Hallo!
Bei mir geht es um ein ähnliches Problem wie beim Thread-Ersteller.
Eine gute Bekannte, Spanierin, möchte zwecks Arbeitssuche nach D kommen, die Ersparnisse reichen aber so gerade, um 1-2 Monate zu überbrücken.
Sie war bereits vor einiger Zeit in D und hatte auch schon regen Kontakt mit der Agentur für Arbeit, jedoch waren die Aussagen konfus und, wie sich im Nachhinein herausstellte, auch nicht richtig.
Der Grund-Tenor dort war, dass sie grundsätzlich keinen Anspruch auf Leistungen hat.
Jetzt überrascht mich das, was gc schreibt:
* Zunächst mal wäre hier nicht Sozialhilfe sondern ALG II zu beantragen.Demnach besteht also doch die Möglichkeit, Sozialleistungen zu erhalten?
Eine Dame vom Arbeitsamt hat ihr auch 2 schriftliche Antworten gegeben, von denen ich momentan leider nur die eine zur Hand habe:
"Anspruch auf Arbeitslosengeld im Sinne des SGB III besteht erst nach Erfüllung
der Anwartschaftszeit (12 monatige versicherungspflichtige Beschäftigung in
Deutschland oder Anspruch auf Leistungen im Heimtland bei Arbeitslosigkeit >>
hierzu wenden Sie sich bitte an ihre Arbeitsverwaltung in Spanien)."
Bei einem persönlichen Gespräch im Arbeitsamt wurde ihr wiederum gesagt, sie könne 3 Monate Geld erhalten, müsse aber ein Formular E 303 vom spanischen Arbeitsamt ausgefüllen lassen und an die Agentur für Arbeit weiterleiten. Auf den ausdrücklichen Hinweis, dass sie in Spanien kein Anrecht auf Leistungen gleich weder Art erworben hat, meinte man im Arbeitsamt zu ihr, dass dies egal sei und es nur auf das Formular ankomme. Das dt. Arbeitsamt würde trotzdem dann zahlen, man bräuchte aber dieses Formular.
Das spanische Arbeitsamt wiederum meinte, man könne ihr dieses Formular unter
keinen Umständen ausfüllen, da sie, Ihr ahnt es bereits, dort kein Anrecht erworben habe.
Soweit die Vorgeschichte.
Sieht sich vielleicht irgendjemand in der Lage, mich darüber aufzuklären, wie es nun aussieht mit Sozialleistungen für sich in Deutschland befindende Spanier?
Ich bedanke mich im voraus