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Kindergeld in Deutschland / Waisenrente in der Ukr (Gelesen: 1.945 mal)
Hansi
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21.08.2006 um 12:13:13
 
Nachdem zuverlässige Auskünfte des zuständigen Konsulat anscheinend nicht zu erhalten sind, bis zur endgültigen Klärung bei den Heimatbehörden aber noch Wochen vergehen können, möchte ich meine Frage hier ins Forum stellen:

Ich habe in der letzten Woche eine Ukrainerin geheiratet, die gemeinsam mit zwei Kindern zu mir gezogen ist. Da der Vater der Kinder verstorben war, hat sie bislang für ihre Kinder eine Waisenrente von umgerechnet 30 € je Kind monatlich erhalten. Einer Bröschüre über das deutsche Kindergeldrecht entnehme ich, dass der Anspruch auf Kindergeld entfällt, wenn ein Anspruch auf kindbezogene ausländische Renten besteht. Da es sich hier nicht um EU-Ausland, EWR oder Schweiz handelt, wird auch kein "Teilkindergeld" in Höhe der Differenz zwischen deutschem Kindergeldsatz und der niedrigeren ausländischen Rente gewährt.

Meine Frage lautet: Besteht der Anspruch auf die ukrainische Rente nach der Wiederverheiratung der Mutter und der Übersiedlung der Mutter mit ihren Kindern nach Deutschland weiter, oder geht dieser Anspruch aus einem der genannten Gründe verloren?

Wo bleibt bei dieser Regelung die Gerechtigkeit zwischen Halbwaisen und Kindern, die Unterhaltsleistungen ihres ausländischen Vaters erhalten, wenn die Empfänger minimalster Renten ihren vollen Kindergeldanspruch verlieren?


Herzliche Grüße,

Hansi
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Hansi
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Antwort #1 - 21.08.2006 um 16:13:15
 
Eintrag bitte löschen. Laut Auskunft der Familienkasse, die ich heute früh telefonisch nicht erreichen konnte, sei diese Hinterbliebenenrente nicht hinderlich. Offensichtlich war die entsprechende Passage in der Broschüre sehr missverständlich formuliert!
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Ralf
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Antwort #2 - 21.08.2006 um 16:41:23
 
Hansi schrieb am 21.08.2006 um 16:13:15:
Eintrag bitte löschen.


Warum? Das interessiert andere doch sicher auch.   Zwinkernd
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Hansi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #3 - 21.08.2006 um 17:02:48
 
Ralf schrieb am 21.08.2006 um 16:41:23:
Warum? Das interessiert andere doch sicher auch.   Zwinkernd



Meinem Ausgangsbeitrag lag zugrunde, dass ich den Inhalt der Broschüre der Familienkasse so verstand, dass die 30 € ukrainische Waisenrente ein Hindernis für den Bezug von Kindergeld (in Höhe von 154 €) seien. Da dies nun nach Auskunft der Familienkasse ein Missverständnis gewesen sei, fehlt dem Beitrag jede Grundlage. Deshalb wollte ich ihn löschen lassen. Sollte mein Kindergeld-Antrag, den ich nun stellen werde aus genau diesem Grund abgeleht werden, werde ich mich natürlich wieder an euch wenden!

Sorry für die Umstände, die ich euch mache.

Hansi
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 23.08.2006 um 13:36:47
 
Hansi schrieb am 21.08.2006 um 17:02:48:
Meinem Ausgangsbeitrag lag zugrunde, dass ich den Inhalt der Broschüre der Familienkasse so verstand, dass die 30 € ukrainische Waisenrente ein Hindernis für den Bezug von Kindergeld (in Höhe von 154 €) seien. Da dies nun nach Auskunft der Familienkasse ein Missverständnis gewesen sei, fehlt dem Beitrag jede Grundlage. Deshalb wollte ich ihn löschen lassen. Sollte mein Kindergeld-Antrag, den ich nun stellen werde aus genau diesem Grund abgeleht werden, werde ich mich natürlich wieder an euch wenden!

Sorry für die Umstände, die ich euch mache.



Kein Problem und kein Löschungsgrund. Auch wenn die Behörde zugänglicher ist als der Broschürentext. Die Broschüre könnte noch anderen in die Hände fallen.

Wird die ukrainische Halbwaisenrente etwa auch während des Aufenthalts in D gezahlt?

Gruß, ULF
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