur ein grober Anhalt sein. Aber beizeiten werden sicherlich
    Verwaltungsvorschriften des Bundes veröffentlicht werden.

Vielleicht überlegst Du Dir für die Zukunft Dein Verhalten
hier.

Ähm - und zur Ergänzung:
Es gibt Bundesländer, da gelten die VAH was. Es gibt aber
auch welche, in denen die vollständig durch eigene Regeln
ersetzt wurden.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
rasti
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 20
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug
Antwort #24 - 31.08.2006 um 23:31:37
 
Mick schrieb am 31.08.2006 um 23:04:22:
Hoi,
ich finde es bedenklich

  • wie Du hier User anfährst, obwohl Du noch keine 24
    Std. registriert bist und niemanden einschätzen kannst.



Bitte um Entschuldigung, ich wollte hier keinem zu nahe treten.
War nicht meine INtention und ist mir auch nicht aufgefallen.

Zitat:
  • wie Du Dir ohne Fach-Kenntnisse ein Urteil über das Aus-
    länderrecht erlaubst. Mal zu Deiner Info: Das Aufenthaltsge-
    setz ist noch keine zwei Jahre alt. Die VAH kamen unmittel-
    bar nach dem Aufenthaltsgesetz "auf den Markt". Die können
    nur ein grober Anhalt sein. Aber beizeiten werden sicherlich
    Verwaltungsvorschriften des Bundes veröffentlicht werden.



  • Mit der aktuellen Gesetzeslage kenne ich mich wahrlich nicht gut aus. Ich habe mich aber vor Jahren sehr intensiv mit dem damaligen AuslG, DVAuslG usw. beschäftigt. Bin kein Jurist, habe aber beruflich viel mit Vertragswerken und Gesetzestexten zu tun und kann diese auch verstehen.

    Zitat:
    Vielleicht überlegst Du Dir für die Zukunft Dein Verhalten
    hier.

    Ähm - und zur Ergänzung:
    Es gibt Bundesländer, da gelten die VAH was. Es gibt aber
    auch welche, in denen die vollständig durch eigene Regeln
    ersetzt wurden.


    Da interessiert mich dann insbesondere, wie es in Baden Württemberg und in Hessen aussieht !

    Zum Seitenanfang
      
     
    IP gespeichert
     
    Einbeck
    Experte
    ****
    Offline


    i love i4a


    Beiträge: 2.050

    Rio de Janeiro, Brazil
    Rio de Janeiro
    Brazil
    Geschlecht: male
    Stimmung:

    Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
    Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
    Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug
    Antwort #25 - 01.09.2006 um 00:20:02
     
    @rasti

    Gibt hier im Forum schon gute Tipps.
    Ein Hinweis noch:
    Einfach wird es nicht, auch nicht bei Rentnern mit Vermögen und relativ guter Rente.

    Für eine Aufenthaltserlaubnis wird auch eine Krankenversicherung benötigt.

    Für neueinreisende Rentner ist es nicht einfach in Deutschland eine bezahlbare Krankenkasse zu finden, leider nimmt auch jeder Krankenkasse Rentner neu auf.
    Geht häufig nur bei Privaten mit hohen Zuschlägen.

    Da Krankenversicherungsschutz nachzuweisen ist, empfehle ich dies nicht aus den Augen zu verlieren.
    Zum Seitenanfang
      
     
    IP gespeichert
     
    ronny
    Platin Member
    *****
    Offline


    Je ne regrette rien!


    Beiträge: 8.332

    Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
    Staatsangehörigkeit: deutsch
    Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug
    Antwort #26 - 01.09.2006 um 11:13:14
     
    Zitat:
    Da interessiert mich dann insbesondere, wie es in Baden Württemberg und in Hessen aussieht !


    Hallo,

    Hessen wendet die VAH an, Baden-Württemberg afaik auch, hat aber zu einigen Ziffern noch ergänzende und z.T. abweichende Hinweise erlassen.

    Und zur Frage wo finde ich diese kann ich nur einen eh notwendigen Gang zur ABH Deines Vertrauens empfehlen Zwinkernd

    Grundsätzlich solltest Du folgenden Ratschlag beherzigen:

    Don´t shoot the messenger Zwinkernd

    Trifft fast immer den Kern wenn man sich mit den Gesetzen nicht wohlfühlt Zwinkernd

    Grüße
    Ronny Zwinkernd
    Zum Seitenanfang
      

    ...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
    ronbonchauvi58  
    IP gespeichert
     
    Abu
    Silver Member
    ****
    Offline




    Beiträge: 2.772

    Kleinmachnow, Germany
    Kleinmachnow
    Germany
    Geschlecht: male

    Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
    Staatsangehörigkeit: Deutsch
    Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug
    Antwort #27 - 01.09.2006 um 23:48:48
     
    fons schrieb am 31.08.2006 um 19:08:38:
    Nur der Vollständigkeit halber:

    anders wäre es ggf, wenn ihr als Deutsche in Spanien leben
    würdet und dort die Eltern zu euch holen wolltet.

    Klingt ungerecht ich weiß (Stichwort: Inländerdiskriminierung).


    Das ist ein Ansatzpunkt für eine Lösungsmöglichkeit:

    1. Schritt: Job in einem anderen EU-Staat annehmen.

    2. Schritt: Schwiegereltern in seine Wohnung aufnehmen. Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 & 2 FreizügG/EU.

    3. Schritt: Nach einer Weile mit Schwiegereltern nach D zurückkehren. Rechtsgrundlage: Urteil des Europäischen Gerichtshofs C370/90 ( "Der Fall Singh") ( http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=... )

    Abu

    Zum Seitenanfang
      
     
    IP gespeichert
     
    rasti
    Themenstarter Themenstarter
    Junior Member
    **
    Offline


    i love i4a


    Beiträge: 20
    Geschlecht: male

    Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
    Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug
    Antwort #28 - 02.09.2006 um 00:44:25
     
    Abu schrieb am 01.09.2006 um 23:48:48:
    Das ist ein Ansatzpunkt für eine Lösungsmöglichkeit:

    1. Schritt: Job in einem anderen EU-Staat annehmen.

    2. Schritt: Schwiegereltern in seine Wohnung aufnehmen. Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 & 2 FreizügG/EU.

    3. Schritt: Nach einer Weile mit Schwiegereltern nach D zurückkehren. Rechtsgrundlage: Urteil des Europäischen Gerichtshofs C370/90 ( "Der Fall Singh") ( http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=... )

    Abu



    1. und 2. ist sicherlich machbar.
    Was sagen die ABH Experten zum dritten Schritt ?

    Ich denke aber es geht einfacher. Bin inzwischen etwas schlauer.... Die in Spanien lebenden Kinder können die Eltern holen. Das spanische Recht ermöglicht (im Gegensatz zum deutschen) auch die Familienzusammenführung mit volljährigen Eltern. Hier gilt anscheinend ein Mindestalter von 65 Jahren, was bei uns aber gegeben ist.
    Zum Seitenanfang
      
     
    IP gespeichert
     
    Seiten: 1 
    Thema versenden Drucken

    Link zu diesem Thema