i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familiennachzug https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1156980563 Beitrag begonnen von rasti am 31.08.2006 um 01:29:23 |
Titel: Familiennachzug Beitrag von rasti am 31.08.2006 um 01:29:23
Hallo,
ich habe folgende Frage : meine Frau stammt aus Ecuador, hat aber inzwischen die deutsche Staatsangehörigkeit. Ich bin Deutscher. Gibt es eine Möglichkeit, eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für meine Schwiegereltern (älter 70 Jahre) in Deutschland zu erhalten ? Falls ja, was sind die Vorraussetzungen und welche Art "Visum" muss wo beantragt werden ? Mein Einkommen ist denke ich hoch genug, eine Wohnung und priv. Krankenversicherung zu finanzieren. Eine Alternative wäre ein Aufenthaltstitel für Spanien, da die Geschwister meiner Frau legal in Spanien leben, einer mit Residencia und ein anderer mit spanischer Nationalität. Hat jemand Erfahrung, ob dort ein Nachzug einfacher realisierbar ist als in Deutschland ? |
Titel: Re: Familiennachzug Beitrag von DonCamillo am 31.08.2006 um 08:09:13
Hi,
wie es in Spanien geregelt ist, kann ich nicht sagen. In D besteht die Möglichkeit nach § 36 AufenthG einen Familiennachzug zu beantragen. DC |
Titel: Re: Familiennachzug Beitrag von rasti am 31.08.2006 um 17:43:53 schrieb am 31.08.2006 um 08:09:13:
Darin steht "Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte". Wie stehen die Chancen, dass der Fall als "außergewöhnlichen Härte" durchgeht? Hierzu habe ich gefunden im Netz : Der Begriff der außergewöhnlichen Härte ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und bedeutet, dass die familiäre Lebensgemeinschaft das geeignete und notwendige Mittel sein muss, um die außergewöhnliche Härte zu vermeiden. Ein Nachzug kommt nur in Betracht, wenn im Fall der Versagung des Nachzugs die Interessen des im Bundesgebiet lebenden Ausländers oder des nachzugswilligen sonstigen Familienangehörigen genauso stark berührt werden, wie dies im Fall von Ehegatten und minderjährigen Kindern der Fall sein würde. Härtefallbegründend sind danach solche Umstände, aus denen sich ergibt, dass entweder der im Bundesgebiet lebende oder der nachzugswillige Familienangehörige auf die familiäre Lebenshilfe angewiesen ist, die sich nur im Bundesgebiet erbringen lässt. So und nun ? Wie interpretiert man das zu meinen Gunsten ? |
Titel: Re: Familiennachzug Beitrag von ChicaLoca am 31.08.2006 um 17:49:01
warum wollen die schwiegereltern denn überhaupt dauerhaft nach deutschland ?
|
Titel: Re: Familiennachzug Beitrag von rasti am 31.08.2006 um 18:12:13 ChicaLoca schrieb am 31.08.2006 um 17:49:01:
weil alle Kinder in Europa (Deutschland/Spanien) leben. |
Titel: Re: Familiennachzug Beitrag von toppy am 31.08.2006 um 18:27:14 ChicaLoca schrieb am 31.08.2006 um 17:49:01:
Sorry, aber die Frage war "wie" und nicht "warum". Da gerade die Altmeister des Forums permanent groesten Wert auf die Fakten legen, sei mir diese Anmerkung gestattet. Gibts jetzt ne Gelbe? |
Titel: Re: Familiennachzug Beitrag von rasti am 31.08.2006 um 18:46:56 Toppy schrieb am 31.08.2006 um 18:27:14:
Die Frage ist schon OK. Die Ausländerbehörde wird das ja auch fragen. Was mich jetzt interessiert, ist, ob man mit der ehrlichen Antwort Chancen hat damit weiterzukommen. Die Behörden könnten ja z.B. sagen, dass das ganze zwar ziemlich hart aber keine "aussergewöhnliche Härte" wäre..... die Scherze kenn ich schon vom FInanzamt wenn's um steuerliche Anerkennungen von aussergewöhnlichen Belastungen geht... |
Titel: Re: Familiennachzug Beitrag von inge am 31.08.2006 um 18:50:42
Sieht jedenfalls nicht nach "außergewöhnlicher" Härte aus.
Kinder leben manchmal woanders -> Normaler Lauf des Lebens und nichts ungewöhnliches. |
Titel: Re: Familiennachzug Beitrag von fons am 31.08.2006 um 18:53:22 Toppy schrieb am 31.08.2006 um 18:27:14:
Mit Blick auf § 36 war die Frage schon berechtigt! Und bitte solche Provokationen unterlassen. Sonst kann's doch mal ne gelbe geben :-/ |
Titel: Re: Familiennachzug Beitrag von fons am 31.08.2006 um 19:08:38 rasti schrieb am 31.08.2006 um 17:43:53:
Wie? Man kann nix biegen wo kein Material zum biegen da ist. Die Sachverhaltschilderung gibt eben keine solche Härte her. Also sind eben die erforderlichen Tatbestandsvoraussetzungen nicht erfüllt. Natürlich könnt ihr es versuchen, aber die Chancen sind da schon deutlich bei Null %. Typisches Beispiel wäre eine Pflegebedürftigkeit, die nur im Bundesgebiet zu erbringen wäre. Nur der Vollständigkeit halber: anders wäre es ggf, wenn ihr als Deutsche in Spanien leben würdet und dort die Eltern zu euch holen wolltet. Klingt ungerecht ich weiß (Stichwort: Inländerdiskriminierung). |
Titel: Re: Familiennachzug Beitrag von rasti am 31.08.2006 um 19:10:10 inge schrieb am 31.08.2006 um 18:50:42:
"Alles völlig normal" ist schon klar. Keine andere Aussage würde ich von einer Behörde erwarten. Diskussion zwecklos. Also damit wird man wahrscheinlich abgeschmettert. Nochmal die Frage : Mit was kommt man weiter ? |
Titel: Re: Familiennachzug Beitrag von fons am 31.08.2006 um 19:13:58 rasti schrieb am 31.08.2006 um 19:10:10:
He mal langsam ja! :( Behörden geben die Antworten, die die Gesetze ermöglichen oder eben fordern. Nicht weil die Behörde so böse ist! Die Gesetze ma- chen andere! |
Titel: Re: Familiennachzug Beitrag von rasti am 31.08.2006 um 19:23:15 fons schrieb am 31.08.2006 um 19:13:58:
Sorry nicht so gaaanz richtig in dem Fall. Es ist eine "Kann" Bestimmung und über die "Aussergewöhnlichkeit" der Härte entscheidet der Beamte nach eigenem Ermessen. Wenn mein guter Freund also Sachbearbeiter wäre stünden die Chancen dann wohl eher 90-10 als 0-100 ... Aber das sei mal dahingestellt. Frage war : 1. welche Argumentation hat Aussicht auf Erfolg und/oder 2. wie sieht die Rechtslage in Spanien aus (in unserem Fall wäre es eine Alternative, siehe oben...) |
Titel: Re: Familiennachzug Beitrag von fons am 31.08.2006 um 19:36:09 rasti schrieb am 31.08.2006 um 19:23:15:
Dann würde er eine gesetzeswidrige Entscheidung treffen. Außerdem sind solche Fälle in einigen Bundesländern zustimmungspflichtig. D.H. die nächsthöhere ABH muss den Fall prüfen und dazu die erforderliche Zustimmung erteilen. Außerdem find ich es frech, die ABHler so hinzustellen, dass sie grad so über ihre Befugnisse springen bzw das Ermessen mal eben locker aus- üben, wenn es um eine(n) Bekannte(n) geht. Solche Dinge dürfte zudem kein normaler Sb. sondern je nach Behördengröße der Leiter der ABH oder zumindest ein Sachgebietsleiter entscheiden. und dann wissen da mindestens immer 2 Personen davon, was deine "lockere" Entscheidung dann sehr in Frage stellt! zu 1.: ich sehe keine (nach dem was bisher geschildert wurde. und erfinden kann und will ich nix. zu 2.: keine Ahnung, hier geht's um deutsches ausländerrecht. Musst dir evtl ein info4alien in Spanien suchen |
Titel: Re: Familiennachzug Beitrag von inge am 31.08.2006 um 19:40:06 Zitat:
Jo, das ist es auch. Du willst doch wohl nicht ernsthaft erzählen, dass du es als AUSSERGEWÖHNLICHE Härte ansiehst, wenn die erwachsenen Kinder alle im Ausland leben??? Wenn den Kindern ihre Eltern so unglaublich am Herzen liegen, hätte ja zumindest eines davon im Lande bleiben können, um den Eltern im Alter beizustehen. Aber erst auswandern und dann hinterher rumjammern, dass das für die Eltern zu hart ist klingt irgendwie ein klein bißchen scheinheilig. Fakt ist, dass es sehr selten ist, dass erwachsene Ausländer ihre Eltern nachholen können - insbesondere wenn diese ansonsten halbwegs gesund sind. |
Titel: Re: Familiennachzug Beitrag von Mick am 31.08.2006 um 19:40:38
Hoi,
rasti schrieb am 31.08.2006 um 19:23:15:
fons hat ein Beispiel ins Spiel gebracht. Ansonsten sehe ich nicht die Aufgabe des Forums darin, Härten zu konstruieren. Der Fall ist einfach dargestellt worden, die Eltern wollen nicht alleine in der Heimat leben, sondern bei den Kindern in Europa. Und für D. gilt dann: das wird für eine AE nach § 36 nicht aus- reichen. Zitat:
Diese Frage solltest Du vielleicht im Userforum gesondert stellen. Dieses Forum ist für Fragen nach dem deutschen Ausländerrecht gedacht. |
Titel: Re: Familiennachzug Beitrag von rasti am 31.08.2006 um 20:28:12 inge schrieb am 31.08.2006 um 19:40:06:
Darum geht es in der Härtefallregelung nicht. Da geht es um Härte, die entsteht, wenn keine AE erteilt wird und somit das Zusammenleben der Eltern ("Rentner") mit den erwerbstätigen Kindern (in Deutschland) versagt wird. Mal abgesehen von der anscheinend klaren Rechtslage : Eigenes Geld ist da, die Leute liegen niemanden auf der Tasche.... Woran stört sich also der deutsche Staat dass Leute die sich problemlos selbst finanzieren können in Deutschland leben ? Zitat:
.... menschliche Worte die tiefes Verständnis zeigen... oder eher Stammtischredenwürdig ... jeder möge sich da sein eigenes Urteil bilden... Zitat:
also man müsste warten bis sie pflegebedürftig sind, ja ? (...kopfschüttel....) |
Titel: Re: Familiennachzug Beitrag von fons am 31.08.2006 um 20:42:33 rasti schrieb am 31.08.2006 um 20:28:12:
Das darfst du uns nicht fragen. HIER geht es nur darum, das Gesetz so wie es eben ist zu erläutern. Ob uns Praktikern das denn immer passt, ist ne ganz andere Frage. Wenn du das grundsätzlich diskutieren willst, dann nicht hier, sondern ggf im Userforum einen neuen thread eröffnen. |
Titel: Re: Familiennachzug Beitrag von Mick am 31.08.2006 um 20:50:04 rasti schrieb am 31.08.2006 um 20:28:12:
Natürlich geht es darum. Im Prinzip musst Du, bzw. müssen Deine Eltern die bestehende Härte geltend machen. Und dann muss die AE das einzige Mittel sein, diese Härte zu beseitigen. Das gilt auch, wenn da steht "eine Härte zu vermeiden". Die Versagung der AE würde nämlich nicht zu einer Härte führen, sondern allenfalls dazu, dass ein bestehender Zustand nicht verändert wird. Und der Zustand stellt nunmal keine Härte dar. Aber wie auch immer das Pferd aufgezäumt wird: die Gründe müssen von Euch genannt werden. Ansonsten gilt: Die AE wird versagt, es trifft sie nicht härter als alle anderen auch. Zitat:
Sind sie selbst vermögend? Dann google mal nach den Vor- läufigen Anwendungshinweisen zum AufenthG und gucke da unter der Nr. 7 nach. Zitat:
Auch bei Deinen Postings finde ich einiges, was ich in die Kat. "Stammtischgerede" packen würde. Damit ist das Gerede der- jenigen gemeint, die etwas nicht erreichen können, weil es das Gesetz nicht vorsieht. Vielleicht sollte man es dabei be- lassen. |
Titel: Re: Familiennachzug Beitrag von rasti am 31.08.2006 um 22:03:52 Mick schrieb am 31.08.2006 um 20:50:04:
Danke ! Ich habe gefunden "Vorläufige Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums zum Aufenthaltsgesetz und zum Freizügigkeitsgesetz EU" War das Dokument gemeint ? Das klärt zwar unter einem anderen Punkt , welche Vorraussetzungen zur Anerkennung einer aussergewöhnliche Härte gelten. Aber : selbst vermögend und Nr 7 ??????? dazu finde ich nichts.... überlese ich da was ? Bitte helft mir doch auf die Sprünge Danke |
Titel: Re: Familiennachzug Beitrag von inge am 31.08.2006 um 22:10:18 Zitat:
Eben. -> Die Mutter meiner Frau ist 65, lebt verwitwet in der Ukraine (von 60 Euro Rente) und ihr einziges Kind lebt 1.700 km (+ visumzwang) weit weg. Ich kenne die Situation also etwas ... und die Gesetze ... und das Ergebnis. Fakt ist, das meine Frau sich entschieden hat, ihre Heimat (und Mutter) zu verlassen - nicht gerade leichten Herzenz - und akzeptiert, dass sie ihre Mutter nur noch besuchsweise sieht. Glücklich ist sie darüber nicht, aber sie lamentiert auch nicht rum, sondern akzeptiert die Gesetze so wie sie nun mal sind. |
Titel: Re: Familiennachzug Beitrag von Mick am 31.08.2006 um 22:17:43 rasti schrieb am 31.08.2006 um 22:03:52:
Hoi, ich zitiere bewusst nicht, da sie nicht veröffentlicht wurden. Ziff. 7.1.3 |
Titel: Re: Familiennachzug Beitrag von rasti am 31.08.2006 um 22:50:17 Mick schrieb am 31.08.2006 um 22:17:43:
Gefunden ! Da gibt's ja noch andere Ausgestaltungsmöglichkeiten.. Ich finde es schon bedenklich, dass ein Rechtsstaat nicht offenlegt wie seine unverständlichen Gesetze auszulegen sind und seine eigenen Verwaltungsvorschriften versteckt .... der Beamte entscheidet danach aber gerichtlich bindend ist die Verwaltungsvorschrift dann doch nicht. Danke nochmals. |
Titel: Re: Familiennachzug Beitrag von Mick am 31.08.2006 um 23:04:22 rasti schrieb am 31.08.2006 um 22:50:17:
Hoi, ich finde es bedenklich
Vielleicht überlegst Du Dir für die Zukunft Dein Verhalten hier. Ähm - und zur Ergänzung: Es gibt Bundesländer, da gelten die VAH was. Es gibt aber auch welche, in denen die vollständig durch eigene Regeln ersetzt wurden. |
Titel: Re: Familiennachzug Beitrag von rasti am 31.08.2006 um 23:31:37 Mick schrieb am 31.08.2006 um 23:04:22:
Bitte um Entschuldigung, ich wollte hier keinem zu nahe treten. War nicht meine INtention und ist mir auch nicht aufgefallen. Zitat:
Mit der aktuellen Gesetzeslage kenne ich mich wahrlich nicht gut aus. Ich habe mich aber vor Jahren sehr intensiv mit dem damaligen AuslG, DVAuslG usw. beschäftigt. Bin kein Jurist, habe aber beruflich viel mit Vertragswerken und Gesetzestexten zu tun und kann diese auch verstehen. Zitat:
Da interessiert mich dann insbesondere, wie es in Baden Württemberg und in Hessen aussieht ! |
Titel: Re: Familiennachzug Beitrag von Einbeck am 01.09.2006 um 00:20:02
@rasti
Gibt hier im Forum schon gute Tipps. Ein Hinweis noch: Einfach wird es nicht, auch nicht bei Rentnern mit Vermögen und relativ guter Rente. Für eine Aufenthaltserlaubnis wird auch eine Krankenversicherung benötigt. Für neueinreisende Rentner ist es nicht einfach in Deutschland eine bezahlbare Krankenkasse zu finden, leider nimmt auch jeder Krankenkasse Rentner neu auf. Geht häufig nur bei Privaten mit hohen Zuschlägen. Da Krankenversicherungsschutz nachzuweisen ist, empfehle ich dies nicht aus den Augen zu verlieren. |
Titel: Re: Familiennachzug Beitrag von ronny am 01.09.2006 um 11:13:14 Zitat:
Hallo, Hessen wendet die VAH an, Baden-Württemberg afaik auch, hat aber zu einigen Ziffern noch ergänzende und z.T. abweichende Hinweise erlassen. Und zur Frage wo finde ich diese kann ich nur einen eh notwendigen Gang zur ABH Deines Vertrauens empfehlen ;) Grundsätzlich solltest Du folgenden Ratschlag beherzigen: Don´t shoot the messenger ;) Trifft fast immer den Kern wenn man sich mit den Gesetzen nicht wohlfühlt ;) Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Familiennachzug Beitrag von Abu am 01.09.2006 um 23:48:48 fons schrieb am 31.08.2006 um 19:08:38:
Das ist ein Ansatzpunkt für eine Lösungsmöglichkeit: 1. Schritt: Job in einem anderen EU-Staat annehmen. 2. Schritt: Schwiegereltern in seine Wohnung aufnehmen. Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 & 2 FreizügG/EU. 3. Schritt: Nach einer Weile mit Schwiegereltern nach D zurückkehren. Rechtsgrundlage: Urteil des Europäischen Gerichtshofs C370/90 ( "Der Fall Singh") ( http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=DE&numdoc=61990J0370&model=guichett ) Abu |
Titel: Re: Familiennachzug Beitrag von rasti am 02.09.2006 um 00:44:25 Abu schrieb am 01.09.2006 um 23:48:48:
1. und 2. ist sicherlich machbar. Was sagen die ABH Experten zum dritten Schritt ? Ich denke aber es geht einfacher. Bin inzwischen etwas schlauer.... Die in Spanien lebenden Kinder können die Eltern holen. Das spanische Recht ermöglicht (im Gegensatz zum deutschen) auch die Familienzusammenführung mit volljährigen Eltern. Hier gilt anscheinend ein Mindestalter von 65 Jahren, was bei uns aber gegeben ist. |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |