Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Familiennachzug (Gelesen: 1.054 mal)
GrauerWolf
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 51

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familiennachzug
28.08.2006 um 09:25:31
 
Hallo,
habe folgendes Problem:
Die Schwester eines Bekannten ist chronisch krank ( schwere Schuppenflechte) und sitzt mit ihren beiden Töchtern in Aserbaidschan. Mein bekannter möchte Sie nun nach Deutschla holen. In Aserbaidschan kann Sie nicht erfolgreich behandelt werden. Haben es schon über § 36 versucht aber es besteht kein ausreichender Krankenversicherungsschutz.
Welche Möglichkeiten gibt es denn? Gibt es daneben noch einen anderen Weg? Danke schon im voraus..
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug
Antwort #1 - 28.08.2006 um 10:36:27
 
§36 ist für außergewöhnliche Härte. Die liegt aber nicht vor. An der KV kann's eigentlich nicht grundsätzlich scheitern, da man irgendeine KV eigentlich immer bekommen kann. Die ist dann aber voraussichtlich nicht ganz billig und zahlt logischerweise auch nicht für Krankheiten, die vor Abschluss schon vorhanden waren.
Selbst falls eine Behandlung in Aserbaidschan nicht möglich sein sollte, gibt es voraussichtlich jede Menge Länder in denen eine Behandlung möglich wäre und wo sie entweder kein Visum braucht oder leicht eins bekommen kann.
Das einzige was theoretisch passen könnte, wäre §25.4 (dringende humanitäre Gründe). Aber als 'dringend' wird eine Behandlung in D wohl nicht eingeschätzt werden. Ich denke mal, da hätte man höchstens Chancen, wenn eine lebensbedrohende Erkrankung vorliegt und eine Spezialbehandlung erforderlich wäre, die ausschließlich in D möglich wäre. Wobei natürlich auch da die Behandlungskosten zu tragen wären.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema